Angesichts der stark steigenden Coronainfektionszahlen hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Ministerpräsidentenkonferenz auf den heutigen Nachmittag vorverlegt. In der Videokonferenz mit den Länderchefs hat der Bund drastische Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens auf den Weg gebracht.
„Wir müssen handeln. Jetzt!“ – das betonte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach der Videokonferenz mit den Länderchefs. Sie haben heute strenge Kontaktbeschränkungen beschlossen, um das Coronavirus zu bekämpfen. Dabei würden die Maßnahmen dem Zweck dienen, ab Dezember wieder ein „normales“ Leben unter Coronabedingungen führen zu können, so Merkel.
Ab 2. November soll für vier Wochen bundesweit Folgendes gelten:
- Kontaktbeschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich ab kommenden Montag nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes, insgesamt aber nicht mehr als zehn Menschen, treffen. Private Feiern seien nicht akzeptabel, so Merkel heute. Im Privaten sollen Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.
- Veranstaltungen, Freizeit und Sport: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind ab 2. November nicht mehr erlaubt. Einrichtungen zur Freizeitgestaltung werden geschlossen. Dazu zählen Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder und Fitnessstudios. Der Profisport soll ohne Zuschauer weiterhin gestattet sein – das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.
- Gastronomie: Auch die Gastronomie wird ab kommenden Montag geschlossen bleiben. Das betrifft auch Kneipen und Bars. Eine Ausnahme ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Ebenfalls offen bleiben Kantinen.
- Körperpflege: Dienstleistungsbetriebe für die Körperhygiene sollen ebenfalls geschlossen werden. Dazu zählen Massagepraxen, Kosmetik- und Tattoostudios. Friseursalons sollen weiterhin geöffnet bleiben.
- Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten. Es sollen nur Übernachtungen aufgrund einer zwingenden Dienstreise weiterhin erlaubt bleiben.
- Das bleibt weiterhin offen: Schulen, Kitas, Groß- und Einzelhandel und Friseursalons. Auch der Individualsport, wie alleine Joggen gehen und medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien, bleiben weiter möglich.
Die Bundesregierung fordert die Bürger auf, auf private Reisen zu verzichten.
Der Bund plant milliardenschwere Nothilfen für die Unternehmen, die von den erneuten Schließungen betroffen sind. Das Hilfspaket soll bis zu zehn Milliarden Euro umfassen.
Die Regelungen werden ab kommenden Montag, 2. November, in Kraft treten. Nach zwei Wochen will die Kanzlerin gemeinsam mit den Länderchefs die getroffenen Regelungen auf ihre Wirkung hin überprüfen und Anpassungen vornehmen.
(vl)