Am 10. Verhandlungstag im Mordprozess Sophia Lösche hat es heute nur einen rechtlichen Hinweis gegeben. Das muss das Gericht tun, wenn es eine Straftat beispielsweise aufgrund der Aktenlage anders beurteilt als vorher. Die am Verfahren Beteiligten haben damit vor Ende der Beweisaufnahme die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen. Würde das Gericht keinen entsprechenden Hinweis geben, könnte das Verfahren angefochten werden.
Der rechtliche Hinweis bezog sich heute auf den möglichen Tathergang. Zu Prozessbeginn lautete die Anklage auf Mord, um die Straftat eines vorangegangenen sexuellen Missbrauchs zu verdecken. Davon wurde heute durch das Gericht Abstand genommen. Es sei wahrscheinlich zu einem Streit gekommen, der Angeklagte habe dabei heftig zugeschlagen. Nach einer vielleicht 10-minütigen Pause sei er zurückgekommen und habe sie getötet. So könnte eine wahrscheinliche Variante des Tathergangs aussehen. Es handele sich dabei aber weiterhin um eine Verdeckungstat und um einen Mord, was der Familie Lösche und dem Vertreter der Nebenklage heute wichtig war.
Andreas Lösche, der Bruder der getöteten Sophia, geht nach wie vor von einem Tatort in Südfrankreich aus. Ab dem Rastplatz Burnhaupt-le-Bas beginnt für ihn ein typisches Verhaltensmuster nach einem Verbrechen: Der Angeklagte habe oft die Autobahn verlassen, um wahrscheinlich die Leiche loszuwerden.
Am 10. September werden im Mordprozess die Plädoyers gesprochen. Sollten keine Anträge von Seiten der Nebenklage oder der Verteidigung kommen, wird das Urteil am 18. September gesprochen. (tb)