Heute hat das Bayerische Kabinett ein weiteres Mal zu den Coronamaßnahmen getagt. Dabei wurde heute eine umfassende Perspektivstrategie beschlossen.
Die sinkenden Infektionszahlen machen Hoffnung – so hat Ministerpräsident Markus Söder die heutige Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung begonnen. Dennoch bleibt die Sorge um die Mutanten. Er rät wegen der Grenzsituation Bayerns, einen Schritt langsamer zu machen. Es brauche jetzt aber auch eine Perspektivstrategie. Und diese wird sich jetzt wieder an den Inzidenzwerten orientieren. Denn bei einem Inzidenzwert unter 35 sollen jetzt mehr Freiheiten möglich sein, bis zur Inzidenz von 50 wäre es den Gesundheitsämtern noch möglich, die Fälle nachzuverfolgen, so Söder heute. Ab dem Inzidenzwert von 100 sei das Infektionsgeschehen nicht mehr zu kontrollieren.
Deshalb wurden heute folgende Maßnahmen auf Basis der Beschlüsse aus der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen:
Ausgangssperre
Bisher hat in Bayern ab 21 Uhr eine Ausgangssperre gegolten. Diese sei nun aufgrund der positiven Entwicklung nicht mehr zu rechtfertigen. Daher wird es die Ausgangssperre nur noch in Corona-Hotspots – also Gebiete mit einem Inzidenzwert über 100 – geben. Diese gilt dann ab 22 Uhr bis 5 Uhr. Diese Regel tritt ab Montag in Kraft.
Schule und Kita
„Die Schule darf kein Versuchsfeld sein“, betont Söder. Denn die Bildungsqualität muss auch weiterhin sichergestellt werden. Daher wird der Distanzunterricht fortgesetzt. Ab dem 22. Februar werden Grundschulen und alle Abschlussklassen in den Wechselunterricht starten, wenn sich der Inzidenzwert unter 100 befindet. Das gleiche gilt für Kitas: Ist der Grenzwert von 100 überschritten, bleibt es weiterhin bei der Notbetreuung.
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt. […]
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). […]
Bayerische Staatskanzlei
Es gelten klare Schutz und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt. Außerdem wird Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, angeboten, im Februar 2021 einen Beitragsersatz zu erhalten, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage beansprucht wurde.
Dem an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen tätigen Personal werden medizinische Masken („OP-Masken“) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.
Bayerische Staatskanzlei
Fahrschulen
Fahrschulen und Fahrprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Friseure
Ab dem 1. März dürfen Friseure wieder Kunden empfangen. Dabei ist zu beachten: Frisuere können nur unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb wieder öffnen. Weitere Öffnungen bezüglich des Einzelhandels, Sport und Kultur werden immer mit Blick auf den Orientierungswert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen ab dem 3. März bekannt gegeben.
Grenzbereiche
Da alle Hotspots entlang der Grenzen liegen, wie Söder erklärte, wird der Bund voraussichtlich die Tschechische Republik und Tirol zum Mutationsgebiet erklären. Das bedeutet, dass eine Einreise nur noch mit Negativtest möglich ist. Sollte der Bund diesen Schritt gehen, hat Söder angekündigt, dass es dann zu stationären Grenzkontrollen kommen wird. Der Feistaat werde dafür einen Antrag stellen.
(vl)