Rund 50% der Deutschen leben zur Miete. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich ganz weit vorne. Wer zur Miete wohnt, der weiß auch: Der monatliche Mietpreis unterscheidet sich in Deutschland zwischen Kalt- und Warmmiete. Zweitere ergibt sich aus der Kaltmiete plus den sogenannten Neben- oder Betriebskosten. Und die werden jährlich in einer gesonderten Abrechnung aufgeschlüsselt. Dabei handelt es sich um Kosten wie einen möglichen Hausmeisterservice, Reinigungskosten, Gas- oder Ölkosten oder Wasserkosten. „Man unterscheidet zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml. „Umlagefähige Kosten sind alle Kosten, die der Vermieter an den Mieter weitergeben darf.“
Aus steuerlicher Sicht kann die Nebenkostenabrechnung auch interessant werden. Vermieter beispielsweise können Haushaltsnahe Dienstleistungen, die der Vermieter an den Mieter weitergibt, von der Steuer absetzen. Der Kaminkehrer wäre hierfür ein Beispiel. Um diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben braucht man eine Bescheinigung vom Vermieter.
Als Vermieter muss ich dem Finanzamt natürlich alle Mieteinnahmen melden, kann mir dafür aber auch von vielen anfallenden Kosten wieder ein Stück vom Kuchen zurückholen. Beispiele hierfür wären die Grundsteuer oder anfallende Reparaturen. Egal ob Mieter oder Vermieter, wer auf Nummer sicher gehen will, der ist mit dem Gang zum Steuerberater seines Vertrauens bestens aufgehoben.
(ac)
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