Auch auf der vorletzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause haben sich die Minister mit der Corona-Pandemie beschäftigt. Dabei ist heute der Bereich der Kinderbetreuung im Vordergrund gestanden. Familienministerin Carolina Trautner (CSU) hat dafür ein Stufenmodell vorgestellt.
Die Lage in Bayern sei stabil, so hat Staatsminister Dr. Florian Herrmann (CSU) die Pressekonferenz heute Mittag eröffnet. Dem konnte auch Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zustimmen: Die Testungen wurden demnach auf 20.000 bis 23.000 Tests pro Tag ausgeweitet. Zwei Punkte waren der Gesundheitsministerin heute besonders am Herzen gelegen:
1 Förderung der kommunalen Testzentren
Der Freistaat wird Landkreise und kreisfreie Städte mit einem Betrag von 50 Prozent der Kosten für regionale Testzentren unterstützen. Außerdem soll es auch eine Auwandspauschale für die Koordinierung der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben geben. Damit hat jede Kommune die Möglichkeit, den Betrieb in den Testzentren wieder aufzunehmen. Die Kosten für Testungenin Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Der Betrieb eines Testzentrums liegt in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Mio. Euro pro Jahr werden aus den Mitteln für die Umsetzung der Bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Mio. Euro) finanziert.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
2 Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers
Der Freistaat wird ein Pandemiezentrallager aufbauen, um bei einem erneuten Einbruch der Lieferketten dennoch konsequent und schnell handeln zu können, so Huml. In dem Bayerischen Pandemiezentrallager werden medizinische Ausrüstungsgegenstände wie Masken und Desinfektionsmittel und ähnliches aufbewahrt. Das Lager umfasst den Bedarf für sechs Monate.
Wie geht es mit den Kitas weiter?
Familienministerin Carolina Trautner hat heute ein Stufenmodell vorgestellt, in dem die möglichen Szenarien für die Kinderbetreuung im Herbst beinhaltet sind. Zunächst einmal wird der aktuelle „eingeschränkte Regelbetrieb“ bis Ende August fortgesetzt. Das bedeutet, dass in den Betreuungseinrichtungen weiterhin feste Gruppen gebildet werden sollen und Kinder mit Krankheitssymptomen nicht betreut werden. Diese Regelung diene der Sicherheit der Pfleger, der Kinder und deren Eltern, so Trautner.
Ab 1. September wird bestenfalls der Regelbetrieb wieder aufgenommen – abhängig vom Infektionsgeschehen. Ab dann wird regional und individuell vor Ort entschieden, welche Stufe des folgenden Modells Anwendung findet:
Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen
Die Kinder sollen mit möglichst wenig Einschränkungen die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Kindertagespflegestelle besuchen können. Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan Corona des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert. Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden. Ziel ist es, dass die Träger ihr Schutz- und Hygienekonzept vor Ort entsprechend der Personalausstattung, der Anzahl und der Größe der Räume sowie der Anzahl und des Alters der Kinder noch individueller ausgestalten können. Das schafft Flexibilität vor Ort. Zudem sollen offene Betreuungskonzepte wieder zugelassen werden. Im Hinblick auf die üblichen Erkältungswellen ab Herbst sollen Kinder trotz leichten Schnupfens ihre Kindertageseinrichtung besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind. Das LGL erarbeitet dafür gemeinsam mit Kinderärztinnen und Kinderärzten einen leicht verständlichen Leitfaden für die Kita-Praxis, der die Erzieherinnen und Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.
Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen
Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen. Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten können. Flexibilität vor Ort soll vermeiden, dass einzelne Kinder über einen langen Zeitraum überhaupt keine Förderung und Bildung in der Betreuung in Anspruch nehmen können. Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt. Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolgt dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat. So könnten die Kinder den Betreuungspersonen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen.
Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, muss eine Notbetreuung in einer Art „Baukastensystem“ in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden. Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)
Für die letzte Kabinettssitzung vor der Sommerpause in der kommenden Woche kündigte Herrmann weitere Informationen rund um den Bereich des Urlaubs an.
(vl)