Nachdem sich am 23. Dezember auf einer Wohnebene zwei Fälle bei einem PCR-Test bestätigt hatten, beide Personen Symptome aufwiesen und auch zwei enge Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt werden mussten, wurde zusätzlich zu den erforderlichen hygienischen Schutzvorkehrungen eine intensivierte Antigen-Schnelltestung der Bewohner und Mitarbeiter eingeleitet. Dies geschah im Vorgriff auf eine PCR-Reihentestung, die heute stattfand.
Die Schnelltest-Aktion erfolgte am 23. Dezember in Anbetracht der bevorstehenden Feiertage, um weitreichendere Maßnahmen für alle Betroffenen so gering wie nötig zu halten, berichtet das Landratsamt Schwandorf.
Nachdem der letzte Ausbruch in der Einrichtung erst wenige Wochen zurücklag, wurde die Heimleitung außerdem aufgefordert, dem Gesundheitsamt eine Auflistung der seinerzeit Genesenen im betroffenen Wohnbereich zukommen zu lassen, um das Infektionsrisiko für die restlichen Bewohner abschätzen zu können.
Am 24. Dezember wurden in einer Schnelltestung drei weitere Bewohner aus einer anderen Wohnebene und ein Mitarbeiter als positiv erkannt.
Besuchs- und Ausgangsverbot über Weihnachten
Nachdem an Heiligabend gegen Mittag die geforderten Unterlagen der Heimleitung zur Risikoabwägung noch nicht vorlagen, auf der anderen Seite aber das Ausbruchgeschehen ein nicht überschaubares Ausmaß anzunehmen drohte, wurde vom Gesundheitsamt die Isolation aller Bewohner der beiden betroffenen Ebenen mit Besuchs- und Ausgangsverbot angeordnet. Von den Maßnahmen ausgenommen waren lediglich Personen, von denen eine Genesung im Vorausbruch im November und Dezember belegt war.
Am 25. Dezember gingen weitere drei Positivmeldungen von Personen mit Krankheitssymptomatik ein.
Nachdem sich unter den positiv getesteten und symptomatischen Bewohnern auch geboosterte Personen befanden, deren dritte Impfung mehr als sechs Wochen zurücklag und zugleich am 24. Dezember im Landkreis die genannten Omikron Meldungen zu verzeichnen waren, was den Verdacht nährte, dass diese hochansteckende Variante regional bereits weiter verbreitet sein könnte als bisher bekannt, wurden die Maßnahmen ungeachtet des Impfstatus erlassen, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Das Landratsamt hat die Einrichtungsleitung gebeten, Angehörigen in Einzelfällen die Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt nahezulegen, um ggf. nach individueller Risikoabwägung und Beratung persönlich angepasste Lösungsstrategien zu finden.
Den Verantwortlichen sei durchaus bewusst gewesen, wie einschneidend ein Besuchsverbot an Weihnachten wirken wird, so das Landratsamt weiter. Gleichwohl war eine ermessensgerechte Abwägung zwischen dem Schutz aller Heimbewohner und dem berechtigten Interesse nach Weihnachtsbesuchen vorzunehmen.
Bereits zu Beginn der Weihnachtstage wurde kommuniziert, dass die erforderlichen Maßnahmen umgehend auf den Prüfstand gestellt werden, sobald die Ergebnisse der heutigen PCR-Reihentestung vorliegen.
(vl)