Mo, 04.07.2022 , 14:02 Uhr

Amberg/Schwandorf

E-Akte an den Amtsgerichten eingeführt

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte ein. So nun auch die Amtsgerichte Amberg und Schwandorf.

Die elektronische Akte ist bereits bei 16 Landgerichten in erstinstanzlichen Zivilsachen im Regelbetrieb im Einsatz. Bis zum Ende dieses Jahres sollen alle bayerischen Landgerichte in erstinstanzlichen Zivilsachen mit elektronischen Akten arbeiten.

Dem Beginn der Einführung der elektronischen Akte ging eine mehrjährige erfolgreiche Pilotierung voraus. Bis heute wurden rund 88.000 Verfahren rein elektronisch geführt.

Wir müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Die Erfahrungen bei der Pilotierung der elektronischen Akte sind sehr positiv. Bereits 16 der 22 bayerischen Landgerichte sowie zwei der drei bayerischen Oberlandesgerichte setzen nun die E-Akte ein.

Georg Eisenreich, Bayerns Justizminister

Amberg und Schwandorf seit heute elektronisch
Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: Am 4. Juli 2022 stellen die Amtsgerichte Amberg und Schwandorf auf die elektronische Akte in Zivilsachen um.

Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die Amtsgerichte Amberg und Schwandorf führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.

Georg Eisenreich, Bayerns Justizminister

In den nächsten Monaten werden weitere Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann.

Pilotierung auch in anderen Fachgebieten
Zudem wird die elektronische Akte derzeit an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungssachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen, beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen. Im Laufe dieses Jahres soll die elektronische Akte auch in weiteren Fachgebieten pilotiert werden.

Neben E-Akte auch Videotechnik
Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.
Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik.

Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 126 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.

Georg Eisenreich, Bayerns Justizminister

Zivilprozessordnung muss modernisiert werden
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich:

Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.

Georg Eisenreich, Bayerns Justizminister

Eisenreich bedankte sich abschließend bei Dr. Stefan Täschner, dem Direktor des Amtsgerichts Amberg, und Petra Froschauer, der Direktorin des Amtsgerichts Schwandorf: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Amberg und Schwandorf darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.

(vl)

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