Seit dem 1. August galt in Teilen der Oberpfalz und Niederbayern eine Ausnahmeverordnung, die die Tötung von Fischottern zum Schutz der Teichwirtschaft erlaubte. Unter gewissen Voraussetzungen durften demnach insgesamt 32 Tiere getötet werden – ab dem morgigen 1. Dezember. Doch geschossen werden darf vorerst nicht. In der Urteilsbegründung heißt es: Die Verordnung verstoße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem sei es nicht zulässig, dass die Landesanstalt für Landwirtschaft die Höchstzahl der erlaubten Tötungen bestimmen darf. Endgültig geklärt ist der Rechtsstreit damit noch nicht. Unter anderem könnte die Gegenseite Revision einlegen. Vorerst aber ist die Tötung des Fischotters nicht erlaubt.
Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einem Adventsgeschenk in letzter Minute. Weniger erfreut dürften die Teichwirte in unserer Region sein: Mehr als 20 Anträge zur Fischotterentnahme sind allein im Landkreis Tirschenreuth eingegangen.
(az/mz)