Vor dem Landgericht in Amberg ist heute das Sicherungsverfahren gegen eine 48-jährige Ambergerin fortgesetzt worden. Nach einem Brand in ihrer Wohnung wurde sie in einer psychiatrischen Klinik zwangs-untergebracht. Sie selbst gibt an, eine Weihnachtskerze sei umgefallen, doch insbesondere ihr Wohnungsvermieter geht davon aus, dass sie selber Wäsche in Brand gesteckt habe.
Im Mittelpunkt heute stand das Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen, von dem ganz wesentlich die Entscheidung über eine dauerhafte Unterbringung abhängt. Die Fachärztin diagnostizierte eine behandlungsbedürftige psychotische Grunderkrankung bei der 48-Jährigen. Zum konkreten Fall des Feuers können sie aber nur spekulieren und keine gesicherten Aussagen greifen. Stoff für die Verteidiger.
Entsprechend beantragten die beiden Anwälte in ihren Plädoyers, die einstweilige Unterbringung ihrer Mandantin zu beenden.
Doch Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler war völlig anderer Meinung. Er geht von einer schizophrenen Psychose bei der Frau aus und forderte ihre dauerhafte Unterbringung. Er sei der festen Überzeugung, dass die Frau vorsätzlich und aktiv Wäsche in ihrer Wohnung in Brand gesteckt habe. Mit nicht unerheblicher Wahrscheinlichkeit seien gemeingefährliche Taten zu erwarten.
Das Gericht unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin von Elke Escher jedoch war anderer Meinung. Die einstweilige Unterbringung wurde aufgehoben.
(gb)