Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die 15-Kilometer-Regel für touristische Ausflüge vorläufig aufgehoben. Eine von Kommunen verhängte EInreisesperre und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt weiter in Kraft.
Seit dem 11. Januar hat für Bewohner eines Corona-Hotspots – Orte, an denen der 7-Tage-Inzidenzwert nach dem RKI den Grenzwert 200 überschritten hatte- ein 15-Kilometer-Bewegungsradius für touristische Ausflüge gegolten. Diese Regel hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof heute vorläufig aufgehoben und gab damit einem Eilantrag aus Passau statt. Das Argument: Das Ausflugsverbot verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Denn für die Betroffenen wäre der Geltungsbereich des Verbots nicht hinreichend erkennbar. Diese Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Allerdings bestätigte das Gericht die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge. Auch die FFP2-Maskenpflicht bleibt in Bayern in Kraft.
(vl)