Der Lockdown wird bis Mitte April verlängert. Lockerungen gibt es auch über Ostern nicht. Stattdessen werden der 1. und 3. April einmalig zu „Ruhetagen“ erklärt.
Bund und Länder haben sich beim gestrigen Corona-Gipfel darauf verständigt, den Lockdown bis 18. April zu verlängern. Der Grund dafür sei das starke Infektionsgeschehen und die exponentielle Dynamik, heißt es im Beschluss. Auch eine Ausgangssperre war während den Beratungen im Gespräch. Diese ist aber im endgültigen Beschluss nur noch eine von mehreren Optionen. Denn in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert über 100 soll es weitergehende Schritte geben, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Beschluss werden neben Ausgangsbeschränkungen auch eine Tragepflicht medizinischer Masken von hausstandsfremden Mitfahrern im privaten Pkw, die Pflicht von Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind, sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen aufgezählt.
An Ostern wird es keine großen Lockerungen geben. Der 1. April und der 3. April werden einmalig zu „Ruhetagen“ erklärt. Damit sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten. Private Zusammenkünfte sind mit dem eigenen Hausstand und einem weiteren, aber maximal fünf Menschen, erlaubt. Am Samstag, 3. April, wird laut Merkel der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet haben. Auch Tankstellen sollen offen sein. Es wird aber keine Präsenz-Gottesdienste geben.
Außerdem müsse die Notbremse, die Anfang März beschlossen wurde, konsequent umgesetzt werden. Demnach müssten in kreisfreien Städten und Landkreisen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert über 100 bisherige Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.
Beim Thema Schulen und Kitas stand zunächst zur Diskussion, dass diese schließen sollen, wenn Erzieher und Lehrer nicht zwei mal wöchentlich getestet werden können. Das ist im Beschluss so nicht enthalten. Es hieß, dass die Testmöglichkeiten weiter ausgebaut werden und es bald möglich sein wird, Erzieher und Lehrer zwei mal wöchentlich ein Testangebot zu machen.
Bund und Länder appellieren weiterhin, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Zukünftig sollen Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug getestet werden. Deshalb „erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien.“ Außerdem soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden, sodass eine generelle Testpflicht vor Abflug zu einer Einreisevoraussetzung wird. Der sogenannte „kontaktarme Urlaub“ wird im Beschluss nicht mehr erwähnt. Darunter versteht man, Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Appartements oder Wohnmobilen, die über eigene sanitäre Anlagen verfügen, sodass sich die Urlauber dort auch mit Essen versorgen können.
Initiative „Ostbayern sieht schwarz“ enttäuscht über Beschlüsse
Auch die Initiative Ostbayern sieht schwarz ist enttäuscht von den Beschlüssen. Es gebe nach wie vor keine Perspektive für viele Branchen. OTV-Redakteurin Viktoria Lorenz hat sich hierzu mit Mitinitiator Helmut Hagner unterhalten.
(vl)