Das Handy des ertrunkenen Moritz G. ist heute erneut im Mittelpunkt des Flutkanalprozesses in Weiden gestanden. Statt mit den Plädoyers fortzufahren, wurden weitere Anträge gestellt.
André Miegel möchte, dass sich ein Handyexperte vor Gericht äußert. Es sei nämlich festgestellt worden, dass eine Bluetooth-Verbindung einen Tag nach dem angeblichen Ertrinken von Moritz G. aufgebaut worden ist. Ferner sei ein Bewegungsprofil von 120 Metern festgestellt worden. Dies müsse überprüft werden.
Der Antrag wurde letztendlich abgelehnt. Oberstaatsanwalt Bernhard Voit präsentierte dafür eine gutachterliche Stellungnahme einer Firma aus München. Fazit: Das Handy habe einen Wasserschaden gehabt. Deshalb sei das angezeigte Datum 12. September falsch. Auch das Bewegungsprofil von 120 Metern und einem Stockwerk sei mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Polizei entstanden, wo das Handy wieder zum Laufen gebracht und ausgewertet worden war.
Es folgten weitere Anträge. Die Kammer ließ sich nicht darauf ein und lehnte nach der Mittagspause sämtliche Anträge der Verteidigung ab. Am Nachmittag entwickelte sich der Prozess allmählich zur unendlichen Geschichte. Ein weiterer Antrag wurde beraten und es zeichnete sich auch am Nachmittag noch nicht ab, wann die Plädoyers fortgesetzt werden.
(tb)