Es wäre eine Sensation. Vor 42 Jahren verschwand die damals 12-jährige Monika Frischholz aus Flossenbürg spurlos. Am Nachmittag des 25. Mai 1976 verließ sie ihr Elternhaus – kurz darauf wurde sie zum letzten Mal lebend gesehen. Alle Ermittlungen verliefen damals im Sande. Bis jetzt. Heute nun scheint eine Lösung des Falls zum Greifen nah. Seit heute Morgen wird in einem Gebiet südlich von Waldkirch in der Nähe von Flossenbürg gegraben.
Mittlerweile konnte nun der Wrack eines kleineren Autos gefunden und auch geborgen werden. Und es gibt erste Erkenntnisse: Es gäbe Feststellungen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Fall stehen – heißt es von Seiten der Polizei. Mehr wolle man aber aktuell nicht dazu sagen.
Weitere Erkenntnisse gab es bis zum späten Nachmittag nicht. Auch Morgen soll weiter gegraben werden. Um diesen Fall, der bereits mehr als vier Jahrzehte zurück liegt, möglichst doch noch zu lösen.
Hier der Sachstand von 15:00 Uhr:
Vor 42 Jahren ist die damals 12-jährige Monika Frischholz aus Flossenbürg verschwunden. Im Dezember 2018 hatte dann die Kriminalpolizei Weiden Weiden eine neue Ermittlungsgruppe gegründet, die den Fall aufklären soll. Denn die Kripo Weiden hat einen interessanten Zeugenhinweis erhalten, der den Verdacht eines Tötungsdelikts nahelegt. Von der These, dass das Mädchen ermordert worden ist, ist die Ermittlungsgruppe auch nicht im Laufe ihrer Ermittlungen abgekommen. Daher starten nun Grabungsarbeiten. Den Grabungsort konnten die Ermittler der Weidener Polizei durch ihre Ermittlungsarbeit als potentiellen Ablageort der Leiche herausarbeiten.
Hier ein Statement vom Ermittlungsgruppenleiter der „EG Froschau“ Kriminalhauptkommissar Armin Bock:
„Unsere Ermittlungen haben uns nun so weit geführt, dass wir diesen möglichen Ablageort der Monika genauer untersuchen wollen. Wir wissen noch nicht was uns erwartet und ob wir sie letztlich hier finden. Egal jedoch wie diese erste Untersuchung verlaufen wird: Wir werden nicht aufgeben!“
(Quelle: Ermittlungsgruppenleiter „EG Froschau“ Kriminalhauptkommissar Armin Bock)
Weitere Informationen zu den Grabungsarbeiten gibt die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz:
Unterstützt werden die Kriminalbeamten der EG Froschau von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen. So sind u.a. Kräfte des Fachkommissariats für Spurensicherung bei der Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf., der sogenannten Tatortgruppe des Bundeskriminalamtes, des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg, der Operativen Fallanalyse Bayern, der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und einer technischen Einsatzeinheit der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus Nürnberg eingebunden.
Ob und inwieweit die forensischen Grabungen zu einer Auffindung von menschlichen Überresten oder Beweismitteln führen werden ist noch vollkommen offen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz)
Der Hintergrund:
Am 25.05.1976, gegen 15.30 Uhr, wurde die damals 12-jährige Monika Frischholz in ihrem Heimatort Flossenbürg zum letzten Mal lebend gesehen. Gegen 15.15 Uhr verließ sie ihr Elternhaus im Stieberweg und ging Richtung Floßer Straße. Dort bog sie nach links ab und ging die Floßer Straße bergab. Durch Zeugenhinweise der damaligen, aber auch der heutigen Zeit konnten die Ermittler ihren Fußweg bis zu der Abzweigung nach Waldkirch rekonstruieren. Von dort ging die Suche der „EG Froschau“ nach Monika Frischholz weiter.
(Quelle: Polizeipräsidium Oberpfalz)
Hier der Bericht vom 11. Januar 2019:
Und hier der Bericht vom 21. Dezember 2018:
Das Bayerische Landeskriminalamt hat zudem für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.*
Zudem sollen sich auch weiterhin Zeugen, die sich bislang noch nicht gemeldet haben, mit der Polizei in Verbindung setzten.Hinweise zur Aufklärung des Falls werden unter der Rufnummer 0961/401-291 erbeten. Jeglicher noch so kleine Hinweis könne weiterhin für die Ermittler von großer Bedeutung sein.
Hier die Beschreibung des Mädchens:
* Hinweis laut Pressemitteilung: Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
(nh/Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz)