Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zwischen dem Silvestertag ab 15 Uhr und dem Neujahrstag bis 9 Uhr aus infektionsschutzrechtlichen Gründen Ansammlungen von mehr als zehn Menschen untersagt sind. Dies gilt für den gesamten Bereich der Fußgängerzone (Verkehrszeichen „Fußgängerzone“).
Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.
Die Stadt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Amtsblatt vom 30.12. bekanntgemacht wurde und auch auf den Internetseiten der Stadt eingesehen werden kann.
Die Kontaktbeschränkungen, die für private Treffen gelten, bleiben unberührt. Auch das Alkoholkonsumverbot im Freien innerhalb der Fußgängerzone – außerhalb der Gastronomie – gilt unabhängig von Silvester weiterhin.
(vl)