Hier geht es zu einer aktuellen Übersichtskarte zu Cornoavirusinfektionen in Bayern.
Geänderte Öffungszeiten KfZ-Zulassungsstelle Weiden
Die KfZ-Zulassung der Stadtverwaltung der Stadt Weiden hat ab heute geänderte Öffnungszeiten. Bedingt durch einen Corona-Verdachtsfall wird ein Notbetrieb eingerichtet.
Die KfZ-Zulassung ist zunächst bis Mittwoch den 23.12.2020, täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Eine Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen sind telefonisch möglich unter der Nummer 0961/81-3600 und per E-Mail unter zulassungsstelle@weiden.de.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten, dass auf Grund des Notbetriebs nur äußerste Notfälle bearbeitet werden können, planbare Zulassungen sollten wenn möglich verschoben werden.
Schwandorfer Rathaus bleibt erreichbar
Das Schwandorfer Rathaus hält in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 trotz der verstärkten Corona-Beschränkungen den Dienstbetrieb weiterhin aufrecht. Besucher*innen werden jedoch aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkung gebeten, nur aus triftigem Grund und bei unaufschiebbaren Angelegenheiten das Rathaus persönlich aufzusuchen.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist dabei zwingend erforderlich, entweder unter der Telefonnummer 09431/45-0 oder bei Sachverhalten, die das Einwohnermeldeamt betreffen, unter 09431/45-321 bis -325. Weitere Informationen gibt es unter www.schwandorf.de.
Tourismusbüro Schwandorf geschlossen
Das Tourismusbüro der Stadt Schwandorf ist ab heute bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Die städtische Einrichtung ist jedoch weiterhin unter 09431/45-550 oder tourismus@schwandorf.de erreichbar. In der Zeit vom 23.12.2020, 13:00 Uhr bis einschließlich 06.01.2021 ist das Tourismusbüro nicht besetzt.
Ab dem 07.01.2021 ist die städtische Einrichtung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. (Mo – Fr: 09:00 – 18:00, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr)
Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Neunte Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung bekannt gegeben. Damit treten am 01. Dezember 2020 neue Corona Maßnahmen in Kraft. Davon betroffen sind auch städtische Einrichtungen.
Das Maria-Seltmann-Haus ist von Dienstag, 01. Dezember bis vorerst Donnerstag, 31.Dezember geschlossen. Telefonisch ist das Maria-Seltmann-Haus montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar unter der Nummer 0961 / 381 091 – 1.
Die Regionalbibliothek ist von Dienstag, 01. Dezember bis vorerst Sonntag, 20. Dezember geschlossen. Verlängerung, Onleihe-Beratung und Rückgabe ist weiterhin möglich. Die Regionalbibliothek ist von Montag bis Freitag von 9 – 15 Uhr telefonisch erreichbar unter 0961-3903013 oder per Mail unter regionalbibliothek@weiden.de.
Das Stadtarchiv ist von Dienstag, 01. Dezember 2020 bis vorerst Sonntag, 20. Dezember 2020 geschlossen. Anfragen sind möglich unter 09 61 / 81 41 -01 und per E-Mail: archiv@weiden.de
Die Volkshochschule stellt von Dienstag, 01. Dezember 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 Präsenzkurse, Führungen und Exkursionen ein. Bestehende Online-Kurse laufen weiter.
Die städtische Musikschule, Franz-Grothe-Schule, stellt ab Dienstag, 01. Dezember 2020 den Präsenzunterricht ein. Zur bisher üblichen Präsenzzeit wird Online-Unterricht angeboten. Alle Informationen dazu auf www.franz-grothe-schule.de.
Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Situation finden Bürgerinnen und Bürger auf weiden.de/corona
Mit Bedauern teilt die Stadt Schwandorf mit, dass folgende städtische Einrichtungen ab Dienstag 01.12.2020 leider schließen müssen:
Volkhochschule:
Nachdem angesichts der steigenden Infektionszahlen in Bayern bereits seit Anfang November keine Bewegungs- und Entspannungskurse an der Volkshochschule Schwandorf mehr stattfinden konnten, werden nun aufgrund der Aktualisierung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 01. Dezember 2020 bis auf Weiteres auch alle weiteren Veranstaltungen an der vhs abgesagt. Ab wann das Kursgeschehen wieder starten kann, ist aktuell nicht absehbar, über die weiteren Entwicklungen informiert die vhs über ihre Website www.vhs.schwandorf.de. Darüber hinaus ist das Büro der Volkhochschule bis 18. Dezember sowie ab dem 07. Januar 2021 besetzt. Die Planungen für das Frühjahres- und Sommerprogramm 2021 ist bereits in der Finalisierung, die Verteilung der Programme an die Haushalte erfolgt Ende Januar.
Stadtbibliothek Schwandorf
Auch die Stadtbibliothek Schwandorf muss bis auf Weiteres ihre Türen schließen.
Zudem fallen die für Donnerstag, den 03.12. geplante Lesung „Eine unbekannte Geschichte der Familie Mann“ und das für Freitag, den 18.12. geplante Figurentheater „Tomte Tummetott“ aus.
Für entliehene Medien, deren Rückgabe bereits angemahnt wurde oder die im Schließzeitraum abgegeben werden müssten, entstehen keinerlei Säumnisgebühren. Die Medien sind erst wieder nach Öffnung der Bibliothek zurück zu geben. Neue Fernleihen können erst wieder aufgegeben werden, wenn die Bibliothek geöffnet ist.
Die Nutzung der digitalen Angebote (Onleihe 24 Ostbayern, Bayern Digital Collection (Overdrive), Brockhaus Online, freegalmusic, Tigerbooks) ist weiterhin möglich. Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Stadtbibliothek Schwandorf. Telefonisch bleibt die Bibliothek zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar unter 09431/71540, alternativ auch per E-Mail an stadtbibliothek@schwandorf.de.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Schwandorf)
Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass wegen der Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie die Stadtbibliothek ab 1. Dezember 2020 und damit ab der kommenden Woche geschlossen bleibt. Da die Einrichtung im Anschluss daran renoviert wird und neue Regale erhält, dauert die Schließung voraussichtlich bis einschließlich 4. Januar 2021.
Medien, die während der Schließzeit fällig werden, wurden pauschal bis zum 12. Januar 2021 verlängert.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Hamstern erwünscht! Aufgrund der neuen Corona-Regelungen der Staatsregierung muss die Stadtbibliothek ab dem 1. Dezember 2020 schließen. Damit sich Interessierte noch einen Lockdown-Lesevorrat anlegen können, gibt es Sonderöffnungszeiten.
Leiterin Kerstin Schwelle öffnet die Bibliothek wie folgt:
Es gelten begrenzte Besucherzahlen von maximal 12 Menschen, Maskenpflicht und Abstandsregeln. Es besteht Gelegenheit zur Desinfektion der Hände. Die Online-Services der Stadtbibliothek laufen auch nach dem 1. Dezember 2020 weiter.
(vl)
Betrüger nutzen die Corona-Epidemie aus. Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt in einer Pressemitteilung:
„Wir sind vom Gesundheitsamt und wollen prüfen, ob Sie Fieber haben und ihre Wohnung desinfizieren!“ So oder so ähnlich könnte die Ansprache an der Haustüre klingen. Denn: Kriminelle sind erfinderisch und stellen sich auf neue Situationen ein, überlegen sich neue Maschen, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen und letztlich ihre Opfer zu bestehlen. Die Taktik ist alt, nur das „wie“ ist neu. Ob also ein Handwerker, Wasserableser oder Mitarbeiter vom Gesundheitsamt vor der Tür steht und Einlass begehrt:
Seien Sie skeptisch!
Seriöse Firmen und Behörden melden Ihre Mitarbeiter an! Haben Sie Zweifel? Dann verwehren Sie in jedem Fall den Zutritt und wählen Sie den Notruf der Polizei über die „110“.
Ihr „Enkel“ teilt Ihnen am Telefon mit, dass er im Ausland wegen des Coronavirus in Quarantäne festsitzt und dringend Geld für die Behandlung braucht? Er wird jemanden vorbeischicken, der das Geld abholt?
Sie werden von einer unbekannten Person per E-Mail aufgefordert, ein Programm für das „Homeoffice“ herunterzuladen?
Jemand bietet Ihnen ein Medikament oder eine Schluckimpfung gegen die neue Erkrankung an? Das Angebot ist begrenzt und sie sollen sofort zuschlagen?
Sie finden auf einer Internetseite oder auf einer Auktionsplattform aktuell ausverkaufte und nur hier erhältliche Gesichtsmasken, Desinfektionsspender oder andere aktuell schwer erhältliche Waren? Der Preis ist gut?Kriminelle nutzen die Gutmütigkeit, die Angst und Arglosigkeit ihrer Opfer aus. Grundsätzlich gilt:
• Gewähren Sie fremden Personen keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung! Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf „110“ die Polizei!
• Übergeben Sie niemals Geld an der Haustüre!
• Überweisen Sie kein Geld an Ihnen unbekannte Personen über Ihnen nicht vetraute Zahlungsmethoden!
• Hinterfragen Sie Angebote im Internet kritisch! Zu gut, um wahr zu sein? Dann ist es auch nicht wahr!
• Prüfen Sie Email- und Webseitenadressen auf Plausibilität. Rufen Sie ggf. den Absender an, bevor Sie ein Programm installieren oder eine Überweisung tätigen!
Beherzigen Sie unsere Tipps, dann sind Sie immun gegen die Tricks der Kriminellen. Im Zweifel rufen Sie uns an, wir machen auch Hausbesuche und haben schon so einige Betrüger verarztet.
Informationen und Hinweise zu aktuellen Phänomenen finden Sie auch hier.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über die neue Selfie-Ident-Möglichkeit zur Arbeitslosenmeldung:
Das Selfie-Ident-Verfahren steht Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Kundinnen und Kunden persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Seit Mitte März wird ausnahmsweise aus Infektionsschutzgründen auf die persönliche Vorsprache verzichtet. Eine Arbeitslosmeldung ist momentan telefonisch oder online möglich. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Daher bietet die BA befristet bis zum 30. September das neue „Selfie-Ident-Verfahren“ an.
„Statt extra zur Agentur für Arbeit zu fahren, kann die Identifizierung mithilfe des neuen Verfahrens bequem von Zuhause aus erfolgen. Das spart den Kundinnen und Kunden Zeit und Geld und schützt ihre Gesundheit“, sagt Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, erhalten ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie müssen nicht selbst aktiv werden. In Bayern werden entsprechende Briefe ab 31. Juli verschickt.
Sollten sich angeschriebene Kundinnen und Kunden gegen die Nutzung entscheiden, entstehen ihnen dadurch keine Nachteile. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich alternativ persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung benötigen die Kundinnen und Kunden drei Dinge:
• ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone oder Tablet)
• eine stabile Internetverbindung
• ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem MerkmalÜber einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Agentur für Arbeit Weiden informiert über ihr digitales Angebot:
Ein digitaler Lotse, ein Chatbot, eine Kurzarbeitergeld-App: Innerhalb kürzester Zeit hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) drei Online-Angebote in der Hochphase der Corona-Zeit entwickelt. Sie unterstützen Betroffene, in der Krisensituation schnell und unkompliziert Leistungen zu beantragen und Anliegen online zu klären.
Seit Beginn der Corona-Krise arbeitet der IT-Bereich der BA intensiv an der Weiterentwicklung seiner Online-Plattform, plant und konzipiert neue eServices und passt Leistungsverfahren an, um eine schnelle Bearbeitung der Kundenanliegen sicherzustellen.I. Der digitale Lotse
Kunden, die während der Corona-Krise in finanzielle Nöte geraten, können Unterstützungsleistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Seit circa zwei Monaten können Betroffene ihren Anspruch in einem neuen eService überprüfen. In fünf einfachen Schritten lässt sich in einem Chatbot ermitteln, ob möglicherweise ein Anspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II. Der sogenannte „digitale Lotse“ ist auf den Internetseiten der Grundsicherung zu finden und wird in den kommenden Monaten kontinuierlich optimiert. Die Ergebnisse des Chatbot-Dialogs sind rechtlich nicht bindend. Kunden können sich weiterhin telefonisch an ihr zuständiges Jobcenter wenden und sich beraten lassen.Der digitale Lotse ist hier zu finden.
II. Der Chatbot UDO – Kurzarbeit einfach erklärt und beantragt
Im Rahmen des #WirVsVirus Hackathons der Bundesregierung entwickelte ein ehrenamtlich tätiges Projektteam einen Chatbot, der Arbeitgeber von Anfang bis zum Ende durch den Prozess der Anzeige von Kurzarbeit führt. Seit Anfang April 2020 ist die Website https://kurzarbeit-einfach.de online, auf der Arbeitgeber sich nicht nur über die Grundlagen von Kurzarbeit informieren können. Chatbot UDO ermöglicht von der Krise betroffenen Arbeitgebern auch, mit Hilfe eines Fragenkataloges Kurzarbeit anzuzeigen. Seit einer Woche unterstützt UDO jetzt auch beim zweiten wichtigen Schritt, Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen: Hierfür muss der Kurzarbeitergeldantrag plus Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Der Chatbot hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen des gesamten Antrags und unterstützt bei aufkommenden Fragen. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Ich freue mich sehr, dass wir mit UDO ein zusätzliches Online-Angebot bereitstellen können, das Unternehmen in der Krisensituation hilft, schnell und unkompliziert Kurzarbeit anzuzeigen und zu beantragen. UDO ermöglicht es, per Online-Chat in leicht verständlicher Sprache Kurzarbeit anzuzeigen und – das ist ab jetzt neu – auch den Leistungsantrag digital zu erstellen. Innerhalb von nur 48 Stunden ist es dem Entwickler-Team beim #WirVsVirus-Hackathon der Bundesregierung gelungen, den dynamischen Chatbot mit intuitiver Nutzerführung zu entwickeln. Eine großartige Leistung, die es zurecht in die Top 20 des Hackathons geschafft hat.“Weiterführende Links:
- https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
- https://kurzarbeit-einfach.de/
- https://wirvsvirus.org
III. Die Kug-App der BA: In optimierter Fassung in den App-Stores
Die im Zuge der Corona-Krise speziell für Arbeitgeber neu entwickelte App ermöglicht es, Unterlagen und Nachweise zum Kurzarbeitergeld (Kug) digital an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden. Nutzer müssen sich hierfür in den Onlinedienstleistungen der BA nicht zusätzlich anmelden bzw. registrieren. Nach dem Download der App können Arbeitgeber Unterlagen und Dokumente zu KugAnträgen per Smartphone-Kamera einscannen, hochladen und elektronisch an die zuständige Agentur für Arbeit versenden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet.Seit Anfang Juni 2020 ist die Kug-App in den App-Stores von Apple und Google zu finden. Der Download ist kostenlos.
Das Bürgertelefon der Stadt Weiden stellt am 30. Juli seinen Betrieb ein:
Das Bürgertelefon für nichtmedizinische Fragen der Stadt Weiden i.d.OPf. stellt am 30. Juli 2020 seinen Dienst ein. Seit der Installation wurden insgesamt 3431 Anrufe und 668 E-Mails von städtischen Mitarbeiter*innen beantwortet (Stand 16.07.2020). Unmittelbar nach der Ausrufung des bayernweiten Katastrophenfalls im Zuge der schnellen Ausbreitung des Coronavirus am 16. März 2020 hatte die Stadtspitze das Bürgertelefon für Weidener Bürger*innen ins Leben gerufen. Bis zu den Osterferien wurden an sieben Tagen inklusive Feiertagen, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Fragen, die sich aus dem Katastrophenfall und den damit verbundenen Einschränkungen ergaben, beantwortet. Anfangs ging es hauptsächlich um Umzüge, ab Mai um Hochzeiten. Oft gefragt wurde auch, wer darf sich mit wem und wo nach der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzverordnung (BaylfSMV) treffen. Dazu kamen Gewerbeanfragen im Zusammenhang mit den Lockerungen ab dem 04. Mai 2020, der Besuch und Aufenthalt auf Campingplätzen und die Geländepflege sowie Aktivitäten von Sportvereinen. Nach der Hochphase im März und April ging das Anrufaufkommen kontinuierlich zurück. Im Mai wurden die Dienstzeiten deshalb auf wochentags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und seit den Pfingstferien bis zum 30.07.2020 auf donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr angepasst. „Allen Mitarbeiter*innen, die sich hier eingebracht haben, danke ich für ihren überdurchschnittlichen Einsatz. Trotz derzeit stabiler Lage bitte ich weiterhin um Achtsamkeit. Bei Bedarf kann das Bürgertelefon schnell reaktiviert werden,“ so Oberbürgermeister Jens Meyer.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Virtuelle Studieninformationstage der OTH Amberg-Weiden. Das Studienangebot digital erleben:
Ärztin, Anwalt, Lehrerin, Informatiker – als Kind hat man mehrere Traumberufe, die man als Erwachsener ausüben möchte. Nach dem Schulabschluss geht es nun darum, sich wirklich festzulegen. Bei der beinahe unendlichen Zahl von Studiengängen fällt die Entscheidung auf nur einen Studiengang oft schwer. Was macht man im Studium der Medizintechnik? Worum geht es eigentlich in den Studiengängen Digital Business, Künstliche Intelligenz und Patentingenieurwesen? Was kann man mit einem Abschluss in Ingenieurswissenschaften, Betriebswirtschaft, Ingenieurpädagogik oder Medieninformatik beruflich machen? Die OTH Amberg-Weiden öffnet am 23. und 24. Juli 2020 wieder ihre Türen für Studieninteressierte – aber nicht wie geplant auf dem Campus, sondern online. Bei den virtuellen Studieninfotagen gibt es Antworten auf diese und weitere Fragen sowie die Möglichkeit, einen genauen Blick auf alle Bachelorstudiengänge der OTH Amberg-Weiden zu werfen.
In Videointerviews berichten die StudiengangsleiterInnen über die Inhalte ihrer Studiengänge, den Ablauf des Studiums und zeigen Berufsperspektiven auf. Anschließend stehen sie in einem Live-Chat für Fragen zur Verfügung. Auch das Orientierungssemester prepareING wird vorgestellt – dieses Angebot richtet sich an all jene, die noch nicht so recht wissen, welche Fachrichtung sie studieren sollen und die sich auf ein Ingenieurstudium vorbereiten wollen.
Ergänzt werden die Videointerviews an den virtuellen Studieninfotagen durch Laborvideos, Schnuppervorlesungen und Themenvorträge. An zentralen virtuellen Messeständen stellen sich die vier Fakultäten und OTH Professional, die zentrale Einrichtung für duales Studium und Weiterbildungsangebote, vor. Außerdem gibt es umfassende Informationen rund um das Thema Studium, Auslandsaufenthalte, Stipendien, Studienfinanzierung und Leben in den beiden Hochschulstädten. Auch hier besteht via Chat die Möglichkeit, interaktiv Fragen zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Zu den virtuellen Studieninfotagen am 23. und 24. Juli gelangen Sie über den Link: www.oth-aw.de/ve
Weitere virtuelle Events
Die virtuellen Studieninfotage sind der Auftakt einer Reihe von Online-Events der OTH Amberg-Weiden. So findet am 30. Juli 2020 das Alumnitreffen der Fakultäten Maschinenbau/Umwelttechnik und Elektrotechnik, Medien und Informatik coronabedingt das erste Mal virtuell statt. Im Herbst stehen weitere virtuelle Events auf dem Programm.
(Quelle: Pressemitteilung OTH Amberg-Weiden)
Der Kita-Besuch von Kindern in Bayern soll trotz Corona-Schutzmaßnahmen möglichst planbar für die Eltern werden:
Sozialministerin Trautner und Gesundheitsministerin Huml: Medizin-Experten erarbeiten Konzept für Corona-Symptome bei Kita-Kindern
Der Kita-Besuch von Kindern in Bayern soll trotz Corona-Schutzmaßnahmen möglichst planbar für die Eltern sein. Zudem brauchen Erzieherinnen und Erzieher weiterhin klare und praktikable Regelungen im Umgang mit erkrankten Kindern. Deshalb wird es zeitnah einen leicht verständlichen Leitfaden für den Umgang mit möglichen Krankheits-Symptomen geben. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs von Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am gestrigen Mittwoch mit Ärztinnen und Ärzten.
Ministerin Huml betonte am Donnerstag in München: „Wir alle wissen, wie häufig Kinder gerade im Winter an üblichen Erkältungskrankheiten leiden. Daher werden Experten nun Kriterien erarbeiten, in welchen Fällen Kinder trotzdem die Kita besuchen können – und wann nicht. Das hilft sowohl den Eltern als auch den Kinderärzten und dem Kita-Personal.“
Ministerin Trautner hob hervor: „Derzeit befinden wir uns in den Kitas noch im eingeschränkten Regelbetrieb. Hier ist besondere Vorsicht nötig. Das dient dem Schutz der Beschäftigten und der Kinder. Wir müssen immer im Blick haben: Wenn es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus käme, müsste eventuell die ganze Einrichtung geschlossen werden und es müssten Kinder und die ganzen Familien sowie die Beschäftigten in Quarantäne gehen. Unser Ziel für den Regelbetrieb ab dem neuen Kindergartenjahr im September ist es, praktikable Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Wir müssen dabei den notwendigen Infektionsschutz gewährleisten, ohne die Kinder und Eltern mehr als notwendig zu belasten. Wir wollen, dass Eltern und das Kita-Personal, aber auch Kinderärztinnen und Kinderärzte eine möglichst hohe Planungssicherheit haben.“
Ministerin Huml ergänzte: „Diese Kriterien müssen mit medizinischem Fachwissen erstellt werden. Wir haben daher vereinbart, dass nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeinsam mit Ärztevertretern noch im Juli einen Leitfaden dazu erarbeiten soll, wie mit leichten Symptomen verfahren werden soll.“
Diese Leitlinien werden dann auch in den Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung des LGL für die Zeit des Regelbetriebs einfließen.
(Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium)
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz will die Ausbildungsbereitschaft trotz Corona beibehalten:
Jetzt nur nicht nachlassen: Die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz haben sich bei ihrer ersten Sitzung des Jahres am vergangenen Samstag in Regensburg dafür ausgesprochen, trotz der Corona-Pandemie an der Ausbildungsleistung festzuhalten. Gerade in einer wirtschaftlich schweren Zeit sei es unerlässlich, in gut ausgebildeten Nachwuchs zu investieren.
Perspektiven für Jugendliche, Fachkräfte für Betriebe
Ein Nachlassen der Ausbildungsbereitschaft ist im ostbayerischen Handwerk bislang nicht erkennbar. Das bestätigt auch eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), nach der 45 Prozent der Betriebe ihr Ausbildungsangebot beibehalten oder erhöhen wollen. Dennoch gaben 25 Prozent der befragten Betriebe an, ihre Ausbildungsleistung aufgrund von Corona zu hinterfragen. „Lehrstellen zu streichen, das wäre das falsche Signal“, sagt Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer, dazu. „Die jungen Menschen brauchen eine berufliche Perspektive, während die Betriebe Fachkräfte benötigen. Es gibt eine Zeit nach Corona. Wer jetzt nicht weiterhin ausbildet, der verschärft den Fachkräftemangel und dem fehlen dann schmerzlich Mitarbeiter.“ Zudem betonte er die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die das Handwerk trage. Immerhin bilde es 33 Prozent der Lehrlinge aus und sei in vielen Regionen einer der wichtigsten Arbeitgeber.Das Handwerk ist krisensicher
Die Corona-Krise verdeutlicht die Stärken des Handwerks: „Wir haben auch während des Shutdowns dafür gesorgt, dass die Versorgung mit dringenden Produkten und Dienstleistungen gewährleistet war“, so die Mitglieder der Vollversammlung. „Wie schon in vergangenen Krisenzeiten, beispielsweise der Finanzkrise 2008, beweist sich das Handwerk erneut als Stabilitätsanker“, sagt Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Das Handwerk sei krisenfest, anpassungsfähig, loyal gegenüber seinen Mitarbeitern, mache Karrieren in der Heimat möglich und schaffe Perspektiven für junge Menschen.
(Quelle: Pressemitteilung Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
Auch die Verbraucherzentrale Weiden bietet wieder persönliche Beratung an:
Ab dem 1. Juli bietet die Weidener Verbraucherzentrale wieder eine persönliche Beratung an. „Für ausreichenden Schutz sorgt ein umfangreiches Hygienekonzept“, sagt die Expertin für Verbraucherfragen Elisabeth Graml. Die Beratung findet nur nach Termin statt, um volle Wartebereiche zu vermeiden. Terminvereinbarungen können online und per Telefon erfolgen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Ratsuchende müssen beim Eintreten in die Beratungsstelle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Weidener Beratungsstelle in der Herzogstraße 14 wurde mit ausreichend Hygiene- und Schutzmaterial ausgestattet. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontaktund Sicherheitsregeln, wie sie von der Bayerischen Staatsregierung erlassen wurden. Die Mehrwertsteuersenkung für ein halbes Jahr gibt die Verbraucherzentrale Bayern an die Ratsuchenden weiter mit reduzierten Preisen für die Beratung. Hintergrund ist das Konjunkturpaket der Bundesregierung.
Seit Mitte März fand die Verbraucherberatung online und telefonisch statt. „Die über dreimonatige Schließung der Beratungsstellen hat gezeigt, dass diese Alternativen zur persönlichen Beratung funktionieren und von den Ratsuchenden gut angenommen werden“, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Dennoch ist es an der Zeit, dass wir auch wieder persönlich mit den Verbrauchern sprechen können“, so Zinkeler weiter. Insbesondere bei komplexen und umfangreichen Beratungen sei der direkte Kontakt notwendig.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Weiden)
Die Verbraucherzentrale Amberg bietet wieder persönliche Beratung an:
Ab dem 1. Juli bietet die Amberger Verbraucherzentrale wieder eine persönliche Beratung an. „Für ausreichenden Schutz sorgt ein umfangreiches Hygienekonzept“, sagt die Expertin für Verbraucherfragen Marion Gaksch. Die Beratung findet nur nach Termin statt, um volle Wartebereiche zu vermeiden. Terminvereinbarungen können direkt online und telefonisch unter (089) 55 27 94-0 erfolgen. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Ratsuchende müssen beim Eintreten in die Beratungsstelle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Amberger Beratungsstelle in der Herrnstraße 16 wurde mit ausreichend Hygiene- und Schutzmaterial ausgestattet. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Kontakt- und Sicherheitsregeln, wie sie von der Bayerischen Staatsregierung erlassen wurden. Die Mehrwertsteuersenkung für ein halbes Jahr gibt die Verbraucherzentrale Bayern an die Ratsuchenden weiter mit reduzierten Preisen für die Beratung. Hintergrund ist das Konjunkturpaket der Bundesregierung.
Seit Mitte März fand die Verbraucherberatung online und telefonisch statt. „Die über dreimonatige Schließung der Beratungsstellen hat gezeigt, dass diese Alternativen zur persönlichen Beratung funktionieren und von den Ratsuchenden gut angenommen wer-den“, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Dennoch ist es an der Zeit, dass wir auch wieder persönlich mit den Verbrauchern sprechen können“, so Zinkeler weiter. Insbesondere bei komplexen und umfangreichen Beratungen sei der direkte Kontakt notwendig.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Amberg)
Das Stadtmuseum Zehenstadel in Nabburg nimmt ab dem 3. Juli wieder den Betrieb auf:
Endlich ist es soweit: Nach der Öffnung des Museums im Schmidt-Haus vor ein paar Wochen, wird ab dem 3. Juli, auch das Stadtmuseum Zehentstadel in Nabburg wieder für Besucher offen sein. Unter den notwendigen COVID-19-Schutz- und Hygienemaßnahmen (hierzu mehr auf unserer Webseite www.nabburg-museen.de) ist der Museumsbesuch zwar eingeschränkt. So wurden etwa die eigentlich derzeit geltenden Öffnungszeiten zunächst auf Freitag bis Sonntag verkürzt. Dennoch ist die Wiedereröffnung ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zurück zum vor dem Shutdown möglichen kulturellen Angebot der städtischen Museen. Infos unter Telefon (09433)204639.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtmuseum Zehenstadel)
Ab sofort sind wieder persönliche Beratungen mit Terminvereinbarung in der Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes in Neustadt an der Waldnaab möglich:
Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt für den Landkreis Neustadt und die Stadt Weiden bietet wieder persönliche Beratungen vor Ort an! Auch wenn das Gesundheitsamt in der Maistraße in Weiden noch bis auf weiteres für Besucher geschlossen bleibt, sind Besuche in der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, mit vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich! Die Kontaktaufnahme zu den Beraterinnen ist entweder telefonisch oder per Mail unter schwangerenberatung@neustadt.de möglich. Zum vereinbarten Termin werden die Besucher dann am Eingang des Gesundheitsamtes abgeholt. Die Kontaktdaten finden sich auch auf der Homepage. Aufgrund der aktuellen Situation ist während des gesamten Aufenthalts das Tragen eines Mund-NasenSchutzes und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erforderlich. Das Mitbringen von Kindern zu den Beratungsgesprächen ist derzeit leider nicht möglich.
Da die Corona-Pandemie für Familien und Alleinerziehende zum Teil weitreichende finanzielle Folgen haben kann und ggf. zu Unsicherheiten bei der „Familienplanung“ führt, hält die Beratungsstelle eine kurze Übersicht über die Möglichkeiten der staatl. finanziellen Unterstützung in Zeiten von Corona bereit. Die Corona-Situation kann auch im Alltag psychisch belasten und zum Auslöser von Konflikt- und Problemsituationen bei Paaren oder Familien werden. Auch hier gibt es eine kurze Zusammenstellung hilfreicher Adressen und Anlaufstellen. Soweit es die Corona-Einschränkungen zulassen, sind für den Herbst auch wieder, in Kooperation mit weiteren Netzwerkpartnern, verschiedene Fachvorträge zum Thema „Kindergesundheit“ geplant. Alle aktuellen Informationen können der Homepage oder der Tagespresse entnommen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Die Bürgerbusse im Landkreis Schwandorf nehmen wieder ihren Betrieb auf:
Der Bürgerbus in Dieterskirchen verkehrt seit dem 22. Juni, der Bürgerbus in Schönsee ab dem 29. Juni wieder nach den regulären Linienfahrplänen. Nachdem der Betrieb der Bürgerbusse im Landkreis Schwandorf Mitte März aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend eingestellt wurde, erfolgte jetzt in Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und den ehrenamtlichen Bürgerbusfahrern die Wiederaufnahme des Betriebs.
Unter Einhaltung der im ÖPNV geltenden Maskenpflicht können die Bürgerinnen und Bürger nun wieder nach den bekannten Fahrplänen ihre Besorgungen erledigen. Den Fahrerinnen und Fahrern wurden von Seiten des Landkreises Masken und Desinfektionsmittel zum Schutz zur Verfügung gestellt. Für Landrat Thomas Ebeling ist „die Wiederaufnahme des Betriebs der Bürgerbusse unter dem weiterhin bestehenden Infektionsrisiko keine Selbstverständlichkeit und nur der Bereitschaft der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer zu verdanken“, wie er betonte.
Die aktuellen Fahrpläne der Bürgerbusse sind auf der Internetseite des Landkreises unter „Bus und Bahn | Busverbindungen“ veröffentlich und auch in der aktuellen Ausgabe des Taschenfahrplans, der bei den Gemeinden ausliegt, enthalten. Landrat Thomas Ebeling bekundet den ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern „ein herzliches Vergelt’s Gott für ihr Engagement und eine hoffentlich beschwerdefreie Fahrt“.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
Die Fachkraft des Bezirks Oberpfalz berät wieder zu Hilfen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung:
Wir beraten wieder vor Ort! Die nächsten Service- und Beratungstage des Bezirks Oberpfalz zu Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen finden statt am 09. Juli und am 23. Juli jeweils von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, Zimmer U 7 (Untergeschoss; barrierefreier Zugang).
Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter Telefonnummer 0941/9100-2114 oder 0941/9100-2152 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Die Argentur für Arbeit Schwandorf weist auf das Fristende für die Beantragung von Kurzarbeitergeld hin:
Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Bis zum 30. Juni besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April eingegangen sein, im August für Mai etc.
Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und es erfolgt dann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes mehr.
Rund 90 Prozent der Unternehmen und Lohnbüros haben erstmalig mit dem Verfahren zu tun und daher wenig Erfahrung. Wichtig: Unternehmen rechnen mit der Agentur für Arbeit ab, nachdem sie das Geld an ihre Beschäftigten ausgezahlt haben. Die bei der Agentur eingereichten Unterlagen weisen das Kurzarbeitergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge aus.
Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte Zehn-Prozent-Regelung: Bei mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter muss es zu einem Entgeltausfall von mindestens zehn Prozent gekommen sein. Sollte sich die Auftragslage bei Betrieben verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich und somit für diesen Monat kein Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die Agentur für Arbeit zu senden: Entweder bequem über die Kurzarbeit-App, einfach durch scannen oder fotografieren aller Dokumente per Handy und hochladen als PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store und im App-Store. Die Dokumente können auch direkt online hochgeladen werden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld. Weitergehende Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeberservice unter der Rufnummer 0800 4 5555-20 klären.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Amberger Wertstoffhöfe sind wieder geöffnet:
Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass die beiden Amberger Wertstoffhöfe bereits seit 18. Mai in gewohnter Weise wieder geöffnet haben. Die Einrichtung in Gailoh ist damit am Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 16 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Der Wertstoffhof im Industriegebiet Nord hat Montag, Mittwoch und Freitag von 16 bis18 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr sowie am Samstag von 13 bis 16 Uhr geöffnet.
Die Abfallberatung der Stadt Amberg macht jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es aufgrund der derzeitigen Zugangsbeschränkung auf maximal fünf Personen gleichzeitig zu Wartezeiten und im ungünstigsten Fall sogar zu Abweisungen wegen Schließung kommen kann. Wie lange diese Situation noch anhalten wird, ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Maßnahmen im Zuge der CoronaPandemie. Die Abfallberatung empfiehlt, nicht schon lange vor den jeweiligen Öffnungszeiten einen Wertstoffhof anzusteuern. Erfahrungsgemäß ist dann die Wartesituation am ungünstigsten.
Ein weiterer Hinweis der Abfallberatung richtet sich vor allem an Fahrzeuge, die mit stadtfremden Kennzeichen Wertstoffe anliefern. Da es für die Nutzung der städtischen Wertstoffhöfe Voraussetzung ist, dass es sich bei den abzugebenden Materialien um in der Stadt Amberg angefallene Abfälle handelt, ist es für eine Annahme dieser Anlieferungen erforderlich, die ordnungsgemäße Abfallherkunft nachzuweisen.
Dies kann beispielsweise durch die Vorlage der Kopie eines Amberger Müllgebührenbescheids oder einer Gewerbeanmeldung geschehen. Auch werden der Personalausweis des Grundstücksbesitzers oder eine Bestätigung über einen Zweitwohnsitz in Amberg akzeptiert. Die Wertstoffhofbetreuer sind angewiesen, dies zu überprüfen und fremde Abfälle abzuweisen. Wenn zu den geeigneten Nachweisen Fragen bestehen, gibt die Abfallberatung unter Telefon 09621/101248 gerne Auskunft.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Am 18. Juni steht die nächste telefonische Bürgersprechstunde von MdB Albert Rupprecht an:
Auf Grund der aktuellen Situation gibt es für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den CSUBundestagsabgeordneten Albert Rupprecht am Donnerstag, den 18. Juni 2020 ab 10 Uhr in einer telefonischen Bürgersprechstunde zu sprechen. Da im Moment Besuchstermine oder Veranstaltungen kaum möglich sind, möchte Rupprecht auf diesem Weg den direkten Draht zu den Bürgerinnen und Bürgern halten.
Interessenten melden sich bitte unter 030/227 72366.
(Quelle: Pressemitteilung Büro Albert Rupprecht)
Die Geburtshilfe Tirschenreuth nimmt ihren Betrieb wieder auf:
Ab kommenden Montag, den 15. Juni, nimmt die Geburtshilfe am Krankenhaus Tirschenreuth den Betrieb wieder vollumfänglich auf. Ab diesem Zeitpunkt sind nach mehreren Monaten wieder Geburten in Tirschenreuth möglich. Auch hier gelten – wie in allen anderen Bereichen – aber strikte Richtlinien zur Infektionsprävention.
Das Aufkommen an Patienten mit einer bestätigten CoVid-19-Infektion oder einem Verdacht darauf ist in den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG stark zurückgegangen. Auch in Tirschenreuth ist unter strenger Beachtung der entsprechenden Hygienemaßnahmen der Regelbetrieb in der Inneren Medizin, Chirurgie, Traumatologie und Gynäkologie wieder angelaufen – und jetzt auch in der Geburtshilfe am Krankenhaus Tirschenreuth. Denn das dortige Team steht am Montag, den 15. Juni, wieder in vollem Umfang zur Verfügung. „Wir können uns nur dafür bedanken, wie toll unsere Patientinnen am Klinikum Weiden von den Hebammen, dem pflegerischen und ärztlichen Personal und allen weiteren beteiligten Bereichen betreut wurden. Wir haben uns sehr gefreut, dass unsere Patientinnen dort entbinden konnten und danken für das Verständnis. Jetzt freuen wir uns aber darüber, dass wir wieder für unsere Patientinnen hier in Tirschenreuth da sein können“, erklärt Chefarzt Dr. Michael Rüth.
Auch werdende Väter können am Krankenhaus Tirschenreuth bei der Entbindung im Kreißsaal dabei sein. Einen Ausschluss der Väter von der Geburt, wie es in vielen anderen Häusern gehandhabt wird und wurde, gibt es bei der Kliniken Nordoberpfalz AG nicht.
In den vergangenen Monaten waren am Krankenhaus Tirschenreuth keine Entbindungen möglich, um Kapazitäten für die Behandlung von CoVid-19-Patientinnen und Patienten zu schaffen. Werdende Mütter wurden in dieser Zeit weiterhin über das MVZ St.-Peter-Straße in Tirschenreuth ambulant versorgt, für Entbindungen aber an das Klinikum Weiden verwiesen.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz AG)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit:
Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dies gilt – und das ist neu – für alle Branchen und Berufe. Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem Hinzuverdienst darf das normale Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen.
Die gelockerten Hinzuverdienstregelungen sollen Betroffenen helfen, während des Kurzarbeitergeldbezuges finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.
Zuvor waren mit dem Sozialschutzpaket I die Hinzuverdienstmöglichkeiten lediglich für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen gelockert worden.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Der Bezirk Oberpfalz veröffentlicht die nächsten Beratungstermine, die auch wieder vor Ort abgehalten werden:
Wir beraten wieder vor Ort! Die nächsten Service- und Beratungstage des Bezirks Oberpfalz zu Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen finden statt am 07. Juli und am 21. Juli von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Straße 7, Amtsgebäude – Anbau, Zimmer 123 (1. Stock; Aufzug vorhanden).
Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter Telefonnummer 0941/9100-2114 oder 0941/9100-2152 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Das Amberger Abgeordnetenbüro von Christoph Skutella (FDP) in der Paradiesgasse 5a öffnet ab 16. Juni wieder zu den üblichen Zeiten: Dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr ist das Büro für den Besucherverkehr dann wieder vor Ort geöffnet. Aufgrund der nach wie vor geltenden Vorsichtsmaßnahmen können aber vorerst nur maximaml zwei Besucher gleichzeitig unter Wahrung der Mindestabstände und Einhaltung der Hygieneregeln mit im Büro sein. Es wird daher empfohlen, mit dem Team-Assistenten per Email an rohn@christoph-skutella.de Termine zu vereinbaren.
(vl)
Trotz der andauernden Corona-Krise haben die Kurzarbeitsanzeigen in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Schwandorf abgenommen:
Die Pandemie hat die Unternehmen im Agenturbezirk Schwandorf vor vielfältige Herausforderungen gestellt. Dass es dennoch bislang zu keinem Stellenabbau im großen Stil gekommen ist, liegt vor allem am Instrument des Kurzarbeitergeldes. „Dieses hat sich in der Krise bewährt, zahlreichen Unternehmen und tausenden Menschen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage erhalten“, sagt Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf.
In der mittleren Oberpfalz, das heißt in den Landkreisen Schwandorf, Amberg-Sulzbach und Cham sowie der kreisfreien Stadt Amberg, sind vom 1. bis zum 27. Mai 291 geprüfte Kurzarbeitsanzeigen für rund 5.560 betroffene Arbeitnehmer eingegangen. Im April hatten die Arbeitgeber 3.285 Anzeigen für 64.345 Arbeitnehmer eingereicht, im März 280 für 5.903 Beschäftigte.
Aus welchen Branchen die Anzeigen kamen, liefert eine für die Monate März und April seit Kurzem vorliegende Auswertung auf Agenturebene. Dabei bezieht sich der Begriff Betrieb nicht auf Unternehmen, sondern Anzeigesteller, wodurch die Zahl der Betriebe leicht überzeichnet ist, jedoch zumindest eine Orientierung gibt.
1. Verarbeitendes Gewerbe
Von den 70.248 in den Anzeigen genannten Personen waren 30.293 im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt und somit rund die Hälfte aller in der Branche tätigen Personen. Im Agenturbezirk betrafen die Anzeigen 40,6 Prozent aller Betriebe. Innerhalb der Industrie war vor allem die Metall-, Elektro- und Stahlindustrie mit 21.809 Personen sehr stark betroffen.2. Handel
Der Handel (inklusive des Kfz-Gewerbes) war mit 9.354 Arbeitnehmern ebenfalls stark in den Anzeigen vertreten. Betroffen waren 42,8 Prozent der Arbeitnehmer und 34,1 Prozent der Betriebe.3. Gastgewerbe
Stark getroffen hat die Krise auch das Gastgewerbe. Dort meldeten die Betriebe insgesamt 6.213 betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 2.545 im Hotel- und 3.668 im Gastronomiebereich tätig waren. Eine Prozentangabe der betroffenen Arbeitnehmer und Betriebe liegt leider nicht vor.4. Baugewerbe
Im Baugewerbe hat sich die Pandemie bei den Kurzarbeitsanzeigen mit 6.162 betroffenen Arbeitnehmern niedergeschlagen. Es waren 43,3 Prozent der Arbeitnehmer und 25,3 Prozent der Betriebe betroffen.5. Gesundheitswesen
Die Arbeitgeber aus dem Gesundheitswesen haben 3.762 Personen in den Anzeigen genannt, was 34,2 Prozent der in der Branche beschäftigten Personen und 44,5 Prozent der Betriebe entspricht.6. Verkehr und Lagerei
In der Logistikbranche wurden in den Anzeigen 3.418 Personen genannt und somit 56,3 Prozent der Beschäftigten und 34,4 Prozent der Betriebe.7. Arbeitnehmerüberlassung
In der Zeitarbeitsbranche waren 2.156 Beschäftigte betroffen und somit 58,5 Prozent der Beschäftigten bzw. 65,6 Prozent der Betriebe. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass bereits vor Corona ein starker Rückgang der Beschäftigten im Bereich Personaldienstleistungen stattgefunden hat, teils aufgrund der gesetzlichen Übernahmeregelungen, vor allem jedoch aufgrund der Wirtschaftsabkühlung im Verarbeitenden Gewerbe.8. Dienstleitungen, private Haushalte
Bei den Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung und Erholung sowie Arbeiten in privaten Haushalten wurden in den Anzeigen 2.100 Beschäftigte genannt. Damit waren 56,8 Prozent aller Beschäftigten und 34,1 Prozent der Betriebe in den Anzeigen vertreten.9. Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
(z.B. Reisebüros, Sicherheitsdienste, Autovermietung)
Zur Sammel-Kategorie der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen gehören Unternehmen aus vielen verschiedenen Bereichen. Die in dem Wirtschaftszweig tätigen Firmen haben 1.686 Personen in den Anzeigen genannt und somit 42,8 Prozent aller Arbeitnehmer und 29,8 Prozent der Betriebe. Besondere Aufmerksamkeit erfahren haben in der Krise zurecht die Reisebüros. Diese haben 147 Personen und somit die Hälfte des Personals in den Anzeigen angegeben. Betroffen waren 80,5 Prozent aller Reisebüros und damit prozentual mehr Unternehmen als in jeder anderen Sparte.10. Immobilienbranche samt freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen
In Anzeigen aufgeführt wurden aus dem Bereich Immobilien sowie Dienstleistungen aus dem freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich 1.596 Beschäftigte und somit 21,7 Prozent aller Personen und 16,5 Prozent der Betriebe.Wie viele der genannten Personen am Ende tatsächlich in Kurzarbeit gehen mussten oder dies noch müssen, lässt sich aus den aktuell Zahlen nicht ablesen.
Region Amberg-Sulzbach
Die Erstberatungen zum Kurzarbeitergeld beim gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in der Region Amberg-Sulzbach sind im Mai im Vergleich zu den Vormonaten stark zurückgegangen. Dies spiegelt sich auch bei den Anzeigen wider.Im Landkreis Amberg-Sulzbach sind vom 1. bis zum 27. Mai 48 geprüfte Kurzarbeitsanzeigen für 702 betroffene Arbeitnehmer eingegangen. Im April hatten die Arbeitgeber 654 Anzeigen für 11.407 Arbeitnehmer eingereicht, im März 50 für 627 Beschäftigte.
In der Stadt Amberg haben die Arbeitgeber vom 1. bis zum 27. Mai 36 Kurzarbeitsanzeigen für 778 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingereicht. Im April hatten die Firmen 433 Anzeigen für 7.967 Arbeitnehmer gestellt, im März 31 für 559 Beschäftigte.
Nicht ohne Einfluss auf die Statistik in der Region ist bei den Anzeigen auch ein Kalendereffekt geblieben. So führte der Feiertag am 1. Mai und das anschließende Wochenende dazu, dass viele im April eingegangene Anzeigen erst im Mai erfasst wurden und in die Statistik Eingang fanden.
Geschäftsstellenleiter Manfred Tröppl berichtet: „Der Schwerpunkt der Beratungen hat sich zu Fragen rund um Auszahlungsanträge und Details verlagert. Das zeigt sich auch bei den Ansprechpartnern in den Unternehmen. Waren es in den Vormonaten vor allem Betriebsinhaber und operative Planer, melden sich nun vor allem die mit der Buchhaltung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Unternehmen.“
Tröppl betont, dass der Rückgang der Anzeigen nicht bedeutet, dass das Thema Kurzarbeit nun für alle Betriebe vorbei ist. „Viele Unternehmen mussten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken, da sie die Krisenzeit bislang mit Urlaub und dem Abbau von Arbeitszeitguthaben überbrückt haben. Diese Optionen sind nun größtenteils ausgeschöpft und das ein oder andere Unternehmen wird nun gezwungenermaßen doch noch in Kurzarbeit gehen.“
Mit zahlreichen neuen Anzeigen ist jedoch nicht zu rechnen, da die Lockerungen sich beim Arbeitsmarkgeschehen am aktuellen Rand bereits positiv bemerkbar machen.
Wie viele Betriebe und Arbeitnehmer letztlich tatsächlich von Kurzarbeit betroffen sind, wird die Statistik erst in einigen Monaten zeigen. Einige Tendenzen lassen sich jedoch bereits feststellen. „Das verarbeitende Gewerbe leidet unter dem Strukturwandel und der Pandemie. Diese Doppelbelastung – vor allem in Bereich Metall- und Elektro – wird viele Firmen dazu zwingen, die Kurzarbeit im Betrieb zu realisieren. Ebenfalls besonders stark betroffen von Kurzarbeit sind aller Voraussicht nach Betriebe aus dem Friseurhandwerk, dem Handel und der Gastronomie“, sagt Tröppl.
Landkreis Schwandorf:
Die Coronakrise und ihre Folgen haben Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen im Landkreis belastet. Während in einigen Branchen erste Zeichen einer Normalisierung bemerkbar sind, ist die Lage in anderen Bereichen nach wie vor sehr angespannt.Im Hotel- und Gaststättenbereich konnten einige Betriebe zumindest einen Teil ihres zuvor komplett in Kurzarbeit geschickten Personals im Mai wieder zurückholen – oft zwar noch mit reduzierter Stundenzahl, aber der erste Schritt hin zu einer Normalisierung ist getan. Die weitere Entwicklung hängt stark davon ab, wie gut die Gäste die Angebote annehmen und unter den derzeitigen Hygienevorschriften zu Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen bereit sind.
Noch keine Rückkehr zum Normalbetrieb ist für viele Firmen des verarbeitenden Gewerbes möglich. „Wie bereits im Dezember und vor allem Anfang des Jahres zeigt sich, dass es viele Global Player in der Region gibt, die auf ein reibungsloses Funktionieren der Lieferketten angewiesen sind. Corona-Ausbrüche im Ausland sorgen immer wieder dafür, dass wichtige Bauteile nicht rechtzeitig geliefert werden. Dies führt immer wieder zu Produktionsstopps und damit einhergehend auch Kurzarbeit“, berichtet Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf.
Im Landkreis Schwandorf sind vom 1. bis zum 27. Mai 94 geprüfte Kurzarbeitsanzeigen für 1.448 betroffene Arbeitnehmer eingegangen. Im April hatten die Arbeitgeber 1.037 Anzeigen für 19.989 Arbeitnehmer eingereicht, im März 93 für 2.225 Beschäftigte.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Beratung zu Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist wieder persönlich möglich:
Wirberaten wieder vor Ort! Der nächste Service- und Beratungstag des Bezirks Oberpfalz zu Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen findet statt am 16. Juni von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, Am Hohlweg 2, Zimmer C 308.
Weitere Beratungstermine sind am 30. Juni und am 14. Juli ebenfalls von 9 bis 12 Uhr.
Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter Telefonnummer 0941/9100-2114 oder 0941/9100-2152 oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Die Beratung zu Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist weiterhin telefonisch möglich:
Seit letztem Jahr bietet der Bezirk Oberpfalz am Landratsamt Tirschenreuth in regelmäßigen Abständen eine Beratung zu Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung an. Diese persönliche Beratung vor Ort ist derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich, jedoch berät der Mitarbeiter des Bezirks Oberpfalz bis auf weiteres telefonisch sowie per Mail.
Die Landkreisbürger erreichen den Berater Ekkehard Gauglitz für ihre Fragen rund um die Themen Pflege und Teilhabe unter der Telefonnummer 0941/9100-2114 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11.30 Uhr) oder per Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.
Sobald die Vor-Ort-Beratung am Landratsamt Tirschenreuth wieder stattfinden kann, werden die Beratungstermine rechtzeitig bekannt gegeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Die Volkshochschule Amberg-Sulzbach öffnet nach den Pfingstferien teilweise wieder:
Es geht wieder los! Nach den Pfingstferien öffnet die Volkshochschule Amberg-Sulzbach ihre Pforten und startet mit einem reduzierten Kursangebot in den Rest des Frühjahrssemesters. „Ein Stück Normalität kehrt zurück, wenn man sich in der Volkshochschule wieder treffen und fortbilden darf“, freut sich Landrat Richard Reisinger, der zusammen mit vhs-Leiterin Julia Wolfsteiner das Programm für die kommenden zwei Monate vorstellte. Das wird allerdings deutlich kleiner ausfallen als geplant, „weil wir natürlich weiterhin die Corona-Hygienevorschriften einhalten müssen“, ergänzt Wolfsteiner.
Den Auftakt machen nach den Pfingstferien die Integrationskurse und die dazugehörigen Prüfungen. Sie sollen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Weitere Schwerpunkte sind Vorträge und EDV-Kurse, für die es noch freie Plätze gibt. Wer sich beispielsweise für das Thema „Meine Daten schützen“ interessiert, kann sich für Teil 1 des Vortrags am 15. Juni anmelden. Am 18. Juni dreht sich alles um „Die Zinsen sind weg! Nullzinsen – wie kommt das?“. Die Vorträge „Mit 67 beginnt das Leben – wie verrente ich mein Kapital richtig?“ stehen am 18. Juni, „Silver Surfer“ am 3. und 10. Juli auf dem Programm. Die Ausstellung „Entdeckungen“ inklusive der am 19. Juni geplanten Vernissage muss leider entfallen.
Derzeit erarbeitet die VHS Amberg-Sulzbach in Absprache mit dem Kultusministerium und dem Bayerischen Volkshochschulverband ein Hygienekonzept. Das ist auch der Grund dafür, weshalb sich die vhs-Leitung für eine Öffnung ab dem 15. Juni und nicht schon ab dem offiziell erlaubten 30. Mai entschieden hat. „Gerne würden wir alle Türen für Sie öffnen und alle Kurse einfach wieder anlaufen lassen. Das dürfen wir leider nicht, denn die Gesundheit aller vhs-Besucher und des Teams haben für uns absoluten Vorrang“, erklärt Wolfsteiner. Das Hygienekonzept sieht unter anderem vor, dass die Teilnehmerzahl in den Kursräumen wegen der Einhaltung der Abstandsregeln stark beschränkt wird. In den Kursräumen der vhs-Außenstellen müssen die Schutzmaßnahmen erst noch abschließend geklärt werden, bevor auch hier wieder ein Unterricht stattfinden darf. Der Juni und Juli werde deshalb ein „Testlauf“ für den Herbst, betont Wolfsteiner und bittet um Verständnis für die geänderten Rahmenbedingungen.
Überhaupt wird sich einiges auch in der Programmpräsentation der vhs Amberg-Sulzbach ändern. „Wir werden moderner“, so Wolfsteiner. Denn das Internet wird eine zunehmend wichtige Rolle spielen und das Online-Angebot erweitert. „Das Coronavirus wirkt hier wie in vielen anderen Bereichen als Beschleuniger der Digitalisierung“, erklärt Landrat Richard Reisinger. Und das hat Vorteile: „Wir machen nämlich die Erfahrung, dass es manche Teilnehmer durchaus schätzen, wenn sie sich bequem von zuhause zuschalten und mitlernen können“, bestätigt Wolfsteiner. Für den Herbst kündigt die vhs-Leiterin schon mal einen weiteren Onlinekurs zum Thema „Word“ sowie neue Vorträge an.
Informationen zum Kursangebot gibt es unter www.vhs-as.de. Persönliche Anfragen bitte telefonisch unter 09661 80-294/-295 oder per E-Mail an info@vhs-as.de.
(Quelle: Pressemitteilung VHS Amberg-Sulzbach)
Das Kloster Speinshart wird ab kommenden Sonntag den Infopunkt im Kreuzgang für Besucher des Klosterdorfes wieder öffnen:
Ab Sonntag, 7. Juni öffnet Kloster Speinshart wieder den Infopunkt im Kreuzgang für Besucher des Klosterdorfes. Künftig werden dort wieder an allen Sonn- und Feiertagen zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr Klosterprodukte zum Verkauf angeboten sowie Informationsmaterial und Broschüren zu Speinshart abgegeben. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ist der Westflügel des Klosters damit wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Internationale Begegnungsstätte Kloster Speinshart war seit 17. März geschlossen. Die allmähliche Lockerung der Corona-Einschränkungen erlaubt nach der Wiedereröffnung des Kloster-Gasthofs nun auch Schritt für Schritt die Wiederaufnahme der Begegnungsstätte. Den Anfang setzt die Öffnung des Westflügels für die Öffentlichkeit an Sonn- und Feiertagen.
Neben dem Infopunkt im Kreuzgang wird auch der Obere Konventgang wieder für Besucher geöffnet. Die Ausstellung von Peter Liebl, die ursprünglich bis 19. April vorgesehen und Corona-bedingt kaum zugänglich war, wird noch bis 21. Juni verlängert. Liebls Bilder sind somit wieder sowohl im Kreuzgang als auch im Oberen Konventgang bei freiem Eintritt zu besichtigen.
(Quelle: Pressemitteilung Kloster Speinshart)
Der Campingplatz Gaisweiher hat einen erfolgreichen ersten Tag hinter sich:
Schon Tage vor der Wiedereröffnung nach der Corona-Pause standen die Telefone am Campingplatz Gaisweiher nicht still. „Wann dürfen wir endlich wiederkommen?“ lautete die alles entscheidende Frage. Am Samstag, den 30.05.2020 war es dann endlich soweit. Der Campingplatz Gaisweiher durfte seine Pforten endlich öffnen.
„Für uns ist die Wiedereröffnung unter diesen Bedingungen eine echte Herausforderung“, so Bürgermeister Thomas Meiler, der gleichzeitig Vorsitzender des Kommunalservice Flossenbürg ist, der den Campingplatz betreibt. „Jeder Gast, auch Dauercamper, muss sich vor Betreten des Platzes in eine Liste eintragen und eine Erklärung unterschreiben, dass er bei Anreise keine COVID-19 Symptome hat. Außerdem gilt in sämtlichen Gebäuden, also auch in den Sanitäranlagen, eine Maskenpflicht. Pro Frauen- und Männerabteil dürfen sich dort auch nur zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Und natürlich haben wir überall Desinfektionsspender aufgestellt.“
Tanja Schwanitz, Vorstand des Kommunalservice, ergänzt: „Schade ist jedoch, dass wir zwar die WCs in den Sanitärgebäuden, aber die Duschen noch nicht öffnen dürfen. Wir hoffen jedoch, dass sich die aktuelle Situation weiter entspannt und wir unseren Campern künftig wieder mehr Comfort bieten können. Die meisten haben sich aber mit den neuen Regeln auf dem Platz gut arrangiert.“
„Unsere beliebten Schlaffässer und unser Apartment stehen unseren Gästen wie gewohnt zur Verfügung. Unter Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften versteht sich. Gleiches gilt für die allseits beliebte Badelandschaft, die Liegewiese, sowie den Wasserspielplatz“, so Meiler.
Seit dieser Saison außerdem neu: Schlaffässer, Apartment und Stellplätze können bequem über unser Onlineportal unter www.freizeit-gaisweiher.de gebucht werden.
Ganz besonders stolz ist der Kommunalservice Flossenbürg auf den am Campingplatz beheimateten Campingverein. „Vorstand Jürgen Markelstorfer und sein Team unterstützen uns wo sie nur können“, freut sich Thomas Meiler. „Und das nicht nur jetzt, in dieser schwierigen Zeit. Sie helfen bei Mäharbeiten auf dem Platz, legen Blumenwiesen an und spenden Desinfektionsmittel, um den Betrieb des Campingplatzes aufrecht erhalten zu können.“
„Auch wenn die jetzige Situation einen finanziellen und personellen Kraftakt für uns darstellt, versuchen wir alles, um unseren Gästen einen so angenehmen Aufenthalt wie möglich zu bieten. Ganz besonders freut uns deshalb auch, dass unsere Gäste in dieser schwierigen Zeit zu uns halten“ freut sich Schwanitz.
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Flossenbürg)
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab öffnet ab dem 8. Juni wieder:
Nach etlichen Wochen mit sehr eingeschränktem Besucherverkehr öffnet das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab inklusive der Außenstellen in Eschenbach und Vohenstrauß ab dem 8. Juni zu den üblichen Öffnungszeiten seine Pforten für die Bürger. Ausgenommen bleibt bis auf weiteres noch die Außenstelle Gesundheits- und Veterinärwesen in Weiden. „Business as usual“ ist aber leider vorerst noch in keinem Bereich angesagt.
Seit Mitte März waren die üblichen Öffnungszeiten ausgesetzt und persönliche Vorsprachen nur in sehr dringenden Fällen möglich. Die Mitarbeiter waren in dieser Zeit aber natürlich keineswegs untätig. Neben vielen vorübergehenden Zuordnungen zu anderen Aufgabenbereichen wie Gesundheitsamt, Katastrophenschutz oder Bürgertelefon waren die normalen Arbeiten trotzdem weiter zu erledigen, nur nicht im persönlichen Kontakt zu den Bürgern, sondern am Telefon, per Mail, per Post und oft auch aus dem Homeoffice. In manchen Bereichen lief das reibungslos, aber gerade in Sachgebieten mit hohem Besucheraufkommen wie den Zulassungsstellen stellte die Abwicklung für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Die Erledigung der Arbeitsvorgänge per Post bedeutete einen erheblichen Mehraufwand. Diese Belastung konnte nur dank enormen Engagements der Mitarbeiter im Schichtbetrieb bewältigt werden.
In den nächsten Tagen werden die letzten für die Wiedereröffnung nötigen Maßnahmen abgeschlossen. So wurden beispielsweise Plexiglas-Scheiben und Desinfektionsmittel-Spender montiert und Vorkehrungen für die Einhaltung von Mindestabständen getroffen.
Trotzdem werden Besuche im Landratsamt vorerst nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Für die Zulassungsstellen Neustadt/WN, Eschenbach und Vohenstrauß können Termine telefonisch unter 09602-79-3333 vereinbart werden. In allen anderen Bereichen sind die Sachbearbeiter direkt telefonisch oder per Mail vorab zu kontaktieren. Die einzelnen Telefonnummern findet man am besten über die Homepage www.neustadt.de oder über die Telefonzentrale 09602-79-0.
Besucher der Zulassungsstellen mit Termin können direkt dorthin kommen, ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung der Abstandsflächen überwachen. Für andere Bereiche sollten sich die Besucher mit Termin am Haupteingang am Hohlweg 2 in Neustadt melden, sie werden dann dort abgeholt. Bei Terminen im Jugendamt (ZachariasFrank-Straße 14) oder im Gesundheits- oder Veterinäramt (Maistraße 7-9 in Weiden) werden Besucher zum vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Während des ganzen Aufenthalts in den Dienstgebäuden ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das Landratsamt dankt den Bürgerinnen und Bürgern für das überwiegend große Verständnis und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Engagement.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Das Bürgertelefon der Stadt Weiden ändert auch die Besetzungszeiten:
Das Bürgertelefon der Stadt Weiden i.d.OPf. ändert ab Dienstag, den 02.06.20 seine Besetzungszeiten. Für Auskünfte zu nichtmedizinischen Fragen stehen die Mitarbeiter*innen am Bürgertelefon für Anrufe von Weidener Bürger*innen künftig nur noch donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter: 09 61 / 81 38 38 zur Verfügung. An allen anderen Tagen werden die Bürgerinnen und Bürger Weidens gebeten, bei telefonischen Anfragen die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089 / 122 220 zu kontaktieren. Anfragen per E-Mail an bt@weiden.de werden jedoch weiterhin werktags bearbeitet.
Als Ersatz für den Feiertag Fronleichnam am Donnerstag, den 11.06.20 ist das Bürgertelefon der Stadt Weiden i.d.OPf. am Mittwoch, den 10.06.20 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.
Viele Fragen und Antworten konnten bereits in die Liste der häufig gestellten Fragen auf der Homepage der Stadt Weiden übernommen werden und sind unter www.weiden.de abrufbar. Dies macht es möglich, die bisherigen Besetzungszeiten weiter anzupassen. „Das Bürgertelefon zu nicht-medizinischen Fragen der Corona-Pandemie ist weiterhin für Bürger*innen da. Damit bieten wir einen wichtigen Service, denn die Pandemie prägt weiterhin unseren Alltag. Ich bitte weiterhin Bürger*innen sich an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten“, so Oberbürgermeister Jens Meyer.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Auch das Bürgertelefon des Landkreises Amberg-Sulzbach wird nur noch bis einschließlich Freitag, 29. Mai, besetzt sein. Bis dahin können sich die Bewohner bei Fragen rund um das Coronavirus noch mit dem Landratsamt von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 09621 39-890 in Verbindung setzen. Nach Pfingsten bittet das Landratsamt, sich mit dem Bürgertelefon der Staatsregierung unter 089 12-22-20 in Verbindung zu setzen. Dieses ist immer montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt.
Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass wegen geringer Nachfrage das Bürgertelefon ab heute eingestellt wird. Bei Rückfragen rund um das Coronavirus können sich die Bürger an das Bürgertelefon der Bayerischen Staatsregierung mit der Rufnummer 089/122220 wenden. Dieses ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
(vl)
Der Parteiverkehr im Landratsamt Amberg-Sulzbach wird ab dem 2. Juni mit Terminabsprache wieder aufgenommen:
Die Führerschein- und Zulassungsstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach stellt auf Grün und wird ab Dienstag, 2. Juni 2020 für den Parteiverkehr geöffnet. Entsprechende Arbeiten zur Umsetzung eines Hygienekonzepts zum Schutz für Mitarbeiter und Besucher sind bis dahin abgeschlossen.
Gleichzeitig weist das Landratsamt Amberg-Sulzbach darauf hin, dass für eine persönliche Vorsprache zwingend eine Terminvereinbarung getroffen werden soll. Termine für die Führerscheinstelle können ab Montag zu den üblichen Servicezeiten telefonisch unter 09621 39-840 vereinbart werden, für die Zulassungsstelle unter 09621 39-851.
Laut Verkehrsbehörde bleibt für Händler und Gewerbetreibende die Möglichkeit zur Abgabe von Unterlagen täglich zwischen 9 und 10 Uhr unverändert bestehen. Zudem sei erwähnt, dass weiterhin eine Zulassung auch online und auf dem Postweg möglich ist.
Vorgaben für den Parteiverkehr
Auch in den restlichen Abteilungen des Landratsamtes ist weiterhin eine Terminvereinbarung dringend erforderlich. Ansprechpartner mit direkter Durchwahl können auf der Homepage des Landkreises www.amberg-sulzbach.de unter dem Punkt Ansprechpartner recherchiert werden. Eine Vermittlung zum jeweiligen Sachbearbeiter erfolgt ggf. auch über die zentrale Telefonnummer 09621 390.
Für alle Besucher in den Räumen des Landratsamtes gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Zudem müssen beim Betreten der Gebäude die Hände desinfiziert werden und ist stets die Abstandspflicht von mindestens 1,50 Meter zu wahren. Menschen mit COVID-19-Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Das Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern öffnet ab sofort wieder:
Das Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern (BIMO) in Theuern ist ab sofort wieder geöffnet. „Ich freue mich sehr, dass nun die coronabedingte Durststrecke vorbei ist und nach fast 8 Wochen wieder Leben ins Kultur-Schloss einkehrt“, ist Museumsleiter Dr. Martin Schreiner in Euphorie vor dem Re-Start. Für diesen Schritt musste vom Museumsleiter in enger Absprache mit Landrat Richard Reisinger und dem Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen ein umfassendes Hygiene- und Schutzkonzept ausgearbeitet werden. Dieses sieht vor, dass Besucher im Museum eine selbst mitgebrachte Schutzmaske tragen und ihre Hände desinfizieren sowie der Sicherheitsabstand von 2 Metern zum Personal und anderen Museumsbesuchern eingehalten wird.
„Die Gesundheit unserer Besucher steht an oberster Stelle. Mit dem hausinternes Schutz- und Hygienekonzept können wir dies gewährleisten“, betont Dr. Schreiner.
Somit ist ab sofort das Bergbau- und Industriemuseum Ostbayern immer dienstags bis samstags von 9 bis 17 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Karten für die Außenstellen des Museums können im Kultur-Schloss gekauft werden. Im Hauptgebäude selbst warten die Ausstellungen zu den Themen Glas und Porzellan sowie die Mineralienabteilung auf die Besucher.
Weiterhin startet mit der Wiedereröffnung des BIMO die kostenlose Minipräsentationsreihe „Faszination Bergbau- und Industriegeschichte – zwölf Museumsschätze erzählen“ in der Eingangshalle des Schlosshauptgebäudes. Im Rahmen der Ausstellungsserie werden im Laufe des Jahres zwölf Gegenstände (jeden Monat einer) aus dem musealen Objektbestand vorgestellt, die spannende und oft kuriose Geschichten zu erzählen haben. Dieses Angebot richtet sich laut Dr. Schreiner vor allem an Museumfans und Kulturinteressierte mit wenig Zeit, die nur auf einen kurzen Sprung vorbeischauen wollen.
Auch über Facebook kann das Projekt verfolgt werden. Dort findet eine Ankündigung der einzelnen Objekte schon im Vorfeld statt, so dass sich jeder die Gegenstände, die einen besonders interessieren, für einen Kurzbesuch im BIMO gezielt raussuchen kann. Aktuell zu sehen sind „Henkelmänner“, emaillierte Blechgefäße, in denen früher die Bergleute und Industriearbeiter ihre Mahlzeiten transportierten und aufbewahrten.
Während der Corona-Zwangspause hat Dr. Martin Schreiner zudem die Zeit genutzt die Sonderausstellung „Wunderwelt Sand“ vorzubereiten. Diese ist bereits ab sofort zugänglich, wenngleich die offizielle Eröffnung coronabedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, wie Dr. Schreiner betont.
Die spannende Ausstellung nähert sich dem Thema „Sand“ aus zwei verschiedenen Blickrichtungen: Einerseits wird die essentielle Bedeutung des durchaus endlichen Rohstoffes Sand für unsere moderne Lebenswelt anhand unterschiedlicher Industriebereiche behandelt – nur am Rande sei hierbei erwähnt, dass Sand nach Wasser als zweitwichtigster Rohstoff der Welt angesehen wird – andererseits aber auch die fundamentale Rolle und Wichtigkeit des Sandes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere vorgestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Am kommende Montag bietet MdL Stefan Schmidt eine Telefon-Sprechstunde an:
„Die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie stellt an uns alle große Herausforderungen. Deswegen ist es für mich gerade in so einer Ausnahmesituation sehr wichtig, unmittelbar und ungefiltert ansprechbar für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu sein“, betont der Oberpfälzer Bundestagsabgeordnete der Grünen, Stefan Schmidt.
Der Abgeordnete bietet deswegen am Mittwoch, den 25. Mai von 14:00 bis 15:00 Uhr eine Telefon-Sprechstunde für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger an.
Sie erreichen Stefan Schmidt unter der Nummer des Wahlkreisbüros in Regensburg: 0941 5999 5080.
Eine Anmeldung für die Telefonsprechstunde ist nicht nötig.
(Quelle: Büro Stefan Schmidt)
Das Schwandorfer Rathaus ist weiterhin während den normalen Öffnungszeiten zu erreichen:
Das Schwandorfer Rathaus ist für die Bürgerinnen und Bürger während der normalen Öffnungszeiten erreichbar. Diese sind von Mo. – Do. von 8.00 bis 11.45 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Donnerstagnachmittag ist das Einwohnermeldeamt, das Passamt und die Stadtkasse zusätzlich von 16.00 bis 17.00 Uhr besetzt.
Aufgrund der weiterhin gegeben Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus wird jedoch darum gebeten, die Angelegenheiten so weit wie möglich telefonisch (09431 / 45 -0) oder per E-Mail (info@schwandorf.de) zu erledigen.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus dringend notwendig sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Besucher, die einen Termin haben, werden vom zuständigen Mitarbeiter am Haupteingang des Rathauses abgeholt. Auch wenn die erforderlichen Abstandsregelungen eingehalten werden, wird empfohlen, eine Schutzmaske zu tragen.
Oberbürgermeister Andreas Feller bittet die Bevölkerung für diese Vorgehensweise um Verständnis. „Der Schutz der Gesundheit, sowohl der Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger, als auch der Mitarbeiter der Stadtverwaltung machen diese Maßnahmen erforderlich. Nur so kann die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch weiterhin gewährleistet werden.“
Als weitere organisatorische Maßnahme wurde ein Teilbereich des Einwohnermeldeamtes in den Besprechungsraum im Eingangsbereich des Rathauses verlegt. So soll die Ansteckungsgefahr minimiert und der Betrieb des Einwohnermeldeamtes gesichert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Schwandorf)
Beim Landratsamt Tirschenreuth gehen immer öfter Anfragen zu Fußball-Trainings ein. Deshalb hat das Landratsamt die Regelungen dazu gesammelt:
Der Trainingsbetrieb im Individual- und Breitensport ist seit 11.05.2020 unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 11 der 4. BayIfSMV (4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) wieder zulässig. Diese sind:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
- Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
Fußballspielen an sich ist mangels Sicherstellung der Kontaktfreiheit nicht möglich, dafür aber z.B. Taktik-, Technik oder Konditionstraining mit maximal 5 Personen und Sicherheitsabstand.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen ist zwar nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der 4. BayIfSMV grundsätzlich untersagt. Anlässlich des nach den vorgenannten Voraussetzungen zulässig Trainingsbetriebs dürfen sie jedoch betrieben werden.
Eine gesonderte Genehmigung durch Kreisverwaltungsbehörde für den Betrieb des Platzes oder das Training ist nicht erforderlich, wenn die genannten Voraussetzungen eingehalten werden.
Soweit es sich um einen Sportplatz handelt, der nicht vom Verein sondern z.B. von der Kommune betrieben wird, ist eine Absprache des Vereins mit der Kommune über die Öffnung ratsam.
Im Übrigen verweisen wir auf den Leitfaden des Bayerischen Fußball-Verbands unter www.bfv.de.
Soweit noch Rückfragen bestehen können diese gerne schriftlich an poststelle@tirschenreuth.de gerichtet werden.
(Quelle: Landratsamt Tirschenreuth)
Die Beratung zu Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist derzeit nur telefonisch oder per Mail möglich:
Seit letztem Jahr bietet der Bezirk Oberpfalz am Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab in regelmäßigen Abständen eine Beratung zu Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung an. Diese persönliche Beratung vor Ort ist derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich, jedoch berät der Mitarbeiter des Bezirks Oberpfalz bis auf weiteres telefonisch sowie per Mail.
Die Landkreisbürger erreichen den Berater Ekkehard Gauglitz für ihre Fragen rund um die Themen Pflege und Teilhabe unter der Telefonnummer 0941/9100-2114 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11.30 Uhr) oder per Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.
Sobald die Vor-Ort-Beratung am Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab wieder stattfinden kann, werden die Beratungstermine rechtzeitig bekannt gegeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über den vereinfachten Antrag auf Grundsicherung, der nun auch online möglich ist:
Ende März haben Bundestag und Bundesrat aufgrund der aktuellen Corona-Krise den Zugang zu den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vorübergehend erheblich erleichtert. Seitdem steht den Antragstellern ein vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II zur Verfügung, der an die neuen Regelungen des Sozialschutz-Pakets angepasst wurde. Um die Antragstellung im SGB II noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal jetzt auch eine Online-Variante des vereinfachten Antrags bereitgestellt.
Antrag, Anlagen und Nachweise können online eingereicht werden
Die Antragsteller können den vereinfachten Online-Antrag sowie alle ergänzenden Anlagen zum Antrag als PDF-Datei ausfüllen und direkt digital an das zuständige Jobcenter übermitteln. Der Datenschutz ist dabei gesichert. Nachweise können bei der Antragstellung oder falls erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen und so schnell und unkompliziert an das Jobcenter übergeben werden. Diese neuen Funktionen kann man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei www.jobcenter.digital nutzen.
Tipp: Antrag sowie Anlagen vollständig ausfüllen und vor der Übermittlung abspeichern
Wichtig für die korrekte Übermittlung ist, dass alle ausgefüllten Antragsformulare vor der Übertragung an das Jobcenter zunächst auf dem heimischen PC oder Laptop gespeichert werden.Die Jobcenter bearbeiten die Anträge im Durchschnitt innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen. Dafür müssen allerdings alle benötigten Angaben vollumfänglich in das Antragsformular und in die darin benannten Anlagen eingetragen werden. Ausfüllhilfen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Internet bereit.
Antragstellung vereinfacht, jedoch weiterhin Prüfung von Voraussetzungen
Die Erfahrungen der ersten Wochen mit dem vereinfachten Antrag haben gezeigt, dass bei den Antragstellern zuweilen falsche Informationen zum Umfang der Erleichterungen für Anträge vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 bestehen:
• Vermögen:
Die Vermögensprüfung besteht weiterhin. Es gelten aber vorübergehend höhere Obergrenzen (60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied). Dadurch können mehr Menschen von der Grundsicherung profitieren als vor der Corona-Krise. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.
• Kosten der Unterkunft (Miet-, Neben- und Heizkosten):
Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten angemessen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobelege) erbringen, um diese erstattet zu bekommen.
• Einkommen:
Die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen haben sich durch das Sozialschutz-Paket nicht geändert. Daher müssen sämtliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder in separaten Anlagen angegeben werden.Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Jobcenter
Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag. So können eventuell bestehende Rückfragen schnell geklärt und der Antrag insgesamt schneller bearbeitet werden.• Hier findet man den „Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung“: Vereinfachter Antrag ALG II.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß öffnet ihre Filialen wieder für den Publikumsverkehr:
Ab Montag, 18.05.2020 kehrt die Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß zu den regulären Öffnungszeiten zurück. Alle Geschäftsstellen werden dann ohne Einschränkungen geöffnet sein.
„Auch während des Lockdowns waren wir durchgängig für alle Kundinnen und Kunden da. Nun kehren wir wieder zu einer gewissen Normalität zurück“, sagt Vorstandsvorsitzender Josef Pflaum.
Sein Vorstandskollege Gerhard Hösl lobt die disziplinierten Kunden sowie die Mitarbeiter, die in den letzten Wochen, in denen einzelne Standorte eingeschränkt geöffnet hatten, für einen funktionierenden Geschäftsbetrieb gesorgt hätten. Die bekannten Sicherheitsvorkehrungen wie Abstandsregeln, Infektionsschutzscheiben an den Service- und Beratungsplätzen, Personenleitsysteme, das Tragen von MundNasen-Bedeckungen und das Einhalten von Hygienemaßnahmen werden selbstverständlich weiterhin im täglichen Geschäftsbetrieb angewendet.
Neben den persönlichen Terminen in den Geschäftsstellen der Sparkasse werden Beratungen weiterhin auch digital durchgeführt. Darüber hinaus können die Kunden über die Internetfiliale oder die Sparkassen-App viele Bankgeschäfte bequem von zu Hause aus eigenständig erledigen. Wer noch kein Online-Banking hat, kann seinen persönlichen Zugang jetzt auf der Website vspk-neustadt.de selbstständig aktivieren.
Viele Fragen lassen sich auch ganz unkompliziert und schnell per Online-Text-Chat oder per E-Mail klären. Das Kunden-Service-Center ist von Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 9602 936-0 erreichbar.
Viele Kontaktwege zur Sparkasse mit einem Ziel: Die Kunden sollen sich in dieser herausfordernden Zeit persönlich und in finanzieller Hinsicht gut aufgehoben fühlen.
(Quelle: Pressemitteilung Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß)
Auch der Geschichtspark Bärnau – Tachov öffnet ab sofort wieder:
Endlich ist es soweit. Nach einer langen coronabedingten, wesentlich verlängerten Winterpause öffnet der Geschichtspark Bärnau–Tachov ab sofort im Jubiläumsjahr wieder seine Pforten. Schließlich startete vor genau zehn Jahren dieses spannende Projekt in der Region. Ein Musterbeispiel, wie mit viel Willen und Überzeugung eine Idee Wirklichkeit werden kann und eine Region zum Positiven verändert wird.
Platz ist genug für alle Besucher im größten mittelalterlichen archäologischen Freilandmuseum Deutschlands. Auf 8,3 Hektar sind 30 Rekonstruktionen vom 8. bis 13. Jahrhundert zu besichtigen sowie der Königshof Kaiser Karl IV., eine Reisestation des 14. Jahrhunderts, die schon klare Formen annimmt. Unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsauflagen ist der Geschichtspark von Dienstag bis Sonntag, jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Vier junge Lämmer als neue Bewohner
Dank Museumsführer Alois Meindl aus Weiden gibt es wieder neue Bewohner im Geschichtspark. Insgesamt zehn Schafe haben ihren Sommersitz im Geschichtspark bezogen. Mit dabei sind vier junge Lämmer, die mit ihren Müttern die herrliche Anlage bewohnen. Der Verein startet nun einen Namenswettbewerb für die tierischen Darsteller im Park. Kinder können bei ihrem Besuch im Geschichtspark oder auch über die sozialen Medien Vorschläge für die kleinen Schafe abgeben, anschließend erfolgt eine Abstimmung und an Pfingsten sollen die Tiere offiziell ihre Namen erhalten.
Königshof Karl IV. als Basis für Kompetenzzentrum
Seit Januar läuft das Projekt für die Etablierung eines Kompetenzzentrums für historisches Handwerk und historische Baustoffkunde des Heimatministeriums. Mit Originalmethoden des 14. Jahrhunderts wird über ca. zwanzig Jahre die Anlage Stück für Stück entstehen. Jeder Stein wird von Hand bearbeitet, jeder Balken mit der Axt aus dem Rundholz geschlagen, der Kalk wird vor Ort gebrannt, Eisen geschmolzen und zu Werkzeug verarbeitet. Die Dimension der zukünftigen Außenmauer ist schon erkennbar, mit dem Gesindehaus wird in Kürze das erste Gebäude errichtet.
Zisterziensische Klosterlandschaften Europas: Ausstellung im ArchaeoCentrum
Neben dem Geschichtspark und der Dauerausstellung im Funktionsgebäude ist im ArchaeoCentrum bayern-böhmen die Ausstellung „Zisterziensische Klosterlandschaften Europas“ zu besichtigen. Die für das Europäische Kulturerbejahr 2018 konzipierte Ausstellung macht Halt in Bärnau und gibt einen Einblick in die geschichtliche Bedeutung der Zisterzienserklöster.
Großer Biergarten am Vorplatz
Ab nächster Woche, rechtzeitig zum Vatertag, kann an der Museumsgaststätte Brot&Zeit der Biergartenbereich eröffnet werden, der dank der großzügigen Anlage am Vorplatz des Geschichtsparks ausreichend Abstandsmöglichkeiten bietet. Dazu wird ein extra gebrautes Mittelalterbier angeboten, das an Christi Himmelfahrt zum Ausschank kommt.
Welle der Hilfsbereitschaft
Bärnau. Eine große Welle der Unterstützung hat der Verein „Via Carolina – Goldene Straße e.V.“ in den vergangenen Wochen erlebt. Der Geschichtspark leidet massiv unter der Zwangspause durch Corona und hat erhebliche Einnahmeverluste zu verzeichnen, wie viele andere kulturelle und touristische Einrichtungen auch.
Vor allem aus dem Bereich der mittelalterlichen Darsteller aus ganz Deutschland und ehemaligen Bewohnern aus der Region wurden Spenden organisiert, selbst das Geld aus der Auflösung einer Rittergruppe wurde gespendet. Von einer Hauspatin wurden eigens Mund-/Nasemasken genäht, von deren Erlöse der Verein einen Teil als Spende erhielt, sodass ein stattlicher Betrag zusammenkam.
Ein schwieriger Sommer steht der Einrichtung bevor, denn Busreisen, Schulklassen oder tschechische Gäste sind derzeit nicht zu erwarten auch größere Veranstaltungen können nicht stattfinden. Mit kreativen Angeboten wollen die Verantwortlichen auf die Herausforderungen reagieren und den Besuchern einen erlebnisreichen Aufenthalt bieten.
(Quelle: Pressemitteilung Geschichtspark Bärnau-Tachov)
Die Erlebnisholzkugel am Steinberger See eröffnet ab 16. Mai wieder:
Seeterrasse und Kugelwirtschaft mit ausgeklügeltem Hygienekonzept folgen schrittweise dann ab 20. und 25.Mai
Nach zweimonatiger Auszeit öffnet die weltgrößte Erlebnisholzkugel am Steinberger See im Landkreis Schwandorf (Oberpfalz), wieder für Besucher ihre Tore. Ab Samstag, den 16. Mai ist es ab 10 Uhr für alle Bewegungs-, Natur- und Erlebnisbegeisterte aller Altersgruppen wieder möglich, von der 40 Meter hohen Aussichtsplattform die Natur- und Kulturlandschaft des Oberpfälzer Seenlandes zu genießen. Zusätzlich sind für alle Besucher mit angepassten und Hygienevorgaben die Toiletten des Gastronomiegebäudes zugänglich. Ein ausgeklügeltes Hygienekonzept erlaubt es, dass es für den Besuch der Erlebnisholzkugel keine großen Einschränkungen geben wird: der Kugelturm mit Riesenrutsche, die Erlebnisbalkone mit über 30 Abenteuerstationen sowie die Hängebrücken sind begeh- und benutzbar. Um die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter sicherzustellen, gibt es kostenlose Einweghandschuhe sowie ausreichend Desinfektionsmittel-Spender. Die Gäste werden aufgefordert, sich an die aktuellen Verordnungen der Staatsregierung zu halten. Die Fläche der Kugel ist groß genug und bietet ausreichend Platz, dass auch die Abstandsregeln eingehalten werden können. „Wir freuen uns auf zahlreiche, begeisterte Besucher aus nah und fern und hoffen, dass sie wieder nach den vielen Wochen verordneter Ruhe die Natur und Bewegung genießen, und die kleinen Besucher den neuen, erweiterten Spielbereich einweihen können“, betonen die beiden Geschäftsführer der inMotion PARK Seenland GmbH Tom Zeller und Kim Kappenberger.
Seeterrasse der Kugelwirtschaft ab 20. Mai geöffnet, Innenbereich der Gastronomie ab 25.Mai wieder offen
Ab Mittwoch, den 20. Mai öffnet dann wieder die Seeterrasse. Ab diesem Tag werden Speisen, Brotzeiten, kühle Getränke, Kaffee, Eis sowie hausgemachte Kuchenspezialitäten angeboten. Ab dem 25. Mai wird dann auch die Kugelwirtschaft mit Innenbereich wieder ihren Restaurantbetrieb aufnehmen.
Die inMotion PARK Seenland GmbH hat ihren Unternehmenssitz in Steinberg am See im Landkreis Schwandorf (Oberpfalz). Sie betreibt die weltweit größte Erlebnisholzkugel mit der dazugehörigen Gastronomie-Kugelwirtschaft. Seit der offiziellen Eröffnung dieser Freizeit- und Erlebniswelt besuchten mehr als 150 000 Gäste die „Holzkugel“ , die für alle Altersgruppen geplant und gebaut wurde. Im Februar 2020 sicherte sich das Projekt den bayerischen Tourismus Oscar und wurde mit dem ADAC Tourismuspreis Bayern 2020 ausgezeichnet.
Weitere Informationen: www.dieholzkugel.de
(Quelle: Pressemitteilung inMotion PARK Seenland GmbH)
Das Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg muss trotz Lockerungen der Maßnahmen aufgrund von Baumaßnahmen geschlossen bleiben:
Der Ausstellungsbereich im Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg | Literaturhaus Oberpfalz bleibt trotz der Möglichkeit der Wiedereröffnung für die Museen in Bayern weiterhin geschlossen. Es stehen Baumaßnahmen im Haus an, die nicht mit den zur Eindämmung gegen den Corona-Virus geforderten Schutz- und Hygiene-Auflagen für Museen vereinbar sind. Die Wiedereröffnung erfolgt voraussichtlich nach den Pfingstferien. Für Archivnutzer ist ein Besuch nach Voranmeldung möglich.
Die Eröffnung der für März angekündigten Sonderausstellung Ein Panzer gegen die hässliche Zeit. Hermann Hesses Glasperlenspiel im Dritten Reich wurde auf Donnerstag, 24. September 2020 verschoben. In Verbindung mit der Ausstellungseröffnung wird die jährliche Mitgliederversammlung des Vereins Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg e.V. stattfinden, die traditionell in den letzten Jahren an das Literatursommerfest im Juli gekoppelt war, das dieses Jahr ausfallen muss.
Bereits am Dienstag, 15. September 2020, um 19.30 Uhr, soll die im April ausgefallene Lesung mit Ingo Schulze stattfinden, der seinen Roman „Die rechtschaffenen Mörder“ vorstellen wird. Damit möchte das Literaturhaus nach der langen Zwangspause seine Herbstsaison eröffnen.
Für die ebenfalls im April ausgefallene Lesung Lutz Seiler, der für seinen Roman „Stern 111“ den Leipziger Buchpreis 2020 erhielt, steht noch kein Ersatztermin fest.
Die genannten Termine stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass zu diesem Zeitpunkt die Durchführung von Veranstaltungen wieder möglich sein wird.
Aktuelle Informationen gibt es auf der Website www.literaturarchiv.de, telefonisch unter 09661/8159590 oder per Email unter info@literaturarchiv.de.
(Quelle: Pressemitteilung Literaturarchiv Sulzbach-Rosenberg)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über die Möglichkeit der Grenzpendler, bei Arbeitsausfällen Kurzarbeitergeld zu beantragen:
Tausende tschechische Beschäftigte arbeiten in der mittleren Oberpfalz und haben in den vergangenen Jahren zum Erfolg der Unternehmen und dem Wohlstand der Region beigetragen. Viele von ihnen haben ihren Wohnsitz in Böhmen und sind bis vor Kurzem täglich nach Bayern gependelt. Die Corona-Krise und die damit verbundenen Grenzschließungen haben sie in den vergangenen Wochen besonders hart getroffen. Einerseits war der Weg zum Arbeitsplatz vielfach nicht mehr möglich, andererseits bestand nicht immer Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug).
Eine neue Weisung der Agentur für Arbeit schafft nun Rechtssicherheit, indem eindeutig der Kug-Anspruch von Grenzpendlern festgestellt wird, wenn ihr Betrieb in Kurzarbeit geht.
„Durch die Regelung ist sichergestellt, dass Grenzpendler nicht gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt werden. Ohne Kurzarbeitergeld hätte die Krise zahlreiche tschechische Arbeitnehmer gezwungen, ihren alten Arbeitsvertrag in Deutschland zu kündigen, um sich einen neuen Arbeitgeber in Tschechien zu suchen. Ansonsten hätte vielen von ihnen unverschuldet eine finanzielle Notlage gedroht. Dies konnte nun verhindert werden und die Grenzpendler können nach der Krise wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wo sie dringend gebraucht werden“, sagt Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf klärt noch einmal einige Fragen rund um das Kurzarbeitergeld:
Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe in Deutschland Kurzarbeit angemeldet. Viele der betroffenen Unternehmen nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in zahlreichen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Hier finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und der Abrechnung von Kurzarbeit.
Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?
Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert werden. Die Anzeige von Kurzarbeit löst also noch keine Zahlung aus. Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb wird Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Für das Einreichen der Unterlagen hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen für den März müssen zum Beispiel bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld zunächst mit dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein. Erst nach Einreichen und Prüfung dieser monatlichen Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen.
Warum wird nachträglich abgerechnet?
Das ist gesetzlich geregelt. Damit wird den Arbeitgebern ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit einer geringen Zahl an Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das entscheidet der Betrieb flexibel – dafür muss nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden.Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?
Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträge auf Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das damit beauftragte Personal bereits vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten mehr als 8.500 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.Wer bekommt Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezogen werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn Prozent vorliegen. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen die bisherige zwölfmonatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der Arbeitsagentur anzeigen.
Die Regierung der Oberpfalz warnt vor gefälschten E-Mails im Zusammenhang mit Anträgen auf Corona-Soforthilfe:
Die Regierung der Oberpfalz wickelt im Regierungsbezirk das Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für Unternehmen ab. Über 22.000 Anträge sind mittlerweile in den letzten Wochen, seit Beginn des Programms Mitte März, entschieden worden. Rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz, unterstützt durch ca. 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landratsämtern und Städten, waren dazu zum Teil auch an den Wochenenden im Einsatz. Die Wirtschaftskammern IHK und HWK übernahmen die telefonische Beratung der Betriebe und unterstützten via Telefonhotlines die Antragssteller beim Ausfüllen der Anträge. Rund 17.000 Unternehmen haben bereits die Soforthilfe erhalten. Bis jetzt wurden über 143 Millionen Euro ausgezahlt. Regierungspräsident Axel Bartelt bedankt sich bei Allen, die tatkräftig dazu beigetragen haben, dass bereits ein Großteil der Anträge abgearbeitet werden konnte.
Unabhängig von diesem erfreulichen Zwischenergebnis müssen etliche Anträge aktuell noch bearbeitet werden. Vor allem unvollständig ausgefüllte Formulare oder Anträge, bei denen sich Rückfragen ergeben haben, wurden zurückgestellt. Dann, wenn geforderte Unterlagen nicht nachgeliefert oder z.B. Personalkosten angegeben werden, die nicht über die Soforthilfe erstattet werden können, müssen Anträge abgelehnt werden. Erstattet werden der Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten). Alle Informationen, wer einen Antrag stellen kann und welche Kosten durch die Corona-Soforthilfe erstattet werden können, finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Seit neustem kursieren auch in der Oberpfalz gefälschte Emails zur Corona-Soforthilfe. Konkret geht es um eine vermeintlich vom Wirtschaftsministerium versendete E-Mail mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, eine Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen und an den Absender zurückzusenden. Es handelt sich hierbei aber um eine gefälschte Nachricht, mit der der Absender in betrügerischer Absicht versucht, persönliche Daten des Empfängers auszuforschen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat bereits das Bayerische Landeskriminalamt eingeschaltet.
Das Wirtschaftsministerium und die Regierung der Oberpfalz fordern alle Empfänger dieser E-Mail auf, die Nachricht zu ignorieren. Bitte beachten: Eventuelle tatsächliche schriftliche Rückfragen der Regierung der Oberpfalz zu Soforthilfe-Anträgen in der Oberpfalz haben folgende Endung der E-Mail-Adresse: @reg-opf.bayern.de.
Darüber hinaus hat das Corona-Soforthilfe-Team auch in den letzten Wochen immer wieder Fälle vorgefunden, in denen „Kosten“ angegeben wurden, die fragwürdig erschienen. „In solchen und ähnlich gelagerten Fällen schauen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau hin und fragen gezielt nach“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt: „Auch wenn über 95 Prozent der Anträge einer Corona-bedingten finanziellen Notlage entspringen, gibt es unter den Antragsstellern leider vereinzelt schwarze Schafe oder Trittbrettfahrer. Diese gilt es konsequent herauszufiltern. Wir wollen nicht, dass sich Betrüger an den für die Unternehmen dringend notwendigen finanziellen Hilfen bereichern“, erklärt Regierungspräsident Bartelt und weist darauf hin, dass jeder Antragssteller beim Ausfüllen des Formulars versichern muss, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
(Quelle: Pressemitteilung Regierung Oberpfalz)
Regierungspräsident Axel Bartelt dankt den Lehrkräften für ihren Einsatz und den Schülernn für ihr Verständnis für die besondere Situation:
Der bestmögliche Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und allen weiteren Beteiligten stand und steht an oberster Stelle, seit an den Grund,- Mittel,- Förderschulen sowie den beruflichen Schulen in der Oberpfalz mit dem 27. April der Unterricht wieder schrittweise aufgenommen wurde.
Regierungspräsident Axel Bartelt zollt allen Lehrkräften großes Lob für ihren Einsatz. Jetzt, während der sicherlich nicht einfachen ersten Phase der Rückkehr in den Präsenzunterricht, aber insbesondere auch während der digitalen Unterweisung in den vergangenen Wochen des „Home-Schooling“. „Ich bedanke mich herzlich für das Engagement der Lehrkräfte an den Oberpfälzer Schulen in der für uns alle schwierigen Zeit. Die Tatkraft und Entschlossenheit, mit der alle Beteiligten die Herausforderung angenommen haben, beeindruckt mich“, so der Regierungspräsident. „Nun geht es darum, die an die Schulen zurückgekehrten Schülerinnen und Schüler auf ihrer letzten Etappe zum Schulabschluss bestmöglich zu unterstützen. Ich würde mir wünschen und bin mir sicher, dass das unseren Lehrkräften in bewährt professioneller Weise gelingt.“
Die gesamte Schulfamilie hat bereits Wochen vor und nun auch während der Wiederaufnahme durch ihr pädagogischen Engagement und ihre Bereitschaft, sich noch intensiver mit der Vermittlung des Lernstoffs durch digitale Medien auseinanderzusetzen, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zum Abschluss unterstützt. „Auf uns warten große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können“, betont Bartelt. Dazu zählt neben der anstehenden Neuorganisation des Präsenzunterrichts auch die weiterhin verbindliche Weiterführung und Begleitung des „Lernens zuhause“ sowie die organisatorische Vorbereitung der Abschlussprüfungen. „Positiv ist, dass sich alle Beteiligten in der Schule in sehr großem Maße an die entwickelten und vorbereiteten Hygienemaßnahmen halten.“ Alle seien sehr diszipliniert, hielten die Abstandsregeln ein und sorgten durch persönliches Engagement und Rücksichtnahme für einen reibungslosen Ablauf rund um ihre Klassenzimmer. „Was mich besonders freut ist das große Interesse und die aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Unterricht und ihr Wille, das Beste aus der für alle außergewöhnlichen Situation zu machen.“
In der Oberpfalz kehrten in der ersten Phase des Wiedereinstiegs 3.897 Schülerinnen und Schüler in den 9. (2.523) und 10. Klassen (1.374) in den Präsenzunterricht zurück. Sie stehen kurz vor dem Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule sowie dem Mittleren Schulabschluss. „Die Schulen starteten reibungslos mit 20 Stunden Unterricht pro Woche“, so Thomas Unger, Leiter des Bereichs Schulen an der Regierung der Oberpfalz.
An den Oberpfälzer Förderschulen werden seit dem 27. April insgesamt 251 Abschlussschüler unterrichtet und auf unterschiedliche Abschlüsse vorbereitet. Davon besuchen 204 Schüler ein Sonderpädagogisches Förderzentrum und streben dort die Abschlussprüfung an. 29 Schüler bereiten sich am privaten Förderzentrum körperlich – motorische Entwicklung und 18 an den beiden privaten Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung insbesondere auf den Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule sowie den Mittleren Schulabschluss vor. In gewohnt individualisierter Form werden die Schülerinnen und Schüler anknüpfend an intensive Wochen des „Home-Schooling“ in Kleingruppen unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung oder Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehören, werden weiterhin unter Zuhilfenahme auch digitaler Hilfsmittel bis hin zur Liveschalte ins Klassenzimmer zuhause auf ihre Abschlüsse vorbereitet. „Die Schulen haben sich in hervorragender Weise auf diese neue Unterrichtssituation vorbereitet und die Schülerinnen und Schüler honorieren dies mit großem Eifer“, betont Thomas Unger. Seitens der Schüler aber auch der Eltern überwiege die Erleichterung darüber, dass das Lernen wieder an der Schule stattfinden könne. „Insbesondere die Schülerschaft der Förderschulen profitiert in hohem Maß vom engen pädagogischen Bezug zur Lehrkraft.“
An die beruflichen Schulen kehren zunächst die sogenannten „Sommerprüflinge“ zurück, also Schülerinnen und Schüler, bei denen im Schuljahr 2019/20 der Abschluss durch eine Kammerprüfung ansteht. Dies betrifft unterschiedlichste Berufsfelder, wie beispielsweise im gewerblich-technische die Felder Bereich Bau, Elektro, Metall oder Agrar sowie im kaufmännischen Bereich Industrie-, Bank- oder Automobilkaufleute, Verkäufer oder Kaufleute im Einzelhandel.
An den Oberpfälzer Berufsschulen betrifft dies ca. 6.470 Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer 2- bis 3,5-jährigen Ausbildung die Abschlussklassen besuchen. An den privaten und öffentlichen Wirtschaftsschulen im Regierungsbezirk sind dies rund 486 Schülerinnen und Schüler, aufgeteilt nach den 10. Klassen der 3- bzw. 4-stufigen Form (310) sowie den 11. Klassen im 2-stufigen Modell (176).
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sei insgesamt gut gelungen. „Die gute organisatorische und umsichtige Vorbereitung durch die Schulleitungen mit allen beteiligten Lehrkräften, den Sachaufwandsträgern und den zuständigen Gesundheitsämtern führte zu diesem durchweg positiven Ergebnis.“
(Quelle: Pressemitteilung Regierung Oberpfalz)
Die Deponie Weiherhammer/Kalkhäusl ist ab morgen wieder für Kleinanlieferer während den normalen Zeiten geöffnet:
– Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 15:30 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 09605/1415 ist erforderlich, genau wie das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
(vl)
Persönliche Vorsprachen sind ab heute in einigen Dienststellen der Stadt Weiden wieder möglich:
Persönliche Vorsprachen sind ab 04.05.2020 in diesen Dienststellen der Stadt Weiden i.d.OPf. nach vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich: Neues Rathaus, Bauhof/Gärtnerei, Hans-Bauer-Kulturzentrum/Archiv, Altes Rathaus, Verkehrsüberwachung. Wertstoffhöfe/-inseln sind geöffnet. Alle weiteren Einrichtungen bleiben geschlossen. Ein Besuch aller Einrichtungen ist nur möglich, sofern Bürger/innen keine offensichtlichen Krankheitssymptome haben und eine Maske tragen.
Terminvereinbarungen sind während der Geschäftszeiten telefonisch unter 0961/81-0 und per Mail stadt@weiden.de möglich. Die Kontakte für Terminvereinbarungen sind auf www.weiden.de hinterlegt. Für häufig nachgefragte Dienstleistungen wie Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis, Einwohnermelde- und Passwesen, Grundsicherung/Sozialhilfe und Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Wohnraumförderungen und Sondernutzungen wurde ein System zur Online-Terminvereinbarung auf www.weiden.de eingerichtet. Es wird darum gebeten vordringlich die Online-Terminvereinbarung zu nutzen. Anliegen sollen soweit möglich per Telefon, Mail, auf dem Postweg oder durch Nutzung der Online-Services erledigt werden. Schriftstücke an die Verwaltung sollten auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkästen zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Zugang zu den Dienststellen nur gewährt wird bei Terminvereinbarung. Pro Termin ist nur eine Person gestattet. es sei denn, dass zur Abwicklung des Dienstgeschäftes weitere (Begleit-)Personen erforderlich sind.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz appelliert an öffentliche Hand, Bau und Ausbau nicht im Stich zu lassen:
Ostbayerische Handwerksbetriebe melden vermehrt, dass Aufträge im öffentlichen Sektor aufgrund der Corona-Krise verschoben oder storniert werden. Insbesondere Bau- und Ausbauhandwerke sind von Ausfällen betroffen. „Es ist verständlich, dass Kommunen und Landkreise vorsichtig sind und ihre Ausgaben stoppen. Aber es ist das falsche Signal – mit negativen Folgen für die Baubetriebe und ihre Belegschaft“, sagt Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
Öffentlicher Sektor hat Vorbildfunktion inne
Denn: „Gerade die Bau- und Ausbauhandwerke sind sowohl eine wichtige Konjunkturstütze als auch Arbeitgeber und Ausbilder für viele Menschen in der Region“, erläutert Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Derzeit könnten sie noch ihre Auftragspolster aus 2019 abarbeiten, aber es fehlten die neuen Aufträge. Um auf diese Fehlentwicklung hinzuweisen, hat sich die Handwerkskammer mit einem Schreiben an alle Oberbürgermeister und Landräte in Niederbayern und der Oberpfalz gewandt. Gerade der öffentlichen Hand komme laut Kilger eine Vorbildfunktion zu: „Sie sollte Aufträge tatsächlich verwirklichen, nicht auf die lange Bank schieben und zügig vorantreiben.“ Auch die Handwerkskammer selbst halte an ihren anstehenden Baumaßnahmen fest.Baubetriebe sorgen für wirtschaftliche Stabilität
Dass die bayerische Staatsregierung angekündigt hat, Tranchen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von zwei Milliarden Euro vorzeitig auszuzahlen, ist laut Handwerkskammer ein positives Signal. „Das sichert die Liquidität und ebnet den Weg, an öffentlichen Bauaufträgen festzuhalten“, sagt Georg Haber. Notwendig sei obendrein eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Auftragsvergabe unter Berücksichtigung kleiner und mittlerer Betriebe. „Das Bau- und Ausbaugewerbe ist für die wirtschaftliche Stärke und gesellschaftliche Stabilität Ostbayerns von großer Bedeutung. Es muss daher unser aller Interesse sein, auch nach der Krise auf ein starkes und leistungsfähiges Bau- und Ausbaugewerbe zurückgreifen zu können. Wir alle müssen unseren Beitrag dazu leisten, um die Branche möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen“, schlussfolgert Haber.
(Quelle: Pressemitteilung Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
Der Landkreis Schwandorf gibt Informationen für Jäger und Feuerwehren:
Das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen zu Kontroll- oder Einstellzwecken ist insbesondere vor dem Beginn der Jagdsaison am 1. Mai gängige Praxis bei der Jägerschaft und ist für eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung unabdingbar. Daher stellt sowohl das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier als auch auf Schießständen einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Aus diesem Grund können auch die Schießanlagen für den Personenkreis der Jäger und ausschließlich zum Ein- und Anschießen von Jagdwaffen öffnen, sofern die Schießstandbetreiber einen Hygiene- und Infektionsschutzplan erstellt haben.
KitzrettungMaßnahmen der Kitzrettung, wie zum Beispiel Absuchen von Wiesen, Aufstellen von Wildscheuchen oder Drohnenflüge, die dem Versorgen und der Vermeidung von unnötigem Leid der Tiere dienen, sind unter Zuhilfenahme einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört (z. B. dem Bewirtschafter oder einem Helfer) sowie unter Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig. Bei größeren Wiesen kann es sich anbieten, Teilflächen systematisch in zweier Teams abzusuchen. Auch hier muss zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es darf keine Gruppenbildung entstehen. Ein „nettes Zusammenkommen“ von mehreren Personen darf keinesfalls stattfinden. Damit wird dem Tierschutz umfassend Rechnung getragen.
Mäh-Knigge auch online verfügbar
Der „Mäh-Knigge kompakt“ bietet eine schnelle Übersicht zu geeigneten Wildtierrettungsmaßnahmen und zum korrekten Verfahrensablauf bei der Grünland- und Feldfuttermahd. Weiterhin stellt er praxisgerechte Möglichkeiten für das richtige Mähen dar. Damit können alle gesetzlichen Vorgaben, auch zum Verbot des Mähens von außen nach innen auf Flächen, die größer als ein Hektar sind, eingehalten werden.
Hinweise für den Feuerwehrdienst
Die Feuerwehren sind ein wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur in Bayern. Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat oberste Priorität. Deshalb sind alle Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona gerade innerhalb der Feuerwehr besonders streng zu beachten. Im Dienstbetrieb sind Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass große Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit der kritischen Infrastruktur Feuerwehr aufrechterhalten zu können.
Zum Schutz gegen Ansteckung im Feuerwehrdienst soll der Ausbildungs- und Übungsdienst derzeit weiterhin unterbleiben. Lediglich der Einsatzdienst und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sollen momentan durchgeführt werden. Auch an den Feuerwehrschulen findet weiterhin kein Ausbildungsbetrieb statt.
Nur gesunde Einsatzkräfte dürfen teilnehmen.Am Feuerwehrdienst dürfen keine Personen teilnehmen, die aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, an einer Krankheit leiden, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten gehabt haben. Wer sich nicht wohl fühlt, darf nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Soweit das nicht möglich oder sichergestellt ist, soll zumindest ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Bei einsatzbedingtem, direktem Kontakt (zum Beispiel bei Menschenrettung oder Tragehilfe) mit unbekannten Personen ist der Mund-Nase-Schutz in der Regel nicht mehr ausreichend. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkraft ist dann eine spezielle FFP2-Maske und möglichst eine Schutzbrille oder Gesichtsschutz wie etwa Helmvisier zu tragen.
Bereits durch verstärkte persönliche Hygiene der Einsatzkräfte (Händewaschen mit Seife, Händedesinfektion usw.) kann für den Infektionsschutz viel erreicht werden. Auf eine verstärkte persönliche Hygiene ist deshalb auch außerhalb des Feuerwehrdienstes zu achten.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
Das Jobcenter Weiden und die Agentur für Arbeit Weiden setzen weiterhin auf Telefon- und Onlinezugang:
Seit dem 18. März haben die Arbeitsagentur Weiden und die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) Weiden/Neustadt und Tirschenreuth die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.
Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären
Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.
Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich
Derzeit bereiten sich die Arbeitsagentur und die Jobcenter vor, um im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten zu können. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.
Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch in nächster Zeit wieder möglich sein, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.
Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.
Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität
Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Weiden)
Die Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall wegen coronabedingter Kinderbetreuung können ab sofort online beantragt werden:
Die Entschädigungszahlungen für Eltern, die wegen persönlicher Kinderbetreuung aufgrund von Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach dem Infektionsschutzgesetz einen Verdienstausfall erlitten haben, können künftig vollumfänglich digital gestellt und bearbeitet werden. Darauf haben Bayerns Familienministerin Carolina Trautner und Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen.
Familienministerin Trautner: „Die Anträge auf Entschädigungszahlungen bzw. Erstattungsanspruch wegen Kinderbetreuung können nun vollumfänglich digital gestellt und bearbeitet werden. Durch dieses digitale Verfahren können die Anträge deutlich schneller überprüft und die Entschädigungen auch schneller ausgezahlt werden.“ Sie fügte hinzu: „Ich weiß, dass die Familien ganz besonders durch die Corona-Krise belastet sind. Eltern, die wegen der Kinderbetreuung aufgrund von Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach dem Infektionsschutzgesetz Verdienstausfälle erlitten haben, sollen möglichst schnell Hilfe bekommen.“
Gesundheitsministerin Huml betonte: „Wer aufgrund der aktuellen Regelungen zu COVID-19 in Quarantäne geschickt wurde oder wer nicht arbeiten kann, weil er zu Hause Kinder betreuen muss, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb übernimmt der Freistaat Bayern die Entschädigungszahlungen für diese Personengruppen, wobei die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Entschädigung vorschießen. Die betroffenen Personen werden für ihre nach dem Infektionsschutzgesetz entstandenen Verdienstausfälle finanziell entschädigt. Das ist eine große Entlastung!“Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlt die Arbeitgeberseite die Entschädigungen an die Eltern aus. Die zuständige Regierung erstattet die ausgezahlten Beträge auf Antrag dem Arbeitgeber. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Die neue Entschädigungsregelung wegen Kinderbetreuung umfasst erwerbstätige sorgeberechtigte Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenso Menschen mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, bzw. Pflegeeltern, wenn sie das Kind in Vollzeitpflege in den Haushalt aufgenommen haben, können die Hilfe beantragen. Wenn diese ihre Kinder selbst betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtungen oder Schulen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen wurden und die betroffenen Eltern dadurch einen Verdienstausfall erleiden, werden sie dafür entschädigt. Für die Dauer von längstens sechs Wochen werden eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des dem Sorgeberechtigten entstandenen Netto-Verdienstausfalls (maximal 2.016 Euro für einen vollen Monat) gewährt und 80 Prozent der am Brutto-Einkommen ausgerichteten Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Keine Entschädigung erhält, wer tatsächlich erkrankt ist. Denn kranke Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und im Anschluss das Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige sind im Krankheitsfall regelmäßig über entsprechende Leistungen aus privaten Versicherungen abgesichert.
Soweit andere Möglichkeiten zur gesetzlichen, tariflichen, betrieblichen oder individualrechtlichen Fortzahlung des Entgelts bestehen, sind diese prioritär zu nutzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dem sorgeberechtigten Erwerbstätigen noch ein Zeitguthaben oder Urlaubsansprüche aus den vergangenen Jahren zustehen. Ein Entschädigungsanspruch greift auch dann nicht, wenn die Erwerbstätigen einen Anspruch auf eine Geldleistung in entsprechender Höhe haben. Auch soweit die Möglichkeit des ortsflexiblen Arbeitens (z.B. Homeoffice) besteht und sie dem Erwerbstätigen zumutbar ist, müssen sie diese nutzen und ihre Kinder so selbst betreuen.
Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf hat eine App zur Erleichterung des Umgangs mit der Kurzarbeit entwickelt:
Die Bundesagentur für Arbeit hat die App „Kurzarbeit“ entwickelt, die Arbeitgebern das Versenden von Anzeigen und Anträgen für das Kurzarbeitergeld noch weiter erleichtert. Dabei werden die Unterlagen direkt per Smartphone-Kamera eingescannt und über die App an die Agentur für Arbeit übermittelt. Die App ist kostenlos auf allen Endgeräten von Android und Apple erhältlich.
Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld:
1. Zunächst ist die Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen.
2. Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt. Der Arbeitgeber geht somit in Vorleistung. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme sind dazu geeignet, den sogenannten Kurzlohn (das zeitanteilige Arbeitsentgelt soweit noch gearbeitet wird) sowie das Kurzarbeitergeld zu berechnen.
3. Zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist ein Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Dieser Antrag ist zusammen mit der monatlichen Abrechnungsliste bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Die Agentur für Arbeit wird dann den Antrag und die Abrechnung prüfen und das Kurzarbeitergeld auszahlen.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Besetzungszeiten des Bürgertelefons in Weiden ändern sich:
Ab Dienstag, den 28.04.2020 gelten für das Bürgertelefon der Stadt Weiden i.d.OPf. neue Besetzungszeiten. Für Auskünfte zu nicht-medizinischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon künftig werktags von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter: 0961 / 81 38 38 oder per Email an bt@weiden.de zur Verfügung. An Feiertagen und am Wochenende ist das Bürgertelefon nicht besetzt.
Seit dem 18. März wurde dieser Bürgerservice dankbar angenommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon haben in dieser Zeit 2799 Anrufe und 555 Email-Anfragen beantwortet.
Viele Fragen und Antworten konnten bereits in die FAQ’s auf der homepage der Stadt Weiden übernommen werden und sind unter www.weiden.de abrufbar. Dies machte es möglich, die bisherigen Besetzungszeiten anzupassen. „Keinesfalls soll dadurch der Eindruck entstehen, dass die Corona-Krise bereits vorbei sei. Es gilt unbedingt, weiter die Regeln strikt zu befolgen“, so Oberbürgermeister Kurt Seggewiß.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die VHS im Landkreis Schwandorf informiert über ihr Online-Angebot:
Eigentlich ist der direkte Kontakt zwischen dem Lehrenden und dem Lernenden das größte Plus, auch in der Erwachsenenbildung. Denn sich Wissen aus Büchern anzueignen ist ein mühsamer Weg, von dem man oft aus, nun ja, Bequemlichkeit, etwas abweicht.
Seit Mitte März ruht der Kursbetrieb in den deutschen Volkshochschulen allerorten. Überall entstehen derzeit auch neue „Formate“. Kurse und Vorträge, die man derzeit sogar kostenlos besuchen kann, sind über den youtube-Kanal erreichbar, auch solche, die bereits gelaufen sind. Das Schöne an dieser Art ist, dass man sich als Teilnehmer mit Video-Chat sogar beteiligen kann. Das aktuelle Programm pro Woche ist z.B. auf der Startseite beim Verbund der Volkshochschulen im Landkreis Schwandorfzu finden.
Trotz allem, was derzeit an Kreativem entsteht bzw. was von den Kursleitern unternommen wird, um mit den jeweiligen Teilnehmern ihrer begonnenen Sprach- oder Gymnastikkurse in Verbindung zu bleiben, warten doch alle auf die Freigabe, und sei es unter Maskenpflicht und Abstandsregeln. Denn der Kontakt zwischen den Teilnehmern lässt sich so nicht gut herstellen.
Der Blick auf die homepage der Volkshochschulen zeigt, es werden Kurse und Veranstaltungen innerhalb des Semesters geschoben, es werden auch neue Termine für den Herbst vorbereitet, dann mit verkleinerter Teilnehmerzahl, um ggf. Abstände auch im Herbst/Winter einhalten zu können.
Bei Unsicherheit, ob der gewohnte Kurs wieder angeboten werden wird, kann man in jedem Fall nachfragen, denn hinter den geschlossenen Türen sitzen Menschen, die den direkten (telefonischen) Kontakt halten.
(Quelle: Pressemitteilung VHS im Landkreis Schwandorf)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über die häufigsten Fehler bei Kug-Anträgen:
Viele Unternehmen müssen sich aufgrund von Arbeitsausfällen in der Corona-Krise zum ersten Mal in ihrer Firmengeschichte mit dem Thema Kurzarbeit beschäftigten. Dabei ist es nur allzu verständlich, dass manchmal Fehler passieren. Um die Unternehmen bei der Beantragung zu unterstützten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat die Agentur für Arbeit Schwandorf die häufigsten Fehler und einige wichtige Hinweise zusammengestellt.
Es wird nur ein Teil des Antrags eingereicht:
Der Antrag besteht aus den beiden Vordrucken Kug 107 – „Kurzantrag auf Kug“ und Kug 108 – „Kug-Abrechnungsliste“, die beide zusammen eingereicht werden müssen. Wo auf den Formularen vermerkt, sind Unterschrift und Stempel zwingend erforderlich. Immer wieder vergessen werden zudem Vollmachten für Steuerberater bzw. Steuerkanzleien, welche von Firmen mit der Kug-Bearbeitung beauftragt wurden.Es wird Kug für Auszubildende und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer beantragt:
Hier ist zu beachten, dass geringfügig Beschäftigte grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Auszubildende bekommen immer erst nach dem sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum Kurzarbeitergeld, siehe § 19 Abs. 1 Nr.2 BBiG. Generell muss die Gesamtzahl der Beschäftigten im Antrag derjenigen entsprechen, die in der Anzeige genannt wurde.Es wird Kug für gekündigte Arbeitnehmer abgerechnet:
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch, da der Sinn des Kurzarbeitergeldes in diesen Fällen nicht erreicht werden kann. Dieser liegt im Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses.Bei der Kug-Berechnung werden auch sozialversicherungsfreie Entgeltbestandteile sowie Einmalzahlungen mit herangezogen:
Auf diesen Punkt ist bei der Berechnung besonders zu achten. Grundlage für die Kug-Berechnung ist das laufende sozialversicherungspflichtige Entgelt.Tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt wie Feiertagsvergütung wird nicht als Ist-Entgelt aufgeführt:
Auch bei sog. Kurzarbeit 0, wenn also gar nicht mehr gearbeitet wird, fällt Feiertagsvergütung an, die als erzieltes Entgelt bei der Berechnung zu berücksichtigen ist.Es werden veraltete Vordrucke verwendet:
Es sollten generell nur folgende Formulare genutzt werden:
Antrag
Kurzantrag
AbrechnungslisteAntrag per eService oder Post:
Damit der eigene Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, diesen per eService oder postalisch zu stellen. Beim Versand per Mail oder Fax sind vonseiten der Arbeitsagentur zusätzliche Arbeitsschritte nötig, welche die Bearbeitungsdauer erhöhen.Dokumente nur einmal senden:
Um sicherzugehen, dass der Antrag die BA erreicht, senden einige Arbeitgeber ihre Dokumente mehrfach, zum Teil per Mail und auf dem Postweg. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Bearbeitung verloren. Anträge sollten daher nie in doppelter Ausführung gesandt werden.Bearbeitung ist erst nach dem Abrechnungsmonat möglich:
Einige Arbeitgeber reichen ihre Abrechnungslisten frühzeitig in der Hoffnung ein, dass so eine schnellere Auszahlung erfolgt. Dies ist leider nicht möglich. Die Bearbeitung vonseiten der BA erfolgt stets nach Ende des Abrechnungsmonats.Änderung von Firmendaten über Betriebsnummernservice:
Änderungen der Adresse oder des Firmennamens sind über den Betriebsnummernservice möglich, jedoch nicht im Rahmen des Antrags auf Kurzarbeitergeld.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Das Formular zur Notbetreuung ist ab heute online:
Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird zum 27. April 2020 erweitert, die für Eltern nötigen Formulare sind auf der Homepage des Familienministeriums jetzt abrufbar. Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) der Jugendhilfe werden vom Betretungsverbot ausgenommen. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir gehen bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin behutsam vor. Der Schutz der Gesundheit steht immer an oberster Stelle.“
Die neuen Formulare sind ab sofort auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar. Die wichtigsten Neuerungen für den Anspruch auf Notbetreuung:
- Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
- Lehrerinnen und Lehrer, die unterrichten
- Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Steuerberatung
- Seelsorge in den Religionsgemeinschaften
- Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler/in ist.
- Voraussetzung ist in allen Fällen, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
- Die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) der Jugendhilfe werden wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen. Die Kinder werden dort ohnehin in sehr kleinen Gruppen betreut.
- Tagespflege ist jenseits der Notbetreuung weiterhin nur im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes möglich, sofern ausschließlich Kinder aus diesem Haushalt betreut werden.
Zur Beratung rund um Themen und Fragen des Kita-Betriebs in Zeiten der Corona-Krise hat Familienministerin Trautner ein interdisziplinäres Expertengremium aus den Fachbereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin, Hygiene und Gesundheit einberufen. „Im Austausch mit dem Expertengremium und auch den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kita-Trägern haben wir Kernpunkte erarbeitet, die in unsere Handreichung eingeflossen sind“, so die Ministerin. Die Kernpunkte enthalten Empfehlungen für den Kita-Betrieb bezüglich der Raumaufteilung, der Hygienemaßnahmen und der Organisation der Bring- und Abholzeiten.
Informationsmaterial zum erweiterten Personenkreis und die entsprechenden Formblätter finden Sie unter den folgenden Links:
Allgemeine Informationen: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
Erklärung (kritische Infrastruktur): https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf
Erklärung (Alleinerziehende): https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_alleinerziehende_.pdf
Erklärung (Abschlussschüler/innen): https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk_abschlussschuler_final.pdf
Handreichung zur Kindertagesbetreuung: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/stmas_a4_handreichung_kindertagesbetreuung_bf_kws.pdf
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Internetplattform „Hallo Nachbar“ der Wirtschaftskammern im Dreiländereck gestartet: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch empfindliche Einschränkungen im Grenzverkehr von Menschen, Waren und Dienstleistungen zu Folge. Gerade Unternehmen in der Dreiländerregion von Niederbayern, Oberösterreich und Südböhmen sind davon betroffen. Deshalb verstärken die Wirtschaftskammern in dieser Region – IHK Niederbayern, HWK Niederbayern-Oberpfalz, Wirtschaftskammer Oberösterreich und Südböhmische Wirtschaftskammer – ihre Zusammenarbeit und haben die Internetplattform „Hallo Nachbar“ gestartet. Unter der Adresse www.hallonachbar.eu sind hier die relevanten Informationen für die Wirtschaft aus allen drei Regionen zusammengeführt, um zu klären, was und wie unter den derzeitigen Umständen möglich ist oder wieder möglich wird. Besonders wichtig für die Betriebe ist gerade, Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen. Erläuterungen zu Warenaustausch, Grenzverkehr und Pendlerregelungen sind daher beispielsweise wichtige Bausteine des Portals, das sich ebenso an Auftragnehmer wie Auftraggeber richtet.
Mit der neuen Plattform setzen die Wirtschaftskammern ihre Bemühungen fort, die gemeinsamen Interessen der Wirtschaft mit grenzüberschreitenden Initiativen zu fördern. Gerade in Krisenzeiten wird damit die europäische Idee als Klammer für freien Verkehr und freien Handel gestärkt, selbst wenn aktuell die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu spürbaren Einschränkungen führen.
(Quelle: Pressemitteilung Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz)
Ver.di appelliert: Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte müssen auch in der Krise gelten:
Beschäftigte im Gesundheitswesen sind während der Corona-Pandemie besonders gefordert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die bayerische Staatsregierung einen Bonus von 500€ für Pflegekräfte und Beschäftigte im Rettungsdienst zugesagt. „Dieser Bonus ist richtig und wichtig, aber unzureichend. Wir fordern seit Längerem bereits eine monatliche Zulage für alle Beschäftigte, die während der Corona Krise das Land am Laufen halten“, so Karin Wagner, zuständig für Gesundheit und Soziales bei ver.di. Zudem geraten die Rechte der Beschäftigten mitunter ohne Not unter Druck. „Anerkennung heißt aber auch, Arbeitnehmerrechte zu achten und mit Betriebs- und Personalräten ein Verhältnis auf Augenhöhe zu pflegen.“, so Karin Wagner.
Der Pflegebonus von 500€ kommt gut an, verursacht bei vielen Kolleginnen und Kollegen aber auch Unbehagen. Denn die Versorgung von COVID 19 Patienten ist Teamarbeit: von der Reinigung über das Labor bis hin zur Pflege am Bett sind viele Menschen erhöhten Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Deshalb muss hier nachgebessert werden, fordert Karin Wagner: „Die Einmal-Prämie der Staatsregierung greift viel zu kurz. Notwendig ist stattdessen eine monatliche Zulage von 500€ für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Politik, aber auch die Betreiber der Krankenhäuser, sind hier gleichermaßen gefordert, die von Markus Söder angekündigte Prämie aufzustocken.“
Während einerseits Verbesserungen notwendig sind, gibt es andererseits auch immer wieder unnötige Konflikte. Im Krisenmodus stellen manche Arbeitgeber plötzlich Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechte in Frage. Das sei angesichts der Ausnahmesituation besonders kritisch, so Wagner. „Gerade in Krisenzeiten sind oft außergewöhnliche Anstrengungen notwendig. Diese sind nur zu schaffen, wenn Arbeitgeber und Belegschaft sich aufeinander verlassen können. Das heißt auch, dass Beschäftigte darauf vertrauen können müssen, dass ihre Rechte nicht umgangen werden und dass Betriebs- und Personalräte in Entscheidungen eingebunden sind“, so Karin Wagner: „Unserer Erfahrung nach läuft sehr vieles dann auch besser, da die Perspektive der Beschäftigten berücksichtigt wird.“
Als Beispiele nennt Wagner etwa die pauschale Untersagung von Nebentätigkeiten, das „Vergessen“ der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung oder die Einschränkung der gewerkschaftlichen Betätigung am Arbeitsplatz. So werden derzeit an vielen Kliniken in der Oberpfalz die Beschäftigten angeschrieben, dass ihre bereits genehmigten Nebentätigkeiten bis auf weiteres untersagt seien, da sie sich am Zweitarbeitsplatz mit Corona anstecken könnten. „Eine so pauschale Begründung reicht nicht aus, um eine bereits genehmigte Nebentätigkeit zu untersagen. Stattdessen ist es erforderlich, jeden Einzelfall zu prüfen, ob es tatsächlich berechtigte und angemessene Einwände gegen eine Nebentätigkeit gibt.“, so Karin Wagner. Es ist zum Beispiel nicht einzusehen, weshalb eine Mitarbeiterin einer Einrichtung ohne Kontakt zu Covid19 Patienten ihren Nebenjob aufgeben soll, den sie von zu Hause aus leistet. „Die freie Berufswahl ist in Art. 12 Grundgesetz geschützt und kann betrieblich nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Ich bitte außerdem zu bedenken, dass viele Menschen auch von Kurzarbeit betroffen sind. Das zusätzliche Einkommen ist für viele Familien enorm wichtig, um das Haushaltseinkommen zu sichern.“, warnt Karin Wagner.
(Quelle: Pressemitteilung Ver.di Bezirk Oberpfalz)
Der Wertstoffhof Gailoh öffnet ab kommenden Montag wieder:
Die Abfallberatung der Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass am Montag, 27. April, um 9 Uhr mit dem Wertstoffhof Gailoh eine der beiden Amberger Entsorgungseinrichtungen wieder ihre Pforten öffnet. Wegen des zu erwartenden Andrangs wurden die Öffnungszeiten im Gegensatz zu früher um jeweils eine Stunde ausgeweitet.
So macht der Wertstoffhof am Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr auf. Die Samstagsöffnungszeit bleibt unverändert bei 9 bis 12 Uhr. Die erweiterten Öffnungszeiten sollen bis zur Wiedereröffnung des anderen Wertstoffhofes im Industriegebiet Nord beibehalten werden.
Mit Blick auf die Corona-Pandemie ist die Wiedereröffnung jedoch mit umfangreichen Auflagen verbunden. So werden zur Sicherheit der Bevölkerung und des Wertstoffhofpersonals immer nur maximal fünf Personen – nicht Fahrzeuge – gleichzeitig auf das Gelände gelassen, was durch Eingangskontrollen sichergestellt wird. Zum Schutz vor Ansteckung wird gebeten, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und einen Mindestabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Da mit einem hohen Anlieferungsaufkommen gerechnet wird, bittet die Stadt die Bürgerinnen und Bürger, nur wirklich notwendige Entsorgungsgänge durchzuführen und die Wertstoffe bereits zu Hause vorzusortieren sowie möglichst ohne Begleitung zum Wertstoffhof zu kommen – außer, es ist zum Entladen Unterstützung erforderlich. Denn eine Mithilfe des Personals bei den Entladevorgängen ist grundsätzlich nicht möglich. Außerdem sollten längere Wartezeiten eingeplant werden, da über die Öffnungszeiten hinaus keine Entsorgung stattfinden kann.
Sollte es vorkommen, dass sich der Verkehr bis zur Kreisstraße zurückstaut, hat das Personal die Anweisung, notfalls Unterstützung durch die Polizei anzufordern. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zugangs- und Anlieferbedingungen missachtet werden. Der Second-Hand-Markt bleibt weiterhin geschlossen. Auch der Wertstoffhof im IG Nord wird vorerst nicht geöffnet.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Das Landratsamt Tirschenreuth informiert über den Fahrplan des ÖPNVs bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab kommenden Montag:
Nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird der Freistaat Bayern am 27.04.2020 mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs beginnen. Zunächst werden ab Montag, den 27.04.2020 nur diejenigen Klassen wieder unterrichtet, die im Schuljahr 2019/2020 Abschlussprüfungen ablegen. Das trifft hauptsächlich Schüler an Gmynasien, FOS/BOS, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Mittelschulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen. Insgesamt werden somit ca. 14 % der Schüler wieder zur Schule gehen.
Auch der öffentliche Personennahverkehr wird ab 27.04.2020 wieder nach den veröffentlichten Fahrplänen z. B. in Fahrplanheften, Internet (www.bayern-fahrplan.de) und Haltestellenaushängen seinen normalen Betrieb aufnehmen. Die Linienbusse fahren somit wieder in vollem Umfang.
Nachdem nur ca. 14 % der Schüler die Schulen besuchen werden, wird es auch kein Problem darstellen, die erforderlichen Abstände in den Fahrzeugen einzuhalten. Es wird jedoch auch weiterhin nicht möglich sein, in den Linienbussen Fahrkarten zu kaufen. Die Vordertüren der Busse bleiben verschlossen und der Zugang zum Fahrerbereich gesperrt. Die Fahrgäste müssen die hinteren Türen für den Zu- und Ausstieg benutzen.
Die Bayerische Staatsregierung hat auch beschlossen, eine Maskenpflicht im ÖPNV ab 27.04.2020 einzuführen. Fahrgäste ab dem 7. Lebensjahr müssen im ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das können sogenannte Community-Masken sein, aber auch Schals oder Tücher. Diese Regelung gilt nicht nur für den Aufenthalt in den Fahrzeugen, sondern auch an den Haltestellen und Bahnsteigen. Fahrgäste, die gegen diese Regelung verstoßen, dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr befördert werden.
Bei den BAXIs des Landkreises Tirschenreuth handelt es sich ebenfalls um öffentliche Linienverkehre. Auch dort müssen die Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Landkreis hat sämtliche BAXI-Fahrzeuge mit entsprechenden Community-Masken ausgestattet, die kostenlos an diejenigen Fahrgäste ausgegeben werden, die ohne eigenen Gesichtsschutz zur Abfahrt erscheinen. Auch in den BAXIs können weiterhin keine Fahrkarten gelöst werden, um die Fahrer vor Kontakten zu schützen. Die Fahrten mit den BAXIs des Landkreises Tirschenreuth sind deshalb kostenfrei. Um die Abstandsregelungen auch in Kleinbussen einzuhalten, werden pro BAXI-Fahrt nur noch höchstens vier Personen befördert. Es ist deshalb ratsam, die Fahrten rechtzeitig zu buchen (Telefon der Fahrtwunschzentrale: 09631-7929899). Das Fahrtenangebot bei den BAXIs bleibt auch unverändert in vollem Umfang bestehen.
Der Landkreis Tirschenreuth wird ab 27.04.2020 auch seinen kompletten Schulbusbetrieb wieder hochfahren. Alle Schulbusse (in der Regel Kleinbusse als Zubringer) verkehren nach denselben Fahrplänen, wie vor der Schulschließung. Nachdem nicht absehbar ist, welche Schüler, aus welchen Ortschaften, zu welchen Schulen tatsächlich weiter unsere Schulbusse benutzen, hat sich der Landkreis zu diesem Schritt entschlossen. Damit ist in jedem Fall und bei jeder Konstellation gewährleistet, dass die Schüler sicher zu den gewohnten Zeiten zu ihrer Schule und auch wieder nach Hause kommen. Auch die Schulbusse werden, wie die BAXIs, vom Landkreis mit Community-Masken bestückt, so dass jeder Schüler, der keinen eigenen Gesichtsschutz dabei hat, eine Maske kostenlos vom Fahrer erhält.
Ab 11.05.2020 sollen auch diejenigen Schüler wieder in den Schulbetrieb aufgenommen werden, die im Schuljahr 2020/2021 einer Abschlussklasse angehören. Sollten dazu noch gesonderte Regelungen für den ÖPNV und den Schulbusverkehr beschlossen werden, so wird der Landkreis rechtzeitig darüber informieren.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Tirschenreuth)
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Weiden und des Landkreis Neustadt an der Waldnaab haben die Entscheidung getroffen, das Behelfskrankenhaus Kepler Gymnasium abzubauen:
Die Führungsgruppen Katastrophenschutz der Stadt Weiden i.d.OPf. und des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab haben in Abstimmung mit dem Ärztlichen Leiter und den Fachberatern die Entscheidung zum Abbau des Behelfskrankenhauses Kepler Gymnasium getroffen. Damit werden die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege umgesetzt, denen zufolge primär die bayernweiten Kapazitäten der Kliniken zu nutzen sind. Das bedeutet für Infizierte der Nordoberpfalz, dass es fallweise auch zu Verlegungen in benachbarte Krankenhäuser kommen kann. Der Abbau wurde im Lagezentrum Katastrophenschutz vorbereitet, die Umsetzung erfolgt unter der Leitung eines Organisatorischen Leiters vom BRK Kreisverband WEN/NEW, der als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt ist. Beteiligt sind weiterhin der THW Ortsverband Weiden, die Bundeswehr, die Feuerwehr Altenstadt/WN und der städtische Bauhof der Stadt Weiden i.d.OPf. Der Abbau erfolgt am Freitag, 24. April 2020.
Mit dem Abbau des Behelfskrankenhauses am Kepler Gymnasium ist keineswegs eine Entspannung der angespannten Infektionssituation in der Nordoberpfalz verbunden. Die Fallzahlen der Neuinfektionen steigen weiterhin täglich, mit Stand vom 22.04.2020 des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vermelden der Landkreis Tirschenreuth 1.078, der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 697 und die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. 263 infizierte Personen. Bürgerinnen und Bürger werden daher weiterhin dringend um die Einhaltung der Hygieneregeln sowie den Einsatz von Mund-Nasen-Masken gebeten.
(Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Stadt Weiden/Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Die Stadt Weiden informiert, dass ab kommenden Montag die Stadtbusse zum Regelfahrplan zurückkehren werden:
Der Stadtbusbetrieb kehrt am Montag, 27.04.2020, wieder zum Regelfahrplan zurück. Das bedeutet, dass die Stadtbusse von Montag bis Freitag zwischen 6:45 Uhr und 9:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf den Linien 1 – 5 wieder im 15-Minuten-Takt verkehren. Um die aktuellen Hygienevorschriften bestmöglich einhalten zu können, werden bei einigen Fahrten zusätzlich Verstärkerbusse eingesetzt (z. B. Schulschluss). Ergänzend bitten wir um Beachtung der ab Montag, 27.04.2020, geltenden Maskenpflicht im bayerischen ÖPNV. Fahrgäste werden gebeten, Alltagsmasken selbstständig zu beschaffen. Durch das Fahrpersonal können keine Masken ausgegeben werden. Fahrgästen ohne Maske wird die Beförderung leider verweigert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Stadtlinienbetreibers: www.wies-bus.de.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Das Bürgertelefon in Amberg ist von Montag bis Freitag erreichbar:
Unter der Telefonnummer 09621 10-9999 ist das Bürgertelefon der Stadt Amberg weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 8 und 15:30 Uhr erreichbar. Am Wochenende und an Feiertagen ist das Bürgertelefon nicht besetzt. Zusätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger an der Bürgertelefon der Bayerischen Staatsregierung 089/122220 (Montag bis Donnerstag: 08-18 Uhr, Freitag: 08-16 Uhr) wenden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken bieten ab Montag, 27. April 2020, wieder persönliche Beratung in den Filialen an:
Aufgrund der stufenweisen Lockerungen der Beschränkungen in Bayern bieten die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbank Amberg eG, Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG, Raiffeisenbank Hirschau eG und Raiffeisenbank Unteres Vilstal eG) ab Montag, den 27. April 2020, wieder persönliche Beratungen in den Filialen an. Parallel dazu bleibt aber das Angebot per Telefon, Online und Video bestehen.
Die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken schließen sich den Lockerungen des Freistaats Bayern an und öffnen ab Montag, den 27. April 2020, einige ihrer Filialen für die persönliche Beratung vor Ort. Kundinnen und Kunden, die daran Interesse haben, werden um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Um die Ansteckungsgefahr bei den Beratungen zu minimieren, werden die Institute auf die bekannten Sicherheitsvorkehrungen wie Abstandsregeln, Infektionsschutzscheiben, Mundschutzmasken und regelmäßige Desinfektion der Beratungszimmer achten!
Parallel zu den persönlichen Terminen vor Ort gibt es aber auch weiterhin das Angebot, Beratungen telefonisch oder per Video durchzuführen.
„Wir sind überrascht, wie gut diese Form der Beratung in den letzten Wochen angenommen wurde und freuen uns über viele positive Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden. Daher werden unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater auch weiterhin auf diesem Weg sehr gut erreichbar bleiben,“ so die Vorstände in einer gemeinsamen Erklärung.Auch der persönliche bediente Service wird nun nach und nach in den einzelnen Banken wieder anlaufen. Welche Filialen zu welchen Zeiten geöffnet haben, erfahren Sie aktuell auf den Internetseiten der jeweiligen Institute.
Weiterhin stehen die Telefon- und Internetfilialen der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken den Kunden für Serviceanliegen wie Überweisungen, Lastschriftrückgaben, Kontoauskünfte aber auch Terminvereinbarungen zur Verfügung.Auch der persönliche bediente Service wird nun nach und nach in den einzelnen Banken wieder anlaufen. Welche Filialen zu welchen Zeiten geöffnet haben, erfahren Sie aktuell auf den Internetseiten der jeweiligen Institute.
Weiterhin stehen die Telefon- und Internetfilialen der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken den Kunden für Serviceanliegen wie Überweisungen, Lastschriftrückgaben, Kontoauskünfte aber auch Terminvereinbarungen zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Sparkasse Amberg-Sulzbach und Genossenschaftsbanken)
Presseerklärung des Landtagsabgeordneten Tobias Gotthardt, Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag und stv. Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen zur Äußerung von Tschechiens Präsident Zeman, die Grenzen wegen Corona für mindestens ein Jahr geschlossen zu halten:
„Unser Nachbarland Tschechien macht in dieser Krise vieles vorbildhaft und richtig – die Maskenpflicht etwa oder der konkrete Fahrplan für Gastronomie, Einzelhandel und Kirchen. Da können wir voneinander lernen. Wenig hilfreich dagegen scheinen mir die jüngsten Aussagen des tschechischen Präsidenten zur langfristigen, einjährigen Schließung der Grenzen. Geschlossene Grenzen sind wie Gift für unsere europäische Idee – wirtschaftlich, politisch und menschlich. Unser aller Ziel ist die Rückkehr zum grenzenlosen, pulsierenden Europa – auch ohne zwingend konkrete Zeitangaben. Ich bin mir sicher: Bayern will das Miteinander im Herzen Europas – von Arbeitsmarkt und Handwerk über Handel und Bildung bis hin zu Tourismus und Kultur – so bald als verantwortbar und möglich, wiederbeleben. Ich meine, das ist auch im Sinne der Tschechischen Republik und ihrer Bürger. Wir als FREIE WÄHLER jedenfalls bekennen und nachdrücklich und leidenschaftlich zur gelebten, bayerisch-tschechischen Freundschaft.“
(Quelle: Pressemitteilung Freie Wähler Landtagsfraktion)
Der Weidener Wochenmarkt soll schnellst möglich wieder eröffnet werden:
„Unser Wochenmarkt soll so bald wie möglich wiedereröffnet werden“, so Bürgermeister Jens Meyer. Allerdings sind für die Wiedereröffnung des Marktes eingehende Vorbereitungen notwendig. Angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Stadt Weiden i.d.OPf. ist es wichtig, ein Sicherheitskonzept der Wiedereröffnung des Marktes zugrunde zu legen. Dazu gehören angemessene Abstandsflächen zwischen den Anbietern und ausreichend Flächen für die Bürger/innen für ihren Einkauf. Für den Wochenmarkt erarbeitet die Verwaltung daher derzeit ein Konzept mit einer möglichen Ausdehnung der Marktfläche, um die Vorgaben des RKI einhalten zu können. Dazu gehören neben der Einhaltung der Abstandsregelungen auch Hygienemaßnahmen.
„Damit die Bürger/innen schon jetzt das Angebot ihrer Händler nutzen können, bieten wir Ihnen an, auf einem digitalen Marktplatz einzukaufen.“ so Bürgermeister Meyer.
Bis zur Wiedereröffnung des Wochenmarktes können Händler ihr Angebot ab sofort durch einen Eintrag auf weiden.de den Bürger/innen zur Verfügung stellen. Insbesondere die Anbieter des Wochenmarktes sind hier zur Registrierung eingeladen. Für Bürger/innen ist damit ein Einkauf bei ihren Händlern jederzeit möglich, sie sind eingeladen bis zur Wiedereröffnung des Wochenmarktes das Angebot des digitalen Marktplatzes zum Einkauf zu nutzen.
Schauen Sie auf weiden.de und finden Sie die Angebote Ihrer Weidener Händler, die sich hier registriert haben.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Änderugen der Ausgangsbeschränkung bringen auch für die Weidener Stadtverwaltung Änderungen mit sich:
Die bayerische Staatsregierung passte die Corona-Strategie an und bedingt damit auch für die Stadtverwaltung Änderungen. „Die Verbreitung des Corona-Virus konnte verlangsamt werden, dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems haben weiterhin oberste Priorität. Die Stadtverwaltung arbeitet nun an Konzepten, die unter Einhaltung der RKI-Vorgaben, eine schrittweise Rückkehr zu ausgewählten Dienstleistungen ermöglichen.“, so Bürgermeister Jens Meyer.
Die Mitarbeiter/innen im Neuen Rathaus sind für Bürger/innen, die Dienstgeschäfte erledigen wollen, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail erreichbar. Die Volkshochschule, die Regionalbibliothek und das Maria-Seltmann-Haus mit dem Café Zeitgeist bleiben bis auf weiteres geschlossen. Das Büro des Maria-Seltmann-Hauses ist von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch erreichbar. Die Regionalbibliothek ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr telefonisch oder per Mail regionalbibliothek@weiden.de erreichbar.
Das Bürgertelefon bleibt weiterhin für Bürger/innen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar, um nicht-medinzinische Fragen zum Katastrophenfall Corona zu beantworten.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.Opf Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß wollen mit einer Onlineplattform Gutes tun:
Die Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß bringt mithilfe der Online-Gutschein-Plattform „gemeinsamdadurch“ hilfsbereite Menschen in der Region mit ihren Lieblingsläden und -unternehmen zusammen, die wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihr Geschäft zu betreiben. Über die Plattform https://helfen.gemeinsamdadurch.com können Verbraucher Gutscheine erwerben, die sie einlösen können, sobald der Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen werden darf.
„Wir merken, dass viele Menschen einen Beitrag dafür leisten wollen, dass trotz der Corona-Krise die vielen Läden und Geschäfte erhalten bleiben, die unsere Region so lebenswert machen“, begründet Vorstandsvorsitzender Josef Pflaum das Engagement seines Instituts. Gerade die Unternehmen, die im Kampf gegen die Pandemie ihre Türen schließen mussten, bräuchten jetzt kurzfristig Umsätze – auch wenn sie ihre Leistungen erst in einigen Wochen oder Monaten erbringen. „Die beiden Interessen – die Hilfsbereitschaft der Menschen und die Leistungsbereitschaft der Unternehmer – wollen wir zusammenbringen“, sagt Vorstandsmitglied Gerhard Hösl. „Den Abstand zwischen Kunden und Unternehmen, zu dem Corona uns derzeit zwingt, überbrücken wir mit der Gutschein-Plattform. So kommen wir gemeinsam da durch“.
Die Plattform wurde entwickelt im „Sparkassen-Innovation Hub“ und gemeinsam mit dem Partner Atento realisiert. Entstanden ist die Idee beim Hackathon #wirvsvirus der Bundesregierung. Gutscheine gibt es hier über 10 Euro, 25 Euro, 50 Euro oder 100 Euro. Der Gegenwert jedes verkauften Gutscheins kommt 1:1 bei dem ausgewählten Unternehmen an und kann vom Empfänger eingelöst werden.
Trotz Einschränkungen ist die Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß weiterhin für die Kundinnen und Kunden da. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen ist nach wie vor gewährleistet. An allen Standorten stehen die Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker zur Verfügung. Zusätzlich zur elektronischen Kontoführung über das Online-Banking bietet die Sparkasse ihren Kunden Beratungen per Telefon, E-Mail oder Chat an.
Über das Service-Center der Internet-Filiale stehen zahlreiche Service-Leistungen zur Verfügung. Die Sparkassen-App ist eine weitere Möglichkeit, mit der Bankgeschäfte flexibel erledigt werden können.
(Quelle: Pressemitteilung Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.Opf Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß)
Die VHS Schwandorf wird weiterhin geschlossen bleiben:
Der Verbund der Volkshochschulen im Landkreis Schwandorf wird entsprechend der Richtlinien, die für die Zeit nach dem 19. April gelten, seine Veranstaltungen und Kurse bis auf weiteres, frühestens 3. Mai, absagen.
Aktuelles kann man auf der homepage www.vhs-schwandorf-land.de einsehen, dort findet sich auch das jeweils neueste Programm der „vhs.daheim“, deren Übertragungen entweder live mitverfolgt werden können oder später noch zur Verfügung stehen.
(Quelle: Pressemitteilung VHS Schwandorf)
Die Wertstoffhöfe in Amberg bleiben vorerst geschlossen:
Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass die beiden Wertstoffhöfe in Gailoh und im Industriegebiet Nord weiterhin geschlossen bleiben. Derzeit arbeitet die Abfallberatung an einem Konzept zur schrittweisen Wiedereröffnung, unter Beachtung der noch geltenden Ausgangsbeschränkungen. Sobald alle erforderlichen Abstimmungen erfolgt sind, wird die Stadt Amberg die Amberger Bürgerinnen und Bürger informieren.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Die Oase Weiden ist auch jetzt weiterhin eine Anlaufstelle bei sozialer Einsamkeit:
Nicht nur wirtschaftliche Unternehmen waren aufgrund der Coronakrise zuletzt gezwungen, ihren Betrieb einzuschränken oder gar komplett zu schließen. Auch das Tagesgeschäft der OASE Weiden musste ein abruptes Ende nehmen. Viele Menschen mit seelischen Problemen, die täglich die Tagesstätte OASE als Anlaufstelle für soziale Kontakte nutzen, standen plötzlich für verschlossener Tür. Eigentlich bietet die OASE ihren Besuchern durch eine gemeinsame Tagesgestaltung (mit verschiedenen Aktionen und Gesprächen) einen Fluchtweg aus der Einsamkeit und Isolation. Denn viele von ihnen leben allein und sind außerhalb der OASE kaum sozial eingebunden. Doch gerade die soziale Isolation ist für psychisch Erkrankte ein großer Risikofaktor und birgt die Gefahr, wieder in die persönliche Krise zurückzufallen.
Um hier Hilfe und Unterstützung – ganz ohne persönlichen Kontakt – bieten zu können, haben die Mitarbeiter der OASE folgende Hilfsangebote für Besucher und interessierte Bürger vorbereitet:
• Telefonische Erreichbarkeit (Mo – Fr von 10 – 14 Uhr und nach Vereinbarung) unter 0961/ 4 16 13 52
• E-Mail-Kontakt unter oase.weiden@sozialteam.de
• Regelmäßige Oase-News per E-Mail oder Post zur Ablenkung und Unterhaltung
Während sich die OASE damit für Zusammenhalt in Zeiten von Abstandsregelungen und Kontaktverboten stark macht, ist auch sie selbst aktuell auf Verstärkung angewiesen. Denn eigentlich sollte jetzt im Frühjahr der Umzug der Tagesstätte in eine andere Immobilie mit Aufzug erfolgen. Dieser Umzug war bereits Ende 2019 in Planung und als Gemeinschaftsaktion zwischen Besuchern und Mitarbeiten vorgesehen. Aufgrund der Verschlimmerung der Coronakrise und der Schließung der OASE war dieser Plan von einem auf den anderen Tag nicht mehr umsetzbar. Hier schalteten sich die Trödelbrüder aus Altenstadt ein. Ihre Einsatzbereitschaft beschränkte sich dabei nicht nur aufs Möbelpacken und Kistenschleppen. Im Sinne der Solidarität und des Zusammenhalts gerade in der Krisenzeit bedachten die Brüder die OASE mit einer großzügigen Spende in Höhe von 500 Euro.
(Quelle: Pressemitteilung Sozialteam Nordoberpfalz)
Und auch die StiftlandOASE ist weiterhin da:
Die StiftlandOASE ist für Sie da…
…für ihre Besucher*innen und interessierte Bürger*innen!
Im Rahmen der normalen Öffnungszeiten bieten wir während der Schließzeit die Möglichkeit an, uns jederzeit telefonisch oder auch per Email zu erreichen.
Wir sind da…
• um auch ohne Socialmedia Kontakt zu anderen zu haben
• als Gesprächspartner bei Sorgen
• bei Problemen um gemeinsam Lösungswege zu finden
• um Besorgungen zu organisieren
Ganz neu, damit Sie gut durch die Zeit kommen
Für Interessierte bieten wir unsere wöchentliche OASE-Post mit Infos zur aktuellen Situation, Neuigkeiten aus der OASE, aber auch Ablenkung durch Spaß und Unterhaltung (inklusive Preisausschreiben!) an.
Dazu genügt es uns anzurufen oder zu mailen und die Kontaktdaten zu hinterlassen!
(Ein Widerruf ist jederzeit möglich, auch der Datenschutz wird gewahrt!)Sozialteam Nordoberpfalz
StiftlandOASE
Pleierstraße 4
95643 Tirschenreuth
Kontakttelefonnummer: 09631/ 6005-30
E-Mail: stiftlandoase@Sozialteam.de
(Quelle: Pressemitteilung Sozialteam Nordoberpfalz)
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg empfiehlt dringed das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und applliert an alle Fahrgäste, die bekannten Hygienevorschriften zu beachten:
Die heute von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Anpassungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erfordern zusätzliche Maßnahmen zum vorbeugenden Infektionsschutz. Um Fahrgäste und Fahrpersonal bestmöglich zu schützen, empfiehlt der VGN ab sofort das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bussen und Bahnen.
VGN-Geschäftsführer Jürgen Haasler: „Schützen Sie sich und andere und tragen Sie eine Abdeckung für Mund und Nase, gerne auch selbstgenäht oder in Form eines Halstuches, wenn Sie mit Bus und Bahn unterwegs sind. Halten Sie, wo immer es möglich ist, Abstand zu anderen Fahrgästen, indem Sie z. B. im Schienenverkehr die gesamte Länge des Bahnsteigs und alle Türen zum Einsteigen nutzen.“
Was muss jeder einzelne Fahrgast beachten, um der Corona-Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen?
– Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes! Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend
– Abstand halten!
o Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
o Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
o Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
– Beachtung der Hygieneregeln! o Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist.
o Husten- und Niesetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. niesen! Das gilt auch, wenn Sie einen MundNasen-Schutz tragen.
o Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen.
In Summe tragen alle Maßnahmen dazu bei, dass Busse und Bahnen auch in diesen Zeiten sicher nutzbar bleiben.
(Quelle: Pressemitteilung Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)
Die Stadtwerke Amberg entlasten Vereine mit Liegenschaften in Amberg:
Durch das Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern durch das Coronavirus stehen auch zahlreiche Vereine mit Liegenschaften in Amberg vor finanziellen Problemen.
Als schnelle, unkomplizierte Hilfe bieten die Stadtwerke Amberg auch den betroffenen Vereinen mit Liegenschaften in Amberg an, die monatliche Abschlagspauschale für die Fälligkeiten 30 April 2020 und 31. Mai 2020 auf die Hälfte zu reduzieren. Hierzu wird ein Foto vom aktuellen Zählerstand und eine Erklärung für die Reduzierung benötigt, beispielsweise, dass die Schließung angeordnet wurde und damit der Strom-, Gas-, Wasserverbrauch sich deutlich reduziert hat.
Das Foto und die Erklärung sind dann per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-amberg.de zu senden.
Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH unterstützen seit Jahren die Vereine vor Ort. Das freiwillige Engagement in vielen Vereine von Bürger*innen ist enorm und so ist es auch den Stadtwerken Amberg sehr wichtig, diese in der Krise so gut wie es geht zu unterstützen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert über die finanzielle Unterstützung für Familien durch einen angepassten Kinderzuschlag bei Kurzarbeit:
In vielen Familien kommt es momentan zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) umgestaltet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Familien zu reduzieren.
Seit 1. April können Familien, deren Einkommen zum Beispiel wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit vermindert ist, gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach wie vor gelten die grundlegenden Voraussetzungen, um einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro zu erhalten
Jedoch wird bei Antragstellung nicht wie bisher das Einkommen des letzten halben Jahres zugrunde gelegt, sondern lediglich des Vormonats.
Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Schwandorf, Dorothea Seitz-Dobler, rät deshalb allen Eltern, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen sind, diesen Antrag online auf der Seite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu stellen. Auf dieser Seite unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz kann mit dem Online-KiZ-Lotsen vorab ein möglicher Anspruch berechnet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Weidener Werkstattkette A.T.U öffnet 50 weitere Werkstätten – mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit:
A.T.U erhöht die Anzahl geöffneter Standorte in Deutschland auf 110 Filialen. Die zusätzlichen Wiedereröffnungen stärken die Versorgung der Autofahrer mit Reparatur- und Wartungsservices. Die Filialen öffnen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen, um die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern zu schützen.
Grundsätzlich stehen die 110 geöffneten Werkstätten allen Autofahrern zur Verfügung. In erster Linie konzentrieren sich die Arbeiten aber auf dringende Kfz-Dienstleistungen, die in der Regel nicht aufzuschieben sind. Das Leistungsspektrum wird jedoch Schritt für Schritt ausgebaut. Zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden werden dabei besondere Vorkehrungen getroffen. Kunden sollten am besten über die Internetseite www.atu.de Kontakt zu einer geöffneten Werkstatt aufnehmen. In den Filialen müssen die angeschlossenen Shops mit Kfz-Zubehör aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Fahrzeugzubehör und Ersatzteile können jedoch weiterhin über den Online-Shop bestellt werden.
Schrittweise Wiedereröffnungen
A.T.U hatte am 20. März aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bis auf Weiteres den Betrieb der mehr als 600 Filialen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorübergehend unterbrochen. Ab dem 25. März haben in Deutschland zunächst zehn regionale Schwerpunkt-Filialen einen Werkstatt-Notbetrieb aufgenommen. Unter besonderen Bedingungen folgten weitere Standorte. Die Anzahl der wiedereröffneten A.T.U-Filialen soll lageabhängig schrittweise weiter ausgebaut werden, um die Kapazitäten für Reparatur- und Wartungsservices zu steigern. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger.Eine Übersicht der geöffneten Werkstätten finden Sie über die Postleitzahlsuche auf www.atu.de/corona.
(Quelle: Pressemitteilung A.T.U)
Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung fordert klare Mindeststandards für den Gesundheitsschutz bei Schulöffnung:
Der von der Leopoldina skizzierte Fahrplan für ein „sicheres Hochfahren“ sieht im ersten Step die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen vor. Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. (BvLB) begrüßt die Empfehlung der Nationalen Akademie der Wissenschaften grundsätzlich. „Allerdings muss der Wiedereinstieg in den beruflichen Schulalltag an Mindestanforderungen gekoppelt werden, die bundesweit einheitlich klar definiert sein müssen. Höchste Priorität hat der Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülern. Daneben müssen die Risikogruppen klar benannt werden und die notwendigen hygienischen Bedingungen müssen dem Infektionsschutzgesetz genügen. Andernfalls kann der Unterricht an beruflichen Schulen nicht starten“, sagen Joachim Maiß und Eugen Straubinger, BvLB-Bundesvorsitzende, übereinstimmend.
Die logische Verkettung „Bildungseinrichtungen zuerst öffnen, damit eine gewisse Normalität im Gesellschafts- und Wirtschaftsleben Einzug halten kann“ sei schon zielführend, „nur klaffen da zwischen Theorie und Praxis gleich zahlreiche Lücken“, sagt Maiß. Der Weg zur Schule ist hochproblematisch. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, erhöht tagtäglich aufs Neue sein Infektionsrisiko und damit das seiner Mitmenschen. Tägliche Schnelltests vor dem Schulgebäude sind nicht realistisch und stehen auch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der vorgeschriebene Zwei-Meter-Sicherheitsabstand in Klassenräumen hätte zur Folge, dass nur ein Drittel bis maximal die Hälfte einer Klasse gleichzeitig unterrichtet werden können.
„Um faire Chancen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hieße das: die Lehrkräfte müssten im Zwei- beziehungsweise Dreischichtbetrieb unterrichten. Was im Bildungsalltag unrealistisch ist“, sagt Straubinger und betont: „In der beruflichen Bildung ist in den Bundesländern mal an festgelegten Wochentagen Unterricht oder aber Blockunterricht gängiger Standard. Die übrige Zeit der dualen Ausbildung findet in den Betrieben statt. Da ist zeitlich kein Spielraum, um Unterrichtseinheiten zu strecken oder zu verlegen.“
Und weiter: Ein Mundschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist ebenso zwingender Bestandteil wie eine ausreichende Anzahl von Desinfektionsspendern im gesamten Schulgebäude. Die Frage der Verfügbarkeit treibt bereits das gesamte Gesundheitswesen um, beides ist Mangelware. Die sanitären Einrichtungen müssen neben der täglichen Grundreinigung mehrfach am Tag gesäubert und desinfiziert werden. Dafür müssen die Verträge mit den Reinigungsunternehmen ausgedehnt werden. Daneben müssen Einmal-Handtuchspender installiert und die Papierkörbe im Stundentakt geleert werden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände – von Stühlen über Tische bis hin zu den Tastaturen der Computer – müssen nach jeder Unterrichtsstunde desinfiziert werden.
„Das ist nur ein Teil des Alltäglichen, der mitgedacht werden muss. Und hier brauchen wir bundesweit einheitliche Mindestanforderungen, ohne die der Schulalltag nicht funktionieren kann“, sagt Maiß. Und Straubinger ergänzt: „Die Koordination all dessen braucht eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Alles andere wäre grob fahrlässig und kann von den Berufsbildern nicht mitgetragen werden.“
Für die berufliche Bildung ist die vorgeschlagene Roadmap der Leopoldina, die viel Richtiges benennt, aber Vorschläge zur praktischen Umsetzung gerade im Bildungswesen vermissen lässt, noch an anderer Stelle problematisch. „Mit den Grundschulen und der Sekundarstufe I zu starten, löst nicht das viel dringendere Problem, wie und wann die Abschlussprüfungen geschrieben werden sollen. Dafür sind 60 Prüfungstage angesetzt. Das betrifft bundesweit rund 500 000 Schülerinnen und Schüler der rund 2,4 Millionen BBS-Schüler. In einigen Bundesländern ist der Zeitkorridor mit Blick auf den Ferienkalender schon jetzt sehr ambitioniert. Deshalb müssen zuallererst die Abschlussklassen und Abiturienten wieder den regulären Präsenzunterricht aufnehmen“, fordern Maiß und Straubiger gemeinsam.
(Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung)
Der Verband Deutscher Realschullehrer appelliert: Ein Wiedereinstieg in die Schule muss realistsich umsetzbar sein!
Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), hält daran fest, dass eine Beendigung der Schulschließungen gut vorbereitet sein müssen.
„Die Schulen müssen Vorkehrungen treffen können, damit ein Wiedereinstieg funktioniert“, betont Böhm. Dazu gehöre, dass die Schule nicht zuerst für die Jüngsten an den Grundschulen wieder öffnen dürfe, sondern zunächst mit den Schülerinnen und Schülern, die kurz vor ihrem Abschluss stehen. Eine Infektionsgefahr an Grundschulen oder auch in Kindertagesstätten hält Böhm für viel zu hoch.
Die Verantwortlichen seien gefragt, auf Länderebene einheitliche Lösungen zu finden, die jedoch die Grundstrukturen wie Ferien oder Abschlussprüfungen nicht angriffen oder in Frage stellten, fordert Jürgen Böhm in seinem Statement.
(Quelle: Pressemitteilung Verband Deutscher Realschulleherer)
Die Agentur für Arbeit Weiden informiert über die Möglichkeiten, sich über die Berufswahl online zu informieren:
Geschlossene Schulen, geschlossene Arbeitsagenturen – und trotzdem lohnt es sich, über die Berufswahl nachzudenken.
„Bei der Berufswahl lassen wir die Jugendlichen auch jetzt nicht allein. Wir können zwar keine persönlichen Gespräche anbieten. Aber gerade junge Menschen finden sich gut im Internet zurecht. Und da haben wir zahlreiche tolle Angebote. Ich ermuntere alle Jugendliche, sich mit den eigenen Stärken auseinanderzusetzen, sich über die vielen interessanten Berufe zu informieren und so auch unter den jetzigen Bedingungen die eigene Berufswegplanung voranzutreiben.“, sagte Thomas Würdinger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Weiden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt jungen Menschen ein breites Spektrum an OnlineAngeboten zur Verfügung und unterstützt bei Fragen der Berufs- und Studienwahl. Was soll ich später einmal werden? Welcher Beruf macht mir Spaß? Was kann ich in diesem Beruf verdienen? Für all diese Fragen bietet die BA passende Informationsquellen:
– Unter der Rubrik „Schule, Ausbildung und Studium“ finden Jugendliche ein kostenloses und eignungsdiagnostisch fundiertes Erkundungstool. Es hilft dabei, Berufe zu finden, die zu den eigenen Interessen und Fähigkeiten passen: www.arbeitsagentur.de/selbsterkundungstool.
– Ausführliche Informationen zu über 3.000 einzelnen Berufen bietet das www.berufenet.arbeitsagentur.de der BA oder das Filmportal www.berufe.tv
– Die App AzubiWelt, die in den gängigen App-Stores kostenlos verfügbar ist, vereint verschiedene Angebote der BA und ermöglicht darüber hinaus die komfortable und personalisierte Suche nach freien Ausbildungsstellen direkt am Smartphone.
– Die Seite www.dasbringtmichweiter.de/typischich gibt Jugendlichen Ideen und Anregungen, wie sie den Beruf finden können, der am besten passt. – Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss oder einen Mittleren Schulabschluss anstreben, finden im Portal www.planet-beruf.de Reportagen, Interviews und Geschichten sowie umfangreiches Material rund um die Themen Ausbildungssuche, Bewerbung und Berufswahl.
– Junge Menschen, die vor dem Abitur stehen und eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, finden passende Reportagen, Interviews und Informationen auf www.abi.de sowie auf www.studienwahl.de. Die Studiensuche unterstützt bei der optimalen Auswahl von Studienort und Studienfach.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Weiden)
Für Betroffene von häuslicher Gewalt gibt es ktuell ein neues Onlineportal zu Hilfsangeboten:
Die aktuelle Corona-Krise belastet viele Menschen, körperlich und seelisch. Öfter als sonst kann es in Familien und Beziehungen zu Streit kommen – und manchmal auch zu Gewalt. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Es gibt Paare und Familien, in denen Konflikte, bis hin zu häuslicher Gewalt, schon länger ein Thema sind. Das beengte Zusammenleben kann diese Situation noch verschlimmern.“ Aber auch bei Menschen, die bislang nicht mit Gewalt konfrontiert waren, können die aktuelle Krise und die damit einhergehenden Sorgen, zu Spannungen führen. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen für von Gewalt Betroffene. Die Hilfsangebote stehen auch und gerade während der Pandemie weiterhin zur Verfügung und unterstützen gewaltbetroffene Menschen mit aller Kraft.
„All diese Beratungsangebote sowie weiterführende Informationen und Links sind nun auf der neuen Website www.bayern-gegen-gewalt.de gebündelt zu finden. So soll jeder, der Hilfe braucht, so schnell wie möglich eine geeignete Anlaufstelle finden und Hilfe bekommen“, so die Sozialministerin.
Das Onlineportal wendet sich nicht nur an von Gewalt Betroffene: Auch wer Gewalt in der Nachbarschaft bemerkt oder im Familien- oder Freundeskreis vermutet, findet dort Anlaufstellen, die ihm mit Rat und Unterstützung beiseite stehen. „Gerade jetzt müssen wir nicht nur auf uns selbst gut achtgeben, sondern auch auf unser Umfeld“, betont die Sozialministerin. „Mein besonderer Dank gilt jenen, die Betroffenen professionell mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.“Neben Informationen, Telefonnummern und Links bietet die Website auch FAQs rund um Corona und häusliche Gewalt sowie Tipps, wie Konflikten zu Hause vorgebeugt werden kann.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Die Stadt Amberg informiert über die Arbeit der Führungsgruppe Katastrophenschutz:
Im Gebäude der Integrierten Leitstelle in der Gasfabrikstraße herrscht seit Mitte März eine rege Betriebsamkeit. Dort befinden sich die Räumlichkeiten des Katastrophenschutzes der Stadt Amberg. Kurz vor 14 Uhr füllt sich der große Besprechungsraum. Gleich wird Dr. Bernhard Mitko die Lagebesprechung der FüGK einläuten. Hinter dem Kürzel FüGK verbirgt sich die „Führungsgruppe Katastrophenschutz“.
Die FüGK der Stadt Amberg erfüllt seit der Feststellung des Katastrophenfalles durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder zahlreiche Aufgaben, um die Corona-Pandemie im Stadtgebiet schnell und effizient zu bekämpfen. In Bayern sind unter anderem die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz zuständig. Wenn ein gravierendes Ereignis wie die Corona-Pandemie eintritt, wird die FüGK aktiviert. So geschehen am 18. März durch Oberbürgermeister Michael Cerny. Seitdem arbeiten unter der Leitung von Dr. Bernhard Mitko täglich rund 30 städtische Bedienstete, teilweise neben ihren eigentlichen Aufgaben in der Stadtverwaltung, im Führungsstab mit.
Bei Bedarf werden je nach Lage externe Fachkräfte der Polizei, der Bundeswehr, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und Ärzte hinzugezogen. Die Mitarbeiter sind täglich im Einsatz, am Wochenende in einer kleineren Besetzung. Die FüGK arbeitet so lange, wie der Katastrophenfall gilt. Dass dieser bayernweit ausgerufen wurde, gab es bisher in der Geschichte noch nie und auch in der Stadt Amberg trat der Krisenstab erstmals seit Jahrzehnten zusammen und bedeutet daher für alle Mitwirkende Neuland. Auf diesen Fall wurden sie aber in zahlreichen Fortbildungen vorbereitet.Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat verschiedenste Aufgabenbereiche. Sie beurteilt die Lageentwicklung, koordiniert Maßnahmen, fordert bei Bedarf auswärtige Hilfe an, informiert die Bevölkerung und gibt zweimal täglich Meldungen an die Regierung und das Innenministerium. Die FüGK trifft sich daher grundsätzlich um 14 Uhr zur Lagebesprechung im großen Besprechungsraum des Katastrophenschutzes. In dieser Runde informieren die einzelnen Bereiche über die aktuelle Situation. Regelmäßig nimmt auch Oberbürgermeister Michael Cerny daran teil, um sich auf dem Laufenden zu halten.
Gearbeitet wird in sogenannten Stäben. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Leitung der FüGK. Sie koordiniert die grundsätzlich eigenverantwortliche Arbeit der Mitglieder, legt Ziele fest und trifft aufgrund der vorliegenden Informationen die notwendigen Entscheidungen. Dr. Bernhard Mitko und seine Vertreterin Jasmin Hannich werden dabei von den sogenannten Führungsassistenten unterstützt.Im Arbeitsbereich S1, dem Innerer Dienst, kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Personaleinteilung und dass Ablösungen bzw. Vertretungen organisiert sind. Auch für den Betrieb der EDV- und Kommunikationstechnik und die Ausstattung der Räume mit Arbeitsunterlagen und Büromaterial ist „S1“ zuständig. Bei Mehrschichtbetrieb gilt es die Verpflegung sicher zu stellen.
Für die Übersicht im Katastrophenfall sorgt das Team für Lage und Dokumentation (S2). Alle Meldungen und Informationen, bedeutende Ereignisse und Entscheidungen bekommt es mitgeteilt. Auf der großen Lagekarte werden diese Daten dargestellt und zusätzlich im Einsatztagebuch festgehalten. Die Lagekarte vermittelt allen FüGK-Mitarbeitern einen schnellen Überblick der Situation. Die Protokollierung der Lagebesprechungen wird ebenfalls durch „S2“ erledigt.
Die beiden Stäbe S3 Einsatz und S4 Versorgung arbeiten diesmal zusammen. Denn der schwierigste Auftrag ist derzeit die Beschaffung von Schutzkleidung. Die Belieferung durch die Staatsregierung läuft sehr schleppend und mit geringen Stückzahlen. Daher schaut sich die FüGK Amberg nach anderen Einkaufsmöglichkeiten um. Viele Angebote flattern ihr ins Haus, die auf Seriosität und Verwendbarkeit geprüft werden müssen.Nach der Beschaffung sind die Lagerung und die Verteilung von Schutzmaterialien weitere Aufgaben. Dabei dienen diese Vorräte nur für akute Notsituation. S4 Versorgung stellt in anderen Katastrophenfällen die Versorgung der Einsatzkräfte sicher. Da aktuell keine Einsatzkräfte vor Ort arbeiten, wie dies bei einem Großfeuer oder einem Hochwasser der Fall wäre, kann dieser Bereich aktuell bei der Beschaffung und Verteilung unterstützen.
Gerade im Katastrophenfall ist die regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Tätigkeit. Dazu werden Pressemitteilungen herausgegeben, Pressekonferenzen organisiert und die Internetseite www.amberg.de/corona auf den aktuellen Stand gehalten. Verantwortlich dafür ist der Stab S5 Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA). Zudem wurde ein Bürgertelefon eingerichtet, dass anfangs täglich mit vier Personen mehrere Stunden besetzt war. Im Schnitt 32 Bürgerinnen und Bürger suchten pro Tag unter der Nummer 10-9999 Hilfe und Rat.Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat mit der Kommunikationsgruppe (KomFü) eine zentrale Anlaufstelle. Telefonanrufe, E-Mail oder Telefaxe laufen gesammelt über die KomFü. Eingehende Nachrichten werden an den Arbeitsbereich Sichtung weitergeleitet. Der Sichter verteilt die Meldungen an die zuständigen Stellen und setzt bei wichtigen Vorgänge zusätzlich die FüGK-Leitung davon in Kenntnis.
Wegen der besonderen Herausforderungen durch Corona wurden zusätzlich zur FüGK ein Ärztlicher Leiter und ein Versorgungsarzt bestimmt. Dr. Marc Bigalke ist als Ärztlicher Leiter FüGK für den gesamten Rettungszweckverband und somit für die Stadt Amberg und die Landkreise Amberg-Sulzbach und Schwandorf verantwortlich. Er hat die Betten- und Behandlungskapazitäten im Blick, bestimmt Schwerpunktkrankenhäuser und sorgt unter anderem für die Einrichtung von Hilfskrankenhäusern. Als Versorgungsarzt muss Dr. Harald Schmaußer die ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Gebiet der Stadt Amberg sicherstellen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Der Landkreis Amberg-Sulzbach informiert über aktuelle Hilfsangebote in Zeiten von Corona:
Das Leben in Familien kann durch die räumliche Enge und die lange Zeit daheim während der Corona Pandemie für alle Beteiligten sehr belastend sein. Konflikte und Streitereien entstehen in Ausnahmesituationen schneller, weil Familien viele Sorgen beschäftigen. Existenzaxt, gesundheitliche Sorgen, Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung, Kindern beim Lernen helfen. All diese Dinge führen dazu, dass verständlicherweise die Nerven blank liegen. Auch für Kinder und Jugendliche ist diese Zeit oft schwierig, weil sie die Stimmungen ihres Umfelds spüren und versuchen diese einzuordnen.
Kurz gesagt, es ist manchmal einfach notwendig, sowohl für Kinder, Jugendliche als auch für Eltern, mit jemandem zu reden. Im Nachgang haben wir für Sie die Beratungsangebote im Landkreis Amberg-Sulzbach zusammengefasst:
Angefangen bei den Kleinsten und deren Eltern, steht die KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle) beratend mit ihrem Angebot, für alle werdenden Eltern, Alleinerziehende und Eltern im Landkreis Amberg-Sulzbach mit Kindern im Alter zwischen 0 und 6 Jahren, zur Seite.
Koordinierende Kinderschutzstelle: 09621 39-870 – Mail: koki@amberg-sulzbach.deFür allgemeine Fragen von Eltern rund um die Erziehung, Trennung/Scheidung oder andere Bedarfe oder Notlagen bietet das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach die Möglichkeit zur Beratung.
Jugendamt Amberg-Sulzbach: 09621 39-582 – Mail: asd@amberg-sulzbach.deDie Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der KJF bietet ebenfalls Unterstützung bei allen Fragen und Problemen, die während der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und im Zusammenleben in Familien auftauchen können.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der KJF: 09621/9177330 – Mail: info@beratungsstelle-amberg.de oder www.beratungsstelle-amberg.de
Tag und Nacht bietet der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung erlebter Gewalt für Mädchen und Frauen in Form eines Notruftelefons.
Notruf für Mädchen und Frauen: 09621 22200Mit dem Jugendmigrationsdienst bietet der CJD jungen Migrant*innen von 12-27 Jahren Beratung, Hilfestellung und Begleitung an.
Hilfe für junge Migrant*innen: 09661 9434 – Mail: info.sulzbach-rosenberg@cjd.deFür Kinder und Jugendliche in Krisensituationen bietet die oberpfälzer Plattform des Kinderschutzbundes Regensburg kopfhoch.de sowohl eine kostenlose Telefonberatung als auch eine Onlineberatung, welche rund um die Uhr erreichbar ist.
Onlineberatung www.kopfhoch.de Telefonberatung: 0800/5458668
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Die Verbraucherzentrale Bayern baut ihr Online-Angebot deutlich aus:
Die Corona-Krise verunsichert. Es ergeben sich jetzt viele Fragen nach den aktuellen Verbraucherrechten und richtigem Verhalten. Die Verbraucherzentrale Bayern hat ihr Online-Angebot seit Beginn der Pandemie deutlich ausgebaut und beantwortet viele Verbraucherfragen zur Corona-Krise mit täglich aktualisierten Artikeln. Marion Zinkeler, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Wir liefern Antworten auf häufig gestellte Fragen, erklären, welche Rechte Verbraucher haben und nennen seriöse Ansprechpartner.“
Verbraucherinfos zu Corona im Netz
63 häufig gestellte Fragen (FAQ) werden auf der Internetseite beantwortet und ständig ergänzt. Auf derzeit 18 weiteren Spezialseiten geht es zum Beispiel um Warnungen vor Abzockern, die sich die Pandemie zu Nutzen machen wollen. Auch die Verbraucherrechte bei Reisestornierungen und Veranstaltungsabsagen werden erklärt. Andere Artikel befassen sich mit den Corona-Folgen an der Börse oder der Frage, wie Verbraucher bei knapper Kasse Ausgaben auf später verschieben können. „Die Leser honorieren unsere verlässlichen und qualitativ hochwertigen Verbraucherinformationen zur Corona-Krise mit stark steigenden Zugriffszahlen“, sagt Marion Zinkeler. Die Verbraucherschützerin betont, dass die Verbraucherzentrale Bayern in diesen schwierigen Zeiten handlungsstark bleibt und weiter zum Wohle der Verbraucher arbeitet.Beratung online und telefonisch
Solange die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen, werden Ratsuchende telefonisch und online beraten. Verbraucher finden die aktuellen Beratungsmöglichkeiten auf der Seite www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by. Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherfragen gibt es am Servicetelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern)
Corona stellt den Alltag auf den Kopf. Die Gesundheitsregion macht auf Tipps, Informationen, ermutigende Beispiele, Online-Hilfen und Beratungsangebote aufmerksam:
Die Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie stellen für den Alltag eine besondere Herausforderung dar. Homeoffice, Quarantäne, andauernde Betreuung von Kindern und Angehörigen oder entfallene Termine können auch auf das Gemüt schlagen. Christine Hecht, die Leiterin der Geschäftsstelle des Netzwerks Gesundheitsregion plus Amberg, hat deshalb einige hilfreiche Links zusammengestellt, die auch auf der städtischen Homepage abgerufen werden können.
So rät die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Menschen, die sich im Homeoffice und in Quarantäne befinden, die Zeit, die sonst für den Arbeitsweg benötigt wird, für ein Frühstück in Ruhe zu nutzen. Außerdem sei es wichtig, sich zur gewohnten Zeit an den Schreibtisch zu setzen, gut zu essen, ausreichend zu trinken und die Mediennutzung zu beschränken. Weitere Tipps zur Psycho-Hygiene sind hier abrufbar.
Tipps für Ältere und Familien
Was können ältere Menschen gegen ihre Ängste und Sorgen unternehmen? Ihnen wird geraten, Hilfe von Nachbarn und Freiwilligen anzunehmen, was nicht nur ihnen, sondern auch den Helfenden gut tun kann. Es kann aber auch große Freude bereiten, einen Blick in alte Fotoalben zu werfen, Geschichten dazu aufzuschreiben und diese per Post an die Enkelkinder zu schicken. Mehr Informationen, Tipps und Beispiele gibt es im Podcast der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hier.Auch Kinder und Familien können sich in dieser augenblicklichen Lage Unterstützung holen. Sinnvoll ist es, Kindern Orientierung zu geben und sie über das, was momentan vor sich geht, aufzuklären. Die AETAS Kinderstiftung bietet unter www.aetas-kinderstiftung.de hierzu zahlreiche Informationen und Handreichungen an, so zum Beispiel die Themen „Corona – für Kinder erklärt“ und „Hygiene – für Kinder erklärt“ sowie Ideen für Heimquarantäne und eingeschränkten Ausgang.
Auf den Portalen www.u25-deutschland.de und www.jugendnotmail.de wird jungen Menschen eine EMail-Beratung angeboten. Hilfreich ist auch Selfapy, ein kostenfreies Online-Programm zur psychischen Unterstützung bei Belastungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Zu den Inhalten auf der Webseite gehören allgemeine Informationen zum Coronavirus, zum Umgang mit Quarantäne und negativen Gedanken sowie Bewältigungsstrategien.
Hilfe bei Depressionen und negativen Gedanken
Das Online-Programm iFightDepression, das auf der Seite eingestellt ist, unterstützt Betroffene beim Umgang mit den Symptomen einer leichten Depression und gibt praktische Hinweise für den Alltag. Es zeigt Übungen, die helfen, den Tag zu strukturieren und negative Gedankenkreise zu durchbrechen. Normalerweise setzt iFightDepression eine Begleitung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten voraus. Da viele Patienten durch das Corona-Virus aber zu Hause bleiben müssen, ist das Programm aktuell für sechs Wochen auch ohne Begleitung zugänglich.Für Menschen, die sich aufgrund der bestehenden Pandemiesituation oder einer angeordneten Quarantäne psychisch belastet fühlen, bieten Psychotherapeuten in Bayern aber auch individuelle Unterstützung per Videosprechstunde an. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. So gehen Patienten vor, wenn sie dieses Angebot nutzen möchten: Sie rufen die Website auf, wo sich eine nach Regierungsbezirken geordnete pdf-Liste mit Psychotherapeuten findet. Die Praxis des ausgewählten Arztes kann telefonisch kontaktiert werden, um einen individuellen Videotermin und die Kontaktmöglichkeit zu vereinbaren. Sollte dieser nicht eingehalten werden können, ist eine frühzeitige Absage erforderlich.
Verschiedene Einrichtungen bieten auch telefonische Beratungen an. So ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter der Nummer 0800/1110111 erreichbar. Die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) in Amberg kann täglich von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 09621/91666-8350 angerufen werden. Auch der Malteser-Hilfsdienst (MHD) hat jetzt einen „Telefonbesuchsdienst“ für einsame Menschen gestartet. Dieser kann telefonisch unter der Rufnummer 09621/4933-50 oder unter der E-Mail-Adresse telefonbesuch.amberg@malteser.org kontaktiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Der Landkreis Schwandorf informiert über Häusliche Gewalt in der Corona-Krise, Notfall-Nummern und wichtige Beratungsmöglichkeiten:
Die Corona-Pandemie beschränkt das öffentliche Leben. Was derzeit gegen das Virus helfen soll, könnte in manchen Familien gefährlich sein. Home Office, Kinderbetreuung, Ängste um die Gesundheit und den Arbeitsplatz, diese vielfältigen Herausforderungen auf engstem Raum bergen Konfliktpotential. Kinder und Frauen sind in besonderem Maße durch häusliche Gewalt betroffen.
Viele Beratungsstellen bieten aktuell verstärkt telefonische Hilfe oder Online-Beratung an. Wer Unterstützung braucht, kann gerne folgende örtlichen Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen:
Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus im Landkreis Schwandorf
Telefon 09471 7131, Mail frauenhaus.sad@gmx.deErziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle
Telefon 09431 997010, Mail kontakt@eb-schwandorf.de
www.beratungsstelle-schwandorf.deBeauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Telefon 0941 506-0 oder 0941 506-1333,
Mail pp-opf.opferschutz@polizei.bayern.deNeben den örtlichen Unterstützungsmöglichkeiten stehen auch folgende überörtlichen Hilfen bei Konflikten zur Verfügung:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Telefon 08000 116016, www.hilfetelefon.deAETAS Kinderstiftung
Telefon 089 997 409020 (Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr),
www.aetas-kinderstiftung.deKrisentelefon des TraumaHilfeZentrums Nürnberg
Telefon 0911 990090-99, www.thzn.orgNummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
Telefon 116 111 (Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr und am Montag, Mittwoch und Donnerstag zusätzlich von 10 bis 12 Uhr)Online-Beratung für Kinder und Jugendliche unter www.nummergegenkummer.de sowie für Eltern unter Telefon 0800 111 0550 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und am Dienstag und Donnerstag auch von 17 bis 19 Uhr).
Für die Fälle, in denen die einzig mögliche Lösung darin besteht, dass das Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung verlässt, bietet das Frauenhaus gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern rund um die Uhr Beratung und Schutz. Das Frauenhaus im Landkreis Schwandorf bietet telefonische Beratung an unter 09471 7131. Auch wenn derzeit alle Plätze belegt sind, können die Fachfrauen des Frauenhauses die Frauen telefonisch beraten und bei Akutsituationen Alternativen zur Unterbringung besprechen.Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Katholischen Jugendfürsorge in Schwandorf unterstützt auch während der Corona-Krise. Nachdem das familiäre Zusammenleben in der Quarantänesituation schwierige Situationen bescheren kann, gibt es Telefonsprechzeiten oder die Möglichkeit, anzurufen und sich beraten zu lassen. Wenn es in der Familie zu eskalierenden und verletzenden Streitigkeiten kommt oder wem es wegen Ängsten oder Kummer als Elternteil, als Jugendlicher oder junger Mensch nicht gut geht, kann sich an die Beratungsstelle wenden.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer unterstützen und beraten Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahraum. Sie informieren über rechtliche Möglichkeiten und vermitteln Kontakte zu Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen. In Notfällen ist die Polizei unter der Notrufnummer 110 erreichbar. Als Ansprechpartnerinnen für Kriminalitätsopfer informieren und unterstützen die Beauftragten in den Bereichen Gewalt im familiären Bereich, Häusliche Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern, sexuelle Gewalt gegen Erwachsene, sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen und Stalking (Nachstellung).Das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützt unter der Nummer 08000 116016 sowie via Sofort-Chat Betroffene aller Nationalitäten. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr statt. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen www.hilfetelefon.de.
Um Familien und auch die Fachkräfte in der jetzigen, besonderen Situation zusätzlich zu stärken, hat das Sozialministerium kurzfristig den Ausbau eines ergänzenden bayernweiten Unterstützungsangebots beschlossen: Die AETAS Kinderstiftung bietet ab sofort für von der Coronakrise betroffene Kinder, Familien und Fachkräfte eine telefonische Krisenberatung, die unter der Telefonnummer 089 997 409020 von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr erreichbar ist. Unter www.aetas-kinderstiftung.de ist auch eine Online-Beratung möglich.
Traumatisierte Betroffene, die aufgrund der aktuellen Situation verunsichert sind oder sich instabil fühlen, können sich an das eigens eingerichteten Krisentelefon des TraumaHilfeZentrums Nürnberg wenden. Das Notfalltelefon für Traumatisierte ist unter der Nummer 0911 990090-99 erreichbar, www.thzn.org.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwanorf)
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Zulassungsstelle Neustadt a. d. Waldnaab:
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab und insbesondere die Zulassungsstelle bleiben von der Corona-Krise nicht verschont. Unsere Außenstellen in Eschenbach und Vohenstrauß sind derzeit geschlossen, alle Vorgänge werden derzeit in Neustadt a.d.Waldnaab erledigt. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden vor der Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge sicherzustellen, wird die Sachbearbeitung der Zulassungsstelle zum Großteil auf postalische Verwaltung umgestellt.
In begründeten Einzelfällen, z. B. Arbeitnehmer in medizinischen Berufen, können Termine vor Ort vereinbart werden. Dies ist am Schalter glaubhaft nachzuweisen, da ansonsten eine Zurückstellung aufgrund mangelnder Dringlichkeit erfolgt. Von Vorgängen, die Adress- oder Namensänderungen, Wiederzulassungen für Sommerautos/-motorräder, Zulassungen von Zugmaschinen ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Oldtimern, Änderungen des Betriebszeitraums für Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung eines Fahrzeugs, Änderung von technischen Daten, die nicht unverzüglich einzutragen sind, sowie Abmeldungen bitten wir abzusehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten derzeit unter Hochdruck und jeder aufgeschobene Vorgang entlastet uns sehr. Derzeit liegt die mittlere Bearbeitungszeit bei ca. 5 Werktagen, bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen, wie lange Ihr Vorgang noch benötigt, ab.
Bitte helfen Sie mit, diese Krise bestmöglich zu überstehen.
Nachfolgend sind noch wichtige Informationen zur Online-Zulassung bzw. zur Zulassung per Post sowie zu den benötigten Dokumenten zusammengestellt.
(Quelle: Pressmitteilung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Die Berufsberatung ist weiterhin für die Schülerinnen und Schüler da:
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit Schwandorf sind den Großteil ihrer Arbeitszeit nicht in den Dienststellen anzutreffen, sondern in den Schulen der Region. Dort beraten und informieren sie die Jugendlichen zu allen Fragen rund um Ausbildung und Studium. Dies ist derzeit aufgrund der Krise nicht persönlich möglich. Die Beraterinnen und Berater helfen dabei, Unternehmen mit Informationen zum Kurzarbeitergeld zu unterstützen.
„Dennoch stellen die Kolleginnen und Kollegen der Berufsberatung sicher, dass der enge Draht zu den Jugendlichen auch unter den momentan äußerst schwierigen Umständen nicht abreißt “, berichtet Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf. So melden sich die Beraterinnen und Berater weiterhin bei Rückrufwünschen telefonisch und beantworten Mails, die die Jugendlichen oder ihre Eltern je nach Wohnort an eine der folgenden Adressen schicken:
Schwandorf.Berufsberatung@arbeitsagentur.de, Cham.Berufsberatung@arbeitsagentur.de
Amberg.berufsberatung@arbeitsagentur.de„Der Fokus der Arbeitsagentur liegt derzeit darauf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krise zu unterstützen, um Existenzen zu sichern. Dennoch verlieren wir dabei die Jugendlichen nicht aus den Augen. Viele junge Erwachsene befinden sich in einer wichtigen Orientierungsphase, in der sie den Grundstein für ihr späteres Berufsleben legen. Hierbei unterstützten wir sie so gut es ohne persönlichen Kontakt möglich ist. Wir werden sie brauchen. Die Fachkräfteengpässe in vielen Branchen sind durch die Corona-Pandemie in den Hintergrund getreten, aber sicher nicht verschwunden. Weiterhin sind Betriebe auf engagierte und talentierte Nachwuchskräfte angewiesen. Vielleicht mehr denn je, sobald die Krise überwunden ist“, betont Nitsch.
Die Agentur für Arbeit hat zudem ein breites Online-Angebot rund um Studium und Berufseinstieg zur Verfügung gestellt. Auf der Webseite www.arbeitsagentur.de/bildung können Jugendliche unter anderem das Selbsterkundungstool nutzen und finden zahlreiche wichtige Informationen und Links.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Ver.di begrüße ausdrücklich die Beschlüsse der kommunalen Träger der Kliniken Nordoberpfalz AG zur finanziellen Stärkung der gemeinnützigen Aktiengesellschaft:
„Gerade jetzt in der Corona-Krise wird die herausragende Bedeutung aller Standorte für den Kampf gegen die Virus-Pandemie in der nördlichen Oberpfalz deutlich. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund dürfte nunmehr dem letzten Zweifler klar werden, dass eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in der Region in öffentlicher Trägerschaft eine unverzichtbare Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellt!“ betont Marina Mühlbauer (ver.di Bezirk Oberpfalz) als zuständige Gewerkschaftssekretärin für das Gesundheitswesen.
ver.di werde in ihrer Haltung bestärkt, dass der über die letzten Jahre bundespolitisch betriebene Abbau von Bettenkapazitäten ein Irrweg sei. „Wir kämpfen seit Jahren gegen dieses Ansinnen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Krankenhausfinanzierung muss dringend auf neue Beine gestellt werden. Das pauschalierte Abrechnungssystem mittels DRG-Fallgruppen hat sich überholt. Und es ist klar, dass wir uns der heutigen Covid-19-Pandemie aber auch für die zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitssystem schnellstens rüsten müssen. Hierzu suchen wir den Schulterschluss mit den bundes- und landespolitischen Verantwortlichen in der Region“ so Alexander Gröbner (Geschäftsführer ver.di Bezirk Oberpfalz)
Neben der Anzahl der Krankenhausbetten sei die Ausstattung der Krankenhäuser mit Technik (beispielsweise Beatmungsgeräten) aber auch Schutzkleidung zentral gerade in der aktuellen Lage. „Die politisch Verantwortlichen sind gefordert, so schnell wie möglich für ausreichende Schutzkleidung zu sorgen. Produktion im Inland ist dabei aus unserer Sicht dringend auszubauen“ beschwört Mühlbauer.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird zunehmend deutlich. Prämienzahlungen für die „Heldinnen und Helden in der Krise“ vom Einzelhandel bis hin zur Pflege seien begrüßenswert. „Wir sind aber gespannt, ob die Arbeitgeber in den bevorstehenden Tarifrunden dieses Jahres und im nächsten Jahr den Worten auch Taten folgen lassen. Es gilt die Bezahlungsbedingungen in den betroffenen Bereichen nachhaltig zu verbessern, dafür setzen wir uns als Gewerkschaft ein!“ so Gröbner abschließend.
(Quelle: Pressemitteilung Ver.di Bezirk Oberpfalz)
Die Stadt Weiden informiert:
Die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing der Stadt Weiden i.d.OPf. helfen den Weidener Gewerbetreibenden über den Verkauf von Gutscheinen Umsätze zu generieren. Auf Initiative des Stadtmarketings ist Weiden auf der Plattform www.rette-deinen-lieblingsladen.de gelistet. Auf dieser Plattform können sich Händler und Gastronomen registrieren und präsentieren, um weiterhin Umsätze durch den Verkauf von Gutscheinen zu generieren. Die Gutscheine können in voller Höhe eingelöst werden, sobald Läden und Gastronomie wieder geöffnet haben. Die Händler und Gastronomiebetriebe können sich mit einer Beschreibung, einem Video, sowie Kontakt- und Kontodaten ihres Ladens auf der Plattform www.rette-deinen-lieblingsladen.de kostenlos eintragen. Danach erhalten Sie einen Vertrag von der Plattform, der mit einer Unterschrift bestätigt werden muss. Anschließend wird der Laden auf die Plattform aufgenommen. Am Ende jeder Woche erhält der Händler / Gastronom eine Aufstellung mit den verkauften Gutscheinen und der Wert aller gekauften Gutscheine wird gesammelt an den Händler überwiesen. Für den Betrieb dieser Plattform wird eine Provision von 7 % einbehalten. Die Provision der Gutscheinverkäufe übernimmt die Wirtschaftsförderung. Die Erstattung der Provision erfolgt über das Stadtmarketing Weiden. Einzelhändler und Gastronomen sind eingeladen, sich auf der Plattform zeitnah zu registrieren und das Gratis-Werbeangebot zu nutzen.
Weitere Informationen über die Teilnahme unter: info@stadtmarketing-weiden.de .Kontaktdaten: Ansprechpartnerin: Andrea Schild-Janker Telefon: 0961 / 38980-0
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Der Bayerische Realschullehrerverband findet einen Stufenplan bei der Wiedereröffnung von Realschulen denkbar:
„Im Moment ist keine Zeit für Spekulationen, wann wir an den Schulen wieder wie gewohnt mit dem Präsenzunterricht fortfahren. Die Lage ist zu ernst, um daraus politisches Potenzial zu schlagen“, äußert sich Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv). Ziel müsse sein, dass ein Übergang in „geordnete Verhältnisse“ geschaffen wird. „Die Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrkräfte steht immer im Vordergrund“, betont Böhm. „Die vor wenigen Tagen beschlossenen Termine für die Abschlussprüfungen stehen aktuell jedoch nicht zur Debatte“, so der brlv-Vorsitzende weiter.
„Den vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ins Spiel gebrachten Stufenplan für Schulen können wir uns vorstellen“, sagt Böhm. Söder erklärte nach einer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag, dass diesbezüglich nach Ostern Perspektiven entwickelt und abgestimmt würden. Mit den Ministerien stehe der Verband in ständigem Austausch.
Alle Schulleitungen seien nun aufgefordert, Risikogruppen bei Lehrkräften und Schülern zu eruieren, um entsprechende Konzepte entwerfen zu können. Auch könnten die Osterferien gezielt genutzt werden, um die hygienischen Vorkehrungen an den Schulen auf Vordermann zu bringen.
Böhms Dank richtet sich an den unermüdlichen Einsatz der Lehrkräfte in dieser schwierigen Zeit: „Ich bin stolz darauf, was die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Wochen bereits beim Fernunterricht geleistet haben. Die Lehrkräfte werden die Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft bestmöglich unterstützen.“
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Realschullehrerverband)
A.T.U verdreifacht seine Zahl der Werkstätten im COVID-19 Notbetrieb:
Insgesamt sind ab Donnerstag 60 A.T.U-Werkstätten zur Sicherstellung der Grundversorgung geöffnet
Mit der Öffnung von 20 Filialen am Mittwoch, den 08. April und weiteren 20 Filialen am Donnerstag, den 09. April wird A.T.U in weiteren 40 regionalen Schwerpunkt-Filialen einen Werkstatt-Notbetrieb aufnehmen. Der Betrieb an diesen Standorten sieht spezielle Gesundheitsschutzmaßnahmen vor und soll der Sicherstellung der erforderlichen Grundversorgung dienen. Insgesamt sind ab Donnerstag 60 A.T.U-Werkstätten im Notbetrieb wieder geöffnet. Die Anzahl der A.T.U-Filialen mit diesem speziellen Service soll lageabhängig weiter ausgebaut werden.
Mit der Öffnung von ausgewählten Werkstätten nimmt A.T.U den Betrieb in weiteren Städten in begrenztem Umfang wieder auf. An den 60 Standorten bietet das Unternehmen die Wartung und Reparatur von Kfz unter Beachtung spezifischer Gesundheitsschutzmaßnahmen an. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Notfälle und Einsatzkräfte haben Vorrang
Grundsätzlich stehen diese Werkstätten im Notbetrieb allen Autofahrern zur Verfügung. In erster Linie konzentrieren sich die Arbeiten aber auf dringende Kfz-Dienstleistungen, die in der Regel nicht aufzuschieben sind. Vorrang haben insbesondere die Fahrzeuge von Rettungs- und Pflegediensten, Polizei, Feuerwehr und Behörden. Zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden werden dabei besondere Vorkehrungen getroffen. In diesen Notbetriebswerkstätten müssen die angeschlossenen Shops mit Kfz-Zubehör jedoch bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Kunden sollten am besten über die Internetseite www.atu.de Kontakt zu einer Werkstatt im Notbetrieb aufnehmen.Übersicht der Filialen mit Notbetrieb:
Neu ab Mittwoch, den 08. April 2020:
Augsburg 1 Meraner Str. 36 93059 Augsburg
Berlin 10 Markstr. 30-31 13409 Berlin
Böblingen Hanns-Klemm-Str. 13-1 71034 Böblingen
Bremen 1 Osterholzer Heerstr. 145-147 28307 Bremen
Darmstadt 1 Otto-Röhm-Str. 67a 64293 Darmstadt
Darmstadt 3 Pfungstädter Str. 191 64297 Darmstadt
Erfurt 1 Weimarische Str. 22 99099 Erfurt
Frankfurt 1 Hanauer Landstr. 505 60386 Frankfurt
Halle 3 Trothaer Str. 41 6118 Halle
Hamburg 2 Tonndorfer Hauptstr. 35+37 22045 Hamburg
Garbsen Bremer Str. 25 30827 Garbsen
Karlsruhe 1 Windeckstr. 9 76135 Karlsruhe
Köln 1 Frankfurter Str. 751 a 51149 Köln
Ludwigsburg Schwieberdinger Str. 87 71636 Ludwigsburg
Mannheim 2 Amselstr. 21 68307 Mannheim
München 5 Boschetsrieder Str. 54-56 81379 München
Münster Weseler Str. 535 48163 Münster
Regensburg 1 Donaustaufer Str. 128 93059 Regensburg
Rostock 1 Trelleborger Str. 16 18107 RostockNeu ab Donnerstag, den 09. April 2020:
Bayreuth Sophian-Kolb-Str. 6 a 95448 Bayreuth
Berlin 15 Buddestr. 40 13507 Berlin
Berlin 18 Storkower Str. 135 10178 Berlin
Düsseldorf 5 Rather Kreuzweg 111 40472 Düsseldorf
Eisenach Mühlhäuser Str. 115 99817 Eisenach
Esslingen Ulmer Str. 48 73730 Esslingen
Frankfurt 3 Homburger Landstr. 238 – 250 60435 Frankfurt/Main
Freiburg 1 Tullastr. 68 a 79108 Freiburg
Jena 1 Stadtrodaer Str. 103 7747 Jena-Lobeda
Landshut Industriestr. 41 84030 Ergolding
Leipzig 2 Großer Marktweg 1 4178 Leipzig
Lübeck 2 Bei der Lohmuehle 7 23554 Lübeck
Magdeburg 2 Leipziger Chaussee 127 39120 Magdeburg
Marburg Am Krummbogen 18 35039 Marburg
München 6 Kreillerstr. 215 81825 München
Paderborn 1 Frankfurter Weg 35 33106 Paderborn
Pforzheim Karlsruher Str. 81 78179 Pforzheim
Remscheid Neuenkamper Str. 103 42855 Remscheid
Strausberg Prötzeler Chaussee 71 15344 Strausberg
Zwickau 2 Oskar-Arnold-Str. 1 8056 ZwickauBereits geöffnete Werkstätten mit Notbetrieb:
Berlin 11 Halenseestr. 35 10711 Berlin
Dortmund 5 Luisenglück 35 44225 Dortmund
Dresden 3 Washingtonstr. 10 01139 Dresden
Düsseldorf 3 Südring 119 40221 Düsseldorf
Essen 1 Schederhofstr. 105 45145 Essen
Filderstadt Felix-Wankel-Str. 32 70794 Filderstadt-Bernhausen
Frankfurt 2 Mainzer Landstr. 631 65933 Frankfurt/Main
Hamburg 6 Stresemannstr. 297 22769 Hamburg
Hannover 2 Schulenburger Landstr. 105 30165 Hannover
Kassel 1 Lange Wender 2 34246 Vellmar
Köln 4 Dürener Str. 411 50858 Köln
Leipzig 4 Dieskaustr. 131 04249 Leipzig
Lüneburg Lilienthalstr. 7 21337 Lüneburg
München 2 Triebstr. 39 80993 München
Nürnberg 3 Nordring 15 90408 Nürnberg
Potsdam 1 Arthur-Scheunert-Allee 2 14558 Bergholz-Rehbrücke
St. Augustin 2 Max-Planck-Str. 2 53757 St. Augustin
Stuttgart 2 Ulmer Str. 225 70327 Stuttgart
Unterhaching Grünwalder Weg 40 82008 UnterhachingÖffnungszeiten der Notbetriebs-Filialen: Montag – Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
(Quelle: Pressemitteilung A.T.U)
Schwangerschaftsberatung trotz Corona:
Die Caritas Schwangerschaftsberatung in Weiden ist auch während der Corona-Pandemie für Frauen und Familien da – online und telefonisch.
Viele Fragen, Sorgen und Probleme beschäftigen werdende Mütter und Eltern während der Schwangerschaft. Auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist die Schwangerschaftsberatung für ihre Klientinnen da – telefonisch und online. In dringenden Fällen und Notsituationen, etwa bei Konfliktberatung oder bei pränataldiagnostischen Fragen, ist nach wie vor eine persönliche Beratung möglich. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Herkunft und Religion, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Vor der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes können die Hilfen der Caritas Schwangerschaftsberatungen in Anspruch genommen werden. Alle Infos finden Sie hier und unter Telefon 0961 / 389 14 28.
(Quelle: Pressemitteilung Caritas Schwangerschaftsberatung)
Die Stadt Weiden bietet ab sofort einen Familiennewsletter an, um gemeinsam durch die Coronazeit zu kommen:
Familien mit Kindern sind seit drei Wochen zu Hause. Das bietet die Gelegenheit, zusammen viel mehr Zeit als in einem bisherigen Alltag ohne Corona zu verbringen.
Das Amt für soziale Dienste der Stadt Weiden i.d.OPf. bietet daher ab sofort jeden Dienstag als neues Informationsangebot einen Newsletter an, der Familien Ratschläge, Tipps, Kontakte und vieles mehr bietet, um gemeinsam gut zu Hause durch die Coronazeit zu kommen. Der Newsletter wird bis auf weiteres regelmäßig alle 14 Tage erscheinen. Der erste Newsletter widmet sich den Fragen: Wie kann meine Familie die aktuelle Zeit gut verbringen? Wie kann ich meinen Kindern Corona altersgerecht erklären? Wer sind meine Ansprechpartner in Not- und Krisensituationen? Der nächste Newsletter am 14. April 2020 wird sich mit Fragen von und über Jugendliche in der Coronazeit drehen. Der Newsletter, der am 28. April 2020 erscheint, nimmt aktuelle Fragen zu Familien in der Coronazeit nach den Osterferien in den Blick.
Interessierte Familien, Eltern und Jugendliche finden den Newsletter auf der Homepage der Stadt Weiden i.d.OPf. unter www.weiden.deAnregungen, Hinweise und Themenwünsche können interessierte Leser/innen senden anan jugendamt@weiden.de, telefonisch können Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Weiden i.d.OPf. wenden unter der Nummer 0961 81 5105.
(Quelle: Pressemitteilungs Stadt Weiden)
Das Klinikum St. Marien Amberg führt Testungen bei Mitarbeitern durch:
Derzeit befinden sich 33 bestätigte Covid-19-Patienten, davon 11 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung im Klinikum St. Marien Amberg. Es gibt 14 Verdachtsfälle.
„Aufgrund von Nachfragen möchten wir, wie auch schon vergangene Woche, darauf hinweisen, dass wir leider auch positiv auf Sars-Cov2-Infektion getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben“, betont Manfred Wendl, der Vorstand des Klinikums. „Wie andere Gesundheits- und Pflegeinrichtungen in der Region sind wir leider ebenfalls mit dieser Entwicklung konfrontiert.“ Werden Mitarbeiter positiv auf eine Infektion getestet, bleiben sie zu Hause in Quarantäne bis keine Infektion mehr nachweisbar ist. Das Klinikum handelt hier gemäß den Richtlinien des RKI in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt.
Im Klinikum Amberg werden die Mitarbeiter nach einem intern festgelegten Schema getestet. Vorrangig erfolgt die Testung zunächst bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, weil Kontakte zu Infizierten oder Kontaktpersonen von Infizierten bestanden. Getestet werden auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Risikobereichen tätig sind und daher einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
(Quelle: Pressemitteilung Klinkum St. Marien Amberg)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf informiert Arbeitnehmer über Kurzarbeitergeld:
Viele Unternehmen haben Kurzarbeit angezeigt. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wir haben häufige Fragen von Arbeitnehmern beantwortet.
Muss ich Kurzarbeitergeld selbst beantragen?
Nein, falls nötig, meldet sich Ihr Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit Schwandorf, um Kurzarbeit anzuzeigen und Kurzarbeitergeld zu beantragen.Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?
Sie erhalten das Kurzarbeitergeld von Ihrem Arbeitgeber. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit verändert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld im Nachhinein erstattet.Ich habe einen Nebenjob. Hat das Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?
Wenn die Nebentätigkeit vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde, hat dies keinen Einfluss auf Ihr Kurzarbeitergeld. Nehmen Sie eine Nebentätigkeit auf während Sie Kurzarbeitergeld erhalten, wird das Gehalt angerechnet. Aber: Wenn Sie eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich beginnen, wird der Zuverdienst bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt bis 31.10.2020. Systemrelevant sind zum Beispiel Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen und in der Lebensmittellogistik.Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um Kurzarbeit zu vermeiden. In der Coronakrise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Außerdem verlangt die Agentur für Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach Möglichkeit eingesetzt werden. Für Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Sie Ihren vollen Lohnanspruch.Werden meine Sozialversicherungsbeiträge trotz Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt?
Ja, Sie bleiben auch in Kurzarbeit sozialversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und lässt sich diese wie das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit erstatten.Das Kurzarbeitergeld reicht nicht zum Leben aus. Was kann ich tun?
Sie können beispielsweise einen dieser drei Wege nutzen:1. Für Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verfügung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch können Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf arbeitsagentur.de beantragt werden.
2. Sie können auch eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen (siehe oben).
3. Eine andere Möglichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.Ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin erkrankt. Was passiert nun?
Sie erhalten sechs Wochen lang weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat. Was gilt dann?
Wenn es bei Ihnen keinen Betriebsrat gibt, muss jeder Beschäftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann Ihr Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit Ihre Einverständniserklärung beifügen.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die KFZ-Innungsbetriebe sind weiterhin für euch da:
Die Kfz-Werkstätten und Autohäuser mit Kfz-Werkstatt sind von der bayerischen Staatsregierung als systemrelevant für die Bewältigung der Corona-Krise eingestuft worden – und dieser Verantwortung kommen die rund 800 Betriebe in unserer Region auch weiterhin nach. „Niemand braucht befürchten, dass er auf sein Auto für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Lebensmitteleinkauf verzichten muss“, sagte Rudolf Angerer, Vorsitzender der Kfz-Innung Oberpfalz und Kreis Kelheim. „Trotz Verlängerung der von der bayerischen Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus stehen unsere Werkstätten der Bevölkerung offen.“
Dabei ist die Situation auch für die Kfz-Innungsbetriebe derzeit eine große und komplexe Herausforderung: Beispielsweise ist stationärer Handel untersagt, der Online-Verkauf aber nicht. Wichtige Reparaturen zur Sicherung der Mobilität stellen einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung im Rahmen der Ausgangsbeschränkung dar, ebenso der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen. Schönheitsreparaturen, wie z. B. die Behebung von Lackschäden, Dellen, etc. sind aus Sicht des Staatsministeriums jedoch nicht erlaubt. Rudolf Angerer berichtete, dass die Corona-Krise auch für das Kfz-Gewerbe erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen habe; in Einzelfällen sei bereits jetzt ein Umsatzrückgang von bis zu 90 Prozent zu spüren.
Erschwert wurde die Situation oftmals durch die teilweise komplette Schließung der Kfz-Zulassungsstellen. Tausende auslieferbereite Fahrzeuge überall in Bayern konnten daher nicht zu den Kunden gelangen und verschärften die finanzielle Situation vieler Kfz-Betriebe zusätzlich. „Erfreulicherweise stellen wir hier jedoch fest, dass in diese Frage Bewegung kommt. Das ist wichtig für unsere mittelständischen Innungsbetriebe, die ums Überleben kämpfen und daher jetzt dringend Umsatz machen müssen, aber auch für Bürger und Wirtschaft, die ihre bestellten und auslieferbereiten Fahrzeuge brauchen“, sagte Innungsvorsitzender Angerer.
(Quelle: Pressemitteilung Innung des KFZ-Gewerbes)
Der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG tagen jeden Tag. Über die neuesten Maßnahmen informiert die Pressemitteilung:
Seit drei Wochen kommt der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG täglich zusammen, um auf aktuelle Entwicklungen angepasst reagieren zu können. Dabei wurde auch festgelegt, dass neben dem Krankenhaus Vohenstrauß auch die Nutzung der Steinwaldklinik in Erbendorf angepasst wird, um Kapazitäten für die akutstationären Häuser in Weiden, Tirschenreuth und Kemnath zu schaffen.
Aufgrund des Anstiegs von stationär zu behandelnden CoVid-19-Fällen wird jetzt auch die geriatrische Rehabilitationsklinik in Erbendorf kurzfristig anderweitig genutzt: „Wir können hier Patientinnen und Patienten mit einer CoVid-19-Erkrankung unterbringen, für die noch keine Entlassung in das häusliche Umfeld möglich ist, weil dort beispielsweise eine bisher noch nicht oder negativ getestete Person lebt“, erklärt Michaela Hutzler, Medizinische Direktorin der Kliniken Nordoberpfalz AG. Durch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege dieser Patienten werden an den Standorten, an denen Corona-Patienten stationär betreut werden, Kapazitäten für deren Behandlung frei. Inzwischen befinden sich in der Steinwaldklinik Erbendorf keine Patienten mehr, die eine geriatrische Rehabilitation durchführen. Am Montag soll dort dann eine Kurzzeitpflege starten, in der CoVid-positive Patienten betreut werden. „Aufgrund der aktuellen Situation stehen wir immer wieder vor kurzfristigen strukturellen Anpassungen, um alle Ressourcen unseres Verbundes bestmöglich auszunutzen“, so Dr. Thomas Egginger, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG.
Aber nicht nur auf das Wohl der Patientinnen und Patienten, auch auf das der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird verstärkt geachtet. „Alle Kolleginnen und Kollegen bringen derzeit Höchstleistungen, um unsere Patienten in der Krise zu versorgen. Deshalb freut es mich, dass sich verschiedene therapeutisch tätige Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt haben, in dieser Zeit für unser Personal da zu sein“, so der Vorstand des Klinikverbunds. Aus diesem Grund wurde ein „Fürsorge-Team“ geschaffen, das aus Psychologen, Seelsorgern und Freiwilligen mit entsprechender Erfahrung in diesen Bereichen besteht. „Es ist uns wichtig, Angebote zu schaffen, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, diese Krise mental bestmöglich zu überstehen. Denn die momentane Situation ist mit nichts vergleichbar, was wir schon erlebt hätten“, erklärt Elisabeth Eißner, Ärztliche Direktorin der Region Nord / West, die das Team mit konzipiert hat. Dafür wurden verschiedene Hotlines für Mitarbeiter geschaffen, auf der Homepage startet in Kürze ein Bereich zum Download von Texten, Entspannungs- und Atemübungen.
Aber nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch den Patientinnen und Patienten der Kliniken Nordoberpfalz AG fordert die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen vieles ab. Um diese psychisch und seelisch zu stützen, wurde eine Telefonhotline geschaffen, die montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr über die Telefonsysteme der Häuser unter 100 555 (am Klinikum Weiden) oder 10 555 (an allen anderen Standorten) erreichbar ist. Diese psychotherapeutische Hilfe ist auch für Mitarbeiter gedacht und von außerhalb der Kliniken Nordoberpfalz AG unter 0961 / 303 – 132 32 oder – 132 31 verfügbar.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz AG)
Der Verein „Pflegende Angehörige“ startet eine Petition:
Sorgende und Pflegende Angehörige veröffentlichen Petition für mehr Aufmerksamkeit der Auswirkungen in der Corona-Krise
Im Rahmen der derzeitigen Corona-Krise werden überall weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die Auswirkungen stellen nicht nur schwer kranke und behinderte Menschen jeden Alters sondern auch ihre sorgenden und pflegenden Angehörigen vor große Herausforderungen und Risiken. Die nun meist isolierten Menschen müssen besonders beachtet und geschützt werden. Wie sieht dieser Schutz aus?
79 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland – nahezu 3 Millionen- werden zu Hause von ihren Angehörigen rund um die Uhr – oft über viele Jahre hinweg – unentgeltlich gepflegt und betreut. Doch an diese Gruppe und die Folgen der Isolierungsmaßnahmen wurde offensichtlich nicht gedacht:
– Es brechen nun viele Hilfsangebote weg, z.B. Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Niedrigschwellige Entlastungsleistungen, Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfen, Kinder- und Schulbegleitung, Intensivpflege, ambulante Pflegedienste, Therapien und vieles mehr.
– Fehlende Kontakt- und Pflegemöglichkeiten bringen viele von ihnen an die psychischen und physischen Grenzen.
– Zudem verfügen sie über keinerlei Schutzmaßnahmen – es fehlt an Mundschutz, Handschuhen, Desinfektion – Nachschub ist auch hier nicht in Sicht!
– Fragen nach Verdienstausfall und Mehrausgaben werden nicht beantwortet.
– Persönliche Pflegeberatungen zu Hause sind ausgesetzt, auch nach § 37 SGB XI. Man wird allein gelassen und bleibt alleine.Viele pflegen z.B. ihre Eltern und haben kleine Kinder. Was macht das mit der pflegenden Mutter? Alle bewegen die bangen Fragen: „Was ist mit unseren Angehörigen, wenn wir sie oder uns anstecken, wenn wir als Pflegepersonen ausfallen? Wer kümmert sich um sie?
Wenn der/die Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss wegen Corona: Darf der Pflegende Angehörige als Begleitung im Krankenhaus dabei sein, wie er es normalerweise immer ist, um die Pflege sicherzustellen, z.B. bei Pflegegrad 4 oder 5?
Ein vor Kurzem noch bestehendes System bricht größtenteils weg. Finanzielle Sorgen, die jetzt aufgrund der wegbrechenden Pflegeangebote zu Hause bleiben müssen, bei berufstätig pflegenden Angehörigen kosten Kraft.
Doppelt Pflegende werden von ihren ständigen Ängsten zermürbt, müssen beruflich pflegen und danach zu Hause. Sie haben keinen Anspruch auf Pflegezeitgesetz. Freistellung nicht möglich! Auch Diejenigen, die im Einzelhandel arbeiten. Welche Möglichkeiten bleiben ihnen? Gibt es finanzielle Ausgleiche?Für Eltern mit Kindern, die jetzt nicht in KITAS oder Schulen gehen gibt es ein Rettungspaket, warum nicht auch für Pflegende Angehörige? Sorgende und Pflegende Angehörige müssen einkaufen, zum Arzt, zur Apotheke und bringen vielleicht den Virus nach Hause?
Und sie geben trotzdem Alles, teilweise über ihre eigenen Grenzen. Sie leisten tapfer ihren Teil in dieser Zeit. Und: Sie werden weder erwähnt noch unterstützt.
Millionen von pflegenden Angehörigen werden übergangen! Sicher: Diese große Gruppe hat vielfach weder Zeit noch Stimme, um auf ihre Notlage aufmerksam zu machen. Ihre Zahl beträgt noch weit mehr, nimmt man die „Sorgenden Angehörigen“ hinzu, die von Ferne bisher Hilfen für ihre Lieben organisierten oder sie in einer stationären Einrichtung mitversorgten. Nun nicht mehr möglich! Die seelischen Qualen dieser Angehörigen durch Besuchsverbote müssen hier auch erwähnt werden. Ist dies nicht auch ein großes Opfer?
Über 10 Mio. Sorgende und pflegende Angehörige dürfen gerade jetzt nicht ohne Schutz und Unterstützung bleiben! Sie benötigen dringend Schutzmaßnahmen und finanziellen Ausgleich, wo dieser geboten ist. Die Folgen, sollten diese ausfallen, wären nicht nur im Einzelfall sondern auch für unsere Gesellschaft eine weitere verheerende und unlösbare Katastrophe.
Der Verein Pflegende Angehörige e.V. erstellte hierzu eine Petiton: „Denkt auch an uns Sorgende und Pflegende Angehörige! So kann es nicht weitergehen!“
(Quelle: Pressemitteilung Pflegende Angehörige)
Die Stadt Amberg informiert über Steuerstundungen und weiteren Hilfen für Unternehmen und Privatleute:
Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass sie zur Abfederung der wirtschaftlichen Einschränkungen, die sich durch die Ausbreitung des Coronavirus für Unternehmen ergeben, verschiedene Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung ergriffen hat. So werden Steuerzahlungen gestundet und keine Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Auch werden aktuell keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Zur Stundung von Steuerzahlungen ist es erforderlich, bis spätestens 31. Dezember 2020 einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser sollte eine Begründung für den durch CONVID-19 bedingten Liquiditätsengpass enthalten. Bei der Prüfung werden keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird ebenfalls verzichtet, wenn die Corona-Pandemie als Ursache für die fehlende Liquidität nachgewiesen werden kann. Die Herabsetzung von Vorauszahlungen kann auf dem üblichen Verfahrensweg über die Finanzämter beantragt werden.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Amberg gegenüber gewerblichen Unternehmen bestehen. Ist diese Forderung privatrechtlicher Natur, betrifft sie also beispielsweise die Miete von in städtischen Immobilien untergebrachten Firmen, besteht die Möglichkeit, durch schriftliche Vertragsergänzungen Zahlungserleichterungen wie ein Hinausschieben der Fälligkeit oder aber Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern wird bis Ende des Jahres verzichtet. So werden laufende Pfändungen ausgesetzt, anhängige Gerichtsvollzieheraufträge zurückgenommen und Säumniszuschläge erlassen. Dies gilt vor allem für Einzelfirmen und Unternehmen, aber auch für Privatleute, die nachweislich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.Darüber hinaus werden auch die Gastronomen und Einzelhändler, die den öffentlichen Raum für ihre Außenbestuhlung, Produktständer und Kundenstopper nutzen, bis auf Weiteres nicht zur Kasse gebeten. Ihnen werden die Sondernutzungsgebühren erlassen. Die Stadt Amberg hofft, mit diesen Maßnahmen ihren Beitrag zu leisten, dass die ansässigen Firmen vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten besser bewältigen und den Fortbestand ihres Unternehmens sichern können.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Der Krisenstab des Klinikums St. Marien Amberg informiert:
Ab heute Eigenerklärung von ambulanten Patienten und Besuchern auszufüllen
Ab heute ist von ambulanten Patienten und Besuchern, die das Klinikum St. Marien Amberg betreten, eine Eigenerklärung zur Risikoeinschätzung auszufüllen. Abgefragt werden Symptome wie Atemnot, Husten sowie Fieber. Außerdem ist anzugeben, ob Kontakte mit bestätigten Covid-Patienten bestehen und eine Tätigkeit im Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem Altenheim ausgeübt wird. Nachgefragt wird auch der Aufenthalt in einem Altenheim. Auch alle Handwerker und Techniker, die ins Klinikum kommen, müssen so eine Erklärung ausfüllen.
„Diese Eigenerklärung ist von allen auszufüllen, egal ob Patient, Begleitperson oder Elternteil und keinesfalls als Schikane zu verstehen“, erklärt Dr. Harald Hollnberger, Ärztlicher Direktor und Pandemiebeauftragter des Klinikums. „Wir wollen mögliche Risiken frühzeitig identifizieren und mit Hilfe der Fragebögen Kontaktpersonen im Falle einer Infektion nachvollziehen können. Wir bitten an dieser Stelle um ihr Verständnis. Schließlich möchten wir die Risiken für die Patienten und Mitarbeiter des Klinikums minimieren. Bitte nehmen Sie diese Abfrage ernst. Sie helfen uns damit sehr. “Derzeit befinden sich vier bestätigte Covid-19-Patienten sowie 7 Verdachtsfälle im Klinikum zur Behandlung.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)
Ver.di äußert sich zum Schutzschirm für Krankenhäuser und der Versorgung des Personals mit Schutzausrüstung:
Maßnahmen für Krankenhäuser reichen nicht aus – in der Krise muss die bedarfsgerechte Finanzierung sichergestellt sein! Bunderegierung muss Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen höchste Priorität einräumen.
Angesichts der aktuellen Krise um die Corona Epidemie schlagen ver.di Betriebs- und Personalräte der Krankenhäuser im Bezirk Oberpfalz Alarm. Der heute voraussichtlich im Bundesrat beschlossene „Rettungsschirm“ zur Entlastung der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen hilft, bleibt aber völlig unzureichend: „Die weitere Fehlfinanzierung der Krankenhäuser kann zu massiven finanziellen Schieflagen führen. Es kann nicht sein, dass am Ende Krankenhäuser auf den durch die Corona Krise verursachten Kosten sitzenbleiben und infolgedessen Einsparmaßnahmen auf dem Rücken der Beschäftigten abgewälzt werden.“, so Reinhard Birner, Personalratsvorsitzender am Klinikum St. Marien Amberg. Stattdessen muss endlich eine Umkehr stattfinden: „Um die Finanzierung aller notwendigen Maßnahmen gegen Covid-19 in den Krankenhäusern abzusichern, braucht es handhabbare pauschale Lösungen, mit denen die Leistungen der Krankenhäuser bedarfsgerecht finanziert werden können.“, ergänzt der Gesamtpersonalratsvorsitzende der medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (medbo), Bruno Lehmeier, weiter. Roland Gleißner, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Kliniken Nordoberpfalz AG, fügt hinzu: “In den Kliniken muss jetzt das System der Dokumentation und Abrechnung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen, den DRGs, ausgesetzt werden. Es ist jetzt keine Zeit für Gesundheitsbürokratie. Diese bindet Personal, das händeringend benötigt wird.“
Außerdem fordern die Betriebs- und Personalräte gemeinsam die Bereitstellung ausreichender Schutzausrüstung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, damit sich diese selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus schützen können. In der derzeitigen Situation ist das Material oft knapp, die Preise dagegen oft überzogen hoch. Es zeigt sich erneut: der Markt regelt es eben nicht. Schutzausrüstung ist derzeit knapp, weshalb sie oft völlig überteuert verkauft wird. „Dieser Geschäftemacherei muss unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden. Außerdem müssen alle gewerblichen Firmen, die dazu beitragen können, jetzt verpflichtet werden, ihre Produktion umzustellen und dringend benötigte Schutzanzüge, Mundschutz und Desinfektionsmittel herzustellen, um den Schutz der Beschäftigten sowie der Patienten und Pflegebedürftigen sicherzustellen“, erklärte Karin Wagner, Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich 3 – Gesundheit und Soziales.
Aufgrund der Einsparungen im Gesundheitswesen fehlt es an fast allem, Personal, Ausrüstung, Schutzmittel und Kapazitäten. „Das Prinzip „Profit vor Mensch“ rächt sich – die Pandemie zeigt die Verfehlungen der Politik der letzten Jahrzehnte auf wie durch ein Brennglas.“, so Wagner.
(Quelle: Pressemitteilung Ver.di Bezirk Oberpfalz FB3)
Die Verbraucherzentrale Bayern bittet um Hinweise zu Betrug und Abzocke:
Abgezockt und verloren in der Corona-Krise? Verbraucherzentralen bitten um Hinweise
vzbv und Verbraucherzentralen versuchen Betrug, Missbrauch und Wucher in der Corona-Krise zu identifizieren und rufen Verbraucher auf, ihre Fälle zu melden
• Angebliche Wundermittel, Tests an der Haustür, Pishingmails: Verbraucher werden bereits mit vielfältigen Corona-Betrugsmaschen konfrontiert.
• Mit Wucherpreisen, falschen Versprechungen und Fehlinformationen machen manche Anbieter Geschäfte mit der Notlage der Verbraucher.
• vzbv und Verbraucherzentralen gehen bereits gegen Betrüger vor.Betrüger und windige Geschäftemacher nutzen die Verunsicherung durch die Corona-Krise gezielt aus. Sie stehen mit angeblichen Corona-Tests vor der Haustür, versprechen Heilung durch Vitaminpräparate oder nutzen die Krise, um mit gefälschten Mails Passwörter abzugreifen. Solche und andere Fälle monitoren die Marktbeobachtungsteams im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unter intensiver Beobachtung stehen dabei auch ungewöhnliche Preissteigerungen: Mit 999,90 Euro für zehn Atemschutzmasken oder einem halben Liter Händedesinfektionsmittel zum Preis von 199 Euro versuchen durchtriebene Anbieter, Profit aus der Notlage zu schlagen. Um die Betrugsmaschen im Markt umfassend unter die Lupe zu nehmen, sie auszuwerten und dagegen vorzugehen, bittet der vzbv Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Beschwerden in der Corona-Krise über www.marktwaechter.de/corona zu melden. Auch Probleme bei der Stornierung gebuchter Reisen, bei ausgefallenen Veranstaltungen oder durch zu geringe Netzkapazitäten gehören zu den beobachteten Problemfeldern.
„Die Corona-Krise setzt – neben beeindruckender Solidarität – leider auch vielfältige kriminelle Energien und ruchlose Gier frei. Um das zu stoppen, bittet der vzbv Verbraucher Verdachtsfälle an die Verbraucherzentralen und ihren Bundesverband zu melden“, sagt Sven Scharioth, Leiter des Geschäftsbereichs Marktbeobachtung beim vzbv. „Gerade in Krisenzeiten sind wir für die Verbraucher da. Wir appellieren an Sie, uns Ihren Ärger mit Anbietern in der Corona-Krise zu melden, damit wir die Fälle untersuchen und, wo möglich, juristisch dagegen vorgehen können. Dann haben Betrüger mit falschen Versprechen für überteuerte Produkte keine Chance, sich mit den Sorgen und Ängsten der Verbraucher eine goldene Nase zu verdienen.“
(Quelle: Pressemitteilung Verbaucherzentrale Bayern)
Der Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Dr. Georg Haber appelliert an die Bevölkerung:
Das Handwerk in Ostbayern braucht weiterhin Aufträge
Appell des Präsidenten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Dr. Georg Haber an Verbraucher und öffentliche Hand, um Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichernDas Corona-Virus hat unser Alltagsleben verändert. Große Teile des öffentlichen Lebens stehen still und viele Geschäftstätigkeiten wurden eingestellt. Jedoch dürfen die handwerklichen Versorger und Dienstleister Ostbayerns bis auf wenige Ausnahmen ihre Leistungen weiterhin anbieten. In dieser Krise zeigt gerade wieder das Handwerk, wie es als Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe Verantwortung lebt. Das Handwerk in Ostbayern leistet Enormes, um neben dem eigenen Geschäftsbetrieb auch die Grundversorgung aufrecht zu erhalten und trägt damit zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität unserer Region bei.
„Das ostbayerische Handwerk ist sich seiner Verantwortung bewusst und versucht auch in diesen schwierigen Zeiten seine Kunden bestmöglich zu bedienen“, so Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. „Dazu braucht es aber auch weiterhin die Aufträge, sowohl der Verbraucher als auch der öffentlichen Hand.“ Schon jetzt zeigt sich, dass immer mehr Kunden ausbleiben, Aufträge storniert oder gar nicht mehr erst vergeben werden: „Bitte halten Sie gerade in diesen Zeiten dem Handwerk in Ostbayern die Treue. Gehen Sie weiterhin zu Bäckern, Metzgern und Konditoren, die neben dem gewohnten Thekenverkauf auch ein erweitertes Lieferangebot anbieten. Nutzen Sie die zahlreich angebotenen Online-Shops des regionalen Handwerks. Unsere kundennahen Handwerker im gewerblichen Bedarf sowie im Bau-, Ausbau-, und Gesundheitsbereich unternehmen alles, um die Schutzmaßnahmen sowohl beim Kunden als auch bei den eigenen Mitarbeitern einzuhalten.“ Wie hart die Corona-Krise das ostbayerische Handwerk treffen wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Es muss jedoch unbedingt erreicht werden, dass das Handwerk auch in Zukunft als Stütze der regionalen Wirtschaft fungieren kann und weiterhin tief in unserer Gesellschaft verwurzelt bleibt. Der Kammerpräsident: „Jeder, der in der gegenwärtigen Situation weiter beim Handwerker einkauft und Dienstleistungen in Auftrag gibt, hilft dabei, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.“
(Quelle: Pressemitteilung Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz)
Die Asklepios Kliniken im Landkreis Schwandorf fürchten bürokratischen Mehraufwand:
Die drei Asklepios Kliniken im Landkreis Schwandorf bereiten sich seit Wochen mit Hochdruck auf die zu erwartende weitere Ausbreitung der Coronavirus Pandemie und einen Anstieg stationärer Covid-19 Fälle vor. Sie sind gemäß den Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) gut gerüstet, unterstreichen die Geschäftsführer im Städtedreieck, Kathrin Hofstetter, in Lindenlohe, Marius Aach, und in Oberviechtach, Dr. Joachim Ramming (zugleich Regionalgeschäftsführer).
Dennoch bedeutet diese Situation aber auch: Das medizinische Personal steht unter hoher Belastung – ungeachtet dessen halten die Krankenkassen weiterhin an Prüfpflichten fest, „binden so in den Krankenhäusern dringend für die Patientenversorgung benötigtes Personal und riskieren damit das Wohl der Patienten“, schlägt Dr. Ramming im Namen seiner KollegInnen Alarm.
Zum Hintergrund: Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK Bayern als größter medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Deutschland unter anderem die Abrechnungen der Krankenhäuser für vom Krankenhaus erbrachte Leistungen. Normalerweise geschieht diese Prüfung in Bayern überwiegend über Falldialoge. Prüfer des MDK besuchen auf Geheiß der Krankenkassen die Häuser vor Ort und führen die Prüfung der Akten im Austausch mit den Fallmanagern der Krankenhäuser durch. Aus Gründen des Infektionsschutzes in Zeiten der COVID-19 Pandemie wurden diese Vor-Ort-Prüfungen zu Recht mit Wirkung vom 17.03.2020 ausgesetzt.
Aber: Die Krankenkassen halten weiterhin an der gesetzlich festgelegten Prüfverpflichtung fest und fordern die Kliniken nun auf, die entsprechenden Akten zu kopieren und postalisch einzureichen.
Dr. Ramming: „Selbst bei der, im Rahmen des vom Bundestag beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vorgesehen Prüfquote von nur 5 Prozent für das Jahr 2020 und der noch nicht geprüften Altfälle aus 2019 müssten in den kommenden Wochen in unseren drei Kliniken rund 1.300 Akten kopiert und verschickt werden. Das führt dazu, dass unsere Mitarbeiter, anstatt sich um die Versorgung der Patienten kümmern zu können, stattdessen durch einen nicht zumutbaren Bürokratieaufwand gebunden werden.“ Die Forderung der Krankenkassen gehe damit nicht nur zu Lasten der Mitarbeiter, sondern auch zu Lasten der Versorgung der Patienten.
„Unser gemeinsames Ziel sollte es daher sein, im gemeinsamen Dialog aller Beteiligter (MDK, Krankenkassen, Gesundheitsministerium) eine Lösung zu erreichen und den Krankenhäusern in Krisenzeiten wie diesen Prüfungen vorübergehend zu ersparen“, so Dr. Ramming weiter.
Auch die Bayerische Krankenhaus Gesellschaft (BKG) setzt sich für ein entsprechendes Vorgehen ein. „Es geht hier nicht darum, dass wir uns vor entsprechenden Prüfverfahren drücken wollen, sondern einzig um das Wohl unserer Mitarbeiter und Patienten in dieser Ausnahmesituation. Wir müssen alle gemeinsam unsere Kräfte bündeln, um diese Pandemie zu bewältigen. Dabei sollten wir vor allem unsere Mitarbeiter, die rund um die Uhr für die Versorgung unserer Patienten im Einsatz sind und einen super Job machen, vor unnötigen bürokratischen Belastungen schützen.“
(Quelle: Pressemitteilung Asklepios Kliniken)
Die Stadt Weiden richtet ein zusätzliches mobiles Labor ein:
Mobiles Labor des Bernhard-Nocht-Instituts am Klinikum Weiden zur Ausweitung der Diagnostik auf das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) eingerichtet
Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin richtet am Klinikum Weiden ein mobiles Labor (European Mobile Lab) ein. Dadurch werden die Laborkapazitäten für die Auswertung der Tests in Weiden i.d. OPf. um bis zu einhundert Tests pro Tag ausgeweitet. Das Labor wird durch Mitarbeiter des Instituts betrieben und soll ab Freitag, den 27. März 2020 seine Arbeit aufnehmen.
Die Einrichtung ist für die Diagnostik von priorisierten Tests auf das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) ausgelegt und ermöglicht Testergebnisse innerhalb von vier bis sechs Stunden.
Das Technische Hilfswerk hat den Transport von Hamburg nach Weiden i.d.OPf. in der Nacht zum 26.03.2020 ermöglicht.
Der Einsatz ist zunächst für 14 Tage vorgesehen.
Die verbleibenden Kosten werden durch die Stadt Weiden i.d.OPf,
und die Landkreise Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth zu je gleichen Teilen getragen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Über 1000 Lehrkräfte aus ganz Bayern melden sich freiwillig für Einsatz in Gesundheitsämtern:
Bayerns Kultusminister Michael Piazolo bedankt sich für die große Resonanz unter Lehrerinnen und Lehrern auf den Aufruf zum freiwilligen Einsatz an den Gesundheitsämtern. Über 1000 Lehrkräfte meldeten sich innerhalb einer Woche, um die Gesundheitsämter bei Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Kultusminister Michael Piazolo: „Die überwältigende Resonanz zeigt die große Hilfsbereitschaft und Solidarität unserer Lehrkräfte. Sie unterstützen unser Gesundheitswesen in dieser schwierigen Zeit. Das verdient höchsten Respekt. Herzlichen Dank für den Einsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer.“
Der Ministerrat hat beschlossen, dass die Gesundheitsämter kurzfristig um zusätzliche Mitarbeiter verstärkt werden, und alle Ministerien gebeten, Beamte zur Verfügung zu stellen. Die vom Kultusministerium abgeordneten Lehrkräfte werden an den Gesundheitsämtern verschiedene Verwaltungsaufgaben übernehmen. Sie werden dort beispielsweise bei der Ermittlung von Kontaktpersonen helfen, Bürgeranfragen beantworten oder bei Organisationsaufgaben unterstützen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Die Kliniken Nordoberpfalz AG informieren über die aktuelle Lage:
Seit Montag ist das Diagnostikzelt neben der Notaufnahme des Klinikums Weiden in Betrieb. Die Erfahrungen der ersten Tage sind dabei positiv: die Bevölkerung beachtet die Hinweise weitestgehend, wonach dieser zusätzliche Bereich nur bei einem voraussichtlich nötigen stationären Aufenthalt aufgesucht werden soll. Auch die Betreuung von schwangeren Patientinnen aus dem Raum Tirschenreuth ist neu aufgestellt.
Über das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Kliniken Nordoberpfalz AG mehr als 20 Beatmungsgeräte und zehn Monitore erhalten, die ab sofort für die intensivmedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. Die Geräte werden nach Bedarf auf die Standorte Weiden und Tirschenreuth verteilt, wobei der Schwerpunkt am Klinikum Weiden liegt. Zudem wird über das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) eine dringend für den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nötige Lieferung an Schutzausrüstung erwartet. „Wir stehen in engem Austausch mit dem Krisenstab unserer drei Gebietskörperschaften, in dem auch unsere Medizinische Direktorin Michaela Hutzler eingebunden ist. Über diesen werden die Lieferungen koordiniert. Diesem Kreis gilt unser Dank ebenso wie den vielen Initiativen und Unterstützern aus Wirtschaft und Gesellschaft“, so Dr. Thomas Egginger, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG.
Um Kapazitäten für die Behandlung von CoVid-19-Patientinnen und Patienten am Krankenhaus Tirschenreuth zu schaffen, ist die dortige Gynäkologie und Geburtshilfe am vergangenen Wochenende geschlossen worden. Die ambulante Versorgung mit einem geburtshilflich erfahrenen Arzt ist über das MVZ St.-Peter-Straße in Tirschenreuth aber weiterhin gewährleistet (Montag bis Freitag: 8 – 12 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13 – 17 Uhr).
Aufgrund der aktuellen Situation werden dabei derzeit vorrangig Schwangere, Notfälle und Schmerzpatientinnen behandelt. Terminvereinbarungen können unter 09631 / 3300 oder 09631 / 79307 vorgenommen werden. Hier werden auch Geburtsplanungen aus dem Raum Tirschenreuth für das Klinikum Weiden durchgeführt. Außerhalb der genannten Zeiten kann auch die Station T2 am Krankenhaus Tirschenreuth kontaktiert werden, wo Anruferinnen alle relevanten Informationen erhalten.
Am Klinikum Weiden steht die Geburtshilfe in vollem Umfang zur Verfügung. Der Zugang zum Klinikum erfolgt dabei ausschließlich über die Notaufnahme. Dort werden die schwangeren Patientinnen befragt, ob sie Symptome einer CoVid-19-Erkrankung zeigen. Ist dies der Fall oder kommen sie aus einer Region mit einer hohen Falldichte, erhalten Sie einen Mundnaseschutz und gelangen dann zum Kreißsaal. Aber auch Schwangere ohne Symptome erhalten auf Wunsch natürlich entsprechende Schutzausrüstung. Dies gilt auch für die jeweilige Begleitperson bei der Entbindung. Auch weiterhin können Väter am Klinikum Weiden mit entsprechender Schutzausrüstung bei der Geburt mit im Kreißsaal anwesend sein. Ein Ausschluss der Väter von der Geburt, wie es inzwischen in vielen anderen Häusern gehandhabt wird, erfolgt hier nicht.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz AG)
Das Landratsamt Schwandorf informiert über die Helferausweise für Einkaufshilfen:
Helfer, die für mehrere Menschen einkaufen und deshalb größere Mengen benötigen, können in den nächsten Tagen eine Bestätigung erhalten, die sie als ehrenamtlichen Corona-Helfer ausweist. Dieses Projekt ist bei der Lernenden Region angesiedelt. Den Ausweis können diejenigen Privatpersonen und Initiativen erhalten, die in der Übersicht des Landratsamtes gelistet sind.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Soziales und Arbeit informiert über die Möglichkeiten gewaltbetroffener Frauen:
Die Corona-Pandemie beschränkt das öffentliche Leben. Durch die gestiegene Nähe im häuslichen Bereich können sich Konflikte zwischen Partnern und Partnerinnen verstärken. „Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder müssen auch weiterhin und gerade jetzt zuverlässig unsere Hilfe erhalten“, so Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner. „Das bedeutet: Selbstverständlich kann trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen die eigene Wohnung verlassen werden, um Hilfsangebote aufzusuchen! Wir haben ein gut funktionierendes, flächendeckendes Netz an allgemeinen, niedrigschwelligen Beratungsangeboten wie Ehe- und Familienberatungsstellen sowie Erziehungsberatungsstellen“, betont die Ministerin.
Geht es nicht nur um Konflikte, sondern um häusliche Gewalt, stehen die 33 speziellen staatlich geförderten Fachberatungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sowie das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016 zur Verfügung. Auch via Online-Beratung unterstützen die Beratenden dort Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tage im Jahr rund um die Uhr statt.
Auch der Austausch zwischen den Behörden ist wichtig: Wenn es zu einer Zunahme von Fällen kommt, in denen die Notwendigkeit besteht, Opfer und Täter eine gewisse Zeit oder dauerhaft zu trennen, wird wie üblich zunächst die Polizei die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Aggressor voll ausschöpfen. Dies bedeutet: Wenn möglich, werden die Täter der Wohnung verwiesen.
Für die Fälle, in denen die einzig mögliche Lösung darin besteht, dass das Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung verlässt, prüft das Sozialministerium derzeit, inwiefern zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können und klärt die damit in Zusammenhang stehenden Finanzierungsfragen. Dabei werden auch die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden, da es in erster Linie Aufgabe der Kommunen ist, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auch zu klären, welche Arten von Unterkünften überhaupt vor Ort und für diese spezielle Zielgruppe geeignet sind.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Soziales und Arbeit)
Die Gesellschaft für Sicherheitspolitik informiert seine Mitglieder über weitere Informationsangebote:
Inzwischen hat die Corona-Krise leider auch unser Land, man möchte fast meinen: die Welt fest im Griff. Um das Ziel einer weiteren, zumindest exponentiellen Ausbreitung des Virus einzuschränken, sind unsere gewohnten Freiheiten eingeschränkt. Sie kennen und verfolgen die täglichen Meldungen mit Sicherheit genau so gut wie wir.
Ihnen ist bekannt, dass unsere Veranstaltungen aus nachvollziehbaren Gründen bis vorerst Ende Mai 2020 abgesagt werden mussten. Um Ihr Interesse für Sicherheitspolitik auch in der jetzigen, sicherlich für uns alle nicht einfachen Phase bedienen zu können, möchten wir Ihnen heute die unterschiedlichen Online-Angebote der GSP ans Herz legen. Sie wurden von der Bundesebene der GSP eingerichtet und wenden sich an alle Interessierte:Zentraler Kanal ist unsere
Webpage: Hier bündeln wir alle Informationen und Zugänge zu den verschiedenen Kanälen und informieren über die GSP, unsere Arbeit und die Aktivitäten in unseren deutschlandweiten Sektionen. Schauen Sie doch einfach mal rein.
Der GSP-Blog: Hier werden Beiträge zu sicherheitspolitischen Themen eingestellt. Wir laden Sie herzlich ein, sich mit kurzen oder auch längeren Kommentaren zu beteiligen. Aktuell sind auch Beiträge zu den möglichen sicherheitspolitischen Folgen der CoronaKrise eingestellt. Durch Ihre persönlichen Beiträge wird der Blog erst interessant und reflektiert zu einem Thema Meinungen aus unterschiedlichen Erfahrungswelten.
Die Auftritte bei Twitter und Facebook sind eingerichtet und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wir kommentieren dort sehr rege sicherheitspolitische Entwicklungen und stellen gehaltvolle Informationen bereit. Was auch immer Sie von diesen neueren Medien halten, schauen Sie doch einmal unvoreingenommen vorbei und beteiligen sich an der Diskussion. Durch Ihre Likes oder als Follower unterstreichen Sie die Relevanz dieser Kanäle.
YouTube-Kanal: Dieser Kanal ist gerade erst im Aufbau. Ein Anfang ist gleichwohl gemacht. Er wird künftig stärker mit Inhalten befüllt.
Der Newsletter informiert Sie regelmäßig über die Gesellschaft für Sicherheitspolitik, aber auch über relevante aktuelle sicherheitspolitische Themen. Sie können den Newsletter über die Webpage der GSP abonnieren und erhalten ihn so stets ganz aktuell und bequem als E-Mail zugesandt.
Liebe Mitglieder und Freunde der Gesellschaft für Sicherheitspolitik,
unser Ziel dieser Digitalisierungsoffensive ist es, als „Gemeinschaft GSP“ noch näher zusammen zu rücken und miteinander auch in neuen Formaten zu diskutieren. Zudem ist sie ein Stück Zukunftssicherung unserer GSP, denn so wollen wir auch die Aufmerksamkeit neuer Zielgruppen gewinnen.
All die Mühen, die in die Realisierung dieser neuen Kommunikationswege geflossen sind und auch zukünftig aufgewendet werden, lohnen aber nur dann, wenn Sie diese Arbeit durch Ihre geschätzte Beteiligung aufwerten. Die anstehende Zeit der eingeschränkten externen Kontakte durch das Corona-Virus gibt Gelegenheit, die neuen Medien kennen zu lernen. Vielleicht probieren Sie es einfach mal.
Bitte bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen nach der Wiederaufnahme unserer regelmäßigen Vortragsabende und werden Sie zeitgerecht informieren.
(Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Sicherheitspolitik)
Dran bleiben! Das ist die Antwort der Evangelischen Jugend im Dekanat Weiden auf die Coronakrise:
Jeden Tag um 5 Uhr nachmittags veröffentlichen die Mitarbeitenden des Evangelischen Jugendwerkes Texte, die dazu einladen, „dran“ zu bleiben und den Mut nicht zu verlieren. Sie erscheinen auf der Website, auf Instagram und Facebook.
Die Botschaften stammen hauptsächlich von den jungen Ehrenamtlichen, die sich in ihrer Freizeit in der Jugendarbeit engagieren. Sie teilen ihre Vorfreude auf die Zeltlager im Sommer genauso wie ein Gebet des Theologen und Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer.
Dekanatsjugendreferent Thomas Vitzthum ist begeistert von der Resonanz. „Viele haben zugesagt, dass sie bei der Aktion mitmachen wollen. Das freut uns sehr.“Gerade jetzt in dieser schwierigen Situation möchte das Team aus dem Jugendwerk die Jugendlichen begleiten. Das Angebot solle dazu beitragen, die Gemeinschaft unter den jungen Leuten zu stärken – auch wenn sie sich gerade nicht treffen könnten. „Wir möchten dran bleiben an den Jugendlichen und ihnen gute Gedanken mitgeben, wie sie mit ihrem Frust oder ihrer Langeweile umgehen können“, erläutert Vitzthum.
Eine ganz besondere Idee hat sich das Jugendwerksteam für die Woche vor Ostern ausgedacht: „Ostern wird heuer anders. Auch wenn dieses Mal keine Gottesdienste gefeiert werden können, soll die Mut machende Botschaft des Osterfestes die Jugendlichen erreichen. Dazu haben wir uns eine Osterüberraschung ausgedacht“, verrät der Dekanatsjugendreferent.
„Das ist mal nichts Digitales, sondern ein Geschenk mit Inspirationen für die Tage vor Ostern und das Osterfest. Es ist gedacht für alle interessierten jungen Menschen ab etwa 14 Jahren.“ Wer neugierig auf die Osterüberraschung ist, kann sie bis spätestens Sonntag, den 5. April kostenlos im Evangelischen Jugendwerk bestellen unter info@ej-weiden.de oder WhatsApp-Info-Service 0152 345 967 86.
(Quelle: Pressemitteilung Dekanat Weiden)
Die Stadtwerke Amberg bieten betroffenen Unternehmen schnelle Hilfe an:
Durch das Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern durch das Coronavirus mussten zahlreiche Gasthäuser und Kleinbetriebe auch in Amberg schließen. Die Idee, den zwangsgeschlossenen Gasthäuser und Kleinbetrieben bei der monatlichen Abschlagspauschale entgegen zu kommen, kam von Maximilian Winkler von der Brauerei Winkler und wurde von den Stadtwerken Amberg aufgegriffen.
Als schnelle, unkomplizierte Hilfe bieten die Stadtwerke Amberg den betroffenen Kleinunternehmen an, die monatliche Abschlagspauschale für die Fälligkeiten 30 April 2020 und 31. Mai 2020 auf die Hälfte zu reduzieren. Hierzu wird ein Foto vom aktuellen Zählerstand und eine Erklärung für die Reduzierung benötigt, beispielsweise, dass die Schließung angeordnet wurde und damit der Strom-, Gas-, Wasserverbrauch sich deutlich reduziert hat.
Das Foto und die Erklärung sind dann per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-amberg.de zu senden.Die Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH lebt seit vielen Jahren eine gute Partnerschaft mit den Gastronomen und Kleinbetrieben vor Ort. „Uns ist wichtig, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen und wünschen allen Betroffenen das Allerbeste!“, so Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH-Geschäftsführer Prof. Dr. Stephan Prechtl und Maximilian Winkler von der Brauerei Winkler.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtwerke Amberg)
Die kommunale Jugendarbeit Amberg-Sulzbach unterstützt Eltern mit Freizeittipps für Kinder:
Spielplatz geschlossen, Kindergarten zu, Schule fällt aus. Da kann es den Kindern schnell mal langweilig werden, wenn sie zuhause herumhängen müssen. Mit Tipps und Ideen unterstützt die Kommunale Jugendarbeit Amberg-Sulzbach Eltern und Betreuer dabei, ihre Kinder bei Laune zu halten und sinnvoll zu beschäftigen. Jeden Tag verschickt die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai eine neue PDF mit verschiedenen Vorschlägen für die Nachmittags- und Abendgestaltung via E-Mail. Unter www.koja-as.de/service-und-angebot/tipps/ können die Angebote zu jeder Tag- und Nachtzeit abgerufen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Kommunale Jugendarbeit Amberg-Sulzbach)
Der Deutsche Realschullehrerverband (VDR) zieht eine Zwischenbilanz und gibt einen Ausblick in der Krisenzeit:
Digitaler Unterricht in Krisenzeiten – Und wie geht es weiter mit den Prüfungen?
Jürgen Böhm sieht mit Zuversicht in die Zukunft und appelliert an Augenmaß und Aufrechterhaltung der Qualität
„In dieser Zeit der Krise sehen sich unsere Lehrkräfte großen Herausforderungen gegenüber. Seit über einer Woche unterrichten sie die Kinder im Fernunterricht, erstellen Material, stellen es digital zur Verfügung über Moodle, Mebis und Co. oder einfach per Mail, besprechen mit den Schülern Inhalte in Videokonferenzen, chatten, hören sich Sorgen und Ängste an und ermuntern oder trösten“, betont Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR) und gibt eine kurze Zwischenbilanz.Dass die geforderten flächendeckenden Schulschließungen zwingend und dringend notwendig waren, zeigten die aktuellen Fallzahlen. Mit den Kontaktverboten bzw. den Ausgangsbeschränkungen in allen Bundesländern wurde ein weiterer Schritt getan, die den Ernst der Lage deutlich macht.
„Seit dem 13. März ist erkennbar, dass alle Betroffenen an einem Strang ziehen: Schüler, Eltern und Lehrkräfte.“
Die Lehrkräfte müssten mitunter sehr kreativ und innovativ an die Herausforderung herangehen, um möglichst die Inhalte aller Fächer nach Stundenplan zu vermitteln. Nicht alle Kinder sind zu Hause mit gutem Internet oder mit geeigneten Endgeräten ausgestattet. Das erschwere die Arbeit mancherorts. „Die Infrastrukturen sind leider nicht bundesweit optimal. Hier wird man in Zukunft großen Handlungsbedarf haben und einige Bundesländer müssen unbedingt nachsteuern“, fordert Böhm.Zum Glück sei die Realschule im informationstechnischen Bereich traditionell gut aufgestellt, sodass die Schüler hier in der Regel ohnehin geschult und vorbereitet seien.
Manche Eltern zeigten sich überfordert, weil sie meinten, sie müssten nun die Rolle des Lehrers übernehmen. „Es reicht jedoch, wenn die Eltern, wie bisher, darauf achten, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Aufgaben zu Hause erledigen. Die Fragestellungen und der Unterricht an sich kommen aber nach wie vor von den Lehrkräften“, betont der Bundesvorsitzende.Dass einzelne Bundesländer im Hinblick auf die Abschlussprüfungen auf Qualität und Fairness völlig verzichten möchten, sieht Böhm auch mit Blick in die Zukunft sehr kritisch. „Ein Abschluss, der Qualität und Leistung verspricht, darf nicht einfach so vergeben werden. Hier helfen unüberlegte Schnellschüsse nicht weiter. Es sind derzeit intelligente Lösungen gefragt, die Entlastungen für Schüler und Lehrkräfte in dieser schwierigen Zeit beinhalten. Zudem ist es wenig fair, wenn Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit mehr erhalten, sich durch Prüfungen zu verbessern. Manche müssen mit den bisherigen Durchschnittsleistungen fürchten, gar keinen Abschluss zu halten“, befürchtet Böhm.
„Wichtig ist jetzt vor allem, die jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, tragfähige Lösungen in allen Bundesländern anzustreben und die Jugendlichen bestmöglich auf ihren Realschulabschluss oder das Erreichen des Klassenziels vorzubereiten. Wir müssen das gemeinsam und mit Zusammenhalt auch von zu Hause aus schaffen. Denn die Gesundheit aller muss im Vordergrund stehen!“ fordert Jürgen Böhm.
(Quelle: Pressemitteilung Deutscher Realschullehrerverband)
Die Agentur für Arbeit Weiden informiert:
Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.
Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX.
Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der BA und der Integrations-/ Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzeigejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Bei einer Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Weiden)
Die „Soforthilfe Corona“ wird in der Oberpfalz gut angenommen:
Mehr als 17.000 Anträge: „Soforthilfe Corona“ wird in der Oberpfalz bestens angenommen
Regensburg. Bei der Regierung der Oberpfalz sind bereits 17.000 Anträge auf die „Soforthilfe Corona“ eingegangen. Das teilt der Regensburger Landtagsabgeordnete und Finanzpolitiker Tobias Gotthardt (FREIE WÄHLER) mit. Gotthardt betonte, dass ihm Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger am Mittwoch bei einem Gespräch versichert habe, dass die Soforthilfezahlung bereits auf Hochtouren laufe. Das Ziel sei, dass alles, was aktuell beantragt sei, innerhalb der nächsten acht bis zehn Tagen ausbezahlt werde. „Wir halten so die Schäden für Bayerns Mittelstand möglichst gering“, betont Gotthardt, der Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzen des Bayerischen Landtags ist.
Der Zuwendungsbedarf der eingegangenen Anträge liegt allein in der Oberpfalz bei mehr als 127 Millionen Euro. Knapp vier Millionen Euro wurden bereits zur Auszahlung allein in der Oberpfalz angewiesen. Insgesamt wurden bereits 56,5 Millionen Euro in ganz Bayern zur Auszahlung angewiesen. Abgeordneter Gotthardt dankte den Beamten an den Regierungen für die Arbeit auch über das Wochenende, die dafür sorgen, dass die betroffenen Betriebe möglichst schnell an die dringend benötigte Liquidität kommen, damit Insolvenzen verhindert werden können.
(Quelle: Pressemitteilung Büro MdL Tobias Gotthardt)
Die Stadt Weiden hat die Angebote der Lebensmittellieferung auf einer Webseite gebündelt:
Die Coronakrise stellt auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer, ob groß ob klein, vor große Herausforderungen. So ist es auch für die Beschicker des Wochenmarktes in der derzeitigen Lage nicht einfach Umsätze zu generieren, da durch die Absage des Wochenmarktes eine wichtige Einnahmequelle weggebrochen ist. Auf der anderen Seite hat sich die Nachfrage nach Liefermöglichkeiten von Lebensmitteln, warmen Speisen und anderen Waren deutlich erhöht. Es gibt bereits viele unterschiedliche Initiativen und Projekte um hier die Menschen zu unterstützen.
In Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing Weiden e. V. versucht die Stadt Weiden i.d.OPf. die unterschiedlichen Angebote zu bündeln. Unter: https://stadtmarketing-weiden.de/wp-content/uploads/Lieferangebote-1.pdf kann eine Liste der verschiedensten Angebote abgerufen werden. Die Liste wird ständig erweitert und aktualisiert. Auch wird es in Kürze auf der Homepage des Stadtmarketings entsprechende Informationen geben. „Damit beweist die Stadtgesellschaft einmal mehr großen Zusammenhalt in diesen schwierigen Zeiten. Uns bleibt nur einfach Danke zu sagen“, zeigt sich Oberbürgermeister Kurt Seggewiß von den vielfältigen Aktivitäten angetan.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Auch der Service am Standesamt in Weiden ist eingeschränkt:
Die aktuelle Lage führt auch in Teilen der Verwaltung zu Einschränkungen des Serviceangebots. So ist beim Standesamt derzeit nur ein kleineres Serviceportfolio verfügbar. Die aktuellen Dienstleistungen des Standesamts mit den entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Homepage der Stadt – Rubrik Familie – Standesamt abrufbar. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Bei allen sonstigen Fragen oder Unsicherheiten bzgl. unseres derzeitigen Serviceangebots steht Ihnen auch das Bürgertelefon unter: 09 61 / 81 38 38 oder per Mail bt@weiden.de jederzeit gerne zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Der Landkreis Schwandorf informiert:
Bürgertelefon auf zehn Plätze ausgeweitet
Das für die Bevölkerung unter der Nummer 09431 471-150 eingerichtete Bürgertelefon zum Coronavirus wurde aufgrund der sehr starken Auslastung erneut ausgeweitet. War man mit vier Plätzen gestartet, die vor einer Woche auf acht aufgestockt wurden, so wurden jetzt zwei weitere Plätze eingerichtet, auf denen gleichzeitig gesprochen werden kann. Um das zu realisieren und dabei auch die gebotenen Abstände zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einhalten zu können, wurde das Telefonteam vom ersten Stock des Landratsamtes in das Untergeschoss verlegt. Die Telefonnummer bleibt dieselbe.Behoben ist eine Unstimmigkeit mit dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts. Dort waren bis gestern keine Fallzahlen aus dem Landkreis Schwandorf abrufbar. „Wir haben jeden Tag korrekt gemeldet, manchmal auch zweimal am Tag, aber es gab ein Software-Problem, das jetzt vom Tisch ist“, freut sich Pressesprecher Hans Prechtl, der es für wichtig erachtet, dass öffentliche Informationsquellen glaubwürdig sind. „Die Sache ist damit aber abgehakt“, leitet er zum nächsten Thema über.
Wertstoffhöfe bleiben auch am Wochenende geschlossen
Solange die von der Bayerischen Staatsregierung verordnete Ausgangssperre gilt, bleibt es dabei, dass die Recyclinghöfe im Landkreis Schwandorf geschlossen bleiben. Absoluten Vorrang hat es, mögliche Infektionswege soweit wie möglich zu unterbinden. Für die regelmäßig anfallenden Abfälle des täglichen Lebens bleibt die Entsorgung vollständig gesichert, da Restmülltonne, Papiertonne und graue und blaue Wertstoffsäcke termingerecht entleert bzw. abgeholt werden. „Große Entrümpelungsaktionen passen nicht in diese Zeit, die von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein muss“, bittet Prechtl um Verständnis für diese Entscheidung.Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage zusammengefasst.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
Das Klinikum St. Marien Amberg informiert über den heutigen Krisenstab:
Viele Anfragen erreichen das Klinikum im Moment auch zum Thema Entbindung. Besonders für schwangere Frauen, die kurz vor der Geburt stehen, ist die momentane Lage besonders belastend. Vielen brennt die Frage unter den Nägeln: Darf der werdende Vater bei der Geburt mit dabei sein? Klinikumsvorstand Manfred Wendl stellt klar: „Bei der Entbindung im Klinikum St. Marien Amberg dürfen die Väter dabei sein.“
Weitere fleißige Näherinnen aus Stadt und Landkreis fragen außerdem im Klinikum an und nähen für unsere Mitarbeiter einen Mund-Nasenschutz. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. „Alles, was uns hier erreicht, wird an unsere Mitarbeiter verteilt“, betont Wendl.
Derzeit befinden sich 3 bestätigte Covid-19-Patienten sowie 10 Verdachtsfälle im Klinikum zur Behandlung.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)
Die Stadt Amberg ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf:
Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, dazu aufgerufen hat, im Kampf gegen die Corona-Pandemie mitzuwirken und sich zu einem Einsatz bereitzuerklären. Angesichts der Tatsache, dass derzeit nicht sicher absehbar sei, wie sich die Pandemie weiter entwickelt, sei es wichtig, im Gesundheitswesen auf große Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Deshalb werden alle Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte sowie Medizinisch-technische Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinische Fachangestellte (MFA), die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, um Unterstützung gebeten. Bürgerinnen und Bürger, die sich registrieren lassen möchten, können dazu auf der Website www.pflegepool-bayern.de ihre Daten hinterlegen.
Diese werden ausschließlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verwendet und weitervermittelt. Im Bedarfsfall erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme und Zuweisung zu einem regionalen Einsatzort. Für den Fall eines Einsatzes bleibt der aktuelle Arbeitsvertrag bestehen. Die betreffenden Personen werden unter Lohnersatz bzw. Lohnfortzahlung von der gegenwärtigen beruflichen Tätigkeit freigestellt.
Zusammen mit der Ministerium bittet auch Oberbürgermeister Michael Cerny all Jene, die für diesen Einsatz infrage kommen, ihre Einsatzbereitschaft zu signalisieren und sich in der Datenbank aufnehmen zu lassen. Ihnen sowie allen bereits tätigen medizinischen und Pflegekräften dankt der Amberger Oberbürgermeister vielmals für ihr Engagement im Kampf gegen den Coronavirus. „ich weiß, sie leisten derzeit Übermenschliches. Dafür auch im Namen der Betroffenen, mein herzliches Dankeschön“, so OB Cerny.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter unterstützen Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Anzeigen für 2019 können ausnahmsweise bis zum 30. Juni statt 31. März abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die BA keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verspäteter Abgabe einleiten. Die Integrations- und Inklusionsämter werden zudem für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni keine Säumniszuschläge erheben. Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations- bzw. Inklusionsämter zahlen.
Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Herausforderungen konfrontiert, z.B. Schließungen von Einrichtungen und Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten sowie Mitarbeitenden im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Die Agentur für Arbeit Schwandorf und das Jobcenter bitten die Bevölkerug, stets die richtigen Telefonnummern für die jeweiligen Anliegen zu nutzen:
Die Telefonleitungen der Agentur für Arbeit Schwandorf und der drei Jobcenter in der Region sind wie berichtet derzeit stark ausgelastet. Daher wurden Notfallrufnummern eingerichtet und veröffentlicht, um die Erreichbarkeit für dringende Anliegen weiterhin zu gewährleisten.
In den vergangenen Tagen haben jedoch sehr viele Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit bei den Jobcentern angerufen, um ihre Anliegen zu schildern. Dort können diese nicht bearbeitet werden und es geht wertvolle Zeit verloren. Die Agentur für Arbeit Schwandorf und die drei Jobcenter bitten die Kundinnen und Kunden, stets direkt die korrekte Telefonnummer zu wählen.
Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Schwandorf nutzen bitte ausschließlich die Nummer 09431 200 400. Diese gilt für die Geschäftsstellen Schwandorf, Oberviechtach, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Cham und Bad Kötzting.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters Schwandorf verwenden bitte die Nummer 09431 200 900. Das Jobcenter Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg ist unter der Nummer 09621 912 900 erreichbar. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Cham verwenden bitte die bekannte Nummer 09971 995 804.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Auch die Volkshochschulen sind von den Ausgangsbeschränkungen betroffen. Deshalb gibt es jetzt ein neues Format zum Lernen zuhause:
VHS daheim
Die Volkshochschulen in Bayern und Deutschland haben geschlossen, doch das Internet wird zur nicht ganz neuen Wissensplattform. Es gibt jetzt jede Woche ein neues Programm aus den verschiedenen Volkshochschulen, zum Livestreamen oder zum hernach Anschauen. Den Link zu den Veranstaltungen findet man online bei der Volkshochschule (etwa www.vhs-schwandorf-land.de): „vhs.daheim – Online lernen mit den bayerischen Volkshochschulen“. Die Termine sind täglich 10 Uhr und 19.30 und reichen von Astrophysik über Theologie, Bayerische Geschichte bis hin zu Gymnastik und Kochen mit Kindern. Das besonders Gute dran: diese Veranstaltungen sind kostenlos, und es gibt die Möglichkeit zur Interaktion, d.h. Chat.Vielleicht besonders wichtig ist die ethische Komponente, Dr. Matthias Hoesch spricht am Samstag 28. März, 19.30 im LiveStream über „Wie sollen wir handeln? Eine Einführung in Ethik einer Krisenzeit“.
Vergessen werden darf nämlich nicht, dass das Funktionieren von Strom- und Wasserversorgung, von der Bereitstellung von Lebensmitteln bis zur Entsorgung unserer Abfälle auf dem Handeln von Menschen beruht, die wie das Pflegepersonal gefährdet sind. Auch unsere Internetangebote funktionieren nur, wenn dies alles gewährleistet ist. Unser Dank an alle, die in der gegenwärtigen Situation eine „Normalität“ gewährleisten.
(Quelle: Pressemitteilung VHS Städtedreieck)
Die bayerischen Volkshochschulen sind weiterhin für Sie da! Jährlich nehmen rund zwei Millionen Menschen in Bayern die Angebote der bayerischen Volkshochschulen wahr. Die Aussetzung des Präsenzkursbetriebs durch die Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung trifft auch die Volkshochschulen und v.a. ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer hart. Volkshochschulen sind Orte der Begegnung, des Austauschs und der Integration. Das bleiben sie auch während der aktuellen Gesundheitskrise mit ihren notwendigen Ausgangsbeschränkungen und der gebotenen „sozialen Distanzierung“. Zum Glück haben die Volkshochschulen in Vorkrisenzeiten Geld und Grips in die Entwicklung online-gestützter Lehr- und Lernangebote und die Qualifizierung des vhs-Personals dafür investiert. So brauchen sie jetzt nicht wirklich zusperren, sondern können ihre Bildungsverantwortung weiterhin wahrnehmen. „vhs.daheim“ bietet ein interessantes, vielfältiges und für alle kostenfreies Online-Programm.
Am Vormittag gibt es „klassisches“ vhs-Programm mit Kurselementen aus verschiedenen Programmbereichen, am Abend werden Vorträge, Seminare, Lesungen, Konzerte und Gespräche mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten bzw. Künstlerinnen und Künstlern gestreamt. Unter anderem mit dem Astrophysiker Dr. Andreas Müller, der SZ-Journalistin Felicitas Wilke oder dem Kabarettisten Thomas Mayer. Den Angeboten muss man nicht einsam lauschen, sondern kann sich am Diskurs beteiligen, z. B. via Chat. Ansteckungsgefahr besteht allenfalls insofern, dass man vom digitalen Austausch und vom Online-Lernen nicht mehr lassen will. Anbei das Programm von „vhs.daheim“ für die aktuelle Woche. Wir freuen uns über Ihre Berichterstattung und wenn Sie die Angebote in Ihren Medien ankündigen. Gerne können Sie die nächsten Wochenangebote bei uns anfordern. Auch für die Beantwortung von Anfragen und für telefonische Interviews rund um die Situation der Volkshochschulen in Zeiten der Corona-Krise stehen wir zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Volkshochschulen)
Hier können Sie das Programm der Volkshochschulen herunterladen:
Die Maschinenringe und das Bundeslandwirtschaftsministerium starten eine Job-Vermittlungsplattform:
Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. startet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Online-Plattform. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Über eine regionale Suche finden Landwirte und Helfer zusammen. Die Plattform ist seit heute online und steht bundesweit zur Verfügung. Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben. Ziel ist eine schnelle, kostenlose sowie vor allem zuverlässige Hilfe und Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten.
„Durch die umfangreichen Schließungen von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben können viele Menschen gerade nicht arbeiten. Auch wenn alle Betriebe und die Politik bemüht sind, ist heute schon klar, dass viele Menschen in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen Probleme bekommen werden. Gleichzeitig fehlen in der Landwirtschaft tausende Arbeitskräfte, weil wichtige Saisonarbeiter aus der EU wahrscheinlich ausfallen werden. Wir müssen hier alle Kräfte bündeln und die Menschen zusammenbringen“, so der Präsident der Maschinenringe Leonhard Ost.
Die Ministerin betont: „Wenn in der Landwirtschaft helfende Hände fehlen, dann geht uns das alle an: Denn verpasste Ernten kann man nicht nachholen, und was nicht in die Erde kommt, kann auch nicht geerntet werden. Wer in der Landwirtschaft helfen kann und will, sollte das deshalb tun und damit auch Geld verdienen können. Das ist eine Win-Win-Situation. Es ist wichtig und gut, dass wir hier gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe schnell und pragmatisch gehandelt haben – die Plattform ist die breiteste Vermittlungsstelle dieser Art. Damit wollen wir zügig, regionalisiert und unbürokratisch Unterstützung dorthin vermitteln, wo sie gebraucht wird. Gerade in Zeiten wie diesen, müssen wir solidarisch zusammenstehen. Jeder kann einen Beitrag leisten.“
„Als landwirtschaftliche Selbsthilfeorganisation ist es unsere Aufgabe, unseren Landwirten schnellstmöglich Hilfe zu organisieren. Wir haben mit über 60 Jahren Erfahrung die Ärmel hochgekrempelt und solidarisch Hilfe organisiert“, so Erwin Ballis, Geschäftsführer der Maschinenringe. Beim Herstellen der Kontakte helfen die Maschinenringe vor Ort. Die Mitarbeiter kennen die Gegebenheiten und die Menschen vor Ort. „Gerade in der Krise sind das Vertrauen und das Verständnis sehr wichtig.“ erklärt Ballis.
„Bayernweit gibt es viele verzweifelte Mitglieder und Landwirte, die gerade nicht wissen, wie sie Anbau, Erne und die Arbeit auf den Feldern organisieren sollen. Deutschlandweit fehlen hier knapp 300.000 Arbeitskräfte“, schildert Wolfgang Härtl, Geschäftsführer des Maschinenrings in Neustadt & Weiden die aktuelle Situation. Aber auch in Bereichen außerhalb der Landwirtschaft wird Hilfe benötigt. Einerseits fallen Mitarbeiter krankheitsbedingt für Wochen aus, andererseits sitzen viele Arbeitswillige zwangsweise zu Haus. Umsatzeinbrüche und Einkommensverluste schüren die Existenzängste vieler Betroffener. Die Hilfsbereitschaft untereinander ist aber sehr groß. Beim Maschinenring melden sich Menschen, die durch die sozialen Medien aufmerksam geworden sind und spontan ihre Hilfe anbieten. „Wir konnten bereits die ersten Landwirte unterstützt und haben Helfer zum Hopfenanbau geschickt. Wer ebenfalls helfen möchte, der soll sich einfach bei uns melden “, so der Geschäftsführer des Maschinenrings in Neustadt & Weiden. Den Kontakt über eine Online-Plattform zu organisieren hat sich bereits innerhalb kürzester Zeit bewährt. So können Landwirte, Firmen und Menschen, die ihre Hilfe anbieten, direkt miteinander in Kontakt treten. Wir können dann mit dem Maschinenring-Team überall da beraten, wo Fragen zu klären sind.
(Quelle: Pressemitteilung Maschinenring Dienstleistungs GmbH)
Der Bayerische Realschullehrerverband informiert, dass die Versorgung der Realschüler mit Lerninhalten gut verläuft:
Seit eineinhalb Wochen läuft der Unterricht an allen Schularten in Bayern von zuhause aus. „Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Bildungsinhalten funktioniert an den Realschulen hervorragend. Unsere Lehrkräfte sorgen dafür, den Schülern den Unterrichtsstoff nun digital und auf andere Weise als sonst zu vermitteln“, sagt Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv). „Die Schüler aller Jahrgangsstufen werden mit Inhalten aller Fächer gut versorgt.“
„In dieser Ausnahmesituation zeigen sich unsere Lehrkräfte hoch motiviert und äußerst kreativ. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar“, betont Böhm. Natürlich laufe nicht alles einheitlich ab und es gebe immer pädagogischen Spielraum.
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht Böhm die Prüfungen zum Realschulabschluss, die am 30. Juni beginnen sollen, nicht gefährdet. „Gerüchte helfen an dieser Stelle niemandem. Wie viele Experten wissen wir nicht, wie sich die Corona-Epidemie weiterentwickelt, aber wir bleiben positiv. Wir sollten nun in Ruhe weiterarbeiten und die Lage nach den Osterferien am 20. April noch einmal neu bewerten“, so der brlv-Vorsitzende.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Realschullehrerverband)
Das Wahlkreisbüro Amberg ist vorübergehend geschlossen:
Das Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Christoph Skutella in der Paradiesgasse 5a in Amberg ist bis auf weiteres geschlossen.
Wir sind aber weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten, dienstags von 9 bis 12 und donnerstags von 15 bis 18 Uhr, telefonisch (09621-7854547) oder per Mail (rohn@christoph-skutella.de) für Sie erreichbar. Bleiben Sie gesund!
(Quelle: Pressemitteilung Wahlkreisbüro MdL Christoph Skutella)
Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, dass die Notbetreuung für besonders betroffene Gruppen wird ausgeweitet:
Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat heute beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, ab Montag, den 23. März 2020, auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
Bayerns Kultusminister Michael Piazolo betont: „Die öffentliche Gesundheitsversorgung zu unterstützen, hat derzeit höchste Priorität. Wir unterstützen hier die Eltern und ermöglichen ihnen einen leichteren Zugang zu den Notbetreuungen in den Schulen und Kitas. Mein Dank gilt auch den Eltern, die in der vergangenen Woche sehr verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umgegangen sind.“
Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Unsere Klinken, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheime sind noch mehr als alle andere Bereiche im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gefordert. Denn dort steigt der Personalbedarf. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die weiterhin unsere Gesellschaft am Laufen halten, für ihren Einsatz.“
Die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege werden dabei weit ausgelegt, um eine Versorgung der Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Menschen unter allen Umständen gewährleisten zu können. Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztlichen Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen). Für die übrigen Bereiche der kritischen Infrastruktur bleibt es dabei, dass beide Elternteile in diesen Bereichen tätig sein müssen, bei Alleinerziehenden genügt auch weiterhin ein Elternteil.
Für eine bessere Planbarkeit sollten sich Eltern, die nun am Montag erstmals eine Notbetreuung benötigen, möglichst frühzeitig mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung setzen. Die entsprechenden Erklärungen und Elterninformationen werden umgehend angepasst. Weitere Informationen gibt es hier.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Das Bayerische Sozialministerium und das Bayerische Gesundheitsministerium stellen Informationen für Bürgerinnen und Bürger in leichter Sprache, mehrsprachig und mit Gebärden bereit:
Das Bayerische Sozialministerium und das Bayerische Gesundheitsministerium stellen wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger zum Umgang mit dem Coronavirus mehrsprachig zur Verfügung, damit möglichst viele in Bayern lebende Menschen diese verstehen können. So gibt es beispielsweise ein Informationsblatt für Eltern in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Türkisch und Polnisch unter: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.
Dieses Informationsblatt gibt es für Menschen mit Behinderung auch in leichter Sprache hier.
Zudem sind weitere Informationen in leichter Sprache auf der Homepage des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung abrufbar.
Videos auf dem Social Media Kanal „Unser Soziales Bayern“ sind barrierefrei.
Die heutige Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie wurde live in Gebärdensprache übersetzt und konnte untertitelt verfolgt werden. Außerdem ist das Video der Pressekonferenz mit Gebärden auf YouTube veröffentlicht.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Der Landes-Innungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk informiert:
Lebensmittelversorgung durch
Ernährungshandwerke garantiert!
Durch die Regionalität und die familiäre Struktur fällt den Bäckern gerade in Krisenzeiten traditionell eine besondere Rolle bei der Versorgung mit Brot und Nahrungsmitteln zuVorwort:
In den letzten Tagen hat man in den Medien immer nur von den großen Lebensmittelketten gesprochen, welche die Versorgung der Bevölkerung sichern. Leider wurde das Bäckerhandwerk hier nicht erwähnt. Es ist uns daher eine Herzensangelegenheit, Ihnen mitzuteilen, dass auch die Lebensmittelketten wie auch die Bevölkerung von den Bäckern, Metzgern und Konditoren beliefert werden. Die Lebensmittelhandwerker sichern gerade in der jetzigen Krise die Versorgung auf breiter Ebene.
Presseerklärung:
„Die Bäcker und die anderen Nahrungsmittelhandwerker, wie Konditoren und Metzger, haben trotz Krise weiterhin geöffnet und sorgen für die Lieferung ihrer Nahrungsmittel zum einen für die großen Lebensmittelketten und zum anderen unmittelbar durch den Verkauf an die Bevölkerung. Dank der regionalen und oft familiären Strukturen der Betriebe ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger wie schon in früheren Krisenzeiten durch die Bäcker und die Ernährungshandwerke gesichert, ohne dass hierfür lange Transportwege zurückgelegt werden müssen“, erklärt Heinrich Traublinger, stv. Landesinnungsmeister für die bayerischen Bäcker. Die Folgen der Corona-Pandemie belasten aber auch in dieser Branche die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.
Die Corona-Krise bestimmt das gesellschaftliche und politische Geschehen in unserem Land ebenso wie weltweit mehr als alle anderen Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg. Es ist eine Zeit tiefster Verunsicherung und großer Sorge. Umso wichtiger ist, dass es auch im Nahrungsmittelhandel Menschen gibt, die ihre Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen und die Versorgung in unserem Land mit Lebensmitteln sichern. Ein Pfeiler dieser Sicherheit sind die Bäcker.
Obwohl es bisher für viele zur alltäglichen Selbstverständlichkeit gehörte, morgens frische Butterbrezen oder ein kleines Frühstück beim Bäcker zu holen und dann gestärkt in den Tag zu starten, sind heute viele Menschen durch die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte und die Nachrichten verunsichert. Leider werden missverständlicher Weise in den Medien, in den offiziellen Meldungen der Behörden und in den Ansprachen vieler Politiker zur Versorgung der Bevölkerung meist nur die großen Lebensmittelgeschäfte genannt und dabei Bezug auf die bekannten Handelsketten genommen. Dabei wird aber vergessen, dass es gerade die kleinen Ernährungshandwerker, wie Bäcker, Konditoren und Metzger ‚gleich um die Ecke‘ sind, die ein krisensicherer Garant für die Versorgung der Bevölkerung in der jeweiligen unmittelbaren Umgebung sind, die ebenfalls zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten geöffnet haben und die Nahrungsprodukte Brot, Fleisch und Süßspeisen verkaufen und liefern. Man kann also weiterhin beim Bäcker die gewohnte Vielfalt an Broten, Brezen, Semmeln, sowie einen guten Kaffee ‚zum Mitnehmen‘ für sich und seine Familie besorgen.
Zugute kommen dem Bäckerhandwerk die dezentralen Strukturen, die eine gewisse Unabhängigkeit in den Lieferketten sichern. Produktion und Verkauf finden auf regionaler Ebene mit kurzen Transportwegen und regionalen Versorgungsketten statt. Die Rohstoffe kommen über die eigene BÄKO-Genossenschaft, vom nächstgelegenen Müller oder örtlichen Bauern. Das trägt dazu bei, die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten zu sichern, die Umwelt zu schonen und die Corona-Krise gebietsmäßig einzudämmen.
„Der Dank des Bäckerhandwerks richtet sich an viele Personen und Institutionen. Wir danken allen Mitarbeitern in den Bäckereien, dass sie weiterhin unermüdlich für diese wichtige Versorgung mitarbeiten. Wir danken allen Firmen und Zulieferern die sicherstellen, dass wir funktionierende Maschinen haben und Rohstoffe, die nicht nur hochwertig, sondern auch sicher sind“, so Traublinger in seiner Presseerklärung anlässlich der neuen Ausgangssperre. „Ebenso danken wir Ihnen, liebe Kundinnen und Kunden, dass Sie dem Bäckerhandwerk die Treue halten. Wir das Bäckerhandwerk sind der Garant dafür, dass uns das wichtigste Grundnahrungsmittel – das Brot – nicht ausgeht. Man kann und jetzt muss man auf vieles verzichten, aber der Verzicht auf unser ‚täglich Brot‘ wäre noch sehr viel schlimmer“, fuhr Traublinger fort.
„Unsere Innungsbetriebe nehmen ihren Auftrag gegenüber unserer Gesellschaft ernst und kümmern sich“, so Stephan Kopp, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes. „In dieser Situation zeigt sich klar, dass unsere Bäcker nicht nur verantwortungsbewusst und zuverlässig die Versorgung mit Brot sichern. Gerade kleinere Betriebe weisen noch familiär geprägte Strukturen auf, die gerade in Krisenzeiten belastbarer sind. Aber auch die Betriebe als solche halten untereinander innerhalb der Innungen treu zusammen, helfen sich aus und suchen gemeinsam nach Lösungen für die anstehenden Probleme. So betroffen die Lage uns diese Tage auch macht, so beeindruckend ist der enorme Einsatz, den unsere bayerischen Innungsbäcker gerade in dieser Zeit wieder zeigen. Unterstützt werden sie dabei von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Backstube und im Verkauf, die ohne Zögern mit anpacken. Das Bäckerhandwerk blickt hierbei auf eine über tausendjährige Geschichte zurück und kann durchaus mit einem gewissen Stolz auf seine lange Tradition verweisen. Gerade die Bäcker haben schon früher in schwierigsten Zeiten die Menschen mit dem entscheidenden Grundnahrungsmittel versorgt.“
Doch auch die Ernährungshandwerke müssen in manchen Bereichen starke Einbußen hinnehmen. Viele Kunden bleiben wegen der fehlenden Information, dass auch die Bäckereien geöffnet sind, und aufgrund der allgemeinen Verunsicherung durch die Erkrankungsmöglichkeiten weg. In Fremdenverkehrsorten kommt es sogar bis zu 60% Umsatzeinbußen. Auf der anderen Seite laufen aber die Lohnkosten, Mieten und Kredittilgungen ungehindert weiter und belasten die Betriebe extrem. Das geht natürlich nicht spurlos vorüber. Dennoch kommen gerade jetzt die familiären Strukturen, die Regionalität und der Zusammenhalt unter den Bäckern der Existenz der Betriebe und der Versorgung zu Gute.
Der Landes-Innungsverband stellt den Betrieben hierfür alle krisenrelevanten Informationen zur Verfügung, hält sie über aktuelle Entwicklungen zeitnah auf dem Laufenden. Bei betriebsspezifischen Fragen steht der Verband mit seinen erfahrenen Betriebsberatern zur Seite. Er hält darüber hinaus engen Kontakt zu den zuständigen Behörden und Ministerien, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in der momentanen Lage bestmöglich mitzugestalten.
Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk ist eine juristische Person des privaten Rechts nach § 80 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO). Er ist rechtsfähig durch Genehmigung der Satzung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft vom 18. August 1952. Er vertritt die Interessen von 51 Bäcker-Innungen auf Kreisebene und rund 2.400 Handwerksbäckereien mit ca. 7.600 Verkaufsstellen im Freistaat Bayern.
(Quelle: Pressemitteilung des Landes-Innungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk)
Die drei Asklepios Kliniken schlagen Alarm: Der geplante Gesetzentwurf riskiert die Versorgung von Patienten
„Wir erleben gerade ein unglaubliche Solidaritätswelle aus der Bevölkerung, wir bündeln unsere Kräfte und treffen alle Maßnahmen, unseren Teil dazu beizutragen, die Corona-Krise zu überstehen – und dann das: Mit seinem Entwurf eines Eilgesetzes, das bereits am Montag verabschiedet werden soll, hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn uns nicht wie versprochen den Rücken frei, sondern riskiert die Insolvenz unserer Kliniken und damit die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.“
Die Geschäftsführer der drei Asklepios Kliniken im Städtedreieck, Kathrin Hofstetter, in Lindenlohe, Marius Aach, und in Oberviechtach, Dr. Joachim Ramming (zugleich Regionalgeschäftsführer) schlagen Alarm: Entgegen der Spahn-Ankündigung „whatever it takes“ und eines Schutzschirms komme ein völlig inakzeptabler Entwurf eines sogenannten „Krankenhausentlastungsgesetzes“ mit einer erbsenzählerischen, kleinkrämerischen Erweiterung eines an sich schon dysfunktionalen Finanzierungssystems zur Abstimmung, der ausschließlich die Krankenkassen schützte.
Konsequenzen wären eine vollständige Unterfinanzierung des laufenden Betriebs von Krankenhäusern und Rehakliniken sowie aller Anstrengungen die Corona Krise mit vereinten Kräften zu bewältigen.
Schlag ins Gesicht für Ärzte, Pflegekräfte und weitere Mitarbeiter
Die drei Geschäftsführer unisono: „Das ist auch ein Schlag ins Gesicht für unsere Ärzte, unsere Pflegedienste und unsere weiteren Mitarbeiter, für die es in schwierigen Zeiten aufgrund des eigenen Risikos alles andere als leicht, aber eine Selbstverständlichkeit war, zusammenzustehen und gemeinsam alles zu versuchen und zu tun, die Bekämpfung des COVID-19 erfolgreich zu bewältigen und daneben die Versorgung aller weiteren akut zu versorgenden Patienten sicherzustellen.“Wertvolle Zeit geht verloren
Es sei völlig unverständlich, dass wertvolle Zeit verloren wird, in denen Krankenhäusern nicht der benötigte Freiraum eingeräumt wird, sich bestmöglich auf die Infektionswelle vorzubereiten und dem Personal den Rücken freizuhalten. Es müsse möglich sein, unbürokratisch zusätzliches Personal zur Verstärkung an Bord holen, einarbeiten und auch bezahlen zu können. Die Kosten werden in die Höhe gehen. Eine regelhafte Abrechnung mit zahllosen kleinsten Häkchen und Leistungsnachweisen sei im Krisenmodus überhaupt nicht vorstellbar. Davon gehe jedoch der Gesetzentwurf aus. Ein Fonds für zusätzliche Kosten der Krise fehlt völlig.Die Belegschaften der drei Kliniken mit ihren Chefärzten und Geschäftsführern an der Spitze appellieren deshalb an die Politik, hier schnell einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass das von Minister Spahn vorgeschlagene Gesetz so nicht verabschiedet wird.
Weitere Informationen und Stellungnahmen:
(Quelle: Pressemitteilung Asklepios Kliniken)
Das Klinikum St. Marien Amberg hat heute die neue Sichtungsstelle in Betrieb genommen. Und das erfolgreich:
Sichtungsstelle gut angelaufen
Die Sichtungsstelle des Klinikum St. Marien Amberg ist heute gestartet und gut angelaufen. „Sie dient dazu, unseren Patientenstrom zu kanalisieren und damit gleichzeitig für eine Entzerrung in unserer Zentralen Notaufnahme zu sorgen“, so Tobias Meindl vom Klinikum Amberg.
„Wir freuen uns auch über eine erste kleine Lieferung von Desinfektionsmitteln und Schutzanzügen, die wir von der Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Amberg erhalten haben“, so Manfred Wendl heute Vormittag. Dennoch sei die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung weiterhin sehr schwierig.
Ein großer Dank gilt auch Rita P. und rund 50 fleißigen Näherinnen aus dem Raum Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach. Dank ihrem Engagement können bereits mehr als 300 Mund-Nasen-Schutzmasken an Mitarbeiter des Klinikums verteilt werden. Die Masken dienen dazu eine Verbreitung von Tröpfchen zu verhindern. „Zahlreiche Hilfsangebote haben uns bereits allein über Facebook erreicht, dafür ganz herzlichen Dank“, betont Manfred Wendl. „Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig zusammen zu halten und wir freuen uns, dass die Arbeit unserer Mitarbeiter so eine große Wertschätzung erfährt.“Allerdings appelliert der Klinikumsvorstand erneut: „Wir weisen ganz ausdrücklich darauf hin von Gerüchten Abstand zu nehmen und diese auch noch zu verbreiten – wie es in den vergangenen Tagen geschehen ist. Wir dementieren vehement das Gerücht unsere Kapazitäten seien erschöpft. Diese Situation trifft Gott sei Dank nicht zu. Eine Verbreitung solcher Falschnachrichten erschwert nur unsere Arbeit, besonders die des medizinischen Personals, welches hervorragende Arbeit leistet. Bitte nehmen Sie Rücksicht, damit wir alle die derzeitige Situation gut bewältigen können.“
Derzeit befinden sich 3 bestätigte Covid-19-Patienten sowie 7 Verdachtsfälle im Klinikum zur Behandlung.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)
In der Marktverwaltung Waldthurn engagieren sich zahlreiche junge Menschen, um gemeinsam die Krisenzeiten zu überstehen:
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.
Wieder einmal zeigen gerade die jungen Menschen in der Marktgemeinde, dass auf sie Verlass ist. Mitten in der Coronakrise hat die Marktverwaltung die Aktion „Bleibts daham – wir helfen“ in Zusammenarbeit mit der KLJB, Jungen Union und Kolping initiiert. Die Marktgemeinde bietet einen Lieferservice bis vor die Haustür an, um die Grundversorgung sicherzustellen und das Ansteckungsrisiko für gefährdete Personengruppen zu minimieren.
Aufgrund der aktuellen Corona – Katastrophenlage wird ab sofort dieser Einkaufsservice für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen – die zur Risikogruppe gehören – und erkrankte Menschen eingerichtet.So funktioniert`s:
Telefonische Bestellung, Montag bis Donnerstag zwischen 07.30 Uhr und 12 Uhr sowie 13 und 16 Uhr und Freitag (07.30 Uhr bis 12.00 Uhr) am Bürgertelefon Nr. 09657-922035-18 bei der Marktverwaltung Waldthurn mit Anschrift, Name und gewünschter Lieferzeit.Lieferung erfolgt von 17 Uhr bis 19 Uhr – Bezahlung gegen Rechnung, die jeweils, egal von welchem Geschäft die Artikel stammen, durch den Marktladen an den Kunden in Rechnung.
Es werden Waren vom Waldthurner Marktladen, der Metzgerei Bergler, der Metzgerei Weig Fahrenberg (keine offene Waren und keine Tiefkühlwaren) geliefert. Abgepackte Lebensmittel und Getränke, Lebensmittelkonserven (Wurstgläser und -dosen) sowie Backwaren gehören zu den lieferbaren Produkten.
„Bestellungen werden von Bürgern der gesamten Marktgemeinde entgegengenommen und auch ausgeliefert“.
Die Lieferung ist kostenlos!„Der jeweilige vom Markt Waldthurn entsandte Auslieferer stellt die Ware vor die Haustüre, klingelt und geht dann wieder. Es gibt keinen Kontakt zum Auslieferer!“. Die Waren werden auf keinen Fall in die Wohnung verbracht.
(Quelle: Pressemitteilung Marktverwaltung Waldthurn)
Die Stadt Weiden informiert:
Die geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020 untersagt landesweit Veranstaltungen bis zum 19.04.2020. Auch bei Bestattungen handelt es sich um Veranstaltungen, die im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung fallen. Dies umfasst insbesondere Trauergottesdienste, Aussegnungen, Verabschiedungen und Beisetzungen.
Im Einzelfall kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht – insbesondere unter Beachtung und Einhaltung gewisser Voraussetzungen – erteilt werden. Hierzu liegt eine Handreichung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Demnach darf die Trauergesellschaft nur den engsten Kreis umfassen, wobei die Teilnehmerzahl auf 15 Personen exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers beschränkt ist.
Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zukünftig zu unterbleiben. Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist die Teilnahme an der Bestattung untersagt. Weiterhin gilt zu beachten, dass die teilnehmenden Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m zueinander anstreben müssen. Offene Aufbahrungen, Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab (sowie am aufgebahrten Sarg) sind vorerst nicht mehr zulässig. Keine Genehmigungsfähigkeit besteht im Weiteren für die Durchführung von Rosenkranzgebeten.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Arbeitsagentur für Arbeit Schwandorf informiert:
Sehr starker Anstieg bei Kurzarbeit-Anzeigen
Die Anzeigen für Kurzarbeit, die in der Agentur für Arbeit derzeit eingehen, sind rasant angestiegen. Das ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem alle Arbeitsagenturen bundesweit befragt wurden.
In der vergangenen Woche sind bayernweit rund 14.600 Anzeigen auf Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingegangen. Die Anzeigen kommen überwiegend aus den Branchen Transport und Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.
„Die Betriebe in der Region stehen vor einer Herausforderung von bisher unbekannten Ausmaßen. Die Agentur für Arbeit Schwandorf hat alles in die Wege geleitet, um die Unternehmen und Beschäftigten in dieser Ausnahmesituation so gut wie möglich zu unterstützen. Natürlich verlieren wir dabei nicht die arbeitslosen Kundinnen und Kunden aus den Augen. Alle Leistungen werden weiterhin in vollem Umfang gezahlt“, sagt Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf.
Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der BA bundesweit rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, sind das erste Mal mit Kurzarbeit konfrontiert. Von daher ist der Beratungsbedarf entsprechend groß. Um dennoch eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, sind in der Agentur für Arbeit Schwandorf alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteingebunden, die Erstinformation der Betriebe durchzuführen.
Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen. Mehr dazu finden Sie hier.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Das Bayerische Rote Kreuz appelliert an die Arbeitgeber:
Coronavirus:
Appell an die Arbeitgeber: Ehrenamtliches Engagement zur Krisenbewältigung ermöglichenEin wesentlicher Teil der Ehrenamtlichen ist im Hauptberuf im Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegekräfte, …) tätig und aufgrund der derzeitigen Entwicklungen nicht für die ehrenamtliche Mitarbeit verfügbar.
Deshalb ist es in dieser angespannten Situation dringend notwendig, dass ehrenamtliche Mitglieder „anderer“ Arbeitgeber in ihrem Engagement unterstützt und freigestellt werden. „Das Rote Kreuz fußt ganz Wesentlich auf das Engagement derer, die mehr tun als ihre Pflicht“, so der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes, Theo Zellner.
Viele Arbeitgeber wiederum unterstützen das Engagement auf besondere Weise. Dabei werden Mitarbeitende freigestellt oder Geld- und Sachspenden getätigt.
Die Ehren- und Hauptamtlichen in den bayerischen Hilfsorganisationen leisten in diesen Tagen unglaublich wichtige Arbeit. „Sie sind ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft, ihnen kommt vor allem in Krisenzeiten unermessliche Bedeutung zu“, so Zellner.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Rotes Kreuz)
Die Stadt Weiden gibt bekannt, dass der Wochenmarkt mit sofortiger Wirkung abgesagt ist.
Die Stadt Weiden informiert über die Erreichbarkeit der Ämter:
Der Freistaat Bayern hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall ausgerufen und am 21.03.2020 eine vorläufige Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung erlassen. Die Stadtverwaltung Weiden i.d.OPf. hat hierauf unmittelbar reagiert und bereits im Vorgriff dieser staatlichen Maßnahmen „umfangreiche Verfügungen getroffen“, so Bürgermeister Jens Meyer.
Sämtliche Ämter sind weiterhin per E-Mail, Post oder telefonisch erreichbar und es findet ein „kontaktloser Notbetrieb“ zur Klärung von dringenden Amtsgeschäften statt. Dies gilt auch für das Jobcenter Weiden-Neustadt. Die weitere Erreichbarkeit des Jugendamtes ist in einer Pressemeldung vom 19.03.2020 beschrieben. Zudem wurden Gewerbesteuerstundungen bereits am 17.03.2020 veranlasst, um bei existenziellen Nöten von Unternehmen zu helfen. Zusätzlich werden die Stadtwerke Weiden i.d.OPf., so Bürgermeister Meyer, „keine Sperrungen bei den Energiesparten Strom und Gas veranlassen“, sodass die Grundversorgung der Bürger Weidens garantiert ist. Durch ein jeher bestehendes „Konzept zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Dienstleistungen“, zu dem „alle Pflichtaufgaben der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf.“ zählen, wird der Einsatz von Feuerwehr oder Müllentsorgung gesichert. Vereine, die aufgrund der aktuellen Situation vor außerordentlichen Belastungen stehen, werden gebeten, sich schriftlich an die Stadtverwaltung zu wenden. Ob die Stadt Weiden i.d.OPf. als freiwilliger Gewährträger eintritt, ist eine Frage, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt, dem das Etatrecht alleinig und ausschließlich in seiner Gesamtheit zusteht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Stadt Amberg hat ein Bürgertelefon eingerichtet:
Die Stadt Amberg hat unter der Telefonnummer 09621 10-9999 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Freitag von 8 bis 15:30 Uhr und am Wochenende von 10 bis 15:30 Uhr erreichbar. Nur am heutigen Samstag, 21. März 2020, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 12 bis 15:30 Uhr am Telefon präsent. Am Bürgertelefon werden ausschließlich allgemeine, nicht medizinische, Fragen beantwortet. Bei medizinischen Fragen wenden sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die Nummer 116 117 oder an die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 09131/6808-5101. Weitere Informationen, Antworten auf die häufigsten Fragen, wichtige Telefonnummern und die Allgemeinverfügungen der Staatsregierung veröffentlicht die Stadtverwaltung zusätzlich auf der Internetseite.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Das Klinikum St. Marien Amberg informiert vom heutigen Treffen des Krisenstabs:
Ab kommenden Montag, 23. März, werden gehfähige Patienten mit Erkältungs- und Grippesymptomen, Atemnot oder Kontakt zu Covid-Patienten in der neu eingerichteten Sichtungsstelle des Klinikum St. Marien Amberg in der Berufsfachschule für Pflege untersucht. Dies gilt auch für schwangere Patientinnen mit diesen Symptomen. Die Klinikumsleitung stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass es sich hier um keine Teststelle auf Corona-Infektionen handelt. „In dieser Sichtungsstelle werden Patienten, die zu Fuß unser Klinikum erreichen, untersucht. So können wir entscheiden, ob die Patienten stationär behandelt werden müssen. In der Sichtungsstelle können Mitarbeiter unter entsprechenden Schutzvorkehrungen arbeiten.“, so Klinikumsvorstand Manfred Wendl. Der ärztliche Direktor fügt hinzu „Wir wollen vermeiden, dass potentielle Covid-Patienten unkontrollierte Kontakte innerhalb des Klinikums haben und dadurch die Infektionsgefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Patienten minimieren.“
Das Klinikum weist auch darauf hin, dass stationäre Patienten nach Abschluss Ihrer Behandlung, sehr zeitnah in die häusliche Versorgung überführt werden müssen. Auch dies dient der Minimierung von Infektionsrisiken.
Die an den Betten zur Verfügung stehenden Telefone und Fernsehgeräte sind ab sofort kostenlos für unsere Patienten zu nutzen. Damit ist auch das Telefonieren nach draußen mit Angehörigen kostenfrei möglich.
Der Zugang zur nuklearmedizinischen Praxis für unsere ambulanten Patienten ist ab sofort ebenfalls nur über den Eingang der Kindernotaufnahme gegenüber des Schlaflabors möglich. Die Beschilderung wird noch heute erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)
Die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken sind derzeit nur noch online, per Telefon oder via Videoberatung erreichbar:
Aufgrund der aktuell verschärften Lage haben die Vorstände der Sparkasse Amberg-Sulzbach und der Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbank Amberg eG, Raiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG, Raiffeisenbank Hirschau eG und Raiffeisenbank Unteres Vilstal eG) beschlossen, vorübergehend alle Filialen für den bedienten Service und für persönliche Beratungen zu schließen. Beratung und Service finden nun ausschließlich per Telefon, Online-Banking und Videoberatung statt. Die Versorgung mit Bargeld ist weiterhin gewährleistet.
Die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken reagieren kurzfristig auf die Ausgangsbeschränkung im Freistaat Bayern. Um Kunden und Mitarbeiter zu schützen, aber auch um ihren Teil zur Eindämmung des Corona Virus beizutragen, werden ab Montag, 23.03.2020, alle Filialen für den bedienten Service geschlossen.
Auch Beratungen finden nur noch telefonisch oder per Video nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
„Uns ist es wichtig, für unsere Kunden weiterhin gut erreichbar zu sein und sie mit allen wichtigen Finanzdienstleistungen zu versorgen! Unsere qualifizierten Berater und Mitarbeiter werden ab Montag nun per Telefon, per Mail und zum Teil per Videochat erreichbar sein!“ so die Vorstände in einer gemeinsamen Erklärung.
Der Selbstbedienungsbereich an allen Standorten bleibt rund um die Uhr geöffnet. Es wird keine Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Bargeld geben. Gewerbliche Kunden können für die Einzahlung oder Abhebung größerer Geldbeträge vorab einen Termin vereinbaren.
Die Telefonfilialen bzw. Telefonbanken der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken stehen den Kunden für Serviceanliegen wie Überweisungen, Lastschriftrückgaben, Kontoauskünfte aber auch Terminvereinbarungen zur Verfügung.Abgerundet wird das Angebot durch die Internet-Filialen und die Banking-Apps der einzelnen Institute, die unabhängig von Ort und Zeit zur Verfügung stehen. Somit sind alle Kunden der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten gut mit Finanzdienstleistungen versorgt.
(Quelle: Pressemitteilung Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken)
Das Landratsamt Schwandorf informiert:
Aufgrund der heute von der Staatsregierung beschlossenen vorläufigen Ausgangsbeschränkungen bleiben am Samstag in allen Gemeinden im Landkreis die Wertstoffhöfe und die Grüngutannahmestellen geschlossen. Triftige Gründe, dass morgen geöffnet sein müsste, sind nicht ersichtlich. Inwieweit nächste Woche nähere Präzisierungen oder Ausnahmen möglich sind, bleibt abzuwarten.
In einigen Gemeinden haben sich in vorbildlicher Weise Nachbarschaftshilfen und Helferkreise gebildet, die insbesondere älteren Menschen beim Einkaufen helfen. Das Landratsamt möchte diese Initiativen bündeln und bittet deshalb um eine Mitteilung an die Lernende Region unter Telefon 09431 471-602 oder per Mail an
florian.schmid@landkreis-schwandorf.de. Alle Pfarreien, Vereine und ehrenamtlichen Kräfte, die mitmachen möchten, werden gebeten, sich zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
Die Kliniken Nordoberpfalz AG melden heute zur Corona-Pandemie:
Seit einer Woche tagt der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG täglich. Analog zu den steigenden Zahlen der CoVid-19-Patienten in der nördlichen Oberpfalz zeigt sich auch eine Zunahme der Fälle in den Häusern des Klinikverbunds. Geburten sind ab sofort nur noch am Klinikum Weiden möglich.
Noch immer stellt sich die Lage in den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG stabil dar, wenn auch eine Zunahme der Patienten mit Verdachtsfällen oder bestätigter CoVid-19Erkrankung zu verzeichnen ist. Entsprechend werden in einem kontinuierlichen Prozess die Kapazitäten sowohl auf einigen Normalstationen wie auch für intensivmedizinische Betreuungsmöglichkeiten am Klinikum Weiden und am Krankenhaus Tirschenreuth sukzessive erhöht.Speziell am Krankenhaus Tirschenreuth werden Kapazitäten für die Behandlung von CoVid19-Patienten geschaffen. Aus diesem Grund ist dort seit Freitagnachmittag die Gynäkologie und Geburtshilfe geschlossen. Entbindungen sind ab diesem Zeitpunkt im Klinikverbund nur noch am Klinikum Weiden möglich. Auch bei gynäkologischen Notfällen wird ab sofort schwerpunktmäßig das Klinikum Weiden angefahren.
In der Geriatrischen Rehabilitation in Erbendorf werden derzeit nur Patienten aus den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG aufgenommen, die dort bis zu ihrer endgültigen Entlassung betreut und versorgt werden. In der Orthopädischen Rehabilitation in Waldsassen wurden seit einigen Tagen keine neuen Patienten mehr aufgenommen. Inzwischen befinden sich dort fast keine Patienten mehr. Dort tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während der Krise vorübergehend an den Akutstandorten der Kliniken Nordoberpfalz AG eingesetzt. Gerüchte, wonach die Räumung des Hauses aufgrund eines massiven Auftretens von CoVid-Erkrankungen nötig wurde, sind falsch.Am heutigen Nachmittag wurden am Klinikum Weiden alle Chefärzte und Zentrumsleitungen noch einmal persönlich von Vorstand Dr. Thomas Egginger über die aktuelle Situation und die weiteren Planungen informiert. „Unsere Kolleginnen und Kollegen aller Berufsgruppen zeigen derzeit wieder einmal, was in ihnen steckt: enormes Fachwissen, hohe Motivation und großes Engagement. Dafür können wir uns nur bedanken. Und wir wissen, dass wir die aktuelle Situation nur gemeinsam bewältigen können“, so der Vorstand des Klinikverbunds.
Auch seitens Bevölkerung und Wirtschaft zeigt sich eine breite Unterstützung und großer Respekt für das Klinikpersonal. Eine Pizzeria wird ab Montag regelmäßig Pizzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern, ein Blumenfachhandel bedankte sich mit mehreren Blumensträußen für die Leistung des Personals. „Es ist schön zu sehen, wie die herausragende Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen von der Bevölkerung geschätzt wird. Das macht uns und unser gesamtes Personal sehr stolz“, so Michaela Hutzler, Medizinische Direktorin.
Für alle Beschäftigten der Kliniken Nordoberpfalz AG, die Kontakt zu CoVid-19-Erkrankten oder Kontaktpersonen hatten und Symptome zeigen, wurde zudem die Möglichkeit einer kurzfristigen Testung eingerichtet. Über eine Hotline können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anmelden, einen Termin vereinbaren und erhalten dann einen Abstrich.Seit vergangenem Freitag trifft sich der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG täglich. Zum Krisenstab gehören Vorstand Dr. Thomas Egginger, Medizinische Direktorin Michaela Hutzler, die Ärztlichen Direktoren der Regionen, Elisabeth Eißner und Chefarzt Prof. Dr. Christian Paetzel, Stefany Dürr, Leiterin der Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention, die Krankenhausleitungen Claudia Kost, Dietmar Eine und Christian Stadler sowie Pressesprecher Michael Reindl. „Das ist für uns, basierend auf den Erfahrungen der ersten Woche, die beste organisatorische Konfiguration des Krisenstabs, weil von diesen Personen aus die nächsten Führungsebenen und entsprechend die Mitarbeiter informiert und geführt werden können“, so Vorstand Dr. Thomas Egginger. Auch am Samstag und Sonntag wird der Krisenstab die aktuelle Entwicklung analysieren und wenn nötig entsprechende Anpassungen der bisher eingeleiteten Maßnahmen vornehmen.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz AG)
Das Landratsamt Tirschenreuth hat eine Liste zur Nachbarschaftshilfe erstellt. Diese können Sie hier herunterladen:
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Tirschenreuth)
Auch in den US-Militärgemeinden Grafenwöhr, Vilseck, Hohenfels und Garmisch werden spezielle Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus eingeführt:
Die U.S. Army Garnison Bavaria kämpft gemeinsam mit dem Rest der Welt gegen
die Ausbreitung des Coronavirus, und hat den Gesundheitsschutz in den
US-Militärgemeinden Grafenwöhr, Vilseck, Hohenfels und Garmisch mit den
COVID-19 Massnahmen des US-Verteidigungsministeriums, den US-Zentren für
Seuchenkontrolle und -prävention, sowie der Bundesrepublik Deutschland und
der Bayerischen Staatsregierung, angepasst.Darüber hinaus sind spezielle zusätzliche Maßnahmen an den Eingangstoren und
innerhalb unserer Militärgemeinschaften eingeführt worden. Es sind auch
Screeningstationen and den Eingangstoren angebracht. Zur Sicherheit aller.
unsere deutschen Nachbarn mit einbezogen, ist es auch unser Bestreben die
Verbreitung des Coronavirus zu reduzieren und zu verlangsamen. Viele
interne Maßnahmen, wie die Einrichtung einer täglich tagenden COVID-19
Arbeitsgruppe, zur ständigen Neubewertung und Anpassung aktueller
Ereignisse, wurden bereits vor den bayerischen und deutschen Maßnahmen,
eingeführt.Schulen, Kindergärten, Restaurants, Fitness Center, Kirchen und
Freizeiteinrichtungen sind geschlossen oder auf sehr begrenzte Nutzung mit
nicht mehr als 10 Personen an einem Ort mit genügend Abstand
zueinander reduziert oder auf Onlinebetrieb umgestellt.
Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Schon jetzt arbeiten viele unserer
Mitarbeiter per Telearbeit von zu Hause aus. Reisen von US-Soldaten,
Zivilisten und deren Familienangehörige sind untersagt und in
Übereinstimmung mit den Reiseeinschränkungen von Deutschland, der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, auf Notfälle
reduziert.Zur Gewährleistung der bestmöglichen medizinischen Versorgung arbeiten
unsere medizinischen Einrichtungen eng mit deren deutschen Partnern
zusammen.
(Quelle: Pressemitteilung US-Armee Garnison Bavaria)
Das NOC in Weiden ist weiterhin für seine Kunden da:
Entsprechend der wichtigen Versorgungsfunktion ist das NOC selbstverständlich in den aktuell in Bayern zulässigen Branchen für die Kunden da.
Mehr noch; Mieter und Centermanagement haben ein Konzept erarbeitet, welches für die Kunden ein in mehrerlei Hinsicht sicheres Angebot gewährleistet.Der Lebensmittelmarkt Nahkauf sowie die meisten Gastroshops bieten ergänzend zu den erlaubten Öffnungszeiten bis auf weiteres einen Lieferservice.
Die Lieferung ist kostenlos und gilt ausschließlich für das Stadtgebiet Weiden.
Mindestbestellwert: 20,00 €Bestellannahme telefonisch oder per Mail von 11-18:30 Uhr
Nahkauf: 0170 484 53 22
Gastronomie: 0160 16 45 081
noc.lieferservice@gmail.comIm gemeinschaftlichen Sinne ist es wünschenswert, dass die Funktionsfähigkeit der komfortablen und möglichst sicheren Versorgungsfunktion des NOC auch aktiv durch Kundennachfrage gestützt wird.
„Miteinander ist Weiden stark – Danke allen Mitarbeitern der im NOC ansässigen Geschäften für diesen wichtigen Dienst an der Gemeinschaft!“
Das Centermanagement ist unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar.
Stets aktualisierte Informationsmöglichkeiten:
www.noc-weiden.de
www.facebook.com/noc.nordoberpfalzcenter/
www.instagram.com/noc_nordoberpfalzcenterweiden/
(Quelle: Pressemitteilung NOC Weiden)
Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wird ab dem 30. März die Sperrmüllsammlung eingestellt:
Wegen der aktuellen Lage setzt der Landkreis Neustadt die Sperrmüllsammlung ab 30. März aus. Die Sammlungen nächste Woche in der Stadt Grafenwöhr (23.03.) und in der Gemeinde Trabitz (26.03.) werden noch durchgeführt. Dies gilt auch für den Fall, dass zwischenzeitlich eine Ausgangssperre verhängt werden sollte. Die Sperrmüllsammlung wird ausgesetzt, um Personal für die auf jeden Fall aufrecht zu erhaltenen Restmüll- und Biomüllsammlungen zu schonen. Auch die Sammlung Gelber Säcke und die Leerung der Papiertonnen, Glas-/, Dosen-/ sowie der Grüngutcontainer usw. findet weiterhin wie gewohnt statt. Es ist beabsichtigt, die für die zweite Jahreshälfte angekündigte Sperrmüllsammlung durchzuführen, so dass die jetzt von der Aussetzung der Sammlung betroffenen Haushalte dann ihren Sperrmüll zur Abholung bereitstellen können. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Das bayerische Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat wichtige Informationen für die Beschäftigten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf der Ministeriums-Homepage gebündelt. Die Informationen sowie relevante Fragen und Antworten (FAQ) werden laufend aktualisiert.
Staatsminister Albert Füracker teilt mit, dass der Freistaat die Rückbürgschaft in Höhe von 500 Millonen Euro übernimmt:
Der Ministerrat hat im Kampf gegen das neuartige Coronavirus auch einen Schutzschild für die bayerische Wirtschaft beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für die LfA-Förderbank Bayern, damit mehr Kredite zur Liquiditätssicherung für die Unternehmen im Freistaat bereitgestellt werden können. „Gestern hat der Landtag das Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet. Der Weg ist jetzt frei! Der Freistaat hat für das Förderprogramm der LfA eine globale Rückbürgschaft in Höhe von 500 Millionen Euro übernommen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.
Mit der Übernahme der Rückbürgschaft durch den Freistaat kann ab sofort die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen, um bayerische mittelständische Unternehmen noch besser unterstützen zu können. Die LfA übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken. Das Antragsverfahren wird zudem erheblich beschleunigt. Füracker: „Die Übernahme von Bürgschaften durch die LfA soll es den Hausbanken ermöglichen, mittelständische Unternehmen verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten.“ Damit stellt Bayern eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.
Informationen zum Förderangebot der LfA finden Sie hier.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände betont, dass die Lehrer aller Schularten die Coronakrise gemeinsam meistern werden:
Schule geht notfalls vorübergehend auch ohne Klassenzimmer. Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) bestärkt daher alle Kolleginnen und Kollegen, in diesem Katastrophenfall effektiv und kreativ zu arbeiten, alternative Wege der Wissensvermittlung zu nutzen und sich gegenseitig zu unterstützen. Trotz aller Umstände gilt es die Schülerinnen und Schüler im Blick zu behalten.
Die Menschen in Deutschland und in vielen Ländern, sind mit einer nie dagewesenen Krisensituation konfrontiert. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden in Bayern alle Schulen und Kitas geschlossen. Für die Lehrkräfte und Pädagogen greifen die gravierenden Veränderungen stark in ihr berufliches Leben ein. Dennoch leisten sie weiterhin ihren Dienst und erfüllen trotz der Ausnahmesituation ihren Bildungsauftrag.
Digitale Arbeitsformen stellen noch für viele Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung dar. Um den Unterricht möglichst gut ersetzen zu können, sind in der gesamten Schulfamilie Geschlossenheit und Teamarbeit gefragt. Dabei erfolgen Betreuung und Feedback durch die Lehrkräfte in vielfältiger Weise unter Nutzung digitaler Medien. Aber nicht nur Lehrerinnen und Lehrer sind hier gefordert, auch die Eltern sind durch ihre Unterstützung, Förderung und Motivation ein wichtiger Faktor, um diese Krise erfolgreich zu meistern.
Gerade in den Abschlussklassen muss es Schülerinnen und Schüler trotz dieser außergewöhnlichen Situation möglich sein, sich auf ihre Prüfungen vorzubereiten. Hier ist in besonderem Maße auch die Eigenverantwortung der Absolventinnen und Absolventen gefragt.
Ein richtiger Schritt des Kultusministeriums ist die Verschiebung der Abschlussprüfungen. Das Abitur wurde vom 30. April auf den 20. Mai verlegt. Die Prüfungen an den Mittelschulen, Realschulen und beruflichen Vollzeitschulen (Wirtschaftsschulen, FOSBOS, Fachschulen u. a.) werden ebenfalls zeitlich verschoben. Über eine Verschiebung der KammerAbschlussprüfungen (IHK, HWK u.a.) im Rahmen der dualen Berufsausbildung steht eine Entscheidung noch aus. Das gemeinsame, mit allen Verbänden abgesprochene Ziel, den Schülerinnen und Schülern aller Schularten eine erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen, rückt so wieder in erreichbare Nähe – vorausgesetzt, die Schulen gehen nach den Osterferien wieder in den Normalbetrieb zurück.
Sollten notwendigerweise längere Schließungen ausgesprochen werden, müssen die Prüfungen an allen Schularten Bayerns neu terminiert werden. Auch für diesen Fall sind wir bereits in gemeinsamer Abstimmung.
„Ungeachtet dessen, wann in diesem Schuljahr die Schulen wieder öffnen werden, steht trotz allem die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, ihrer Familien, unserer Lehrkräfte und aller Personen, die für einen geregelten Schulbetrieb sorgen, im Vordergrund“, stellt die Präsidentin der abl, Walburga Krefting, klar.
Die Verbände der abl stehen im ständigen und konstruktiven Austausch mit allen Entscheidungsträgern in den Ministerien und Kammern, um geeignete Lösungen zu verschiedenen Szenarien zu entwickeln, bieten Betroffenen Hilfestellungen und informieren über die neuesten Entwicklungen.
(Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände)
Die Stadt Weiden appelliert noch einmal an die Bevölkerung:
„Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“
Mit diesem Zitat der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wendet sich Bürgermeister Jens Meyer nochmals eindringlich an die Weidener Bürgerinnen und Bürger und verweist auf eine Postwurfsendung, die bis zum Wochenende auch alle Haushalte in Weiden erreichen soll.
Laut Bürgermeister Meyer ist es für die Stadt ein Anliegen, die Ausgangssperre möglichst zu vermeiden.
„Die allermeisten Weidener gehen äußerst souverän mit der derzeitigen Herausforderung um. Ich bedanke mich bei allen Menschen, die sich in diesen Zeiten für andere engagieren“, so Bürgermeister Meyer.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Der Landkreis Tirschenreuth informiert gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz über die Lage in der Region:
Stand 18.03.2020 (15.00 Uhr) sind im Landkreis Tirschenreuth 62 Fälle mit dem Corona-Virus infiziert. Der Schwerpunkt ist weiterhin in der Stadt Mitterteich.
Für alle Fragen rund um das Thema wurden verschiedene Hotlines und Bürgertelefon eingerichtet, die genaue Aufteilung nach Themen entnehmen Sie bitte beiliegender Zusammenstellung.
Weiter sind auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth die aktuelleste Informationen abrufbar.
Polizeiliche Lage in der Stadt Mitterteich
Die Oberpfälzer Polizei, insbesondere die Polizeiinspektion Waldsassen, kontrolliert seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen (Bayern und Tirschenreuth) konsequent die entsprechende Einhaltung. Dazu ist sie mit ausreichend Kräften im Einsatz, deren Zahl ständig variiert und fortlaufend der aktuellen Situation angepasst wird. Zum bisherigen Verlauf kann festgestellt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Bereich Mitterteich ganz überwiegend richtig verhalten. In wenigen Fällen mussten die Einsatzkräfte das Gespräch suchen, konnten ihr gegenüber jedoch stets zur Einhaltung der Regeln überzeugen. Strafanzeigen mussten deshalb bisher nicht gefertigt werden. Zum Schutz der Bevölkerung ist es wichtig und notwendig, dass jeder Einzelne mitmacht, sich richtig verhält, indem er zu Hause bleibt und seine Sozialkontakte auf ein absolutes Minimum reduziert. Die Polizei sieht, dass diese Botschaft ankommt und appelliert an diejenigen, die sie noch nicht gänzlich verinnerlicht haben: Bleiben Sie zu Hause – sie retten dadurch Leben! Die Polizei Oberpfalz setzt weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis.
Wichtige Telefonnummern:
Bürgertelefon der ILS Nordoberpfalz:(nur in medizinischen Belangen) 0961/19222
Hotline Gesundheitsamt Tirschenreuth: 09631/707676 und 09631/88-410
Allgemeines Bürgertelefon: 09631/88-0
Bei Fragen zur Ausgangssperre: 09631/88-244 oder 09631/88-324
Fragen von Arbeitgebern: 09631/88-706
Fragen zur Versorgung mitLebensmitteln/Hilfsdiensten: 09631/88-414
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Tirschenreuth / Polizeipräsidium Oberpfalz)
Die Krankenhäuser im Landkreis Amberg-Sulzbach mahnen zur Besonnenheit:
Angesichts der Corona-Krise mahnt die Klinikleitung des St. Anna Krankenhauses Sulzbach-Rosenberg und der St. Johannes Klinik Auerbach zur Besonnenheit. Bereits vor Ausruf des Katastrophenfalls haben beide Krankenhäuser mit der Vorbereitung auf den Krisenfall Corona begonnen. Die wichtigste Nachricht zuerst: Aktuell gibt es keinen COVID-19 Patienten im St. Anna Krankenhaus und in der St. Johannes Klinik.
Auch in den Landkreiskrankenhäusern tagt ein täglicher Krisenstab, in den Landrat Richard Reisinger eingebunden ist, um die dynamischen Veränderungen zu besprechen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Es herrscht ein allgemeines Besuchsverbot in beiden Krankenhäusern, Ausnahmen sind nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen in besonderen Situationen (Schwere Erkrankung, Sterbephase, Entbindung) möglich.
Besprechungen mit externen Kooperationspartnern werden auf das Notwendigste beschränkt bzw. verschoben. Operationstermine für planbare Operationen, z.B. Hüft- und Knie-Endoprothetik, werden ausgesetzt bzw. verschoben.
Ambulante diagnostische Termine werden ebenfalls zurückgefahren. Damit stellt das St. Anna Krankenhaus sicher, dass das Personal aus dem OP-Bereich und der Diagnostik kurzfristig zur Behandlung von Corona-Patienten mobilisiert werden kann.All diese Maßnahmen dienen folgenden zentralen Zielen: Kontakte werden auf das behandlungsnotwendige Minimum begrenzt. Das Personal kann sich auf den Ernstfall stationärer Behandlung von Corona-Patienten konzentrieren. Parallel finden Hygieneschulungen speziell gegen Ausbreitung des Coronavirus innerhalb des Krankenhauses (Prävention) sowie für die spezielle Behandlung im Ernstfall statt.
Das St. Anna Krankenhaus ist auf die Behandlung von COVID-19-Patienten aller Schweregrade vorbereitet. Die Intensivkapazitäten können nach einem intern festgelegten Krisenplan dynamisch erhöht werden.
Entsprechende Unterweisungen und Schulungen für zusätzlich relevante Berufsgruppen wurden begonnen. Der Bedarf an weitergehender Materialausstattung wie z.B. Beatmungsgeräte wurde im Rahmen des Katastrophenschutzes mit enger Abstimmung dem Ministerium in München übermittelt.Es gibt umfassende Maßnahmenpakete innerhalb der Landkreiskrankenhäuser, die zusätzlich greifen. Sie betreffen den Schutz des Personals, der Patienten sowie den sorgsamen Verbrauch von Schutzkleidung, Schutzhauben sowie Desinfektionsmaterialien.
Eine besondere Schutzmaßnahme wurde für die St. Johannes Klinik in Auerbach erlassen. Dort werden überwiegend geriatrische Patienten (Hochrisikogruppe) behandelt. Um diesen
Personenkreis besonders zu schützen, wurde ein eigener Sichtungsbereich für neu eintreffende Patienten eingerichtet. Bei definierter, COVID-19-verdächtiger Symptomatik erfolgt keine Aufnahme des Patienten, sondern eine umgehende Weiterleitung in das St. Anna Krankenhaus, um dort in vordefinierten Isolationsbereichen die weitere Diagnostik und Therapie zu sichern.In täglichen Besprechungen und dynamischen Entscheidungen des Krisenstabs wird sichergestellt, dass die vorbereiteten Klinikprozesse auf das aktuelle Tagesgeschehen abgestimmt und ggf. modifiziert werden können.
Alle Mitarbeiter der Landkreiskrankenhäuser werden täglich über die getroffenen Entscheidungen informiert, ebenfalls der Krisenstab des Landkreises sowie Landrat Richard Reisinger persönlich. Die Mitglieder des Krisenstabes sind in das engmaschige Netz des Katastrophenschutzes Bayern integriert.
Informationen zum Coronavirus und Ansprechpartner mit Telefonnummern sind auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach unter www.amberg-sulzbach.de zusammengefasst.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Das Landgericht Amberg informiert:
Aufgrund der aktuellen Lage zum „Corona-Virus“ wird darauf hingewiesen, dass das Landgericht Amberg Verhandlungen in den kommenden Wochen stark reduzieren wird und Sitzungstermine zum Großteil aufgehoben werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Landgerichts Amberg sind nunmehr bis auf Weiteres:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Der für den Sitzungsbetrieb erforderliche Zugang für die Öffentlichkeit bleibt gewahrt.
(Quelle: Pressemitteilung Landgericht Amberg)
Das Polizeipräsidium Oberpfalz appelliert noch einmal an die Bevölkerung:
Wie gestern, 18.03.2020, bereits berichtet, wurde am Montag, den 16.03.2020, durch die Bayerische Landesregierung eine für jeden verbindliche Allgemeinverfügung mit zahlreichen Beschränkungen erlassen. Im Bereich der Oberpfalz kam es im Laufe des gestrigen Tages zu zahlreichen Verstößen gegen die genannten Verbote und Untersagungen. Die Polizei Oberpfalz wird die Einhaltung dieser Beschränkungen konsequent überwachen, überprüfen und zur Anzeige bringen. Dabei setzt sie auf das Verantwortungsbewusstsein und den Zusammenhalt der Bevölkerung.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurde bayernweit durch die Bayerische Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen erlassen. So gelten z.B. neue Öffnungszeiten für Ladengeschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie. Auch dürfen keine Veranstaltungen oder Versammlungen im öffentlichen Raum abgehalten werden.
Im Bereich der Oberpfalz kam es gestern im Laufe des Tages zu etwa 50 polizeilichen Einsätzen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Allgemeinverfügung. Dabei handelte es sich zumeist um die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten von Gaststätten und das Zusammentreffen von größeren Personengruppen im öffentlichen Raum. Insbesondere trafen sich Studenten und Jugendliche auf Sport-/Spiel- und Fußballplätzen, sowie auf Grünflächen und Großparkplätzen zum privaten Beisammensein.
Die Oberpfälzer Polizei möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, die genannten Beschränkungen einzuhalten. Sie bittet insbesondere die jüngere Generation die sozialen Kontakte zu beschränken. In diesem Zusammenhang darf auf die Abstandsregelung des Robert-Koch-Instituts von 1,5 Metern hingewiesen werden. Die Polizeibeamten führen seit gestern zielgerichtete Kontrollen in der gesamten Oberpfalz durch, um die Einhaltung der notwendigen Einschränkungen zu überprüfen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Bei den Verstößen handelt es sich um Straftaten, die mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.
„Die Bewältigung der Corona-Krise stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Der Fokus der polizeilichen Kontrollen liegt dabei auf dem Schutz von Leben und Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner. Unser Ziel ist es die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen bzw. zu stoppen“, so Polizeivizepräsident Thomas Schöniger.
Die detaillierten Vorgaben und Bestimmungen sowie die entsprechenden Ausnahmen sind den Veröffentlichungen der Bayerischen Staatsregierung zu entnehmen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz)
Das Klinikum St. Marien Amberg berichtet von der heutigen Kirsenstab-Sitzung:
Klinikumsvorstand richtet zwei Appelle an Bevölkerung
Im Zuge der Corona-Pandemie richtet Klinikumsvorstand Manfred Wendl zwei deutliche Appelle an die Bevölkerung. „In den vergangenen Wochen mussten wir leider vermehrt feststellen, dass Desinfektionsmittel an verschiedenen Plätzen bei uns im Haus und auch von Reinigungswägen entwendet worden sind. Gerade im Krankenhaus wird Desinfektionsmittel sehr dringend gebraucht.“ Gegebenenfalls stelle das Klinikum in einem solchen Fall auch Strafanzeige.
Zum eigenen Schutz, dem aller Patienten und dem aller Klinikums-Mitarbeiter weist das Klinikum auch noch einmal darauf hin das Besuchsverbot zu beachten.
„Hier haben wir bereits Strafanzeige gestellt. Ein Mann hat sich Zugang über das Ambulanzgebäude verschafft und sich damit über unsere Sperrvorrichtungen hinweggesetzt.“ Auch Videoaufnahmen existieren davon. „Aufgrund dieses Vorfalls bitten wir auch hier noch einmal eindringlich um die Einhaltung unseres Besuchsverbots. Wir appellieren an die Verantwortung und Vernunft jedes Einzelnen“, so Wendl. „Alle unsere Mitarbeiter leisten in dieser Krise hervorragende Arbeit. Helfen Sie bitte mit und unterstützen uns und halten Sie sich an die Vorgaben zum Schutz aller.“
Derzeit befinden sich 2 bestätigte Covid-19-Patienten sowie 12 Verdachtsfälle im Klinikum zur Behandlung.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)
Die Stadt Weiden informiert:
Das Amt für Soziale Dienste und das Amt für wirtschaftliche Hilfen haben ihren Notfall-Service angepasst. Zur Eindämmung von Infektionen mit dem Coronavirus wird der persönliche Kontakt auf ein Mindestmaß beschränkt. Dafür wurde die telefonische Erreichbarkeit beider Ämter verbessert. Das Amt für Soziale Dienste ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter Telefonnummer: 0961 / 81 5105 erreichbar. In besonderen Fällen z.B. bei Kindswohlgefährdung muss die Verständigung über die Polizei erfolgen.
Sozialleistungen, wie Ausbezahlungen und Dauerleistungen laufen unvermindert weiter. Abzugebende Unterlagen an das Amt für wirtschaftliche Hilfen sind in den beiden Briefkästen vor und hinter dem Neuen Rathaus in Weiden einzuwerfen. Für Fragen steht das Amt für wirtschaftliche Hilfen von Montag bsi Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0961 / 81 – 5018 zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Der SPD Ortsverband Tännesberg bietet seine Hilfe an:
In Krisenzeiten muss man zusammenhalten. Deshalb bieten wir für die besonders schutzbedürftige Zielgruppe, nämlich chronisch Kranke und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ab 65 in Tännesberg und den Ortsteilen einen kostenlosen Einkaufs-Service an. Einfach anrufen, alles weitere erfahrt ihr am Telefon. Je nach Menge der Bestellungen werden die Einkäufe dann gesammelt und zu den Bestellern bis an die Haustüre geliefert.
Aufträge für Hamsterkäufe können wir nicht ausführen.Wir bedanken uns herzlich bei unseren Helferinnen und Helfern von SPD und Juku! Danke auch dafür das sich JUKU Tännesberg hier mit engagiert!
Kontaktmöglichkeit ab Freitag 20.03.2020 immer Werktags von 08-09 Uhr und 17-18.30 Uhr unter TEL. 0176/40786316
(Quelle: Facebook-Seite SPD Tännesberg)
Die Bayerische Justiz hat in den letzten Tagen viele Fragen erreicht. Die Antworten zu den meist gestellten Fragen haben sie hier zusammengestellt:
1. Gerichte und Staatsanwaltschaften
Zentrale Aussagen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich:
„Es ist unsere Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten sowie die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Daher empfehlen wir: Konzentration auf die Kernbereiche und Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf das Nötigste, insbesondere auf eilbedürftige und dringende Fälle.
Die Richterinnen und Richter entscheiden darüber in richterlicher Unabhängigkeit.
Bürgerinnen und Bürger bitten wir dringend, ihren Beitrag zu leisten und beispielsweise auf nicht dringend notwendige Besuche bei Gerichten und Justizbehörden zu verzichten.“Werden Gerichtsverhandlungen abgesagt?
Wann Gerichtsverhandlungen stattfinden, entscheiden die Richterinnen und Richter im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Auch die Entscheidung, ob ein Verhandlungstermin aufgehoben oder verlegt wird, trifft allein das zuständige Gericht.
Das Justizministerium kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern gibt es folgende Empfehlungen:
• Allgemein: Angesichts der Zuspitzung der Corona-Krise gilt es, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren, Prioritäten zu setzen und zum Schutz der Gesundheit öffentliche Verhandlungen auf das Nötigste zu reduzieren.
• In Strafverfahren wird empfohlen, nach Möglichkeit auf die Durchführung einer Hauptverhandlung zu verzichten. Hauptverhandlungstermine sollen möglichst nur in folgenden Fällen durchgeführt werden:
o in Haft- und Unterbringungssachen,
o in Verfahren, bei denen Verjährung droht oder sonstige Fristen einzuhalten sind sowie
o in lang andauernden Verfahren, die sich schon in einem fortgeschrittenen Stadium befinden und sonst von neuem begonnen werden müssten.
Die Staatsanwaltschaften wurden gebeten, in geeigneten Verfahren anstelle einer Anklage einen Strafbefehl zu beantragen. Auch dadurch können unter bestimmten Umständen Hauptverhandlungen vermieden werden.
• Auch in Zivilverfahren und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen Verhandlungstermine möglichst nur in eilbedürftigen und dringenden Fällen durchgeführt werden. Z.B. in Familien- und Betreuungssachen sind dies u.a. Gewaltschutzsachen, Kindeswohlgefährdungen oder Unterbringungen.Was tut die Justiz zum Schutz der Menschen bei Gerichtsverhandlungen, die dennoch stattfinden müssen?
Wenn dringend notwendige Verhandlungen stattfinden müssen, haben Richterinnen und Richter verschiedene Möglichkeiten, die Teilnehmer zu schützen. Sie können in größere Säle wechseln. Sie können auch anordnen, dass Abstände eingehalten werden, bestimmte Sitzreihen gesperrt werden o.a.Was unternimmt die Justiz gegen Corona-Partys, Quarantäneverstöße und andere Straftaten unter Ausnutzung der aktuellen Krise?
Wer z.B. jetzt Corona-Partys feiert oder gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne verstößt, macht sich nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar.
Wer in strafbarer Weise die aktuelle Krise ausnutzt (z.B. Diebstahl von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken, Corona-Betrugsmaschen), wird in Bayern konsequent und nachdrücklich verfolgt.Welche Maßnahmen gelten bei dem Zugang von Gerichten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus?
Bei den Eingangskontrollen zu Gerichtsgebäuden gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Von sämtlichen Gerichts- und Behördenbesuchern – mit Ausnahme von Justizangehörigen, Polizeibeamten und Rettungskräften im Einsatz sowie Kindern und Jugendlichen – sind schriftliche Selbstauskünfte zu verlangen, die eine Gefährdungsbeurteilung ermöglichen (Bestehen von Atemwegsproblemen oder unspezifischen Allgemeinsymptomen, Aufenthalt in einem Risikogebiet bzw. Kontakt zu einem bestätigen Corona/COVID-19 Erkrankten). Von der Pflicht zur Selbstauskunft sind auch Rechtsanwälte, Notare, Kanzleipersonal, ehrenamtliche Richter und Pressevertreter erfasst. Soweit bei der Selbstauskunft ein Kreuz bei „JA“ gesetzt wird, ist der jeweiligen Person der Zutritt zum Gebäude zu verwehren. Werden die Fragen nicht eindeutig mit „NEIN“ beantwortet, ist die jeweilige Person genauer zu befragen.Werden Öffnungs- und Sprechzeiten von Gerichten und Justizbehörden generell eingeschränkt?
Es wird gebeten, zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Gericht oder der Justizbehörde aufzunehmen. Ein Besuch soll – außer in eilbedürftigen Fällen – erst nach individueller Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffnungs- und Sprechzeiten von Gerichten und Justizbehörden werden vor Ort vom Behördenleiter festgelegt. In der aktuellen Situation können sie eingeschränkt werden. Die Änderungen werden auf den Webseiten der Gerichte bzw. der Justizbehörden bekanntgegeben. Die Stellung insbesondere eiliger und fristgebundener Anträge wird weiterhin gewährleistet.Wird der Zugang zu Gerichtsgebäuden und Gerichtsverhandlungen für Besucher beschränkt?
Für Besucher von Gerichtsverhandlungen gilt: Da die Öffentlichkeit zu gewährleisten ist, ist der Zugang zu Gerichtsverhandlungen weiterhin möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat jedoch zahlreiche weitreichende Maßnahmen beschlossen, die eine weitere schnelle Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen. Ziel der Maßnahmen ist es, Personenkontakt weitgehend einzuschränken. Gäste oder nicht am Verfahren beteiligte Personen werden dringend gebeten, auf nicht notwendige Besuche bei Gericht zu verzichten.2. Justizvollzug
Wie sind Justizvollzugsanstalten in Bayern vorbereitet?
Die Vermeidung von Infektionskrankheiten ist stets ein wichtiges Thema im Justizvollzug.
Im Jahr 2005 wurde vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz der Bayerische Influenzapandemie-Rahmenplan herausgegeben. Dieser diente der Prävention vor einer epidemischen Ausbreitung der Influenza; die darin enthaltenen Maßnahmen sind für alle Infektionskrankheiten und somit auch für Infektionen mit dem Corona-Virus relevant. Alle bayerischen Justizvollzugsanstalten wurden damals gebeten, die im Rahmenplan enthaltenen Empfehlungen zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Hierzu zählen beispielsweise die Anschaffung von Infektionsschutzmaterialien oder Umbaumaßnahmen, um eine getrennte Unterbringung von Erkrankten und Verdachtsfällen gewährleisten zu können.Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden im Zuge der Verbreitung des Corona-Virus konkret ergriffen?
• Im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus wurden alle 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten aufgefordert, die bestehenden Pandemieplanungen im Hinblick auf neue Erkenntnisse der Gesundheitsbehörden zu aktualisieren. Die Anstalten wurden zudem um eine sorgfältige Verdachtsabklärung bezüglich möglicher Corona-VirusInfektionen, insbesondere bei neu aufzunehmenden Gefangenen, gebeten. Welche konkreten Maßnahmen im Übrigen vor Ort aktuell zu treffen sind, richtet sich nach dem Hygieneplan (erstellt nach dem Infektionsschutzgesetz) und Pandemieplan der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Etwaige Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz wären insoweit von den Gesundheitsämtern bei den Kreisverwaltungsbehörden zu treffen. Die Justizvollzugsanstalten stimmen sich eng mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt ab.
• Um einer Einschleppung des Corona-Virus in den bayerischen Justizvollzug entgegenzuwirken, werden vorerst Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (als Folge der Nichtzahlung einer Geldstrafe), einen Jugendarrest (Freizeit-, Kurzarrest oder maximal vierwöchiger Dauerarrest) oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verbüßen müssen, grundsätzlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Haftantritt geladen.
• Zudem finden – vorläufig bis zum 19. April 2020 – grundsätzlich keine Besuche in den Justizvollzugsanstalten mehr statt. Über dringend erforderliche Ausnahmen entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung im Einzelfall. Besuche durch Rechtsanwälte sind weiterhin möglich. Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung. Dies wird gegenüber den Gefangenen auch entsprechend kommuniziert. Zum Ausgleich dieser Besuchseinschränkungen werden Telefonate großzügig zugelassen und bei Bedarf auch finanziell unterstützt.Wie viele mit Corona/COVID-19 infizierte Inhaftierte sind derzeit in Justizvollzugsanstalten in Bayern bekannt? Ist bekannt, ob Bedienstete infiziert sind?
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es im bayerischen Justizvollzug bislang keinen Fall einer Infektion eines Gefangenen oder Bediensteten mit dem Corona-Virus.Welche Schritte werden unternommen, sobald eine infizierte Person registriert wird?
Sollte es zu einem Verdachtsfall in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt kommen, würden abhängig vom konkreten Einzelfall in Abstimmung mit dem jeweiligen Gesundheitsamt die gebotenen Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Quarantäne des Betroffenen und der Kontaktpersonen.
In dem Fall, dass eine intensivmedizinische Behandlung wegen einer Infektion erforderlich werden sollte, würde diese in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt in einer klinischen Einrichtung außerhalb des Justizvollzugs erfolgen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bedienstete und Mitgefangene werden wie durch das Robert-KochInstitut empfohlen durchgeführt.3. Landesjustizprüfungsamt
Finden anstehende Prüfungen statt?
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Virus ist es dem Landesjustizprüfungsamt derzeit nicht möglich, sichere Vorhersagen zur künftigen Entwicklung der Situation zu machen. Das Landesjustizprüfungsamt ist bestrebt, die anstehenden Prüfungen durchzuführen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung ist es aber notwendig, folgende Prüfungen zu verschieben:
• Die mündlichen Prüfungen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2019/2, die planmäßig ab dem 17. April 2020 beginnen sollten, werden auf die Zeit ab dem 4. Mai 2020 verschoben. Das Ende der mündlichen Prüfungen wird sich voraussichtlich bis in den Juli hinein verschieben. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sollen plangemäß am 7. April 2020 an die Teilnehmer des Termins 2019/2 verschickt werden.
• Die Gerichtsvollzieherprüfung, die planmäßig vom 14. bis 17. April 2020 stattfinden sollte, wird auf die Zeit vom 2. bis 5. Juni 2020 verschoben.
Was den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2020/1, der Rechtspflegerprüfung sowie der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst angeht, ist derzeit nach wie vor vorgesehen, an den Terminen im Juni bzw. Juli 2020 festzuhalten. Die Entwicklung der allgemeinen Situation wird aber eng im Blick behalten. Zu gegebener Zeit wird eine erneute Bewertung der Situation erfolgen.Was wird unternommen, um das Ansteckungsrisiko bei den Prüfungen zu reduzieren?
Um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, soll sowohl bei den schriftlichen als auch bei den mündlichen Prüfungen sichergestellt werden, dass zwischen den Prüflingen untereinander und den Aufsichtführenden bzw. Prüfern ein ausreichender Abstand gehalten werden kann. Dazu werden auch größere oder zusätzliche Räume angemietet. Zudem wird auf die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Vermeiden von Händeschütteln bei der Begrüßung) hingewiesen werden.Wie wird mit erkrankten Prüflingen bzw. Verdachtsfällen umgegangen?
Prüflinge, die am Corona-Virus erkrankt sind oder bei denen wegen eines vorangegangenen Aufenthalts in einem Risikogebiet oder Kontakts zu einer erkrankten Person ein Erkrankungsrisiko besteht, sind von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Sie werden mit der Ladung zur Prüfung darauf hingewiesen, dass sie sich in diesem Fall unverzüglich beim Landesjustizprüfungsamt melden sollen.
• Prüflinge, die an der schriftlichen Prüfung nicht teilnehmen können, können diese – wie in sonstigen Fällen von Erkrankungen – im kommenden Prüfungstermin nachholen.
• Bei der mündlichen Prüfung können die Prüflinge ggf. im gleichen Prüfungstermin zu einem späteren Zeitpunkt noch teilnehmen, sofern von ihnen eine Ansteckungsgefahr nachweisbar nicht mehr ausgeht.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Justiz)
Die IHK Regensburg informiert alle Mitgliedsunternehmen und Kunden:
Gemeinsam durchleben wir derzeit eine schwierige Phase. Die Bewegungseinschränkungen wirken auch auf den Ausbildungsalltag ein und erschweren das betriebliche Geschehen. Nach Kräften versuchen wir, unsere Arbeit in der IHK aufrechtzuerhalten und wollen Sie in unregelmäßigen Abständen gerne per E-Mail über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch auf unserer Webseite finden Sie tagesaktuell neue Informationen.
Das wichtigste zuerst: Die Zwischenprüfungen der Ausbildung im Frühjahr 2020 entfallen ersatzlos – es gibt keine Ersatztermine und es besteht keine Nachholpflicht für Prüflinge.
Die Teilnahme an der Frühjahrsprüfung 2020 wird nicht mehr als Zugangsvoraussetzung zur Abschlussprüfung gewertet. Alle weiteren Prüfungen unterliegen den regulären Zulassungskriterien.
Die Fortbildungsprüfungen sowie die Abschlussprüfungen Teil 1 der Ausbildung werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Wann die abgesagten Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Hier laufen bundesweite Abstimmungen. Wir werden die neuen Termine bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus wieder verbessert hat. In der Zwischenzeit kann weder die IHK, noch der DIHK genauere Details mitteilen.
Wir bitten Sie, möglichst von direkten telefonischen Anfragen abzusehen. Die Ihnen bekannten Ansprechpartner stehen per E-Mail bereit.
Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfungen Teil 1, die bis zum 24. April 2020 stattfinden sollten, bleiben bestehen und gelten automatisch für den noch festzulegenden Termin der Prüfung.
Die Gebührenbescheide für die Zwischenprüfung werden automatisch mit der Abschlussprüfungsgebühr verrechnet.
Für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen und Sach- und Fachkundeprüfungen, die bis zum 24. April 2020 stattfinden sollten, bleiben die Gebührenbescheide bestehen und gelten somit automatisch für den noch festzulegenden Termin für die Ersatztermine der Prüfung.Alle Prüfungen nach dem 24.04.2020 finden wie angekündigt statt.
Diese aktuelle Planung kann sich allerdings täglich ändern. Bitte prüfen Sie regelmäßig unsere Homepage .Lernmaterialien der Berufsschule
Unsere Berufsschulen arbeiten daran, Lernmaterialien elektronisch bereitzustellen. Wir bitten alle Azubis, die mit ihrer jeweiligen Schule abgestimmten Verteilungswege aktiv zu nutzen. Die Ausbildungsbetriebe bitten wir, entsprechende Lernzeiten einzuräumen. Soweit möglich, können auch vom Betrieb Aufgaben für die Bearbeitung zu Hause bereitgestellt werden.Es gilt nun, die Ausbildungssituation so zu gestalten, dass insbesondere jene Azubis, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, erfolgreich abschließen können. Dies ist keine leichte Aufgabe!
(Quelle: Pressemitteilung IHK Regensburg)
Die Aktion Mensch appelliert: Informationen zum Coronavirus müsse allen Menchen zugänglich gemacht werden
Um sich selbst und andere zu schützen, müssen Informationen zum Corona-Virus allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Viele Menschen mit Behinderung sind auf barrierefreie Informationen angewiesen. Aber wo findet man diese? Die Aktion Mensch bietet ab sofort eine neue Webseite, die barrierefreie Informationsangebote bündelt.
Auf der neuen Webseite finden Menschen, die aufgrund von Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Verstehen auf eine besondere Aufbereitung der derzeitigen Ereignisse angewiesen sind, eine Übersicht über barrierefreie Informationsangebote zum Corona-Virus und den lebensnotwendigen Sicherheitsmaßnahmen, die damit verbunden sind.
Die Informationsübersicht wird fortlaufend aktualisiert.
Gleichzeitig weist die Aktion Mensch darauf hin, dass das Wohlergehen vieler Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen, Alter oder Behinderungen von der Unterstützung ihrer Mitmenschen abhängig ist. Viele von ihnen sind auf Assistenz angewiesen. Wenn hier viele Menschen erkranken, ist für einige Menschen mit Behinderung der Alltag nicht mehr zu organisieren. Wir appellieren daher an jeden Einzelnen, sich seine Verantwortung gegenüber risikobehafteten Menschen bewusst zu machen und das eigene Verhalten zu überprüfen.
(Quelle: Pressemitteilung Aktion Mensch)
Die Sparkasse Amberg-Sulzbach und die Genossenschaftsbanken schließen vorübergehend kleinere Filialen für den bedienten Service.
Um auf die weiteren Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus vorbereitet zu sein und nachhaltig als Finanzdienstleistungsinstitute für die Kunden zur Verfügung zu stehen, ergreifen die Sparkasse und die Genossenschaftsbanken im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern Vorsichtsmaßnahmen. Ab Montag, 23.03.2020, sind viele kleinere Filialen in Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach vorübergehend für den bedienten Service geschlossen.
Beratungen – möglichst telefonisch oder per Video – und der Zugang zu den Schließfachanlagen sind weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Selbstbedienungsbereich an allen Standorten bleibt rund um die Uhr geöffnet. Es wird keine Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Bargeld geben.Viele der größeren Filialen öffnen zu den gewohnten Geschäftszeiten. Alle Infos dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Institute.
„Wir bitten unsere Kunden zu deren Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter, auf nicht dringend notwendige Besuche in der Filiale vorerst zu verzichten“, werben die Vorstände um Verständnis. „Im Gegenzug werden wir unsere telefonische Erreichbarkeit weiter ausbauen.“Die Telefonfilialen der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken stehen den Kunden für Serviceanliegen wie Überweisungen, Lastschriftrückgaben, Kontoauskünfte aber auch Terminvereinbarungen zur Verfügung.
Abgerundet wird das Angebot durch die Internet-Filialen und die Banking-Apps der einzelnen Institute, die unabhängig von Ort und Zeit zur Verfügung stehen. Somit sind alle Kunden der Sparkasse und der Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten gut mit Finanzdienstleistungen versorgt.
Diese Erklärung ist Stand 19.03.2020. Aufgrund der Dynamik der Ereignisse kann jederzeit eine neue Bewertung der Situation stattfinden.
Weiterhin geöffnete Filialen:
Sparkasse Amberg-Sulzbach:
Amberg Marienstraße
Sulzbach
Haselmühl
Vilseck
HirschauVolks und Raiffeisenbank Amberg eG:
Amberg, Weinstraße
Amberg, Mosacherweg
Amberg, Sebastian
Haselmühl
Vilseck
Hohenburg
UrsensollenRaiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG:
Sulzbach, Neustadt
Vorübergehend für den bedienten Service geschlossene Filialen – Selbstbedienungsbereich weiterhin geöffnet
Sparkasse Amberg-Sulzbach:
Amberg Bahnhofstr. (ehemals Herrnstr.)
Amberg Welserstraße
Königstein
Neukirchen
Weigendorf
Hahnbach
Rieden
Schmidmühlen
Kastl
Illschwang
RosenbergVolks und Raiffeisenbank Amberg eG:
Amberg, Bahnhofstraße
Poppenricht
Gebenbach
UtzenhofenRaiffeisenbank Sulzbach-Rosenberg eG:
Hahnbach
Illschwang
Vilseck
Edelsfeld
Königstein
(Quelle: Pressemitteilung Sparkasse Amberg-Sulzbach und Genossenschaftsbanken)
Das Polizeipräsidium Oberpfalz informiert:
Polizeiliche Hinweise zu den Verboten und Untersagungen im Bereich der Oberpfalz
Mit Bekanntmachung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurden am Montag, den 16.03.2020, Veranstaltungsverbote und Untersagungen für Betriebe erlassen. Die Polizei Oberpfalz wird die Allgemeinverfügung intensiv und konsequent durch Kontrollen zum Schutz der Bewohner vor dem Corona-Virus überwachen.
Ab heute, 18.03.2020, gelten die neuen Öffnungszeiten für Ladengeschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie auch in der Oberpfalz. Zudem dürfen grundsätzlich keine Veranstaltungen oder Versammlungen im öffentlichen Raum abgehalten werden. Davon betroffen sind sämtliche Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, wie beispielsweise Spielplätze oder Bäder. Um eine Verbreitung des Corona-Virus und der damit einhergehenden Gefahr einer Ansteckung für die Bevölkerung einzudämmen, wurden derartige notwendige Maßnahmen zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner getroffen.
Die Polizei wird die Kontrollen in der gesamten Oberpfalz verstärken, um sicherzustellen, dass die Verbote und Untersagungen eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt immer den Tatbestand eines Vergehens, also eine Straftat, dar und ist damit schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit. Die Kontrollen werden konsequent durchgeführt, allerdings weisen wir darauf hin, dass der Fokus auf der Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Ansteckungen liegt.
Die Oberpfälzer Polizei appelliert an die Bevölkerung, die Einschränkungen einzuhalten und für ernst zu nehmen. Im Falle einer Nichteinhaltung muss mit Schließungen, einer Strafanzeige und ggf. auch weiteren polizeilichen Maßnahmen gerechnet werden.
Den folgenden Links können weitere, aktuelle Informationen entnommen werden:
https://bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200317_aenderung_allgemeinverfuegung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen-1.pdfDie Polizei Oberpfalz setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bedankt sich für das entgegengebracht Verständnis.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz)
Update 18. März 17:30
Die Katastrophenschutzbehöre der Stadt Amberg hat die Arbeit aufgenommen:
Wie vom Bayerischen Innenministerium vorgegeben, hat nach entsprechender Verfügung von Oberbürgermeister Michael Cerny auch in der Stadt Amberg die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) unter der Leitung von Dr. Bernhard Mitko ihre Arbeit aufgenommen. Die örtliche FüGK agiert jedoch nicht selbstständig, sondern als Teil der Katastrophenschutzbehörde der Bayerischen Staatsregierung und übernimmt im Wesentlichen die Aufgabe, regelmäßige Lagemeldungen über die Regierung der Oberpfalz nach München weiterzugeben sowie diesen bedeutsame Ereignisse oder Entwicklungen Im Schadens- oder Einsatzverlauf zu melden.
Aus diesem Grund haben sowohl die FüGK als auch die katastrophenhilfspflichtigen Organisationen nicht den Auftrag, selbstständig Maßnahmen in die Wege zu leiten, sondern nur dann tätig zu werden, wenn ein entsprechender Aufruf vonseiten der Staatsregierung erfolgt. Der bei der Stadt Amberg ebenfalls eingerichtete Krisenstab bleibt weiterhin bestehen. Die Bevölkerung wird gebeten, bei Fragen und für Informationen rund um das Coronavirus die Notrufnummer 116 117 oder die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 09131/6808-5101 anzurufen. Das Klinikum St. Marien und die Notrufnummer 112 sind hingegen nur im absoluten medizinischen Notfall der richtige Ansprechpartner.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Update 18. März 17:00
Das Landratsamt Tirschenreuth warnt vor Betrugsversuchen:
„Falsche“ Gesundheitsamt-Mitarbeiter sind laut neuesten Meldungen vereinzelt im Landkreis Tirschenreuth unterwegs und wollen sich unter Angabe fadenscheiniger Gründe in Bezug auf die derzeitige Corona-Krise Zutritt zu Privatwohnungen verschaffen.
Es wird hier u. a. behauptet, man müsse die Wohnung desinfizieren, bzw. die Hygiene-Umstände im Haushalt überprüfen.
Gewähren Sie in keinem Fall diesen Personen Zutritt zu Ihrem Haus/Ihrer Wohnung. Das Gesundheitsamt führt derartige Hausbesuche nicht durch!Außerdem kam es bereits zu dubiosen Spendensammel-Aktionen, bei denen Personen verhältnismäßig hohe Geldbeträge an der Haustür forderten, mit dem Vorwand, die Spendengelder für Desinfektionsmittel nutzen zu wollen. Hier handelt es sich nicht um „echte“ Spenden-Aktionen, Ihr Geld wird von den Betrügern kassiert und kommt keinem guten Zweck zugute.
Weisen Sie bitte auch solche Personen umgehend ab und lassen sich am besten auf kein Gespräch ein!
Bitte verständigen Sie im Verdachtsfall umgehend die Polizei unter der Rufnummer 110 und sensibilisieren Sie auch Ihre Nachbarn zu der Thematik!
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Tirschenreuth)
Die Kliniken Nordoberpfalz AG informieren:
Auch heute haben die Task Forces und der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG getagt. Im Klinikverbund werden in dieser und der nächsten Woche keine ambulanten und planbaren stationären Operationen durchführen. Ausgenommen davon sind dringliche Operationen, Notfälle und Geburten. Die strengen Zugangsbeschränkungen bleiben bestehen.
„Wir beobachten die aktuelle Situation und Entwicklung natürlich sehr genau und bereiten uns auf das vor, was noch auf uns zukommen wird. Die laufenden Maßnahmen – sowohl in unseren Häusern als auch im Gesamtunternehmen – sind zwingend notwendig, um ein Auftreten neuer Fälle zu verhindern beziehungsweise über einen möglichst langen Zeitraum zu verteilen“, erklärt Dr. Thomas Egginger, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG.Aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie hat auch das Krankenhaus Tirschenreuth nun eine spezielle Station für CoVid-19-Patienten und Verdachtsfälle mit Symptomen eröffnet. Bisher wurden diese Fälle am Klinikum Weiden zentral behandelt und überwacht.
In der Geriatrischen Rehabilitation in Erbendorf und der Orthopädischen Rehabilitation in Waldsassen werden nur noch neue Patienten aus den anderen Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG aufgenommen. Dies soll zu einer Entlastung der akutstationären Kliniken und Krankenhäuser führen.
Auch am Klinikum Weiden bereitet man sich auf einen möglichen Anstieg von Patienten vor. Bisher anderweitig genutzte Stationen werden deshalb umgestaltet, um Raum für Patienten mit CoVid-19 zu schaffen, die eine stationäre Betreuung bedürfen.
Zudem wird die Schmerztagesklinik am Klinikum Weiden vorübergehend geschlossen. Das Team um Chefärztin Dr. Susanne Neumeier ist ab sofort nur noch in dringenden Fällen und telefonisch zu erreichen.
„Wir bitte noch einmal um Verständnis für unsere derzeitigen Besucherregelungen“, so Dr. Thomas Egginger. Demnach sind Patientenbesuche nur mehr in begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese Regelung gilt auch für die MVZ-Praxen am Klinikum Weiden.Auch morgen wird die Task Force und der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG wieder über die aktuellen Entwicklungen beraten. Dieser wird von Vorstand Dr. Thomas Egginger sowie von Medizinischer Direktorin Michaela Hutzler geleitet. Sie ist zudem Fachvertreterin im gemeinsamen Lagezentrum der Gebietskörperschaften.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz AG)
Die Agentur für Arbeit Weiden informiert über Kurarbeitergeld:
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um diesen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen.
Unsere Arbeitgeber in der Stadt Weiden, im Landkreis Neustadt-Waldnaab und in der Stadt Tirschenreuth möchten wir bitten, in diesen schwierigen Zeiten Ruhe zu bewahren, wir sind für Sie da.
Arbeitgeber können sich direkt an uns wenden unter der kostenlosen Rufnummer: 0800 45555 20.
In Anbetracht der aktuellen Vielzahl an Kurzarbeitsfällen und vor dem Hintergrund der momentanen Überlastung der Telefonie bitten wir um etwas Geduld. Nachteile entstehen Ihnen nicht. Solange technische Probleme mit dem Telefonnetz bestehen, ist eine telefonische Voranmeldung von Kurzarbeit nicht nötig – die Anzeige kann auch online erfolgen.
Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auch auf einer für unsere Arbeitgeber eingerichteten Internetseite.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Weiden)
Landrat weist Firmen in Amberg-Sulzbach auf staatliche Hilfsprogramme hin:
Die Ausbreitung des Coronavirus belastet die regionale Wirtschaft. Seit der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder haben die Betriebe unter erheblichen Einschränkungen zu leiden. Um die finanziellen Ausfälle sowie mögliche Liquiditätsengpässe aufzufangen, hat die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Darauf macht die Wirtschaftsförderung des Landkreises Amberg-Sulzbach im Auftrag von Landrat Richard Reisinger rund 900 Betriebe in der Region aufmerksam.
„Wir lassen Sie nicht allein“, zitiert Landrat Richard Reisinger den Bayerischen Ministerpräsident, der ein umfangreiches Hilfsprogramm für die bayerische Wirtschaft auf den Weg geschickt hat. „Gerade für unsere florierende Wirtschaft sind die aktuellen Entwicklungen besonders belastend. Dadurch sind zahlreiche Ihrer Vorhaben verschoben oder abgesagt worden. Sie befinden sich, wie wir alle, im Zustand der ,Verunsicherung‘“, schreibt Reisinger den Unternehmern im Landkreis.
Das Förderprogramm der Staatsregierung richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern und maximal 250 Mitarbeiter haben. Die Soforthilfe ist gestaffelt: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Der ADAC Nordbayern schließt vorläufig seine Geschäftsstellen:
Aufgrund der Ausrufung des Katastrophenfalls rund um die Ausbreitung des Corona Virus sind ab dem 18.03.2020 alle Geschäftsstellen des ADAC Nordbayern bis auf Weiteres (voraussichtlich für zwei Wochen) geschlossen. Gleiches gilt für das Prüfzentrum in Fürth und das Fahrsicherheitszentrum in Schlüsselfeld.
Mit dieser Maßnahme soll einer weiteren Ausbreitung des Virus und der Erkrankung Covid 19 entgegengewirkt und mögliche Übertragungsketten unterbrochen werden. Dieser Schritt ist notwendig, da es keine sicherere Möglichkeit der Eindämmung gibt.
Unsere Mitarbeiter sind telefonisch und per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefonnummer: 0911 95950
Kontaktadresse: mitgliederservice@nby.adac.deSowohl die technische Beratung, das Prüfzentrum als auch die Verkehrsberatung sind telefonisch wie gewohnt erreichbar.
Aktuelle News zu Reisebeschränkungen und Informationen, was Reisende jetzt wissen müssen finden Sie hier.ADAC Mitglieder, die im Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (T 089 22 22 22) wenden.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC Nordbayern)
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab informiert über die Abfallentsorgung:
Schließung der Annahmestellen für Elektroaltgeräte
Um einer möglichen weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen vor einer Ansteckung zu schützen schließt der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab ab dem 19. März 2020 die Sammelstellen für die Elektroaltgeräte (Eschenbach, Windischeschenbach, Lohma und Weiden). Es wird gebeten, die Anlieferung von gebrauchten oder defekten Elektroaltgeräten erst nach einer Wiederöffnung der Sammelstellen vorzunehmen. Bis dahin müssen die Elektroaltgeräte bei den Bürgerinnen und Bürgern in deren privaten Anwesen verbleiben. Es ist verboten, Elektroaltgeräte oder auch Batterien vor den verschlossenen Sammelstellen bzw. den Sammelbehältern abzulegen. Sobald sich die Lage insgesamt entspannt hat und eine Öffnung der Sammelstellen wieder für möglich erachtet wird, werden die Bürgerinnen und Bürger durch den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab entsprechend informiert.
Schließung der Anlieferstelle für Kleinmengen auf der Deponie Kalkhäusl; keine Anlieferung von Abfällen bei den einschlägigen Entsorgungsunternehmen
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab weist darauf hin, dass aufgrund der ab dem 20.03.2020 nicht mehr möglichen Annahme von Kleinmengen an Abfall aus dem privaten und gewerblichen Bereich bei der Müllumladestation Weiden und beim Zweckverband Müllverwertung Schwandorf ab diesem Zeitpunkt auch eine Annahme dieser Abfälle bei der Anlieferstelle auf der Deponie Kalkhäusl (Mantel) sowie bei den einschlägigen Entsorgungsbetrieben im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab nicht mehr möglich sein wird. Soweit eine Entsorgung von Abfällen aus dem privaten oder gewerblichen Bereich zwingend erforderlich sein sollte wird gebeten dies mit den Entsorgungsunternehmen im Vorfeld telefonisch abzuklären. Ferner wird gebeten, die angefallenen bzw. künftig anfallenden Abfälle zu einem späteren Zeitpunkt und damit nach einer Wiederöffnung der Müllumladestation dort anzuliefern. Es sollte wie bisher eine weitest gehende Müllvermeidung angestrebt werden. Die Leerung der durch die Haushalte bereitgestellten Rest- und Bioabfallbehältnisse bleibt davon unberührt und erfolgt daher in gewohnter Weise.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Absage der Rama-Dama-Aktion wegen Corona-Virus
Aufgrund der aktuellen Situation zur Ausbreitung des Corona-Virus und der durch den Freistaat Bayern erlassenen Allgemeinverfügung muss die vom Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab für den Zeitraum vom 21.03.2020 bis 11.04.2020 geplante Rama-DamaAktion zum Schutz der teilnehmenden Helferinnen und Helfer vorerst abgesagt werden. Sofern es die Situation erlauben sollte, ist eine spätere Durchführung der diesjährigen Landschaftssäuberungsaktion angedacht. Die Gemeinden sowie die Teilnehmer werden darüber in gewohnter Weise wieder informiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab)
Die Stadt Weiden verringert das ÖPNV-Angebot:
Die Stadt Weiden reduziert ab Montag, den 23.03.2020, wegen der allgemein zurückgehenden Nachfrage und zur
Aufrechterhaltung einer ÖPNV-Grundversorgung der Bevölkerung das Angebot im Stadtbus Weiden.Ab Montag, den 23.03.2020 Betriebsbeginn, gilt von Montag bis Freitag das Fahrplanangebot wie im Monat August.
Praktisch bedeutet dies, dass auch auf den Linien 1, 2, 3, 4 und 5 so wie auf den Linien 6 und 7 durchgehend ein
30-Minuten-Takt gilt. Fahrten, die ab dem 23.03.2020 bis auf Weiteres entfallen, sind im Fahrplan und an den Bushaltestellen mit dem Hinweis „nA“ = nicht im August gekennzeichnet.Die Fahrpläne an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen gelten unverändert.
Der Ein- und Ausstieg in die Busse ist weiterhin nur an der mittleren Türe, nicht aber beim Fahrer möglich.
Fahrpläne und aktuelle Information erhalten Sie über online unter www.wies-bus.de und telefonisch unter
0961/67032 – 0.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim richtet Expertenhotlines ein:
Seit Montag früh sind in der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim über 1.000 telefonische Anfragen von Gewerbetreibenden zur Coronakrise eingegangen. „Wir haben die Anfragen thematisch gebündelt und mehrere zentrale Expertenhotlines eingerichtet, damit wir unseren rund 91.000 Mitgliedsunternehmen zielgerichtet weiterhelfen können“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes. Vor allem Fragen zum Kurzarbeitergeld, zu den seit heute wegen Ausrufung des Krisenfalls in Bayern geltenden Betriebsschließungen und Einschränkungen im Einzelhandel und der Hotellerie gingen bislang Fragen bei der IHK ein.
Fragen nach Themen gebündelt
Wie regle ich Kurzarbeit? Welche Soforthilfen gibt es? Darf mein Betrieb noch offen haben? Auf der IHK-Website finden Unternehmen tagesaktuelle Informationen unter www.ihk-regensburg.de/coronaFür die wichtigsten Fragen der Unternehmen hat die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Experten-Hotlines eingerichtet. Die IHK bittet um Verständnis, dass es wegen der vielen telefonischen Anfragen zu Wartezeiten kommen kann. Unternehmen können ihr Anliegen auch an die zentrale Mailadresse corona@regensburg.ihk.de richten, die umgehend bearbeitet wird. Die Experten-Hotlines der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sind Montag bis Donnerstag von 8.00 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr erreichbar.
Finanzierung, Hilfsgelder, Überbrückungskredit, Selbstständige: Tel. 0941 5694-111
Internationales Geschäft, Export, Logistik, Verkehr und Tschechien: Tel. 0941 5694-112
Arbeitsrecht und weitere rechtliche Fragen: Tel. 0941 5694-113
Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe und Steuern: Tel. 0941 5694-114
Kurzarbeit: Tel. 0941 5694-115
Ausbildung: Tel. 0941 5694-116
Weiterbildung: Tel. 0941 5694-117
In der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sind 91.000 Unternehmen aus der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim organisiert. Sie profitieren vom Service der IHK, wenn es um standortrelevante Themen, Fachkräftesicherung und Außenwirtschaft geht. Rund 400 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den regionalen IHK-Gremien und Fachausschüssen. Hier erarbeiten die IHK-Mitglieder die Standpunkte der regionalen Wirtschaft – kommunal, auf Landesebene und über die IHK-Organisation bundes- und europaweit.
(Quelle: Pressemitteilung IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim)
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Schwandorf hat für den Notfall neue Rufnummern eingerichtet:
Die bekannten Nummern der Agentur für Arbeit Schwandorf sowie der Jobcenter sind derzeit stark überlastet. Damit Kundinnen und Kunden im Notfall dennoch Kontakt aufnehmen können, sind folgende neue Nummern eingerichtet worden:
Agentur für Arbeit Schwandorf (Geschäftsstellen Schwandorf, Oberviechtach, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Cham und Bad Kötzting): 09431 200 400
Jobcenter im Landkreis Schwandorf: 09431 200 900
Jobcenter Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg: 09621 912 900
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Cham sind weiterhin über die bekannte Nummer 09971 995 804 erreichbar.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Schwandorf)
Das Rathaus in Tirschenreuth ist nur noch eingeschränkt erreichbar:
Die Stadt Tirschenreuth hat beschlossen, das Rathaus sowie alle weiteren städtischen Dienststellen für den Publikumsverkehr ab sofort bis vorerst einschließlich Freitag, den 27. März, zu schließen. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten. Die Kontaktdaten der entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auf der Homepage der Stadt Tirschenreuth abrufbar. Der Bauhof ist in dringenden Fällen telefonisch unter (09631) 609-33 zu erreichen. Weiterhin wird um Verständnis gebeten, dass der Bürgermeister bis Ende Mai keine persönlichen Besuche mehr abstattet. Dies betrifft auch besondere Jubiläen.
Strom und Wasser
Die Vermittlung der Stadtwerke Tirschenreuth ist unter (09631) 7019-0 zu erreichen. Aktuelle Informationen werden regelmäßig auf der Stadtwerke-Internetseite www.stadtwerke-tir.de veröffentlicht.Corona-Virus-Servicehotline
Das Landratsamt hat eine Telefon-Servicehotline zum Corona-Virus eingerichtet. Bürger können sich unter den Nummern (09631) 88410, (09631) 707676 und am Morgen 08.00 Uhr unter (0961) 19222 informieren. Infos gibt es auch auf der Internetseite des Landkreises.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Tirschenreuth)
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf schließt die Umladestationen für Privatanlieferungen von Kleinmengen:
Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) schließt ab Freitag, den 20.März 2020 bis auf Weiteres die Umladestationen für Privatanlieferungen von Kleinmengen. Von der Schließung ausgenommen sind Anlieferungen aus dem Bereich der kommunalen Haus- und Sperrmüllabfuhr sowie Gewerbemüllanlieferungen mit Fahrzeugen, die selbstständig kippen bzw. entleeren können. Die Maßnahme dient dazu, eine weitere Verbreitung des Coroanvirus einzuschränken. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Regierung der Oberpfalz erlaubt Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen sowie der Sonn- und Feiertagsruhe:
Auch in Bayern sind in zunehmender Zahl Ansteckungen mit dem neuartigen Corona-Virus zu verzeichnen. Deshalb sind zunehmend schärfere Maßnahmen zur Eindämmung erforderlich geworden. Diese schränken inzwischen auch das öffentliche und wirtschaftliche Leben in Bayern ein. Umso wichtiger ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs zu jeder Zeit sicherzustellen. Dazu sollen Betriebe vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten.
Die Regierung der Oberpfalz hat daher – wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder am Montag angekündigt – eine befristete Allgemeinverfügung, die Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und der Sonn- und Feiertagsruhe zulässt, erlassen:
Zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus anfallen, gelten von 18. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2020 befristet folgende Regeln:
• Arbeitnehmer dürfen täglich über acht beziehungsweise zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
• Ruhepausen dürfen verkürzt werden, und zwar auf mindestens 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und auf mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt. Soweit erforderlich, darf die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden.
• Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ist angeordnet.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind hier abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung Regierung Oberpfalz)
Kultusminister Michael Piazolo hat den neuen Fahrplan für das Abitur 2020 vorgestellt:
Das Bayerische Kultusministerium hat entschieden, den Beginn der Abiturprüfungen vom 30. April auf den 20. Mai 2020 zu verlegen. „Trotz der Corona-Krise wollen wir faire Bedingungen für unsere Abiturientinnen und Abiturienten sicherstellen“, erklärt Kultusminister Michael Piazolo. Wegen der Einstellung des Unterrichts bis nach den Osterferien hätten die Schülerinnen und Schüler ohne eine Änderung des Terminplans nicht genügend Vorbereitungszeit. Piazolo weiter: „Wichtig war es mir, die neuen Prüfungstermine mit Lehrkräften, Eltern, Schülern und Direktoren abzustimmen.“
Mit dem neuen Terminplan stellt das Kultusministerium sicher, dass die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Prüfungen erhalten. Ebenso gewinnt man auf diese Weise ausreichend Zeit für ausstehende Leistungsnachweise im Vorfeld der Abiturprüfungen.
Neuer Terminplan für das Abitur 2020:
Schriftliche Prüfungen
20. Mai: Deutsch
26. Mai: Mathematik
29. Mai: 3. Abiturprüfungsfach (mit Französisch)Mündliche Prüfungen (Kolloquien)
15. Juni bis 26. Juni 2020Die mündlichen Zusatzprüfungen werden am 3. Juli 2020 abgeschlossen.
Auch die Nachholtermine für die schriftlichen Abiturprüfungen werden so angesetzt, dass eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw. örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist.
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen können weitere Veränderungen im Ablauf der Abiturprüfung 2020 nicht ausgeschlossen werden. Michael Piazolo abschließend: „Die aktuelle Situation ist eine Herausforderung für die ganze Schulgemeinschaft und erfordert flexibles Handeln. Wir müssen auf Veränderungen reagieren. Dabei müssen wir immer die Interessen unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und die Belastungen für die Schulen im Blick behalten. Mein herzlicher Dank gilt noch einmal ausdrücklich allen Lehrerinnen und Lehrern für ihre hervorragende Arbeit.“
Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken der Region stellen die kreditwirtschaftliche Versorgung der nördlichen Oberpfalz auch in der Krise sicher:
Die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken der nördlichen Oberpfalz stehen auch in einer verschärften Corona-Krise für eine stabile Bargeldversorgung und Zahlungsverkehrsinfrastruktur. Das betonten übereinstimmend die jeweiligen Vorstände der Sparkasse Oberpfalz Nord Hans-Jörg Schön, der Vereinigten Sparkassen Eschenbach i.d.OPf., Neustadt a.d. Waldnaab, Vohenstrauß Gerhard Hösl sowie der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG Bernhard Wolf. Im gleichen Tenor äußern sich die Vorstände Karl Völkl (Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG), Jürgen Schnappauf (Rb Floss eg) und Joachim Geyer (Raiffeisenbank Oberpfalz-Nordwest). Alle Verantwortlichen betonen: „Es gibt keinen Anlass, Bargeld zu hamstern“.
Die Corona-Krise stellt für alle eine Herausforderung dar, auf die sich die jeweiligen Institute mit den notwendigen Maßnahmen vorbereitet haben.
Alle Finanztransaktionen können wie immer abgewickelt werden. Das gilt z.B. für Bargeldverfügungen und Überweisungen. Alle Beteiligten bereiten sich umfangreich darauf vor, Anträge auf Mittel aus den Förderprogrammen für Liquiditäts- und Kredithilfen für betroffene Gewerbe- und Firmenkunden schnell und reibungslos abwickeln zu können, sobald die Umsetzung startet.
Service und Bargeldversorgung über SB-Geräte und online
Die Bargeldversorgung der Bevölkerung wird flächendeckend über das dichte Netz an Geldausgabeautomaten sichergestellt, bei hohen Bartransaktionen werden individuelle Lösungen angeboten. Gerade jetzt bietet sich die verstärkte Nutzung von Kartenzahlungen bzw. kontaktlosem Bezahlen mit den gängigen Karten, mit einer Kreditkarte oder mit dem Smartphone an.
Die allermeisten Serviceanliegen der Kundinnen und Kunden können online auf den jeweiligen Internetseiten, mobil über die Apps sowie vor Ort in den SB-Bereichen der Geschäftsstellen abgewickelt werden. Darüber hinaus stehen die Sparkassen und VR-Banken der nördlichen Oberpfalz den Kunden selbstverständlich telefonisch umfassend zur Verfügung.
Beratung telefonisch, digital und medial
Beratungsgespräche mit den Kunden können komfortabel und bequem medial oder telefonisch abgewickelt werden. Dort, wo noch persönlicher Kundenkontakt stattfindet, wird auf die nötigen Distanz- und Hygienemaßnahmen geachtet.
Geschäftsstellen bleiben geöffnet
Die Geschäftsstellen bleiben für die Kundinnen und Kunden zumindest zum jetzigen Zeitpunkt flächendeckend geöffnet, werden allerdings in Abhängigkeit vom zu erwartenden stark rückläufigen Kundenaufkommen ihre Öffnungszeiten zumindest an manchen kleineren Standorten deutlich reduzieren.
Gemeinsam werden die Sparkassen und VR-Banken der Region auch in der Krise ihrer Verantwortung für die Menschen gerecht und stellen sich den Herausforderungen. Wir stehen fest an der Seite unserer Kundinnen und Kunden.
(Quelle: Pressemitteilung Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken der Region)
Die Arbeitsagentur und das Jobcenter in Schwandorf sind weiterhin für Sie da, auch wenn die Türen geschlossen sind:
Persönlicher Kontakt im Notfall möglich / Geldauszahlung ist sichergestellt
Die Jobcenter und Arbeitsagenturen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab Mittwoch, 18. März, keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.
Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse, auf unserer Homepage und über Aushänge über diese Möglichkeiten.
Zudem hat die Agentur für Arbeit Schwandorf die zusätzliche Rufnummer 09431 200 400 eingerichtet. Wir bitten weiter darum, nur im Notfall den Kontakt zu suchen.
Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen finden Sie hier.
(Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit Schwandorf)
Die Stadt Weiden hat das Bürgertelefon „Corona“ eingerichtet:
Bürgertelefon „Corona“ bei der Stadt Weiden ab sofort geschaltet.
In der heutigen Sitzung der Führungsgruppe Katastrophenschutz ordnete Bürgermeister Meyer an, dass ein „Bürgertelefon Corona“ für Weidener Bürger eingerichtet wird.
Für nichtmedizinische Fragen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 09 61 / 81 – 38 38 von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.Dort werden beispielsweise Fragen zum Einkauf, zur Rückkunft von Angehörigen aus dem Ausland, Auskünfte zu Geschäftsschließungen und Ausnahmen, Rückfragen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie Fragen zu wirtschaftlichen Härtefallregelungen geklärt.
„Die Führungsgruppe Katastrophenschutz ist selbstverständlich auch
Ansprechpartner für die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich aus der Herausforderung Corona ergeben“, so Bürgermeister Jens Meyer.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Die Servicezentren der Bayerischen Finanzämter schließen vorsorglich:
Ab morgen, Mittwoch 18. März 2020, wird der Publikumsverkehr in den Servicezentren an den bayerischen Finanzämtern bis einschließlich zum 19. April vorübergehend vorsorglich eingestellt. Leider ist dieser Schritt nötig als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus. In dieser besonderen Situation bitten wir um das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Steuerverwaltung ist und bleibt aber voll funktionsfähig. Der Service der Finanzämter bleibt weiterhin in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Kontakt zu den Finanzämtern und der Erhalt von Informationen ist für die Bürgerinnen und Bürger weiter über verschiedene Wege möglich, z.B.:
– Telefon
– Schriftlich per Post oder durch den Einwurf von Steuererklärungen und Anträgen in den Briefkasten des Finanzamts
– Via E-Mail (unter Abwägung der Sicherheitsrisiken)
– Über das umfassende Onlineangebot der Steuerverwaltung. Über das Portal kann z.B. schnell und einfach die Steuererklärungen abgegeben oder eine elektronische Nachricht (z.B. Fristverlängerungen, Einsprüche) an die Finanzämter versandt werden.Die Vereinbarung eines persönlichen Termins mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bleibt weiterhin möglich.
Außerdem stellt die Bayerische Steuerverwaltung auch online viele Informationen zu steuerlichen Themen sowie diverse Formulare zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
Außerdem gibt Staatsminister Albert Füracker steuerliche Soforthilfen bekannt:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Bayern hat deshalb den Katastrophenfall ausgerufen. „Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“ Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt:
Fällige Steuerzahlungen werden – soweit diese aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht geleistet werden können – auf Antrag befristet zinsfrei gestundet. In solchen Fällen können die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2020 entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Daneben kann auf Antrag die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Hierfür werden vereinfachte Formblätter zur Beantragung von Steuererleichterungen zum Download auf den Seiten der Steuerverwaltung bereitgestellt.
Bei unmittelbarer Betroffenheit will der Freistaat zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.
Soweit daneben pandemiebedingt Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, wird auch hier geholfen „Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren“, teilte Füracker mit.
Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Auf diesem Wege ist auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Die Servicezentren an den Finanzämtern sind als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus vorübergehend geschlossen.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)
Der Burschenverein und Nachbarschaftshilfe bietet in Wackersdorf Einkaufshilfen an:
Veranstaltungen werden abgesagt, das soziale Leben auf ein notwendiges Muss heruntergefahren: Risikopersonen – also ältere und vorerkrankte Menschen – sollen soweit wie möglich und vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Der Burschenverein „Glück-Auf“ und die Nachbarschaftshilfe möchten das Risiko für betroffene Wackersdoferinnen und Wackersdorfer weiter reduzieren. Ab sofort erledigen sie auf Wunsch deren Einkäufe.
„Wir haben eine gute Dorfgemeinschaft. In der Regel hilft man sich sowieso“, erklärt der zweite Vorstand der Wackersdorfer Burschen, Luca Rzychon. Es gebe aber immer auch Ausnahmen oder besondere Umstände. Für diese Fälle stehe man bereit. „Die Leute sagen uns, was sie brauchen. Wir liefern ihnen die Besorgungen aus dem Supermarkt oder der Apotheke nach Hause“, ergänzt der Vorstand der Nachbarschaftshilfe, Artur Gut. Das Prinzip ist denkbar einfach: Wer einen Einkauf benötigt, setzt sich dienstags oder freitags telefonisch mit dem Burschenverein (0162/ 7557270) oder der Nachbarschaftshilfe (01520/ 6098441) in Verbindung und gibt seine Wünsche durch. Am nächsten Tag erfolgt die Lieferung, nach Absprache auch völlig „kontaktlos“, indem die Einkäufe einfach vor die Tür gestellt werden. „Das ist eine genauso wichtige wie wertvolle Aktion für unsere Gemeinde. Herzlichen Dank dafür“, freut sich Bürgermeister Thomas Falter. Der Dank gelte auch allen weiteren Vereinen und Personen, die derzeit ähnliche Hilfsdienste im Ort planen.
(Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf)
Das Bayerische Sozialministerium hat gemeinsam mit den Bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden eine neue Kampagne für ältere Menschen ins Leben gerufen:
Unter dem Motto „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ hat das Bayerische Sozialministerium gemeinsam mit den Bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden eine neue Kampagne für ältere Menschen gestartet. Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gerade um unsere Seniorinnen und Senioren müssen wir uns verstärkt kümmern. Sie sind als Risikogruppe stärker durch den Coronavirus gefährdet als andere Bevölkerungsteile. Alle die helfen können, müssen jetzt an einem Strang ziehen. In dieser besonderen Situation müssen wir als Gesellschaft zusammenstehen und zusammenhalten. Mit unserer Kampagne ‚Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!‘ zeigen wir gemeinsam mit den Hauptamtlichen in den Kommunen und den vielen ehrenamtlichen Verbänden vor Ort, dass Bayern niemanden allein lässt!“
Vor allem denjenigen, die in dieser schwierigen Zeit nicht bereits von Familie, Freunden oder Nachbarn unterstützt werden, müssen wir alle unsere Hilfe anbieten. Die Eckpunkte der Kampagne sind:
• Alle älteren Menschen in Bayern: Wenden Sie sich – am besten telefonisch – an Ihre Gemeinde vor Ort. Hier können Ihnen zentrale Anlaufstellen genannt werden, die Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen.
• Alle Pfarrgemeinden: Gehen Sie auf Ihre Mitglieder zu und unterstützen Sie gerade hilfebedürftige ältere Menschen.
• Die örtlichen Versorger: Kümmern Sie sich vor allem um Lieferungen an ältere Menschen, die nicht mehr mobil sind. Nutzen Sie alle Möglichkeiten für ein unkompliziertes System zur Bestellung und Auslieferung der lebensnotwendigen Dinge wie Lebensmittel und Medikamente.
• Alle Postboten: Seien Sie bei Ihrer Arbeit aufmerksam und gehen Sie auf hilfebedürftige ältere Menschen zu!
• Alle jüngeren Menschen: Achten Sie auf Ihre älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger! Bieten Sie Ihre Unterstützung bei Besorgungen und Ansprache an!
• Alle Nachbarn: Gehen Sie auf Ihre Mitmenschen in der Nachbarschaft zu und bieten Sie Ihre Hilfe an!
Natürlich alles immer unter Beachtung der Handreichungen zur Gesundheitsvorsorge.„Ich bin sehr froh, dass es bereits jetzt überall im Land Initiativen gibt – wie Hilfeangebote auf Nachbarschaftsportalen, Aushänge im Hausflur, ehrenamtliche Helferkreise und vieles mehr. Dafür allen, die seit Tagen und auch weiterhin hier besonders Wertvolles leisten, mein Dank und höchste Anerkennung!“, so Trautner.
Weitere Informationen zur Kampagne „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ gibt es hier.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium)
Die Stadt Amberg informiert über weitere Maßnahmen:
Die Stadt Amberg macht nochmals darauf aufmerksam, dass es aufgrund der Corona-Pandemie derzeit zwingend erforderlich ist, sämtliche Sozialkontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Aus diesem Grund sind die regulären Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung derzeit ausgesetzt und die Bevölkerung wird gebeten, sich in dringenden Angelegenheiten entweder telefonisch oder per E-Mail mit der Stadt Amberg bzw. der zuständigen Dienststelle oder dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und, falls unaufschiebbar, einen Termin zu vereinbaren.
Zur Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Coronavirus wurden von der Staatsregierung zwei spezielle Hotline-Nummer eingerichtet. Medizinische Fragen beantwortet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Hotline 09131/6808-5101. Für Eltern und Lehrkräfte steht von 7.30 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/2186-2971 ein Telefondienst rund um das Thema Schule des Kultusministeriums zur Verfügung.
Zu allen städtischen Themen finden sich die Rufnummern auch auf der Homepage der Stadt Amberg. Beispielhaft hier die Erreichbarkeit ausgewählter Fachämter:
Amt für Ordnung und Umwelt 10-1292
Straßenverkehrsamt/Zulassung 10-1300
Einwohneramt 10-1333
Ausländerbehörde 10-1334
Standesamt 10-1800
Friedhofsamt 10-1838
Amt für soziale Angelegenheiten 10-1342
Jugendamt 10-1856
Bauordnungsamt 10-1407
Hoch-/bzw. Tiefbauamt 10-1444
Allgemeine Fragen nehmen die Bürgerinfo der Stadt Amberg unter der Nummer 09621/10-1555 oder die zentrale Telefonvermittlung unter 10-0 entgegen.Müllabfuhr und Sperrmüllabholung finden statt – Wertstoffhöfe vorübergehend geschlossen
Die regelmäßige Müllabfuhr ist trotz Katastrophenfall zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet. Darauf weist die Stadt Amberg angesichts der aktuellen Corona-Pandemie hin. Damit finden auch in dieser und den nächsten Wochen die reguläre Müllabfuhr sowie die Sperrmüllabholung statt. Bei zusätzlichem Bedarf an „Gelben Säcken“ liegt ein Kontingent bei der Firma Schmid & Zweck in der Max-Planck-Straße 25 bereit.Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass mit Rücksicht auf die Mitarbeiter der beiden Wertstoffhöfe deren Betrieb vorläufig bis 4. April eingestellt wurde. Die gewerbliche Grüngutanlieferung am Abladeplatz des Wertstoffhofs IG Nord in der Max-Planck-Straße 25 steht aber auch weiterhin zur Verfügung. Der Anlieferschein ist beim Bürogebäude der Firma Schmid & Zweck einzuwerfen. Ebenso können die am Wertstoffhof befindlichen Altglas- und Dosencontainer von außerhalb des abgezäunten Wertstoffhofgeländes befüllt werden. Daneben besteht nach wie vor die Möglichkeit, Glas, Dosen und Grüngut an den Wertstoffinseln abzugeben.
Mit diesem Angebot ist die abfallwirtschaftliche Grundversorgung in der Stadt Amberg gesichert. Die Wertstoffhöfe bieten den Service zusätzlicher Entsorgungsleistungen, die nicht unbedingt zeitnah erforderlich sind. Fragen rund um die Abfallentsorgung nimmt die städtische Abfallberatung unter der Telefonnummer 10-1248 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Die Stadt Schwandorf kündigt neue Maßnahmen an:
Die Stadt Schwandorf hat unter der Leitung von Oberbürgermeister Andreas Feller bereits am 10. März 2020 einen Krisenstab eingerichtet, der sich regelmäßig trifft, um auf die sich ständig ändernde Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schnell und angemessen reagieren zu können.
Um den allgemeinen Dienstbetrieb im Rathaus uns seinen Einrichtungen auch weiterhin aufrecht erhalten zu können und zum Schutz der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, hat Oberbürgermeister Andreas Feller verfügt, den allgemeinen Parteiverkehr im Rathaus vorübergehend bis auf Weiteres einzuschränken. Die regulären Öffnungszeiten haben daher aktuell keine Gültigkeit mehr.
Die Bürger werden gebeten, ihre Angelegenheiten soweit möglich per Post, Mail oder Telefon zu erledigen. Nur für Behördengänge, die unumgänglich sind, ist es möglich, zuvor telefonisch unter der TelNr. 09431 / 45-0 oder unter info@schwandorf.de einen Besuchstermin zu vereinbaren. Die telefonische Erreichbarkeit im Rathaus und den städtischen Einrichtungen bleibt jedoch weiterhin gewährleistet.
Die gilt auch für den Dienstbetrieb der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung. Hier ist eine Terminvereinbarung unter der TelNr. 09431 / 7437-0 möglich.
Sämtliche Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse entfallen in der Zeit bis zum 19. April 2020.
Aktuelle Informationen sind auf der Homepage der Stadt Schwandorf und der Internetseite des Landkreises Schwandorf abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung Große Kreisstadt Schwandorf)
Außerdem werden in Schwandorf die städtischen Einrichtungen geschlossen. Veranstaltungstickets werden zurückgenommen:
Das Tourismusbüro Schwandorf ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Auch die Stadt- und Felsenkellerführungen wurden eingestellt.
Die städtische Einrichtung ist jedoch zu folgenden Zeiten weiterhin telefonisch unter 09431 / 45-550 oder per Mail unter tourismus@schwandorf.de erreichbar:
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr | Sa: 09:00 – 13:00 UhrOk.ticket – Rücknahme von Veranstaltungstickets
Aufgrund der aktuellen Lage müssen auch viele Veranstaltungen, die über die Ticketplattform ok.ticket verkauft wurden, abgesagt werden.
Natürlich bekommen Ticketkäufer die Eintrittsgelder aber rückerstattet. Die Tickets können jedoch nur in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, in der sie erworben wurden. Online erworbene Tickets werden automatisch über ok.ticket zurückerstattet.Die Ticketrücknahme erfolgt via Überweisung:
Teilen Sie dem Tourismusbüro bitte telefonisch oder per Mail sowohl die Bestell- als auch die Ticketnummer auf ihren Tickets mit. Des Weiteren wird Ihre Anschrift (Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon) und Ihre Bankverbindung (Kontoinhaber, Bank, IBAN, BIC) benötigt. Im Anschluss werden Ihnen die Eintrittsgelder überwiesen.In Ausnahmefällen können die Eintrittsgelder auch bar ausgezahlt werden. In diesem Fall machen Sie sich bitte während der Bürozeiten über die Klingel oder über Klopfen am Fenster bemerkbar und bringen Sie Ihre Tickets mit. Sie erhalten den Ticketpreis danach bar. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Tourismusbüro diese Maßnahme nur in Ausnahmefällen anwenden wird um unnötige Kontakte zu vermeiden.
(Quelle: Pressemitteilung Große Kreisstadt Schwandorf)
In der Stadt Weiden bleiben die Leichen- und Aussegnungshallen geschlossen:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Katstrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Es gilt, alle Maßnahmen zu ergreifen um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Aus diesem Anlass bleiben ab sofort die Leichen- sowie Aussegnungshallen auf den städtischen Friedhöfen –auch für die Trauerfeierlichkeiten- geschlossen. Am Stadtfriedhof wird ersatzweise ein entsprechender Pavillon aufgestellt, gleiches soll am Waldfriedhof erfolgen. Vonseiten der Stadtverwaltung wird zudem darum gebeten, Beisetzungen nur noch im engsten Familienkreis stattfinden zu lassen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Was Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur Weiden, der Job-Center Weiden/Neustadt und Tirschenreuth und des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes der Stadt Weiden jetzt wissen müssen:
Jobcenter, Arbeitsagentur und Jugendamt Weiden sind weiter für die Kunden da / Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut / Persönliche Kontakte werden reduziert
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagentur und die Job-Center auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir für alle Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur Weiden, der Job-Center Weiden/Neustadt und Tirschenreuth und des Jugendamts der Stadt Weiden folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen
Der Publikumsverkehr wird ab Mittwoch, 18. März 2020, eingestellt. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich Notfällen vorbehalten. Die Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine weder absagen und Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen. Sie können Anträge über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder ausgedruckt in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen. Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen. Anträge werfen Sie bitte in den Hauspostkasten (Keine Originaldokumente beifügen).Da wir unsere telefonischen Kapazitäten auf Grund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind:
– die Agentur für Arbeit unter: 0800 45555 00 / 0961 409 1000
– das Job-Center Weiden-Neustadt unter: 0961 409 1500 / 0961 409 1600
– das Job-Center Tirschenreuth unter: 09631 7034 1700 / 09631 7034 1717
– den ASD des Jugendamtes (Stadt Weiden) unter: 0961 81 5105Außerdem finden Sie hier:
– Anträge auf Arbeitslosengeld I
– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen von Job-Center oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
Gesundheitsschutz von Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat höchste Priorität. Öffentliche Dienstleister, die für viele Menschen auch ein sozialer Anker sind, haben in der aktuellen Situation eine besondere Verantwortung. Eine gut funktionierende Bearbeitung und die Gewährung finanzieller Leistungen haben daher Priorität.
(Quelle: Pressemitteilung Agentur für Arbeit Weiden)
Auch der Bezirk Oberpfalz muss seinen Parteiverkehr einschränken:
Der Bezirk Oberpfalz bittet aufgrund der aktuellen Gesundheitslage, von persönlichen Besuchen in der Bezirksverwaltung in Regensburg abzusehen. Die Mitarbeiter stehen für Anliegen und Anträge gerne telefonisch, per Post, Fax oder email zur Verfügung.
Dringende unaufschiebbare Gespräche können derzeit nur nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erfolgen.
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Der Coronavirus macht auch in Schwandorf vor der Abfallwirtschaft keinen Halt:
Um eine weitere Verbreitung einzuschränken, setzt der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) an allen Müllumladestationen im gesamten Verbandsgebiet sowie direkt beim Müllkraftwerk in Schwandorf ab Freitag, 20. März bis auf Weiteres die Annahme von Kleinmengen an Anfall aus dem privaten und gewerblichen Bereich aus. Für den Müllumschlagplatz Tirschenreuth auf der Deponie Steinmühle gilt diese Maßnahme bereits ab Donnerstag, 19. März.
Von der Schließung ausgenommen sind Anlieferungen aus dem Bereich der kommunalen Haus- und Sperrmüllabfuhr sowie Gewerbemüllanlieferungen mit Fahrzeugen, die selbständig kippen bzw. entleeren können.Bei übermäßigem Andrang behält sich ZMS zur Gewährleistung eines geordneten Betriebsablaufs vor, auch während der regulären Öffnungszeiten die Umladestationen vorübergehend zu schließen.
Die Entsorgungssicherheit für Haus- und Sperrmüll ist weiterhin gewährleistet. Dies gilt bei Einhaltung der genannten Bedingungen auch für Gewerbeabfälle. Um Verständnis für die in dieser Notsituation zwingend gebotenen Maßnahmen wird gebeten.
(Quelle: Pressemitteilung Zweckverband Müllverwertung Schwandorf)
In Amberg verschiebt sich der Strom-, Gas-, Wasser und Fernwärmezähler-Turnuswechsel der Stadtwerke:
Durch die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern werden auch die turnusmäßigen, planbaren Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwämezähler-Turnuswechsel der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH bis auf weiteres ausgesetzt.
Die bereits versendeten Kunden-Terminanschreiben der für die Stadtwerke Amberg Versorgungs Gmbh tätigen Firma Smetex GmbH, sind somit hinfällig. Alle bisher angeschriebenen Kunden erhalten die Information über den Terminausfall, bzw. die Neuterminierung zusätzlich direkt per Anschreiben.
Fragen zum Strom-Zähleraustausch beantwortet Georg Fröhler von den Messdiensten der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH, Tel. 09621 603-641 oder per E-Mail: georg.froehler@stadtwerke-amberg.de.
Fragen zum Gas-, Wasser- und Fernwärme-Zähleraustausch beantwortet Herbert Ströhl von den Messdiensten der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH, Tel. 09621 603-741 oder per E-Mail: herbert.stroehl@stadtwerke-amberg.de.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH)
Auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach herrscht Notbesetzung:
Der Krisenstab des Landkreises Amberg-Sulzbach unter Führung von Landrat Richard Reisinger hat heute Vormittag entschieden, die Wertstoffhöfe im Landkreis weiter zu den regulären Zeiten zu öffnen, allerdings mit deutlich reduziertem Personal. Landrat Richard Reisinger appelliert deshalb an die Bevölkerung, auch im Eigeninteresse der Bürgerinnen und Bürger, aktuell tatsächlich nur das Nötigste zu den Wertstoffhöfen zu liefern und vor Ort nach Möglichkeit den persönlichen Kontakt zu Mitarbeitern des Wertstoffhofes und anderen Menschen zu vermeiden.
Am Montag, 16. März 2020 wurde durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder der Katastrophenfall ausgerufen. Kurz danach hat der Landkreis Amberg-Sulzbach unter Leitung von Landrat Richard Reisinger einen Krisenstab eingerichtet. Dieser trifft sich regelmäßig, um die aktuelle Situation zu bewerten und Entscheidungen zu treffen.
Die erste Entscheidung war noch am Montag, den Parteiverkehr im Landratsamt Amberg-Sulzbach sowie in sämtlichen Außenstellen wie Führerschein-/Zulassungsstelle, TouristInfo, Veterinäramt und vhs Amberg-Sulzbach komplett einzustellen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, verstärkt per E-Mail oder telefonisch zu agieren. „Wir wollen damit unseren Beitrag leisten, die exponentielle Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, erklärt Landrat Richard Reisinger die Maßnahme.
Zudem wurde am Landratsamt Amberg-Sulzbach ein Bürgertelefon (09621 39-890) eingerichtet, das am Dienstag bereits sehr stark ausgelastet war. Landrat Richard Reisinger appelliert an den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und verspricht auch Unternehmen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, dass sie nicht alleine gelassen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Auch der Christliche Verein Junger Menschen Amberg zieht die Konsequenzen aus der Corona-Pandemie:
Auch wir werden unserer Verantwortung gerecht und tragen unseren Teil dazu bei, dass die Infektionskurve so flach wie möglich verläuft.
Am vergangenen Samstag haben wir im CVJM-Vorstand entschieden
alle Angebote bis mind. zum Ende der Osterferien abzusagen. Dies gilt auch für die Annahme von Büchern und anderer Medien.
Die Abgabestelle am Hoftor in der Rosengasse ist bis auf Weiteres nicht mehr besetzt und erreichbar. Es wird darum gebeten, auch nichts vor dem Eingang abzustellen.Wie es ab dem 20.04.2020 aussieht kann derzeit Niemand sagen.
Wir halten Euch auf dem Laufenden.
(Quelle: Pressemitteilung CVJM Amberg)
Die BayernSPD stellt bis 19. April auf Notbetrieb um:
Ab Mittwoch den 18.03.2020 bis zum 19.04.2020 stellt die BayernSPD ihren Geschäftsbetrieb in ganz Bayern auf einen Notbetrieb um. Die Geschäftsstellen in der Fläche sind in diesem Zeitraum personell nicht besetzt, ebenso die beiden Landesgeschäftsstellen in München und Regensburg. Der Schatzmeister der BayernSPD Thomas Goger dazu:
„Unsere Geschäftsstellen sind Orte der Begegnung und des Austauschs. Momentan gilt es aber, persönliche Begegnungen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Selbstverständlich werden wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vollem Umfang weiter bezahlen. Wir bitten auch alle anderen Arbeitgeber, trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nach Möglichkeiten zu suchen, Gehaltseinbußen bei den Beschäftigten zu vermeiden.“
Soweit es die Tätigkeit zulässt, arbeiten die Angestellten der BayernSPD im Homeoffice. Die Arbeitsfähigkeit der BayernSPD bleibt in diesem Zeitraum erhalten, insbesondere sind die Postbearbeitung, der Zahlungsverkehr und die Einhaltung von Fristen und Auflagen nach dem Parteiengesetz sichergestellt.
Im Kampf gegen das Corona-Virus muss geschlossen gehandelt werden. Es geht um Gesundheitsschutz – und darum, die Folgen der Pandemie für Menschen, Arbeitsplätze, Unternehmen und unsere Gesellschaft abzufedern. Die BayernSPD unterstützt die Maßnahmen der Bundesregierung und der Staatsregierung und bittet die Bevölkerung in Bayern mitzuhelfen, achtsam zu sein und ihren Beitrag zur Bewältigung dieser schwierigen Lage zu leisten. Bei aller gebotenen Vorsicht kann jeder Einzelne viel Gutes tun, indem er besonders ältere und hilfsbedürftige Menschen in den kommenden Wochen unterstützt.
(Quelle: Pressemitteilung BayernSPD)
Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist trotz der Corona-Epidemie noch erreichbar:
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können,
konzentriert sich das Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne
persönlichen Kontakt geklärt werden können, um diese Kontakte zu minimieren.
So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen
der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser
schwierigen Lage sicherstellen.Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden des
Jobcenters im Landkreis Schwandorf folgende Informationen:1. Persönliche Vorsprachen:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle
bestehen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese
Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.Sie können Anträge auf Grundsicherung formlos per Mail, telefonisch oder über unsere
eServices (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.2. Anliegen telefonisch klären:
Aufgrund des zu erwartenden sehr hohen Anrufaufkommens wurde die telefonische Erreichbarkeit verstärkt.
Das Jobcenter im Landkreis Schwandorf ist ab Mittwoch, den 18.03. zusätzlich, zur bekannten Service-Nummer 09431 200 990, unter einer weiteren Hotline 09431 200 900 zu erreichen.3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen vom Jobcenter angewiesen sind, sichergestellt ist.
Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
(Quelle: Pressemitteilung Jobcenter Landkreis Schwandorf)
Das Telefonnetz der Bundesagentur für Arbeit Weiden sind überlastet:
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz unseres Providers ist derzeit überlastet. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken.
– Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
– Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
– Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern. Diese werden örtlich bekannt gemacht.Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz unseres Providers überlastet.
(Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit Weiden)
Die nördliche Oberpfalz managt die Corona-Pandemie gemeinsam:
Nachdem Ministerpräsident Markus Söder am Montagvormittag den Katastrophenfall ausgerufen hatte, begannen die verschiedenen Akteure aus den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth sowie der kreisfreien Stadt Weiden umgehend mit dem Aufbau eines gemeinsamen Lagezentrums. Auch wenn das Gesetz jeweils eigene „Führungsgruppen Katastrophenschutz“ (FüGK) vorschreibt, ist eine enge Zusammenarbeit schon wegen vieler gemeinsamer relevanter Strukturen sinnvoll und erforderlich. So sind die Kliniken Nordoberpfalz und die Integrierte Leitstelle Nordoberpfalz für das gesamte Gebiet zuständig. Gesundheitsämter gibt es eines in Tirschenreuth und ein gemeinsames für Weiden und Neustadt an der Waldnaab. Der gemeinsame Lagedienst ist ab sofort jeden Tag im Einsatz, ist aber keine öffentlich zugängliche Anlaufstelle, sondern eine Führungsstruktur. Dort werden weder Beratungen noch Untersuchungen oder Testungen durchgeführt!
Am Dienstag wurde zunächst einmal die Situation für das Gebiet mit insgesamt rund 209.500 Einwohnern erfasst. Wie viele Krankenhausbetten gibt es, wie viele davon sind Intensivplätze und wie viele sind ausgelastet? Welche Ressourcen gibt es beim Personal in den Bereichen Ärzte, Kranken- und Altenpflege, Rettungsdienst, Leitstelle, Gesundheitsämter usw. Und wie sieht es mit persönlicher Schutzausrüstung und den Kapazitäten in den Testlaboren aus? Welche Abläufe sind sinnvoll und praktikabel und welche Arbeitsschutzvorschriften sind unbedingt einzuhalten? Das Team in Neuhaus arbeitet intensiv an der Beantwortung dieser Fragen. Außerdem wird versucht, bestehende Kapazitäten in all diesen Bereichen aufzustocken. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Lage ist eine ständige Anpassung und vorausschauendes Arbeiten wichtig, aber auch hochkompliziert.
Auf diese Erkenntnisse können die drei Führungsgruppen aus Weiden Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth gleichermaßen zugreifen und dann ihre Entscheidungen treffen, die sofern sie gemeinsame Strukturen betreffen natürlich auch eng abgestimmt werden. Die Landräte Andreas Meier und Wolfgang Lippert und Oberbürgermeister Kurt Seggewiß stehen in ständigem Austausch.
Auch wenn die meisten Corona-Infizierten einen eher milden Krankheitsverlauf durchleben, kann diese Krankheit, insbesondere bei Älteren und Menschen mit Vorerkrankung, lebensbedrohliche bis tödliche Folgen haben. Bei einer unkontrollierten Ausbreitung könnten sich in den nächsten Wochen bis zu 70 % der Menschen infizieren. Nach bisherigem Kenntnisstand über Covid-19 müsste dabei mit bis zu 12.500 Patienten gerechnet werden, die intensiv-medizinisch betreut und teils auch beatmet werden müssten. Da diese Kapazitäten nicht vorhanden sind, sind die derzeit laufenden, sehr einschneidenden Maßnahmen unbedingt notwendig, um das Auftreten neuer Fälle über einen möglichst langen Zeitraum zu verteilen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab)
Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab und Außenstellen sind für Besucher geschlossen:
Um die Bevölkerung und die Mitarbeiter vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen und den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können, sind das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab sowie die Außenstellen innerhalb Neustadts (Jugendamt, Wasserrecht), in Weiden (Gesundheits- und Veterinäramt), in Vohenstrauß (Zulassungsstelle) und in Eschenbach (Führerschein- und Zulassungsstelle) ab Mittwoch für den Besucherverkehr geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post oder E-Mail zu erledigen. Sofern dies nicht möglich erscheint, kann mit den jeweiligen Sachbearbeitern selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Alle Außentüren sind nur noch mit Zugangsberechtigung zu betreten. Persönliche Vorsprachen sind nur mehr in sehr dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter möglich. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sind auf der Homepage zu finden. Wer einen Termin hat, meldet sich bei Eintreffen telefonisch und wird dann abgeholt.
Die Zulassungs- und Führerscheinstelle in Eschenbach sowie die Zulassungsstelle in Vohenstrauß schließen komplett, dringende Angelegenheiten sind nur nach Terminvereinbarung in Neustadt an der Waldnaab möglich.Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme. Wie lange der Parteiverkehr nicht möglich sein wird, steht momentan noch nicht fest.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab)
Die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf-Steinberg am See schränkt Publikumsverkehr ein:
Der Publikumsverkehr im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf-Steinberg am See wird ab Mittwoch, den 18.03., eingeschränkt. Die Behörde hält ihre Dienstfähigkeit voll aufrecht, empfängt Besucher aber nur noch in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0 94 31 / 74 36 – 0 oder info@wackersdorf.de. Dies gilt insbesondere für Bürgerbüro und Standesamt.
Falls Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich direkt bei mir. Aktuellen befinde ich mich im Homeoffice und bin telefonisch nur mobil unter 0151 626 356 04 erreichbar.
(Quelle: Pressemitteilung VG Wackersdorf-Steinberg am See)
Stadt Weiden stellt Parteiverkehr ein:
Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Weiden vor Infektionen mit dem Coronavirus, aber auch um den Dienstbetrieb solange wie möglich aufrechterhalten zu können, wird der Parteiverkehr im Neuen Rathaus und in den Außenstellen ab sofort ausgesetzt.
Persönliche Vorsprachen sind nur noch in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post oder E-Mail zu erledigen. Sofern dies nicht möglich erscheint, kann mit den Sachbearbeitern selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden.Von der Maßnahme nicht betroffen sind die Wertstoffhöfe der Stadt Weiden. Dort sind die Mitarbeiter allerdings angehalten, möglichst den direkten Kontakt mit den Bürgern zu meiden. Auch der öffentliche Personennahverkehr wird unter den bereits veröffentlichten Einschränkungen weiter aufrechterhalten.
Zudem weist die Stadt Weiden darauf hin, dass Informationen zum Coronavirus auch auf der städtischen Homepage unter www.weiden.de veröffentlicht sind.
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten. Wie lange der Parteiverkehr ausgesetzt bleiben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Weiden)
Der Bezirk Oberpfalz informiert über die Lage an der bayerisch-tschechischen Grenze:
Nach Verkündigung des Corona-Notstands in der Tschechischen Republik können die am Freitag vom Tschechischen Innenministerium bekanntgegebenen Grenzübergänge (Schirnding, Waidhaus Autobahn, Furth im Wald, Bayerisch Eisenstein und Philippsreut ganztägig sowie Eschlkam als reiner Pendlerübergang von 05.00 bis 23.00 Uhr) von Berufspendlern beiderseits der Grenze mit einem Arbeitsplatz in einem Radius von 100 Kilometern (ab der Grenze) genutzt werden. Zu beachten ist, dass eine Bestätigung des jeweiligen tschechischen oder deutschen Arbeitgebers bzw. ein Arbeitsvertrag und ein Ausweisdokument mitgeführt werden müssen. Einschränkungen im Pendlerverkehr sind nach Rücksprache mit der Bundespolizei bislang nicht bekannt. Allerdings kann die tschechische Polizei im Verdachtsfall von Corona die Einreise verweigern und bei tschechischen Staatsbürgern eine zweiwöchige Quarantäne anordnen. Der grenzüberschreitende Lkw-Verkehr und Rettungskräfte sind von der Regelung ausgenommen, Privatreisen ins Nachbarland sind beidseitig nicht mehr möglich.
Landwirte dürfen nach gegenwärtigem Kenntnisstand ebenfalls die Grenze überqueren, wenn Sie in der Tschechischen Republik Felder bewirtschaften, müssen aber einen Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug o.ä.) bzw. eine Bestätigung des zuständigen tschechischen Bürgermeisters sowie ein Ausweisdokument mit sich führen und die Notwendigkeit ihrer Tätigkeit (z.B. Aussaat) belegen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ebenfalls nur die offiziell ausgewiesenen Grenzübergänge genutzt werden dürfen. Die Nutzung von grenzüberschreitenden Feld- und Waldwegen oder Nebenstrecken ist untersagt und wird von den tschechischen Behörden streng geahndet. Das gilt auch für grenzüberschreitende Rad- und Wanderwege, die derzeit nicht von Freizeitsportlern genutzt werden dürfen.
Bezirkstagspräsident und Landrat Franz Löffler bittet, die Regelungen zu beachten und von Grenzübertritten außerhalb der festgelegten Übergangsstellen abzusehen, um Komplikationen mit den tschechischen Behörden zu vermeiden.
(Quelle: Pressemitteilung Bezirk Oberpfalz)
Auch die Integrierte Leitstelle Amberg hat mit den Folgen des Coronavirus zu kämpfen und wenden sich mit eienr Bitte an die Öffentlichkeit:
Werte Bürgerinnen und Bürger,
uns ist bewusst, dass die laufenden Veränderungen zur Thematik Corona-Virus bzw. Covid 19 zu Verunsicherungen in der Bevölkerung führen. Viele Infos dazu können Sie sich direkt über die Homepage des RKI besorgen.
Um einen weiteren sicheren Ablauf der Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst zu ermöglichen, bitten wir von Auskunftsanfragen zu Corona abzusehen. Hierfür sind die Gesundheitsämter zuständig. Auch wir wissen, dass eine Abfrage dort, aufgrund der Menge an Anrufen, mitunter länger dauern kann.
Bei Erkältungsanzeichen und wenn Sie den Verdacht haben, es könnte sich um eine Infektion mit Corona handeln, rufen Sie bitte den Kassenärztlichen Notdienst unter 116117 an. Auch hier wird es, aufgrund der Menge an Anrufen, zu längeren Wartezeiten kommen.
Bei lebensbedrohlichen Zuständen, Unfällen, Bränden stehen wir natürlich weiterhin rund um die Uhr und kürzester Zeit für Sie zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Integrierte Leitstelle Amberg)
Die Verbraucherzentrale Bayern stoppt die persönliche Beratung:
Ab Dienstag, den 17. März, findet in sämtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern kein Publikumsverkehr mehr statt. Doch wie gewohnt stehen Verbrauchern die telefonische Beratung und die Online-Beratung zur Verfügung. Die Kapazitäten für diese Beratungswege werden zügig aufgestockt. „Wir wollen mit dieser Entscheidung unser Möglichstes tun, Ansteckungen und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, sagt Marion Zinkeler, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 20. April.
Alle Ratsuchenden, die in diesem Zeitraum bereits einen Termin vereinbart haben, werden von der Verbraucherzentrale Bayern informiert und erhalten Alternativen genannt. Auch Vorträge und Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Bayern sind bis zum 20. April abgesagt.
Beratungen online und telefonisch In den nächsten Wochen erfolgt die Beratung ausschließlich online oder telefonisch. Beide Beratungswege und die jeweiligen Themen sind unter dieser Adresse zu finden. Auf der Homepage veröffentlicht die Verbraucherzentrale auch täglich aktuelle Informationen zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie etwa bei Stornierungen von Reisen oder Veranstaltungen.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern)
Landratsamt Amberg Sulzbach für Parteiverkehr ab sofort geschlossen
Aufruf an Bevölkerung verstärkt E-Mail und Telefon zu nutzen
Zusätzliches Bürgertelefon wird eingerichtetUm sowohl die Bevölkerung als auch die Mitarbeiter des Landratsamtes vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen und solange wie möglich den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können, wird der Parteiverkehr im Landratsamt Amberg-Sulzbach sowie in den Außenstellen, wie bspw. Veterinäramt, Zulassungs- und Führerscheinstelle, Tourist-Info und Volkshochschule Amberg-Sulzbach, ausgesetzt.
Persönliche Vorsprachen sind bereits ab sofort nicht mehr möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post oder E-Mail zu erledigen. Sofern dies nicht möglich erscheint, kann mit den jeweiligen Sachbearbeitern selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden.Von der Maßnahme nicht betroffen sind die Wertstoffhöfe des Landkreises. Dort sind die Mitarbeiter allerdings angehalten, möglichst den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu meiden.Auch der Öffentliche Personennahverkehr im Amberg-Sulzbacher Land soll weiter aufrechterhalten werden. Allerdings sind laut ZNAS ab sofort die Verstärkerfahrten eingestellt. Informationen sind online unter www.znas.de abrufbar.
Für rein medizinische Fragen steht weiterhin ausschließlich das Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach telefonisch unter 09621 39-669 oder per Mail an gesundheitsamt@amberg-sulzbach.de zur Verfügung.Das Landratsamt Amberg-Sulzbach richtet zudem im Laufe des Dienstags ein Bürgertelefon ein. Mehrere Mitarbeiter des Landratsamtes stehen dort für Auskünfte zur Verfügung. Die Telefonnummer des Bürgertelefons lautet 09621 39-890.Zudem weist das Landratsamt daraufhin, dass Informationen zum Coronavirus auch auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach unter www.amberg-sulzbach.de veröffentlicht sind.
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach bittet die Bevölkerung um Verständnis für die Maßnahme. Wie lange der Parteiverkehr nicht möglich sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Amberg-Sulzbach)
Auch die Stadt Amberg informiert über die Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie:
Am Morgen des Montag, 16. März 2020, hat die Bayerische Staatsregierung unter der Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Parallel dazu hat die Stadt Amberg unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Cerny einen Krisenstab eingerichtet, der täglich zusammentreffen wird, um die neueste Entwicklung zu besprechen und wichtige Ergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Für die Bürgerinnen und Bürger hat dieser K-Fall, mit dem die Ausbreitung des hochinfektiösen Coronavirus verlangsamt werden soll, weitreichende Folgen. So werden nach den Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen und bereits bekannten Einschränkungen ab sofort auch sämtliche bis 19. April 2020 anberaumte Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Auch der Betrieb der Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, ist komplett verboten.Für die Stadt Amberg bedeutet das, dass neben den Schulen und Schulturnhallen auch das Amberger Kurfürstenbad inklusive der Sauna, das Kino, sämtliche Tagungs- und Veranstaltungsräume und damit auch das komplette Amberger Congress Centrum, das Stadttheater, das Stadtmuseum und die beiden Bibliotheken, die Volkshochschule, die Tourist-Information, das Jugendzentrum Klärwerk sowie sämtliche Sport- und Spielplätze geschlossen bleiben respektive nicht mehr genutzt werden dürfen. Ebenso bis 19. April geschlossen sind Fitnessstudios und Wellnesszentren, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten sowie Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen und Vereinsräume.
Im Gastronomiebereich dürfen ab Mittwoch, 18. März, bis einschließlich 30. März nur noch Speiselokale sowie Betriebskantinen von 6 Uhr bis 15 Uhr öffnen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,50 Meter beträgt und sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Hotels, wenn Übernachtungsgäste bewirtet werden, sowie die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen und die Auslieferung.
Auch die Ladengeschäfte des Einzelhandels müssen von 18. bis 30. März geschlossen bleiben. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie weitere Betriebe, die zusammen mit weiteren Informationen unter anderem auch auf der Homepage der Stadt Amberg unter amberg.de/corona nachgelesen werden können. Der Wochen- und der Bauernmarkt, die beide der Versorgung mit Lebensmitteln dienen, finden nach wie vor statt.
Außerdem macht die Stadt Amberg darauf aufmerksam, dass in den städtischen Verwaltungsgebäuden der allgemeine Parteiverkehr vorübergehend eingestellt ist, die regulären Öffnungszeiten daher aktuell keine Gültigkeit haben. Nur für Behördengänge, die unumgänglich sind, ist es möglich, zuvor telefonisch oder auf elektronischem Weg einen Besuchstermin zu vereinbaren. Für medizinische Rückfragen rund um das Thema Corona-Pandemie steht weiterhin das Gesundheitsamt unter 09621/39 669 oder per E-Mail (gesundheitsamt@amberg-sulzbach.de) zur Verfügung.Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbstständigen schnell und unbürokratisch helfen – Infos bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Gewerbebau
Nachdem der Ausruf des Katastrophenfalls zahlreiche Einrichtungsschließungen und Beschränkungen zur Folge hat und diese große Schwierigkeiten für die betroffenen Firmen und Personen mit sich bringen können, setzt sich neben der Bayerischen Staatsregierung auch die Stadt Amberg für eine Soforthilfe der lokalen Unternehmen und Selbstständigen ein. So können neben steuerlichen Erleichterungen auch unbürokratische Hilfen gewährt werden, sollte es zu akuten Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Weitere Informationen rund um dieses Thema sind bei der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Gewerbebau erhältlich, die auf ihrer Website informiert und für Fragen vonseiten der Unternehmen unter der Telefonnummer 09621/9164023 ein Infotelefon eingerichtet hat.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Amberg)
Aktuelle Informationen der Kliniken Nordoberpfalz AG zur Corona-Pandemie Tägliche Sitzungen der Task Force und des Krisenstabs – Lage in Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG stabil
Weiden, 16.03.2020. Der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG war auch an beiden Tagen am Wochenende tätig. Die Situation in allen Häusern des Klinikverbunds ist weiterhin stabil.
„Wir beobachten die aktuelle Situation und Entwicklungen genau und können mit unserem Krisenstab und der eigens eingerichteten Task Force schnell reagieren“, erklärt Dr. Thomas Egginger, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG.
Alle ambulanten und für diese Woche geplanten elektiven Eingriffe wurden abgesagt, NotfallOperationen und dringliche Eingriffe werden weiterhin durchgeführt.Gültig bleibt auch in den nächsten Tagen die seit Freitag geltende Besuchsregelung, die den Zugang zu den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG nur berechtigten Personen erlaubt, in begründeten Ausnahmefällen. „Wir stoßen hier auf großes Verständnis unserer Patienten und Besucher für diese Maßnahmen, die wichtig sind, um unsere Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen zu schützen“, betont Dr. Egginger.
Auswirkungen hat die aktuelle Situation auch auf das Sozialpädiatrische Zentrum. Hier erfolgt bei dringendem Bedarf eine Behandlung unter entsprechenden Schutzbedingungen. Die Mitarbeiter stehen zudem für telefonische Beratung bereit.Doch nicht nur die Situation der Patientinnen und Patienten im Haus wird eng überwacht, ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Was unser Personal in dieser turbulenten Zeit leistet, ist herausragend. Gerade in einer solch schwierigen Zeit zeigt sich die Qualität und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, lobt der Vorstand des Klinikverbunds. Über das Intranet werden diese regelmäßig über neue Entwicklungen informiert. Innerhalb des Klinikverbunds wurden in den letzten Wochen individuelle Schulungen für das Personal durchgeführt. Die Lagerbestände für Schutzausrüstung werden eng überwacht und in regelmäßigen Abständen aufgefüllt.
(Quelle: Pressemitteilung Kliniken Nordoberpfalz)
Um die Funktionsfähigkeit der Häuser aufrechtzuerhalten und die aktuelle Situation bestmöglich bewältigen zu können, hat der Krisenstab der Kliniken Nordoberpfalz AG die bereits vor einigen Wochen eingeleiteten Maßnahmen weiter verstärkt. So wurden beispielsweise vorerst alle ambulanten und planbaren stationären Operationen abgesagt bzw. verschoben. Ausgenommen davon sind dringliche Operationen und Notfälle. Auch die Behandlung von Patienten in den Klinikambulanzen ist auf das medizinisch dringlichste reduziert.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen in der aktuellen Situation.
(Zitat: Vorstand Dr. Thomas Egginger)
Ab sofort gelten außerdem strenge Zugangsbeschränkungen für alle Häuser der Kliniken Nordoberpfalz AG einschließlich der Rehakliniken. Patientenbesuche sind dabei nur mehr in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Auch das Klinikum St. Marien in Amberg hat eine Pressemitteilung herausgegeben:
Das Klinikum St. Marien Amberg setzt ab kommender Woche die gestern Abend verkündeten Vorgaben der Bundes- und Landesregierung um.
Planbare Behandlungen bzw. Operationen werden, wenn dies medizinisch vertretbar ist, verschoben. Dies gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Behandlungen. Notfallversorgungen und medizinisch dringend gebotene Behandlungen werden selbstverständlich weiterhin durchgeführt.
Die betroffenen Patientinnen und Patienten werden durch die Abteilungen des Klinikums St. Marien Amberg kontaktiert. Erfolgt keine Kontaktaufnahme können die Termine von den Patientinnen und Patienten wie geplant wahrgenommen werden.
Sollten bei Patienten mit geplanten Behandlungen bis zum Behandlungsbeginn Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber) auftreten, muss unbedingt vorher telefonisch mit dem Klinikum Kontakt aufgenommen werden.
Die Maßnahmen sind erforderlich, um Kontakte zu reduzieren und dadurch die Infektionsgefahr für die Patienten und das Personal herabzusetzen und um sukzessive zusätzliche Kapazitäten für Covid-19-Patienten zu schaffen.