Am Samstag kontrollierten Zivilfahnder der Bundespolizei kurz nach Mitternacht einen Kastenwagen an der A6 in Waidhaus. Gleich zwei der Insassen hatten noch eine Rechnung mit der Justiz offen. Ein 28-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht München im März 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Da er vor Ort nicht die nötigen Barmittel aufbringen konnte, musste er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten, wie die Bundespolizeiinspektion Waidhaus berichtet.
Auch bei dem anderen Fahrzeuginsassen blinkte der Fahndungscomputer rot auf. Der 49-jährige Mann wurde im November 2021 vom Amtsgericht Offenbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Der Grund: Trunkenheit im Verkehr. Da er dem Justizverfahren ferngeblieben war, suchte ihn nun die Staatsanwaltschaft Darmstadt mittels Haftbefehl. Der 49-Jährige konnte die offenen Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bezahlen und somit die Weiterreise antreten.
Auch ein 26-Jähriger zahlte seine Justizschulden bei den Waidhauser Beamten und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe. Zollfahnder kontrollierten den Mann in Waidhaus und stellten die Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Das Amtsgericht Regensburg suchte den flüchtigen Straftäter seit Dezember 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der 26-Jährige wurde der Bundespolizei Waidhaus übergeben und konnte seine fällige Geldstrafe bei der örtlichen Dienststelle begleichen.
Am Sonntagvormittag konnten Bundespolizeifahnder einen weiteren Mann in Waidhaus festnehmen. Der 41-jährige Albaner wurde bei der Einreise aus Tschechien beobachtet und in Waidhaus kontrolliert. Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen unerlaubten Aufenthalts fest.
Er wurde vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Euro verurteilt. Diese konnte er bei der Dienststelle der Bundespolizei begleichen. Da sein Aufenthalt in Deutschland diesmal rechtmäßig war, konnte er die Weiterreise antreten.
Zahlungswillig war auch ein verurteilter 48-Jähriger. Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden. Da er dem Gerichtsverfahren ferngeblieben war und seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, erfolgte eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dresden mittels Haftbefehl. Da er seine Justizschulden diesmal bereitwillig bezahlte, blieb ihm die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen erspart. Er konnte seine Reise fortsetzen.
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(vl)