Die neue Verordnung gilt für die Gebiete in Niederbayern und in der Oberpfalz, in denen Teichwirtschaft betrieben wird. Der Fischotter ist ein streng geschütztes Tier. Deshalb wollen auch mehrere Verbände gegen diese neue Verordnung klagen. Darunter die Deutsche Umwelthilfe und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz, kurz LBV. Die Fischotter dürfen von Februar bis November entnommen werden.
Von Seiten der Teichwirte gab es heute noch keine Stellungnahme. Es sei beispielsweise noch nicht geklärt, wer die Verantwortung für einen getöteten Fischotter letztendlich übernimmt, so Alfred Stier aus Bärnau. Demnächst aber mehr dazu hier unserer Magazinsendung.
(tb)