Di, 29.06.2021 , 14:15 Uhr

Bayern: Fördermittel für grenzüberschreitende Projekte verfügbar

Im Förderprogramm „Ziel ETZ 2014 bis 2020“ stehen weiterhin Mittel zur Förderung grenzübergreifender Projekte zur Verfügung. Grenzüberschreitende Projekte zwischen Bayern und Tschechien können sich bis zum 18. August 2021 bei der Regierung der Oberpfalz um eine Förderung bewerben.

Mit dem Programm „Ziel ETZ 2014 bis 2020“ wird mit Hilfe europäischer Fördergelder die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik unterstützt.

Vor dem Hintergrund der ablaufenden Förderperiode stehen nur noch in begrenztem Umfang Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung: in der Prioritätsachse 2 „Umweltschutz und Ressourceneffizienz“ voraussichtlich rund 600.000 Euro, in der Prioritätsachse 3 „Investitionen in Kompetenzen und Bildung“ voraussichtlich rund 500.000 Euro und in der Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Netzwerke und institutionelle Kooperation“ voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro. In der Prioritätsachse 1 „Forschung, technologische Entwicklung und Innovation“ können aufgrund fehlender EFRE-Mittel bis auf Weiteres keine Neuanträge gestellt werden.

Aufgrund des bevorstehenden Endes der aktuellen Förderperiode gibt es außerdem folgende Hinweise zu beachten: Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.12.2022 enden, in der Prioritätsachse 2 können im spezifischen Ziel 6c „Erhöhung der Attraktivität des Programmgebiets durch Erhalt und Aufwertung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes in nachhaltiger Form“ nur noch Projektanträge zur Entscheidung angenommen werden, die zum Outputindikator „Zahl der geförderten Güter des Natur- und Kulturerbes“ beitragen.

Die Einreichung der Anträge findet im Vorfeld der 13. Sitzung des Begleitausschusses des Programms Ziel ETZ 2014 – 2020 statt. Die Sitzung ist für den 1. und 2. Dezember 2021 geplant. Die Einreichungsfrist für eine Behandlung von Projektanträgen ist der 18. August 2021 bis 23:59 Uhr.

Aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Informationen zur Antragstellung finden Sie unter diesem Link. Die zur Antragstellung notwendigen Formulare können unter www.by-cz.eu heruntergeladen werden.

Die Sachbearbeiterinnen der Regierung der Oberpfalz beraten im Vorfeld gerne:
Silvia Ebner (silvia.ebner@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1376)
Verena Dietl (verena.dietl@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1558).

(vl)

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