Do, 12.12.2024 , 16:23 Uhr

Apothekentipp

E-Rezept: Neues CardLink-Verfahren vorgestellt

Seit Januar 2024 ist das E-Rezept Pflicht. Mit dem neuen CardLink-Verfahren wird die Einlösung in Apotheken jetzt noch einfacher.

Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente in Form eines elektronischen Rezepts (E-Rezept) auszustellen. Für Patientinnen und Patienten gibt es mehrere Möglichkeiten, das E-Rezept in einer Apotheke einzulösen. Neben dem Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte, der Nutzung der E-Rezept-App oder eines Papierausdrucks mit QR-Code, bietet nun das neue CardLink-Verfahren eine weitere Option.

CardLink: Handy statt Kartenlesegerät

Beim CardLink-Verfahren wird ein Smartphone mit NFC-Funktion genutzt, um das Rezept direkt zu übertragen. „Da ersetzt das Handy quasi das Kartenterminal“, erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. Voraussetzung ist ein NFC-fähiges Handy und eine entsprechende App, die von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt wird. Diese Lösung ermöglicht es, das Rezept zu Hause einzusehen und es bei Bedarf direkt an die Apotheke zu übermitteln.

Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass keine Krankenkassen-PIN erforderlich ist, was die Handhabung für viele Nutzer erleichtert. Im Gegensatz zur E-Rezept-App, deren Anmeldeprozess als komplex gilt, bietet CardLink eine einfache Alternative für den Alltag.

Vorteile für die Patientinnen und Patienten

Für die Nutzerinnen und Nutzer bringt CardLink praktische Vorteile mit sich: Neben der Vorbereitung des Medikaments in der Apotheke bietet der Botendienst der meisten Apotheken die Möglichkeit, Arzneimittel im Krankheitsfall nach Hause liefern zu lassen. Dies ist besonders für immobile oder schwer erkrankte Personen eine Erleichterung.

„Der Vorteil ist, ich kann auch von zu Hause mein Rezept einsehen und bei Bedarf über die App weiterleiten“, so Dr. Hubmann. Damit integriert CardLink nicht nur moderne Technik in die Gesundheitsversorgung, sondern schafft auch einen zusätzlichen Komfort für Patientinnen und Patienten.

(exb)

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