Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Ein Arztehepaar aus dem Landkreis Schwandorf soll eine Vielzahl an falschen Attesten zur Befreiung von Impfungen und der Maskenpflicht ausgestellt haben. Vom Amtsgericht Schwandorf wurden die beiden im Sommer 2023 zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung hielt dieses Urteil für viel zu hart und legte Berufung ein. Ab heute sollte der Prozess vor dem Landgericht in Amberg in zweiter Instanz nochmal neu aufgerollt werden.
Schnelle Einigung dank Rechtsgesprächen
Statt einem erneuten Sitzungsmarathon war der Berufungsprozess gegen ein Arztehepaar aus dem Landkreis Schwandorf, das während der Corona-Pandemie falsche Atteste zur Befreiung von Masken- und Impfpflicht ausgestellt haben soll, nach nicht einmal 3 Stunden schon wieder beendet. Und das mit positiven Ausgang für die Angeklagten. Statt der vor 14 Monaten verhängten Haftstrafen wurde das Strafmaß heute vom Landgericht Amberg reduziert und zur Bewährung ausgesetzt. „Wir sind durchaus zufrieden“, erklärte Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl heute nach der Urteilsverkündung. „Das Landgericht hat jetzt auch geklärt, dass die Strafen die in Schwandorf ausgesprochen wurden weit überhöht gewesen sind.“ Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erklärten sich bereit die eingereichte Berufung auf Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. Das bedeutet, dass beide Seiten auf eine erneute Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen verzichten. Dem vorausgegangen waren von der Verteidigung initiierte Erörterungs- und Rechtsgespräche.
Ursprünglich waren mindestens neun weitere Verhandlungstermine angesetzt. Auch wegen der enormen Menge an Zeugen die hätten gehört werden müssen, seien durch die heutige Beschränkung der eingelegten Berufungen allen Beteiligten eine große Menge Zeit und Kosten erspart geblieben. Das Beschränken der Berufungen sei laut Urteilsbegründung als Geständnis zu werten, was wiederum sehr zu Gunsten der Angeklagten gewertet werden müsse. Zudem sah das Landgericht Amberg es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten Schuldeinsicht an den Tag gelegt hätten und durch das Verfahren geprägt worden seien. Beide hätten keine Vorstrafen und auch wegen der positiven Sozialprognose wurden die Haftstrafen für den Ehemann auf ein Jahr und fünf Monate und für die Ehefrau auf ein Jahr und einen Monat auf Bewährung verringert. In erster Instanz war der Ehemann noch zu zwei Jahren und acht Monaten und die Ehefrau zu einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Bewährungszeitraum beträgt 3 Jahre. Zudem müssen beide jeweils 3000 Euro Bewährungsauflage an zwei gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Schwandorf zahlen. Die in erster Instanz vom Amtsgericht Schwandorf verhängten Geldstrafen und Betätigungsverbote für die beiden Ärzte bleiben bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(ac)