Beim Kreisbauerntag des Bayerischen Bauernverbands Kreisverband Neustadt an der Waldnaab in Floß ist über die neue GAP-Reform diskutiert worden.
Die GAP-Reform der EU soll die Landwirtschaft in Europa nachhaltiger und ökologischer machen. Das ist der ursprüngliche Sinn der Gemeinsamen Agrarpolitik. Nun steht sie aber stellenweise in Kritik. Denn 2020 wird die GAP noch einmal reformiert und zum Teil dadurch schlechter, meinen Landwirte und auch Politiker.
Die GAP ist in zwei Säulen aufgebaut. Die erste Säule sind Direktzahlungen. Die sollen ein Grundeinkommen für die Landwirte sichern und außerdem die hohen Standarts an Umwelt- und Tierschutz in Europa ermöglichen. Denn diese kosten viel Geld und sollen so von der EU finanziert werden. Gekoppelt sind die Direktzahlungen aktuell allerdings an ein sogenanntes Greening. Das heißt, die Bauern müssen bestimmte Anforderungen im Bereicht Umwelt-, Natur- und Tierschutz erfüllen, um die Zahlungen zu bekommen.
Die zweite Säule bildet die Förderung der ländlichen Entwicklung. Auch hier gibt es finanzielle Unterstützung für gewisse Maßnahmen, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden. Damit können beispielsweise Dorfläden oder Ökolandbau bezuschusst werden.
Nun soll diese GAP ab 2020 aber geändert werden. Sie soll den Landwirten die bürokratische Last nehmen und gleichzeitig den einzelnen Mitgliedsstaaten mehr Freiheiten geben. Allerdings bedeutet das auch, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten nun mehr Aufwand haben. Sie müssen individuelle GAP-Strategiepläne erarbeiten. Gleichzeitig sieht die GAP-Reform mehr Umwelt- und Naturschutz vor. Allerdings prangern Umweltschutzverbände an, dass das zwar hehre Ziele sind, allerdings gibt es keinen Kontrollmechanismus und somit auch keine Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Eine weitere Änderung ist die Kappung von Geldern. Denn die Direktzahlungen werden nach bewirtschafteter Fläche ausgerechnet. Derzeit gehen deshalb laut BUND e.V. 80% der Gelder an nur 20% der landwirtschaftlichen Betriebe. Deshalb sieht die GAP-Reform eine Kappung eder Zahlungen bei 100.000 Euro vor – egal wie groß der Betrieb ist. Dafür sollen auch kleiner Betriebe mindestens 60.000 Euro pro Jahr erhalten. (eg)