Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Eilantrag gegen die einrichungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Damit kann nun aus rechtlicher Sicht die partielle Impfpflicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Allerdings steht die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren noch aus.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat aber bereits am Montag angekündigt, dass der Freistaat die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März nicht umsetzen wird. Es gefährde das Gesundheitssystem und damit auch die Patienten, es brauche eine längere Übergangsfrist, so der Tenor.
(vl)