Jeder muss einen Beitrag leisten. Bundeskanzlerin Merkel hat heute in einer Regierungserklärung neue Maßnahmen angeordnet. Und diese seien geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.
Weniger Reisen und Besuche, Restaurants und Theater schließen wieder – Aktuell gebe es kein anderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um den Anstieg der Coronainfektionen zu stoppen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hat heute früh den „Lockdown light“ in einer Regierungserklärung im Bundestag verteidigt.
Sie habe gestern gemeinsam mit den Länderchefs die weitreichenden Einschränkungen immer mit dem Ziel, Schulen, Kitas und die Wirtschaft so lange wie möglich intakt zuhalten, beschlossen. Aber genau aus diesem Grund seien Einschränkungen im privaten Bereich nötig, so die Kanzlerin.
Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Lockdown im Überbrlick:
Söder übernimmt Maßnahmen eins zu eins
Die Einstellung zu den strengen Kontaktbeschränkungen teilt auch Ministerpräsident Markus Söder. Auch er hat heute die Maßnahmen verteidigt – im bayerischen Kabinett: Er wird die gestern beschlossenen Einschränkungen eins zu eins in Bayern umsetzen.
Außerdem begrüßt die Regierung die Zusage des Bundes, mit bis zu 10 Milliarden Euro die Unternehmen, die von der Schließung beroffen sind, zu unterstützen:
Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro allen von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plant einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen will er nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermitteln.
Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern will (Überbrückungshilfe III). Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem will der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten öffnen und anpassen.
PM Bayerische Staatskanzlei
Die Regelungen werden ab kommenden Montag, dem 2. November, in Kraft treten und bis 30. November gelten. Nach den ersten zwei Wochen will die Kanzlerin gemeinsam mit den Länderchefs die Wirkung des „Lockdown light“ bewerten und anpassen.
(vl)