„Nach unseren Ermittlungen hat der 25-Jährige die Einrichtung nach der Vergewaltigung wieder verlassen.“, so Polizeisprecherin Julia Küfner. „Danach soll es zu einem Streit zwischen dem Mädchen und dem elfjährigen Jungen gekommen sein. Der Elfjährige hat das Mädchen dann durch Strangulation getötet.“
Keine Anklage gegen den Jungen
Der Junge ist also wohl für den Tod verantwortlich – Anklage kann gegen ihn aber natürlich nicht erhoben werden. „Der Elfährige ist strafunmündig“, erklärt Matthias Goers von der Staatsanwaltschaft Hof. „Er befindet sich aktuell in der Obhut der zuständigen Behörden, die entscheiden müssen, was nun im Hinblick auf das Kindeswohl angebracht ist.“
Anklage gegen 25-Jährigen erhoben
Anders sieht es hingegen bei dem 25-Jährigen aus. Er soll durch ein offenes Badezimmerfenster in das Wohnheim gelangt sein – mit der Absicht, etwas zu stehlen. Er hatte bereits zuvor mehrere Diebstähle begangen. Er wird sich wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. „Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Vergewaltigung, mehrerer Diebstähle und Brandstiftung.“, so Julia Küfner vom Polizeipräsidium Oberfranken.
Monatelange Spurensicherung und -auswertung
Die 40 Einsatzkräfte der Sonderkommission „Park“ hatten monatelang Fingerabdrücke, digitale und molekulargenetische Spuren ausgewertet und konnten durch die Ermittlungen viele Fragen klären. Eine Frage bleibt jedoch offen: Ob es eine Verbindung zwischen der Vergewaltigung und der Tötung des Mädchens gibt. Darüber könne auch die Polizei nur spekulieren.
Trotzdem seien die Ermittlungen nun offiziell abgeschlossen, so Matthias Goers von der Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungserfolg hilft den Angehören hoffentlich, das Geschehene etwas verarbeiten zu können – trotzdem wird der tragische Tod des Mädchens in Wunsiedel seine Spuren hinterlassen.
(az)