Di, 28.07.2020 , 09:00 Uhr

Bayern: Corona-Testkonzept für Urlaubsrückkehrer erweitert

Der Ministerrat hat das Bayerische Test-Konzept erweitert. Dabei standen die Landwirtschaft und Erntehelfer, Urlaubsrückkehrer und Gemeinschaftsunterkünfte im Fokus. Aber auch für den Kampfsport wird es Lockerungen geben.

Abstand halten, Maske tragen und testen – das bleibt auch für den Sommer das Credo. Und das Thema „Testen“ stand bei der heutigen Kabinettssitzung im Fokus. Denn „Corona schläft nicht“, wie Staatsminister Dr. Forian Herrmann betonte. Während der Sommermonate werde die Strategie der Vorsicht und Umsicht weitergeführt.

Testen im Fokus der Beratungen
Die heutigen Beschlüsse weiten das bayerische Test-Konzept aus. Dabei gibt es drei Schwerpunkte:

1 Landwirtschaft und Erntehelfer
Testungen von Saisonarbeitern werden verpflichtend eingeführt. Die Kontrollen in den Betrieben werden verschärft und verstärkt, wobei der Bußgeldkatalog dabei vollständig ausgeschöpft wird, sodass es zu einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro kommen kann:

Landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitnehmern werden generell in kürzeren Intervallen als bisher, auch unangemeldet Tag und Nacht, kontrolliert und auf eine Corona-Infektion getestet. Für die Kontrollen werden gemeinschaftliche Teams gebildet, bestehend aus den örtlichen Gesundheitsämtern, den Landwirtschaftsämtern sowie den Gewerbeaufsichtsämtern/Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Aufbau und Einsatz der gemeinschaftlichen Teams erfolgen unter Koordinierung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Verstöße gegen Schutz- und Hygieneauflagen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Saisonarbeitnehmern begünstigen eine Verbreitung des Corona-Virus und gefährden damit die Gesundheit vieler anderer. Solche Verstöße können nicht hingenommen werden und sind konsequent sowie mit abschreckender Wirkung zu ahnden.

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

2 Urlaubsrückkehrer
Schon seit Samstag können sich Urlauber sowohl aus Risiko- als auch aus Nicht-Risikogebieten an den Flughäfen München und Nürnberg freiwillig auf Corona testen lassen. Das soll bis 30. Juli auch an dem Flughafen Memmingen möglich werden. Außerdem müssen sich Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend testen lassen. Dafür werden regionsscharfe Definitionen notwendig werden, wie Herrmann betonte.

Neben der bereits bestehenden Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig. Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reiserückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahngrenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen. Das Testangebot umfasst Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. Diese Testzentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt.

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

Auch entsprechende Teststationen an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg werden eingerichtet. Die bereits angekündigten drei grenznahen Teststationen an den Autobahnen wurden in die Beschlüsse heute mit aufgenommen: Am Walserberg, in Pocking und in Kiefersfelden werden Teststationen an den Autobahnen eingerichtet, an denen sich Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, freiwillig testen lassen können.

Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizieren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzübergängen nach Österreich stattfinden. Die Testzentren werden an den nächstgelegenen Rastanlagen Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93) (dauerhaft ab 07.08.2020, bis dahin übergangsweise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingerichtet. Die Testzentren in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München sollen bis 07.08.2020 einsatzbereit sein.

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

3 Asyl- und Gemeinschaftsunterkünfte
Auch in Asyl- und Gemeinschaftsunterkünften wird das Testkonzept erweitert. Jetzt wird auch verdachtsunabhängig bei Artzbesuchen oder einer Verlegung getestet.

Zukünftig werden Asylbewerber bei jedem Besuch des Ärztezentrums eines ANKER-Zentrums verdachtsunabhängig auch auf das Corona-Virus getestet, unabhängig vom konkreten Anlass des Arztbesuchs. Um dem Verschleppen von unerkannten Infektionen vorzubeugen, wird auch vor jeder Verlegung eines Asylbewerbers verdachtsunabhängig getestet. Eine Verlegung erfolgt erst nach Vorliegen eines negativen Befundes.

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

Bei einem Positiv-Fall sollen grundsätzlich alle Bewohner mehrmals getestet und die gesamte Einrichtung mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Erst wenn alle Tests wieder negative Ergebnisse ergeben, wird die Quarantäne aufgehoben.

Weitere Beschlüsse:

• Die Geltungsdauer der bestehenden bayerischen Infektionsschutzverordnung wird zunächst um zwei Wochen bis einschließlich 16.08.2020 zu verlängert. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet Mitte August auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung der Verordnung.

• Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.

• Die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen zum Wintersemester 2020/2021 wird ermöglicht. Ziel ist es, im Wintersemester 2020/2021 grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt. Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen an bayerischen Hochschulen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulverbünden in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege erarbeiteten und fortzuschreibenden Rahmenkonzepte. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen sowie die Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Fortschreibung der Hygienekonzepte der Hochschulverbünde einleiten.

• Die geltende Einreisequarantäneverordnung wird inhaltlich unverändert zunächst bis einschließlich 17.08.2020 verlängert. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet Mitte August auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung.

• Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 50 Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, können die aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Einzelfall angeordnet werden. Die Betreiber sind für die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen verantwortlich zu machen und haben dies regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Dringlichkeit der Pflichten der Betreiber wird durch eine Ausschöpfung des Bußgeldrahmens besonderer Nachdruck verschafft.

• Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Anordnungen können nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektionsschutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.

• Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere gemeinsamer Alkoholkonsum innerhalb größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektionsschutzregeln und damit zu einer erheblichen Ansteckungsquelle führt. Das kann in sozialer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl nicht toleriert werden. Die kreisfreien Städte und Landkreise werden daher nachdrücklich ermuntert, an einschlägigen Örtlichkeiten ihrer jeweiligen Zuständigkeit Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu prüfen. Das Staatsministerium des Innern und für Sport wird den Städten und Landkreisen hierfür raschestmöglich die nötigen rechtlichen Handreichungen geben.

(vl)

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