Das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das beschloss heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof laut seiner Pressemitteilung. Im Infektionsschutzgesetz seien Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen.
Eine Regensburger Privatperson klagte gegen das Alkoholverbot und kam damit durch.Die Richter gaben einem Eilantrag statt.
Diese Entscheidung soll ab sofort gelten – und zwar bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Gegen den Beschluss gebe es laut Pressebericht keine Rechtsmittel.
Das Alkoholverbot im bayerischen Raum galt bereits seit 11. Dezember 2020. „Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird untersagt“ steht in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung.
(lm)