Sa, 08.08.2020 , 09:10 Uhr

Corona: Das ist wieder erlaubt

Update 08. August

Ab heute sind die Coronatests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtend. Für alle anderen Urlauber sind die Tests auf freiwilliger Basis. Für alle sind sie aber kostenlos, auch beim Hausarzt.

Update 27. Juli

Mit dem heutigen Tag ändert sich nur wenig: An den bayerischen Flughäfen werden kostenlose Corona-Tests für Urlaubsheimkehrer angeboten. An den Flughäfen München und Nürnberg hat es diese Tests schon einige Tage vorher gegeben.

Update 15. Juli

Nach der gestrigen Kabinettssitzung, bei der auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilgenommen hat, treten heute weitere Lockerungen in Kraft. Diese betreffen vor allem die Kulturszene:

– Kulturelle Veranstaltungen

Bei kulturellen Veranstaltungen sind seit heute mehr Zuschauer möglich. Bei zugewiesenem und gekennzeichneten Sitzplätzen sind ab sofort 400 Besucher im Freien und 200 in geschlossenen Räumen erlaubt. Ohne zugewiesene Sitzplätze sind 200 im Freien und 100 Menschen in geschlossenen Räumen erlaubt.

Unser Ziel bleibt es, im Kampf gegen die Corona-Pandemie Infektionsrisiken möglichst zu vermeiden. Daher gelten für Veranstaltungen weiterhin auch Hygiene- und Schutzkonzepte, die konsequent beachtet werden sollten.

(Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin)

– Sport

Auch bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die Personenbeschränkung erhöht: Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen dürfen 200 Sportler teilnehmen, im Übrigen 100. Zuschauer bleiben weiterhin ausgeschlossen.

– Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen

Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie zum Beispiel Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.

– Märkte ohne Volksfestcharakter

Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
• Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung),
• Maskenpflicht,
• kein Festzelt und keine Partymusik,
• Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Update 08. Juli

Veränderungen der Bayerischen Corona-Strategie: Weitere Lockerungen treten in Kraft.

– Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen im Innenbereich zum Beispiel Escape Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen-Attraktionen in Freizeitparks etc. können unter den gleichen Voraussetzungen wie im Außenbreich wieder eröffnen. Dabei müssen sich die Freizeiteinrichtungen mit Innenbereich an dem bereits erarbeiteten Hygienerahmenkonzept „Touristische Dienstleister“ orientieren.

– Flusskreuzfahrtschiffe

Auch Flusskreuzfahrtschiffe können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie werden analog zu ortsfesten Hotels behandelt, da die Passagiere auf den Schiffen wie in einem schwimmenden Hotel über einen längeren Zeitraum hin übernachten, dort essen und auch die Freizeit zwischen den Landgängen dort verbringen.

– Tourismus

Bei den touristischen Erlebnisverkehren wie zum Beispiel Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnfahrten kann analog zu den Regelungen für den ÖPNV und Reisebusreisen am Platz auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m verzichtet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hygienekonzepts „Touristische Dienstleister“. Die aktuellen Regelungen für touristische Freizeiterlebnisse, wie zum Beispiel Raftingtouren und Floßfahrten mit über 10 Personen, bleiben unverändert und sind durch das Hygienekonzept „Touristische Dienstleister“ generell an die 1,5 m-Mindestabstandsregelung gebunden.

– Sport

Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.

Update 06. Juli

Wenige Veränderungen bringt die neue Woche dieses Mal mit sich. Welche neuen Regeln ab heute gelten, haben wir hier im Überblick:

– Kontaktbeschränkungen verlängert

Die Kontaktbeschränkungen galten zunächst bis zum 05. Juli. Diese wurden jetzt um zwei weitere Wochen bis zum 19. Juli verlängert. Damit gilt es weiterhin, dass sich im öffentlichen Raum nur Familienangehörige sowie Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder eine Gruppe von bis zu zehn Personen treffen dürfen, so die Gesundheitsministerin Melanie Huml. Für den privaten Raum gelten weiterhin keine zahlenmäßigen Beschränkungen. Aber: Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden und damit eine natürliche Begrenzung bieten.

– Lockerungen bei Kulturveranstaltungen

Die Maskenpflicht bei Kulturveranstaltungen wurde den Regeln der Kirchenbesuche angeglichen: Das bedeutet, dass auch jetzt bei kulturellen Veranstaltungen die Maskenpflicht nur noch beim Verlassen des zugewiesenen Platzes gilt. Damit kann der Mund-Nasen-Schutz im Theater- oder Kinosessel abgenommen werden. Außerdem muss weiterhin der Mindestabstand eingehalten werden. Für Innenräume ist eine Maximalbesucherzahl von 100 Menschen und in Außenräumen von 200 Menschen festgelegt.

Update 29. Juni

Auch ab dem heutigen Montag greifen wieder weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen:

-Abstandsregelung und Mundschutz

Gruppen von bis zu zehn Menschen dürfen sich ab heute im öffentlichen Raum wieder treffen. In privaten Räumen und Gärten herrschen keine zahlenmäßigen Beschränkungen mehr. Die Maskenpflicht gilt aber nach wie vor in Geschäften und im Nah- und Fernverkehr.

– Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Die bisherigen Besuchseinschränkungen in Krankenhäusern, Rehas, Alten- und Pflegeeinrichtungen werden ab heute durch individuelle Hygiene- und Schutzkonzepte ersetzt. In diesen müssen das Einhalten der Mindestabstände und die Wege für Besucher vorgegeben sein. Mit dieser neuen Regelungen sind für Patienten und Bewohner wieder mehr Besuche möglich.

Update 23. Juni

Das Kabinett hat sich heute mit der Frage beschäftigt, wie es nach den Sommerferien mit dem Unterricht weitergehen soll. Dafür gibt es jetzt verschiedene Szenarien, um spontan auf die weiteren Entwicklungen in der Pandemie reagieren zu können. Wir berichteten.

Außerdem wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen:

Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt. Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher, sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.

(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Update 22. Juni

Nachdem bereits am vergangenen Mittwoch erste Lockerungen in Kraft getreten sind und einige weitere angekündigt wurden, gelten diese ab heute. Das ist jetzt wieder in Bayern erlaubt:

-Abstandsregelung und Mundschutz

In öffentlichen Einrichtungen sind jetzt anstelle der bisherigen 20 Quadratmetern pro Person, 10 Quadratmeter pro Person ausreichend. Dies gilt vor allem für Kundenverkehr in Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen, wie etwa Museen oder zoologische Einrichtungen.

Besucher öffentlicher Einrichtungen sind weiterhin verpflichtet einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Mitarbeiter eines Ladengeschäfts im Kassen- und Thekenbereich oder an einer Rezeption können eine Alternative wählen: Anstelle des Mundschutzes sind jetzt transparente Schutzwände im vorgesehenen Bereich ausreichend. Sobald diese Schutzeinrichtung gewährleistet ist, fällt für Mitarbeiter die Mundschutzpflicht weg.

Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.

(Melanie Huml, Bayerns Gesundheitsministerin)

– Sauna, Thermen und Hallenbäder

Seit heute dürfen auch Saunen, Thermen und Hallenbäder unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen. Darunter fallen auch Hotelschwimmbäder, Wellnessbereiche in Hotelanlagen und die gemeinsamen Sanitärbereiche auf Campingplätzen.

– Sport in Gruppen

Der Lehrgangsbetrieb im Sport kann ab sofort wieder mit uneingeschränkter Teilnehmerzahl erfolgen. Die Obergrenze von 20 Teilnehmern ist damit aufgehoben. Stattdessen soll die Personenzahl im Innen- und Außenbereich von den vorliegenden räumlichen Bedingungen, wie etwa Raumgröße und Belüftung, abhängen.

– Hochzeiten, Feiern von Schulen und Vereinen

Ab heute sind Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen außen erlaubt. Voraussetzung dafür ist: Es muss sich um einen überschaubaren Teilnehmerkreis und nicht um ein beliebiges Publikum handeln. Damit soll bei einem Infektionsgeschehen eine mögliche Verbreitung des Virus nachvollzogen werden können.

– Kultur:

Ab heute dürfen doppelt so viele Teilnehmer bei Kulturveranstaltungen dabei sein: 100 Teilnehmer in Räumen und 200 im Außenbereich. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht für die Besucher, die auch vor Ort vom Veranstalter die Sitzplätze zugewiesen bekommen.

– Gottesdienst:

Der Mindestabstand während eines Gottesdienstes wird von zwei Metern auf eineinhalb Meter verringert. Seit heute muss auch nur noch beim Betreten und Verlassen des Gotteshauses ein Mundschutz getragen werden. Die zeitliche Eingrenzung von 60 Minuten wird ebenfalls aufgehoben. Die Regierung appelliert, den Gesang aber weiterhin zu verringern: Der Aerosol-Ausstoß beim Singen sei ursprünglich ein wichtiger Grund für die Maskenpflicht gewesen, so die Regierung.

– Tourismus:

Ab heute sind auch Gruppenreisen wieder möglich. Denn die Regelungen für Fahrten in Reisebussen wurden gelockert: Jetzt darf jeder Sitzplatz wieder belegt werden. Aber: Das Tragen eines Mundschutzes ist Pflicht.

– Gastronomie:

Restaurants und Biergärten dürfen die gleichen Öffnungszeiten haben wie vor der Corona-Pandemie. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte nach der Kabinettssitzung am Dienstag angekündigt, dass auch im Bereich der Gastronomie die Sperrstunde zunächst bis 23 Uhr verlängert werde. Kurz vor der Umsetzung kippte jedoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Maßnahme, sodass die neue Regelung bereits seit Samstag gilt.

(vl)

Update 17. Juni

Seit dem heutigen Dienstag ist der Katastrophenfall in Bayern nach rund drei Monaten wieder aufgehoben. Damit einher gehen einige Lockerungen. Die ersten gelten ab sofort und zahlreiche weitere ab kommenden Montag.

– Ab sofort dürfen sich wieder bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

– Bei Treffen in privaten Räumen gelten jetzt keine grundsätzlichen Beschränkungen auf eine bestimmte Personengruppe oder -anzahl. Entscheidend ist jetzt viel mehr, wie viele Menschen sich unter dem Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern im jeweiligen Raum aufhalten können. In geschlossen Räumen soll außerdem für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

– Bayern hält dennoch an den Kontaktbeschränkungen und vor allem an der Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Räumen fest. Unter anderem in Bus und Bahn, Geschäften, Freizeit- und Kultureinrichtungen.

(vl)

Update 15. Juni

Das ändert sich mit dem heutigen Montag oder bleibt weiterhin in Kraft:

– Kino, Theater, Konzerte:

Kino, Theater und Konzerte mit bis zu 100 Gästen sind ab sofort wieder möglich. Bei den Kinobesuchen gilt: In geschlossenen Räumen sind 50 Besucher erlaubt, im Freien bis zu 100. Außerdem sind auch weitere kulturelle Veranstaltungen mit einem entsprechenden Hygienekonzept wieder möglich. Die Betreiber müssen den Namen und die Kontaktdaten der Besucher speichern, um mögliche Infektionsketten rückverfolgen zu können. Außerdem gilt Maskenflicht. Sowohl beim Einlass, in Fluren, dem Sanitärbereich und während der Vorstellung muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wo genau die Maskenpflicht beginnt, entscheidet der Veranstalter.

– Schule und Kita:

Alle Schüler werden im wöchentlichen Wechsel in der Schule unterrichtet. Damit wird der Präsenzunterricht für alle Schüler wieder aufgenommen. Die Phase des Präsenzunterrichts wechselt sich mit dem „Lernen zuhause“ ab.

Auch die Notbetreuung in Kitas wird noch einmal erweitert. Am 1. Juli sollen dann auch die letzten Kinder wieder in ihre Krippen und Kindergärten gehen können.

– Reisen in der EU:

Das Reisen innerhalb der EU wird einfacher. Denn das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnung entschärft: Für die meisten eruopäischen Staaten gibt es jetzt grünes Licht. Reisen in der EU, Großbritannien und den Schengen-Staaten, also Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein ist wieder möglich. Damit gilt die Reisewarnung nun noch für rund 160 Länder statt weltweit. Auch Einschränkungen an den europäischen Binnengrenzen und gegenseitige Quarantäne-Verpflichtungen sollen aufgehoben werden. Allerdings sind Überseeflüge weiterhin nicht möglich.

– Demonstrationen:

Bei Demonstrationen wird im konkreten Einzelfall entschieden. Dabei müssen die Versammlungsorte auf jeden Fall genügend Platz zum Einhalten des Mindestabstandes bieten.

– Großveranstaltungen:

Großveranstaltungen werden bis mindestens 31. August nicht möglich sein. Auch das Feiern im Privaten bleibt weiterhin verboten. Ausnahmegenehmigungen sind allerdings möglich.

– Kontaktbeschränkungen:

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. In Geschäften und im Nah- und Fernverkehr wie auch in den dazu gehörenden Einrichtungen wie etwa in den Bahnhöfen und in den Flughäfen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

(vl)

Update 8. Juni

Auch heute treten weitere Lockerungen in Kraft. Die strengen Kontaktbeschränkungen bleiben aber noch bis mindestens 14. Juni bestehen. Dennoch ist jetzt wieder einiges innerhalb dieser Beschränkungen möglich, was in den vergangenen Wochen verboten war – das betrifft diese Woche vor allem den Sport:

– Freizeit und Sport:

Seit dem 8. Juni dürfen Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern in Hotels und Kureinrichtungen öffnen. Allerdings gibt es auch hier noch Enschränkungen: Es müssen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept vorlegen, das die Vorgaben der Staatsregierung berücksichtigt. Hallenbäder müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Indoorsportstätten wie Kletterhallen, Fitnessstudios und Reha-Gruppen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, wenn Abstandsregelungen und Hygienekonzepte eingehalten werden. Und auch Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Partner können wieder öffnen. Wettbewerbe sind bei Nicht-Kontaktsportarten wie Tennis, Golf oder Leichtathletik erlaubt.

Im Freien dürfen ab sofort bis zu 20 Sportbegeisterte gemeinsam trainieren. Für Fußballmannschaften ist es jetzt zum Beispiel wieder möglich in größeren Gruppen zu trainieren. Auch hier muss der Mindestabstand dennoch gewahrt werden – kontaktloses Training ist also Voraussetzung.

– Was bleibt gleich?

Die Regelungen für die Gastronomie bleiben bestehen. restaurants dürfen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich ihre Gäste bis 22 Uhr bedienen. Für Lokale, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.

Das Theater, Konzerte und Indoor-Kinos müssen weiterhin warten. Aber hier gibt es schon eine Perspektive: Ab 15. Juni soll all das in Bayern mit begrenzter Zuschauerzahl wieder erlaubt sein.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben auch weiterhin erhalten. Das Treffen im engen Familienkreis oder mit einem zweiten Haushalt sind erlaubt. Das Tragen einer Maske bleibt in Geschäften und im Nah- und Fernverkehr wie auch in den dazu gehörenden Einrichtungen wie etwa in den Bahnhöfen und in den Flughäfen weiterhin Pflicht.

(vl)

Update 30. Mai

Seit dem 30. Mai sind in Bayern weitere Lockerungen in Kraft getreten:

– Tourismus:

Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Dabei gelten vor allem in gemeinschaftlich genutzten Räumen strenge Hygienevorschriften.

Auch Reisebusse können wieder Fahrten anbieten. Allerdings sind keine Gruppenreisen zulässig.

– Freizeit:

Freizeitparks haben wieder geöffnet, genauso wie Kultur- und Stadtführungen wieder erlaubt sind. Auch Berg- und Seilbahnen nehmen wieder den Betrieb auf.

– Erwachsenenbildung:

Die Volkshochschulen nehmen unter strengen Hygienemaßnahmen ihren Betrieb auch im „Präsenzunterricht“ wieder auf.

– Gastronomie:

Auch die Außengastronomie darf jetzt bis 22 Uhr Gäste empfangen und bedienen.

(vl)

Update 25. Mai

Ab heute, dem 25. Mai, treten weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Folgendes ist ab heute wieder möglich:

Gaststätten dürfen ihre Innenräume für Gäste von 6 bis 22 Uhr öffnen, wenn sie Essen und Trinken servieren. Lokale und Bars, die nur Getränke anbieten, müssen weiterhin geschlossen bleiben.

– Dabei gelten srtrenge Hygienemaßnahmen: Eine Mundschutzpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt; 1,5 Meter Abstand zu Menschen, die nicht zur eigenen Gruppe (maximal zwei Hausstände) gehören; Pro Gruppe müssen die Personalien eines Gastes aufgenommen werden; Gäste werden an den Tichen platziert; Anzahl der Gäste ist reguliert;

Notbetreuung für Kinder soll schrittweise ausgeweitet werden

– Vorschulkinder und ihre Geschwister dürfen wieder in den Kindergarten
– Tagespflegeeinrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen: Maximal zehn Kinder dürfen von bis zu drei Pflegern betreut werden.
– Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen

– Aufnahmestopp für Senioren- und Pflegeheimen soll ab heute aufgehoben werden

(vl)

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