Das Robert-Koch-Institut hat die Tschechische Republik mit Außnahme von zwei Gebieten zum Risikogebiet erklärt. Betroffen sind daher auch die an Bayern grenzenden Regionen West-, Nord- und Südböhmen. Die Einstufung Tschechiens als Risikogebiet hätte laut dem Hauptgeschäftsführer der IHK Oberpfalz aber keine direkten Auswirkungen auf Grenzpendler und den Warenverkehr zwischen Deutschland und Tschechien. Grenzpendler hätten uneingeschränkt die Möglichkeit, ihre Arbeitsplätze aufzusuchen. Diese Aussage wurde auch seitens des Bezirks Oberpfalz bestätigt. Nach Aussagen der Bundespolizei sind über die üblichen Routinekontrollen hinaus keine zusätzlichen Grenzkontrollen für Berufspendler vorgesehen. Die IHK informiert hier laufend über die Entwicklung im Nachbarland.
Für alle privaten Reisen nach Deutschland aus Tschechien gilt:
Einreisende aus Tschechien, die keine Grenzpendler sind, müssen sich allerdings in Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test vorweisen. In der derzeitigen Fassung enthält die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung auch eine Regelung, die einen Aufenthalt im Nachbarland von weniger als 48 Stunden oder aus einem triftigen Reisegrund gestattet, ohne unter die Quarantäneregelung zu fallen. Wer sich länger im Nachbarland aufhält, müsse nun jedoch bei der Rückreise nach Deutschland mit Einschränkungen rechnen. Die Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaats Bayern gilt noch bis zum 03.10.2020.
Bei Einreise nach einem Aufenthalt in den als Risikogebiet eingestuften Regionen innerhalb der letzten 14 Tage gibt es eine Pflicht zur Quarantäne, die jedoch durch ein negatives PCR-Testergebnis abgekürzt werden kann. Dieser Test kann kostenlos in Deutschland gemacht werden oder höchstens 48 Stunden vor Abreise auch bereits in Tschechien. Die Durchreise durch Deutschland im Transit sei laut Aussagen der IHK jederzeit möglich.
(awa)