Di, 23.02.2021 , 13:41 Uhr

Corona: Weitere Öffnungen ab 1. März beschlossen

Das bayerische Kabinett hat heute weitere Öffnungsschritte beschlossen. Ab dem 1. März dürfen demnach weitere körpernahe Dienstleistungebetriebe öffnen.

Grundlegende Lockerungsetappen wird die Ministerpräsidentenkonferenz kommende Woche bringen. Aber das Kabinett hat heute dennoch drei vorsichtige Öffnungsschritte beschlossen: Ab dem 1. März dürfen neben den Friseurbetrieben auch weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen. Darunter fällt die Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. Dabei entfällt die Maskenpflicht beim Kunden nur dann, wenn die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt.

Außerdem werden ab dem 1. März Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte öffnen dürfen. Dabei müssen die Hygienekonzepte eingehalten werden, unter denen auch aktuell der Einzelhandel geöffnet hat.

Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.

(Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Ab dem 1.  März soll in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, auch der Einzelunterricht in den Musikschulen wieder möglich sein. Dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden und -wenn das Instrument es zulässt- eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt sowohl für Schüler als auch Lehrer.

Wirtschaftshilfen
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger berichtete über die Wirtschaftshilfen. Dabei konnten bereits fast 85 Prozent der eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und 60 Prozent der Anträge auf Dezemberhilfe bewilligt werden. Insgesamt konnten bereits über 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden. Bei der Überbrückungshilfe II wurden bereits fast alle eingegangenen Anträge abgearbeitet, so Aiwanger.

Das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III ist am 10. Februar 2021 erfolgreich gestartet. Seither wurden fast 36 Millionen Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt.

Zudem kann seit vergangener Woche auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige beantragt werden:

Mit einmaligen Betriebskostenpauschalen soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden. Innerhalb von vier Tagen sind hier bereits Anträge mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingegangen. Vorschusszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro konnten bereits gewährt werden.

(Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei)

Zahlung der Kita-Beiträge verlängert
Auch die Entlastung der Eltern bezüglich der Kita-Beiträge wurde verlängert. Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht in die Kitas und Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz. Damit echte Wahlfreiheit besteht, werden auch im März 2021 die Elternbeiträge ersetzt, wenn die Kinderbetreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird.

Weitere Öffnungsschritte werden nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März erwartet.

(vl)

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