Nach der gestrigen Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurden heute in der Sitzung des Ministerrats die entsprechenden Beschlüsse gezogen. Der Staatsminister Dr. Florian Herrmann und Finanzminister Albert Füracker haben heute Mittag über die Detailausführungen zu dieser zweiten Regierungserklärung informiert.
„Fakt ist, der Virus vermehrt sich!“, so hat der Staatsminister Dr. Florian Herrmann die Pressekonferenz eröffent und begründet damit gleichzeitig die Entscheidung zur Maskenpflicht. Diese wird ab kommenden Montag im Bereich des ÖPNV und aller Geschäfte gelten. Dabei betont der Minister, es gehe nicht um die hochwertigen FFP2- oder OP-Masken. Diese seien für das Pflege- und Medizinpersonal vorgesehen. Hierbei reichen der selbstgenähte Mund-Nasen-Schutz, ein Tuch oder ein Schal über Nase und Mund. Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von sechs Jahren.
Ein zweiter wichtiger Punkt für den Staatminister Dr. Florian Herrmann war die Eindämmung des Vorus und die Testung der Bevölkerung. Hier geht Bayern den Weg des sogenannten Containments. Das bedeutet, die Infektionsketten können genau nachverfolgt werden. Die Voraussetzung und das Ziel sei es, so Herrmann, 30.000 Tests in Bayern täglich zu ermöglichen und die Auswertung dieser innerhalb von zwei Tagen zu ermöglichen. Dabei sei die Testung von Verdachtsfällen und dem medizinischen Personal priorisiert. Außerdem wird es in Hot Spots zu einem systematischen Screening kommen. Um diese Maßnahmen zu ermöglichen wird mehr Personal benötigt. Deshalb haben die Minister beschlossen, die Contact-Tracing-Teams auszubauen: Mit über 3.000 Mitarbeitern sollen Kontaktpersonen ausfindig gemacht und getestet werden. Für diesen Weg der Containment- und Tracing-Strategie werden dem Staatsministerium für Geusndheit und Pflege weitere sechs Millionen Euro aus dem Sonderfonds zur Verfügung gestellt.
Parallel dazu ist kurzfristig digitale Unterstützung des Contact-Tracings erforderlich. Die Staatsregierung unterstützt die Entwicklung eines gesamteuropäischen Ansatzes zur Kontaktermittlung. Für die Kontaktpersonennachverfolgung und Quarantäneüberwachung wird den bayerischen Gesundheitsämtern zudem eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt werden.
Bereits in der gestrigen Regierungserklärung sind eine Vielzahl an weiteren finanziellen Untertsützungsmöglichkeiten angeklungen. Für die verschiedenen Hilfsprojekte hat der Freistaat insgesamt 500 Millionen Euro aus dem Corona-Sonderfonds zur Verfügung gestellt, so Finanzminister Albert Füracker. Die verschiedenen Hilfsprojekte sind:
– Weitere Unterstützung in der Krankenversorgung in Höhe von rund 138 Millionen Euro:
Akut-Krankenhäuser
Die Träger von COVID-19-Patienten behandelnden Krankenhäusern erhalten in Anerkennung der besonderen Leistungen je COVID-Patient und Tag eine Sonderzahlung von 70 Euro. Voraussetzung ist die Meldung der behandelten Patienten im Meldesystem IVENA.
Reine Privatkliniken
Reine Privatkliniken erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020. Sollten Privatkliniken vor dem Ende dieser Frist aus der Pflicht zur Bereithaltung und zum Aufschub planbarer Eingriffe entlassen werden, läuft der Anspruch drei Wochen nach Wirksamwerden dieser Entscheidung, spätestens aber zum 31.07.2020 aus.
Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation mit Verträgen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 als Ergänzung zur Ausgleichszahlungen des Bundes.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
– Hilfsprogramme für Kommunen, um deren Liquidität zu sichern.
Um die Liquidität der Kommunen in den nächsten Monaten kurzfristig zu stärken, werden jedoch bei Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen und Investitionspauschalen die festgelegten Auszahlungszeitpunkte innerhalb des Jahres 2020 im Gesamtumfang von 2 Mrd. Euro stufenweise vorgezogen.
Außerdem wurden von Seiten des Innenministeriums haushaltsrechtliche Maßnahmen getroffen, um die Zahlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere eine Lockerung der Regelungen für Kassenkredite.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
– Hilfsprogramme für Kunst und Kultur:
Solokünstler
Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro beschlossen. Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden. Sie sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Das Wissenschaftsministerium legt die genauen Fördergrundsätze fest. Das Programm wird über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt.
Staatlich geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen
Auch bei zahlreichen staatlich geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen ist mit erheblichen „coronabedingten“ Einnahmeausfällen/Folgekostenzu rechnen. Der Ministerrat hat deshalb 10 Mio. Euro für den Ausgleich von Härten bei diesen Einrichtungen eingeplant. Davon können über 300 Einrichtungen profitieren.
Studentenwerke
Aufgrund der Corona-Pandemie besteht die Gefahr einer massiven wirtschaftlichen Schieflage durch geschlossene Gastronomiebetriebe (Mensen/Cafeterien) der Studentenwerke. Der Ministerrat hat beschlossen, zum Ausgleich der bei den Bayerischen Studentenwerken anfallenden Sonderlasten einen Betrag von bis zu 5 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Studentenwerke gegenüber dem Wissenschaftsministerium entsprechende unabweisbar notwendige härtefallbedingte Unterstützungsbedarfe darlegen können.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
– Hilfsprogramme im Bereich Soziales:
Kindertagesbetreuung
Die staatliche angeordnete Schließung von Betreuungseinrichtungen soll finanziell nicht zu Lasten der Eltern gehen. Der Freistaat entlastet deshalb die Eltern bei den Kinderbetreuungsgebühren. Hierfür stellt Bayern rund 170 Mio. Euro bereit.
Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen
Durch die Corona-Krise sind neben Unternehmen auch die Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen erheblich wirtschaftlich belastet. Sie sind zumeist gemeinnützig organisiert und können damit anders als gewerbliche Unternehmen kaum Gewinne machen, adäquate Rücklagen bilden oder Kredite aufnehmen. Da die Hilfsprogramme des Bundes und Landes (insbesondere Soforthilfen) bei den sozialen Diensten oft Lücken lassen, greift die Staatsregierung ergänzend ein.
Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten erhalten eine Entschädigung von 60 Prozent der entfallenden Einnahmen bis Ende Juli 2020. Auch für kleinere Träger sozialer Einrichtungen wie Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendwerkstätten, Mütterzentren oder Frauenhäuser sieht der Freistaat Notmaßnahmen vor.
– Das Hilfsprogramm für den organisierten Sport sieht eine Verdoppelung der Vereinspauschale von 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro im Jahr 2020 vor.
(vl)