Ab heute gilt es: Bei einem Inzidenzwert, der mehr als 200 beträgt, gilt die 15-Kilometer-Regel.
Das heißt, man darf sich ab heute für touristische Tagesausflüge maximal 15 Kilometer von seinem Wohnort (ab Gemeindegrenze) entfernen. In der nördlichen Oberpfalz betrifft diese Regelung Menschen aus Tirschenreuth (229,0) und Weiden (217,6).
Laut Robert-Koch-Institut gilt die Regelung derzeit Stand 0 Uhr für 28 Landkreise und Städte in Bayern. Die Regelung wird zudem erst wieder nichtig, sobald die Infektionswerte an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 liegen.
Ausnahmen
Die 15-Kilometer-Regel gilt jedoch nicht pauschal für alles. Ausnahmen gibt es: Wer etwa Einkaufen geht, zur Arbeit fährt, seinen Arzt aufsucht oder die Familie besucht, also einen trifftigen Grund hat, gilt die Einschränkung nicht. Mit dieser neuen Regel sollen vor allem touristische Ausflüge eingedämmt werden.
Kontrolle
Die Einhaltung der neuen Regelung soll verstärkt von der Polizei kontrolliert werden. Das erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen." Bei einem Verstoß werden 500 Euro fällig. (sh)