Di, 19.05.2020 , 14:35 Uhr

Bayern: Schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung

Die schrittweise Öffnung der Kinderbetreuung, die Öffnung touristischer Einrichtungen, die Urlaubsmöglichkeiten in Bayern zu Pfingsten und auch die Aufhebung des generellen Aufnahmestopps in Alten- und Pflegeheimen – zu diesen und weiteren Themen sind heute neue Details bekannt gegeben worden. Über die neuen Regelungen und Lockerungen während der Corona-Krise informierten im Nachgang der bayerischen Ministerratssitzung unter anderem Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), Sozialministerin Carolina Trautner (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) und Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann (CSU).

Der Staatskanzleichef eröffnete die Pressekonferenz mit einer – wie er sagte – positiven, erfreulichen Nachricht: Die täglichen Zahlen würden sich nach wie vor in überschaubarer Größenordnung weiterentwickeln. Von gestern auf heute seien 103 Neuinfektionen gemeldet worden, dies sei ein Plus von 0,2 Prozent. Jedoch: Von gestern auf heute seien leider 25 Menschen gestorben – ein Plus von 1,1 Prozent -, die Zahl der Todesfälle belaufe sich damit in Bayern auf 2.331 Menschen. Insgesamt gebe es 45.966 gemeldete Fälle – soweit die aktuellen Zahlen, die Dr. Herrmann bei der Pressekonferenz nannte. Man sei in der Phase der Pandemie-Bekämpfung, in der man die Containment-Strategie wieder wirksam einsetzen könne. Weswegen man den Kurs, den man vor zwei Wochen eingeschlagen haben, guten Gewissens fortsetzen könne.

Gleichwohl und angesichts der positiv Tendenz gilt natürlich unser Kurs, unsere Strategie der Vorsicht und Umsicht – nicht verstolpern, keine hektischen Aktionen starten – weiter!

(Quelle: Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann, CSU)

Heute hatte sich das bayerische Kabinett erneut über die aktuelle Corona-Lage beraten. Im Nachgang konnte Dr. Herrmann auch weitere Lockerungen bekannt geben, z.B. im Bereich des Sports.

Sport:

Auch im Bereich des Sports da solle es in kleinen Schritten weiter gehen. Die Rückkehr der Bundesliga in eingeschränkter Form am Wochenende sei gelungen – entscheidend sei hier die Einhaltung des strengen Hygienekonzeptes. Deswegen soll es – mit entsprechender Anpassung der bayerischen Verordnung – möglich sein, dass auch die dritte Liga, der DFB-Pokal und der Frauenfußballbundes wieder ihre Tätigkeiten aufnehmen können, so die Erläuterungen des Staatskanzleichefs. Ein Hygienekonzept sei hierbei jeweils erforderlich. Wann es konkret losgehe, sollen die Ligen selbst entscheiden, man wolle die staatlichen Regelungen soweit anpassen, dass eben eine Wiederaufnahme wieder möglich sei. Das selbe gelte auch für die Basketball-Bundesliga. Hier zeigte er sich von dem Konzept des „Quarantäne-Turniers“ in München überzeugt.

Kinderbetreuung:

Schwerpunkt bei der Pressekonferenz war auch die Kinderbetreuung. Ab 25. Mai soll die Notbetreuung für Kinder weiter schrittweise ausgebaut werden:

Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita. Auch die Großtagespflege wird geöffnet. Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut. Ebenso öffnen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte.

Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden. Für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt auch weiterhin ein Betretungsverbot.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Im nächsten Schritt sollen – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – dann die Vorschulkinder folgen. Konkret sollen nach den Pfingstferien, ab 15. Juni 2020, die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden können. Ab dann sollen auch – parallel zum Schulbetrieb – auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden können.

Alten- und Pflegeheime:

Neue Regelungen sollen künftig auch in Alten- und Pflegeheimen und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten. So soll hier der derzeit geltende generelle Aufnahmestopp unter Auflagen aufgehoben werden. Dies erfordere jedoch ein individuelles Schutzkonzept für jede Einrichtung:

Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ist demnach ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals gewährleistet. Zuweisende Einrichtungen können durch eine nachweislich angewandte Schutzisolation, Testungen und bei vorhandener Symptomfreiheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner den Aufnahmeprozess nachhaltig unterstützen. Dies gilt auch für geplante Aufnahmen aus der Häuslichkeit und für Rückverlegungen.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Zudem sollen in Pflegeeinrichtungen die verdachtsunabhängigen Testungen von Personal und Bewohnern weiter ausgebaut werden.

Urlaub und touristische Einrichtungen:

Ab 30. Mai können touristische Dienstleistungen wieder öffnen. Voraussetzung hierbei ist eine anhaltend günstige Entwicklung des Infektionsgeschehens. Ab 30. Mai sollen neben Beherbergungsbetrieben auch beispielsweise Freizeitparks ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Auch Stadt-, Gäste- oder beispielsweise auch Naturführungen oder Führungen in Schauhöhlen oder Besucherbergwerken sollen ab da wieder möglich sein. Ebenso sollen der touristischer Bus- und Bahnverkehr, Seilbahnen sowie die Fluss- und Seenschifffahrt wieder Fahrt aufnehmen können. Ebenfalls am 30. Mai sollen Objekte der Schlösserverwaltung wieder ihre Türen öffnen können. Besucherstarke Objekte, wie etwa die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof, sowie die Residenzen in München und Würzburg, sollen ab 2. Juni wieder für Besucher öffnen können.

Zu den Öffnungen hat die bayerische Staatsregierung ein verbindliches Rahmenkonzept entwickelt:

Um einen größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, erarbeiten das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium gemeinsam ein verbindliches staatliches Rahmenkonzept zur Umsetzung insbesondere folgender Hygienevorgaben:
• Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m,
• Mund-Nasen-Bedeckung,
• Zugangsbeschränkungsregelung und geeignete Besucherlenkung zur Vermeidung von Menschenansammlungen,
• Reinigung/Desinfektion häufig genutzter Flächen,
• Maßnahmen, die die Nachverfolgbarkeit von Kontakten gewährleisten.

Auf Basis dieses Rahmenkonzepts werden die betroffenen Unternehmen individuell angepasste Betriebshygienekonzepte für ihre Dienstleistungen entwickeln. Das Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben findet in allen Fällen Anwendung, in denen bei touristischen Angeboten eine Bewirtung angeboten wird, z.B. auf Ausflugsschiffen und in Freizeitparks. Für Veranstaltungen und Filmvorführungen gelten die allgemeinen Bestimmungen.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Insgesamt sollen ab 30. Mai (Pfingswochenende) alle Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze wieder für Urlauber offenstehen. Voraussetzung hierbei ist die Wahrung der Hygienevorschriften. Wichtig dabei:

Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten: Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner. Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht möglich.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

In den Unterkünften gelten strenge Hygieneregeln, die es zu beachten gilt. Diese lauten wie folgt:

• Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit.
• Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert.
• Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen wie die Angehörigen eines Haushalts, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
• In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.
• Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards werden konsequent eingehalten. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer hat möglichst in Abwesenheit der Gäste zu erfolgen.
• Der Einsatz von Gegenständen, die von mehreren Gästen benutzt werden, ist im gesamten Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt.
• Die Betreiber haben insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Bereiche ein Lüftungs- und Reinigungskonzept zu erstellen. Die Einrichtungen müssen über ein Parkplatzkonzept verfügen.
• Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmunen und ist damit derzeit untersagt

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Schwerpunkt seiner Rede legte Dr. Herrmann auch auf das bayerische Frühwarnsystem. In Bayern solle dieses bereits bei 35 Fällen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Bereich greifen. In Stufenform sollen hier dann jeweils Maßnahmen ergriffen werden können.

Angesichts der weitreichenden Erleichterungen ist eine erneut dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens nicht ausgeschlossen. Um eine weitere Ausbreitung von COVID-19 über Einrichtungs-, Orts- oder Landkreisgrenzen hinaus zu verhindern, müssen lokale Ausbruchsereignisse frühzeitig erkannt und wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört – neben der engmaschigen Beobachtung des Infektionsgeschehens durch die zuständigen Behörden und dem bayerischen „Frühwarnsystem“ (Maßnahmen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen) – auch ein konsequentes Beschränkungskonzept in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit vielen Neuinfektionen.

Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann das Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Hier sieht das abgestufte Konzept spezielle Maßnahmen vor – von der Beratung, über Reihentestungen bis hin zur Schließung der Einrichtung. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen wieder konsequent in der Region eingeführt werden. Das kann Kontaktbeschränkungen für die Bevölkerung, die Schließung von Bildungseinrichtungen, Geschäften und anderen Einrichtungen bis hin zu Ausgangsbeschränkungen umfassen.

(Quelle: Pressemitteilung bayerische Staatskanzlei)

(nh)

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