Der Bundestag hat zum 1. Juli 2020 eine bis Ende des Jahres befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes beschlossen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent gilt auch für das Trinkwasser. Eine Zwischenablesung des Wasserzählers ist jedoch nicht erforderlich. Das teilen die Stadtwerke Burglengenfeld mit.
Wer sein Trinkwasser von den Stadtwerken Burglengenfeld oder von der Vils-Naab-Gruppe bezieht, muss also gar nichts unternehmen: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent wird für das gesamte Jahr 2020 angesetzt und bei der nächsten Gebührenberechnung automatisch berücksichtigt. Die Stadtwerke werden Ende des Jahres wie gewohnt Wasser-Ablesekarten an die Haushalte versenden und die Online-Wasserablesung freischalten.
(Bildquelle: Stadt Burglengenfeld)
(vl)