Seit heute, 17. November 2021, kann das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf keine Besucher mehr in die Räumlichkeiten lassen.
Auch wenn wir um die große Bedeutung von Familienmitgliedern und Freunden für die Genesung unserer Patient:innen wissen, so steht doch deren Schutz und der unserer Mitarbeitenden an oberster Stelle. Dafür bitten wir um Verständnis.
Dr. Martin Baumann, Geschäftsführer Krankenhaus St. Barbara Schwandorf
Das Besuchsverbot gilt für alle Bereiche. Ausnahmen von dieser Regelung können nur in wenigen Fällen gemacht werden, zum Beispiel für die Begleitung von Sterbenden in Absprache mit dem zuständigen Arzt. Auch eine Begleitperson rund um die Entbindung ist nach wie vor erlaubt, sowie täglich ein Besucher für eine Stunde am Wochenbett.
Diese Begleitpersonen benötigen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt, kein Selbsttest) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) – dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil gestattet. Die geltenden Hygieneregeln müssen zusätzlich strikt eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Besucherreglung und zum Coronavirus gibt es auf der Startseite der Krankenhaus-Homepage.
(Bildquelle: Krankenhaus St. Barbara Schwandorf)
(vl)