Di, 26.05.2020 , 13:16 Uhr

Bayern: Neue Test-Strategie und weitere Öffnungen

Auch in der heutigen Sitzung des Ministerrats ist die Corona-Krise im Vordergrund gestanden. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am Mittag in einer Pressekonferenz die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise vorgestellt. Trotz weiteren Lockerungen warnt Söder: „Jeder, der glaubt, Corona sei vorbei, ist im besten Fall naiv.“

Der Ministerrat hat weitere Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsprävention beschlossen. Darunter fallen drei Punkte:

Neue Test-Strategie:

Es wird zukünftig nach einem neuen Konzept getestet, wobei der Test weiterhin freiwillig ist. Besonders gefährdete Menschen aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich, sowie die Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen und Lehrer und Erzieher sollen sich regelmäßig testen lassen können. Ausführlich bedeutet das:

Die Testungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (inkl. Rehabilitationseinrichtungen) werden im eigenen Interesse der Mitarbeiter und Bewohner weiter deutlich verstärkt. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, dass alle Beschäftigten und die Betreuungsrichter in den o. g. Einrichtungen sowie Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen regelmäßig auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet werden können.

Lehrkräfte und Erzieherinnen werden Gelegenheit erhalten, sich freiwillig testen zu lassen. Verstärkte Testungen sollen auch im Bereich der kritischen Infrastruktur, insbesondere in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei und im Maßregelvollzug durchgeführt werden. Entsprechende Konzepte werden von den zuständigen Ministerien zeitnah erarbeitet.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Aber auch unabhängig von Symptomen sollen alle Menschen die Möglichkeit bekommen, sich auf eine Infektion testen zu lassen. Außerdem gibt Bayern eine Test-Garantie: Bei dem Auftreten von Symptomen soll zukünftig innerhalb von 24 Stunden ein Test möglich sein und innerhalb weiterer 24 Stunden das Ergebnis vorliegen. Ohne Symptome soll es zukünftig möglich sein, sich innerhalb von 48 Stunden testen zu lassen und spätestens innerhalb einer Woche das Testergebnis vorliegen. Die dabei anfallenden Kosten wird der Bund und die Kassen übernehmen. Das konkrete Konzept werde aktuell erarbeitet, so Söder.

– Ausbau der Gesundheitsämter:

Die Gesundheitsämter werden mit 1.000 neuen Stellen weiter ausgebaut. Zusätzlich dazu werden 3.000 Stellen in den Kontaktteams geschaffen.

– Schutzmaterial und -ausrüstung:

Bayern wird eine Notreserve von Schutzausrüstung anlegen. Diese umfasst das für 6 Monate notwendige Material bei starkem Pandemiegeschehen. Damit soll die Handlungsfähigkeit bei einer zweiten Corona-Welle gesichert werden.

Die Gesundheitsämter (Stammpersonal) und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden bis 30.09.2020 durch Personal anderer Ressorts im bisherigen Umfang unterstützt. Das bayerische Gesundheitsministerium wird von anderen Staatsministerien im bisherigen Umfang bis 31.07.2020 unterstützt. Über eine weitere Verlängerung bis zum 30.09.2020 ist Anfang Juli 2020 im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens und der Aufgabenlast zu entscheiden.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Auch wurden heute weitere Lockerungen in den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Der weitere Fahrplan sieht wie folgt aus:

– Ab 30. Mai werden Präsenzangebote der Erwachsenenbildung, der Sprach- und Integrationsförderung und vergleichbarer Bildungsangebote wieder ermöglicht – unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Außerdem wird der Betrieb von Reisebusunternehmen wird wieder möglich sein:

Ab 30. Mai 2020 [wird] der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich ist, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Die Beachtung des verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister in Bayern ist dafür zwingende Voraussetzung.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

– Ab 2. Juni werden in der Gastronomie die Öffnungszeiten angeglichen: Dann wird auch im Außenbereich eine Bewirtung bis 22 Uhr erlaubt sein.

– Ab dem 8. Juni werden Freibäder, Fitnessstudios, Reha-Einrichtungen und Tanzschulen wieder öffnen dürfen. Genau heißt es:

Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden. Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos. Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt. Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen. Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig. Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios können wieder öffnen.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

 

– Ab 15. Juni werden Theater, Kino und Konzerte wieder möglich sein – unter Hygienemaßnahmen. Neben den Abstandsregelungen und einer Mundschutzpflicht, wird auch die Gästeanzahl auf 50 Gäste im Inneren und 100 Gäste im Freien beschränkt.

– Bis 1. Juli sollen alle Kinder und Jugendliche zurück in die Kitasund Schulen kehren können. Außerdem stellt Söder in Aussicht, dass nach den Sommerferien wieder Regelbetrieb in den Schulen herrschen könne.

– Im Sommersemester 2020 ist der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorwiegend durch Online-Lehre sicherzustellen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Durchführung von Präsenzveranstaltungen – wie Praxisveranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m – können zusätzlich kleinere Seminare unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Höchstteilnehmerzahlen von 30 Personen als Ergänzung zur Online-Lehre als Präsenzveranstaltungen stattfinden.

 

Reaktion: Innen- und Sportminister Joachim Herrmann, CSU:

+++ Die Bayerische Staatsregierung hat heute im Sportbereich auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, Freibäder wieder öffnen. Außerdem sind dann auch kontaktfreie Indoorsportarten wieder zulässig. Herrmann: „Das heisst, dass auch die von vielen heiß ersehnten Fitness-Studios unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln wieder aufmachen können.“ +++

Als ganz besonders wichtig bezeichnete Herrmann auch die Sportstätten für das Training von Rehabilitationssportgruppen. „Gerade bei chronisch Erkrankten oder Menschen mit Behinderungen sind diese Einrichtungen ein wahrer Segen und von essentieller Bedeutung.“

Außerdem dürfe auch der Outdoor-Trainingsbetrieb kontaktfrei für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder starten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wird auch der Wettkampfbetrieb wieder zugelassen. Der Sportminister verwies dazu auf das sogenannte Rahmenhygienekonzept Sport, das allen als hilfreicher Leitfaden zur Umsetzung im Alltag dienen wird.

Infektionsschutzfachlich vertretbar ist nach den Worten Herrmanns auch die Wiederöffnung der Tanzschulen: „Das ist zwar nicht ganz kontaktfrei, aber wir können das Tanzen mit festem Partner, also immer dem gleichen, und entsprechendem Abstand zu den anderen ab dem 8. Juni zulassen.“

Sportminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat außerdem einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: so käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen.

Die am 8. Juni anstehenden Lockerungen könne man aufgrund der aktuellen günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie auch guten Gewissens verantworten, so der Sportminister: „Jetzt haben unsere Bürgerinnen und Bürger wieder vielfältige Möglichkeiten sich noch umfassender sportlich zu betätigen. Damit auch in Coronazeiten gilt: Bayern ist und bleibt Sportland.“

(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

(vl)

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