Bund und Länder haben sich heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten – auf der Basis der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungserichts: Denn gegen die Bundesnotbremse, die im April 2021 verhängt wurde, sind von Seiten der Bürger, Politiker und Rechtsanwälte zahlreiche Klagen eingegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass diese mit ihren Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und den Schulschließungen verhältnismäßig sei.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wohl viele Politiker in ihren Forderungen nach harten Maßnahmen. So twitterte Ministerpräsident Markus Söder heute:
Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. Wir müssen jetzt schnell handeln.
Die voraussichtlichen Beschlüsse bis Redaktionsschluss würden für Bayern keine großen Neuerungen bringen: So haben sich nach ersten Medienberichten Noch-Kanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz und die Länderchefs darauf verständigt, dass ungeimpfte Menschen künftig nur mit maximal fünf Menschen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen. Clubs und Diskotheken sollen nun auch bundesweit geschlossen werden. Es handele sich um Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden seien. Beide Regelungen gelten aber bereits seit 19. November in Bayern. Scholz soll sich laut Medienberichten für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen haben. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder Geisterspiele im Fußball an.
In einem Statement nach dem Coronagipfel erklärte Söder, dass Scholz den Ländern auch nach dem 15. Dezember strengere Corona-Maßnahmen ermöglichen will. Es gebe die eindeutige Zusage eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der Ampel-Koalition mehrheitsfähig zu machen.
Am kommenden Donnerstag werden die Absprachen des Coronagipfels in einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen.
(vl)