Die Corona-Krise bringt unseren Alltag ganz schön durcheinander: Geschlossene Fitnessstudios, ausgefallene Kurse und abgesagte Verantsaltungen. Aber wann muss ich zahlen? Bekomme ich einen Gutschein? Welche Rechte habe ich?
Diese Fragen beantwortet das neue Online-Tool der Verbraucherzentrale Bayern. Denn die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das neue interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, den Kauf im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.
Die Rechtslage sei für Verbraucher auch wegen der jüngsten Gesetzesänderung unübersichtlich, so Tatjana Halm, Juristin in der Verbraucherzentrale Bayern. So müssen sich Verbraucher nun mit einem Gutschein zufriedengeben, wenn sie ihre Konzerttickets vor dem 8. März gekauft haben. Dagegen ist beispielsweise ein für die Hochzeit gebuchter Discjockey grundsätzlich nicht zu bezahlen, die Mitgliedschaft in einem Verein hingegen schon. Was am Ende gezahlt werden muss, hänge immer vom Einzelfall ab.
Obwohl das neue Online-Tool Antworten auf die häufigsten Fragen bietet ohne, dass der Nutzer juristische Texte lesen muss, kann es nicht alle Fragen beantworten. Gerade wenn zahlreiche individuelle Faktoren einfließen, sei eine persönliche Beratung besser, so Halm. Die Verbraucherzentrale Bayern berät derzeit online und per Telefon. Informationen dazu sind auf www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden.
Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
(Bild: Symbolbild)
(vl)