Mo, 29.04.2024 , 14:07 Uhr

München / Oberpfalz

Fischotter-Abschuss Thema vor dem Verwaltungsgericht

Darf der Fischotter in Bayern abgeschossen werden oder nicht? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Konkret geht es um eine Ausnahmeverordnung, die vergangenes Jahr in Bayern in Kraft trat. Demnach hätten 32 Fischotter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen – zum Schutz der Teichwirtschaft. Dagegen hatten drei Umweltverbände Klage eingereicht. Aktuell liegt die Verordnung auf Eis, da das Gericht bereits im vergangenen November den Eilanträgen der Umweltverbände statt gegeben hatte. Heute nun die mündliche Hauptverhandlung in München – wann eine endgültige Entscheidung bekannt gegeben wird, ist momentan noch unklar.

(az)

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30.04.2024 Verwaltungsgericht Bayern: Fischotter ist weiterhin geschützt Ein Urteil hat es am gestrigen Montagnachmittag NICHT gegeben. Eine Behörde dürfe nicht die Zahl der getöteten Tiere festlegen. Außerdem gebe es noch sehr viele offene Fragen, so die Vorsitzende Richterin in München. Damit ist der Versuch vorerst gescheitert, den Fischotterbestand in Niederbayern und in der Oberpfalz zu reglementieren. Teichwirte beklagen schon seit Jahren, dass 24.09.2024 Oberpfälzer Seenland startet in die Karpfensaison Mit dem ersten Karpfen auf dem Teller im Gasthof Holzwurm in Schwarzenfeld startete am vergangenen Sonntag offiziell die Karpfensaison 2024 im Oberpfälzer Seenland. Der Auftakt wurde natürlich mit einem ordentlichen Fischessen, traditioneller Musik und geladenen Gästen gefeiert – darunter auch der Vorsitzende des Zweckverbandes Oberpfälzer Seenland, Landrat Thomas Ebeling. Für ihn ist es wichtig, die 22.08.2024 Probleme mit Fischotterverordnung Eine neue Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gibt den Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft zum Abschuss frei. Es ist ein Dauerthema: Fischotter contra Teichwirtschaft. Dem wollte die Bayerische Staatsregierung abhelfen. Doch obwohl die neue Abschuss-Verordnung schon seit 14. August in Kraft ist, kann die Untere Naturschutz-Behörde als entscheidende Behörde längst noch nicht handeln. Sie hat den 20.08.2024 Neue Fischotterverordnung Die Verordnung ist am 15. August in Kraft getreten, sie sieht vor, dass die höhere Naturschutzbehörde zunächst festlegt, in welchen Gebieten eine Dezimierung der Otter genehmigt werden kann. Die Genehmigung hat dann im Einzelfall die untere Naturschutzbehörde, sprich die Landratsämter zu erteilen. Wie der Otter entnommen und getötet werden darf, das legt eine zweite Verordnung