„Mehr Sport treiben“ – DER Neujahrsvorsatz, wer kennt ihn nicht. Wenn, wie aktuell, jedoch Fitnessstudios und Sportvereine geschlossen sind, dann erleichtert das die Umsetzung allerdings nicht. Der Grund: Corona.
Da einige noch laufende Kosten bei Ihren Fitnessstudioverträgen haben, stellt sich manch einer vielleicht die Frage, ob diese auch wirklich gezahlt werden müssen. Der „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentrale Bayern kann hier eventuell für Klarheit sorgen. Mit der interaktiven Onlineanwendung lassen sich rund um die Uhr kostenlos rechtliche Fragen zum eigenen Fall beantworten – und zwar nicht nur zu gestrichenen Fitnessangeboten. Hier ein paar Infos der Verbraucherzentrale:
„Für eine außerordentliche Kündigung reicht eine vorübergehende Schließung der Fitnessstudios wegen Corona in der Regel nicht aus“, so Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern Tatjana Helm. Die Dienstleistung könne man nämlich später wieder in Anspruch nehmen. Helms Lösungsvorschlag: Unter Umständen bestünde die Möglichkeit den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Leistungen wieder erbracht werden können. Jedoch solle man davor Kontakt mit dem Fitnessstudio aufnehmen.
Wenn man eine Zehnerkarte für Sportkurse erworben hat, kommt es auf die Kurstermine an. Wenn diese genau festgelegt wurden, ist laut Pressemitteilung ein Vertragsrücktritt möglich und Kosten für nicht genutzte Kurse können anteilig zurückverlangt werden. „Konkrete Termine gelten als wesentlicher Bestandteil eines Vertrages“, sagt Tatjana Helm. Einen Gutschein müsse man nur dann akzeptieren, wenn die die Karten vor dem 8. März 2020 gekauft wurden.
Bei einem Sportverein sieht es laut Pressemitteilung anders aus. Da bezahlen die Mitglieder in erster Linie für die Mitgliedschaft und nicht für konkrete Trainingseinheiten. Ruhende Beitragszahlungen kommen laut der Rechtsexpertin deswegen nicht in Frage. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern, oder am Servicetelefon unter der Nummer (089) 55 27 94-0.
Ob jeder Einzelne die Studios und Sportvereine in dieser schwierigen Zeit vielleicht nicht doch unterstützen möchte, das ist natürlich jedem selbst überlassen. (lm)