Die Bewerbungsfrist für die Einreichung von wissenschaftlichen Arbeiten oder Ideen für konkrete Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz endet am 31. Dezember 2021. Darauf hat das Landesamt für Pflege hingewiesen. Ein interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium entscheidet dann über die Anträge. Die Förderung im Rahmen des Bayerischen Demenzfonds kann einmalig bis zu 10.000 Euro betragen.
Es ist wichtig, dass Menschen mit Demenz am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür braucht es aber auch entsprechende Angebote. Mit dem Bayerischen Demenzfonds unterstützen wir praktische Ideen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise ein Chor von Menschen mit und ohne Demenz oder eine Seniorengymnastikgruppe, in der auch Menschen mit Demenz mitmachen können. Jede Idee, die einen Beitrag zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft leistet, ist willkommen. Es gibt so viele gute Ansätze, die wir gerne weiterverbreiten wollen.
Klaus Holetschek, Gesundheitsminister Bayern
Zudem können auch Preise für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Demenz vergeben werden. Der Wissenschaftspreis des Bayerischen Demenzfonds ist mit 1.000 Euro dotiert. Ausgezeichnet werden können Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen. Wichtig ist, dass sich die Arbeiten mit praxisbezogenen Fragestellungen befassen und einen Bezug zum Freistaat Bayern haben. Außerdem müssen die Arbeiten mit Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein und die Abgabe soll nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Entsprechende wissenschaftliche Arbeiten oder Ideen für konkrete Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz können noch bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden:
Bayerische Landesamt für Pflege, Geschäftsstelle „Bayerischer Demenzfonds“
Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg
demenzfonds@lfp.bayern.de
Weitere Informationen zum Demenzfonds unter: www.demenzfonds.bayern.de.
(vl)