Zur Zeit kursieren wieder vermehrt E-Mails vermeintlicher Polizeibehörden, in denen ihren Empfängern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden.
Gegen die Zahlung eines Geldbetrages etwa könne der Adressierte eine weitere Strafverfolgung abwenden oder seine Stellungnahme zu dem Vorwurf an eine genannte E-Mail-Adresse richten, berichtet die Polizeiinspektion Auerbach.
Außerdem hängen die Betrüger ihren E-Mails auch oft angebliche „Beweise“ an.
Die Polizei Auerbach stellt klar:
Bei diesen E-Mails handelt es sich um Fake-E-Mails, die nicht von der Bundespolizei stammen. In keinem Fall würde die Polizei Bürger auf diesem Wege kontaktieren.
Deshalb appelliert die Polizei:
- Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach. Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre persönlichen Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen.
- Öffnen Sie auf keinen Fall PDF-Dokument, das den E-Mails angefügt ist. Dieses könnte Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen.
- Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen.
Die Polizei-Behörden versenden nie E-Mails von Konten privater E-Mailanbieter. Außerdem sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren.
- Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Links in E-Mails von unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten.
- Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei.