Bayern untertsützt die Entlastungsmaßnahemn der Zollverwaltung für Brauereien. Damit kommt den Brauereien eine steuerliche Untertsützung in der Krisenzeit zu. Denn die Biersteuer ist eine vom Zoll verwaltete Steuer, die aber direkt den Haushalten der Länder zufließt. Als Verbrauchsteuer stellt sie für die Brauereien – unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg – einen beachtlichen Kostenfaktor dar.
Finanzminister Albert Füracker begrüßt diese Maßnahme:
Die Vielfalt unserer Biere ist ein Markenzeichen Bayerns und Inbegriff von Tradition und Heimat. Gerade unsere kleinen und mittelständischen Brauereien werden jetzt durch die Corona-Krise wirtschaftlich enorm belastet. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass auch im Bereich der Biersteuer Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung getroffen werden. So steht unbürokratischen Stundungsmaßnahmen, Anpassungen der Vorauszahlungen und Vollstreckungsaufschüben für von der Krise betroffenen Brauereien nichts mehr im Weg.
Auch bei allen anderen vom Zoll erhobenen Steuern, kommt der Bund den Steuerpflichtigen mit gleichen Erleichterungen großzügig entgegen. Dies gilt z.B. bei der Strom- und Energiesteuer, Kraftfahrzeug- und Luftverkehrsteuer als auch bei der Alkoholsteuer. Nähere Informationen finden Sie hier. (vl)