Mo, 09.09.2024 , 16:41 Uhr

Amberg

Frau kämpft um ihre Freiheit

Wann darf ein Mensch weggesperrt werden? Diese Frage wird seit heute vor dem Landgericht in Amberg aufgeworfen. Es geht um die Sicherungsverwahrung einer Mieterin, in deren Wohnung es vor zwei Jahren gebrannt hat.

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Amberg ist heute ein Sicherungsverfahren gegen eine 48-jährige Ambergerin eröffnet worden.

Es geht um einen Vorfall in einem Mietshaus, in dem die Frau gewohnt hat. Am 21. Dezember 2022 gab es hier einen Großeinsatz der Feuerwehr, nach dem es im Badezimmer ihrer Wohnung zu einem Brand mit starker Rauchentwicklung gekommen war.

Wenn ein Mensch sehr gefährlich ist, dann darf er in eine geschlossene Anstalt zwangseingewiesen werden. Das dient dem Schutz der Allgemeinheit. Seit einem halben Jahr sitzt die Ambergerin nun in einer psychiatrischen Klinik und kämpft derzeit mit zwei Anwälten darum, dass diese einstweilige Unterbringung aufgehoben wird. Ihr sei lediglich daheim eine Weihnachtskerze umgefallen, begründet sie den Zimmerbrand.

Brandermittler hatten damals auch nicht Gegenteiliges feststellen können, sodass nach Abschluss der Untersuchungen die Ermittlungen eingestellt wurden.

Doch der Vermieter (68) hat interveniert und mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft erreicht, dass die Frau doch sanktioniert wird.

Nach dem Brand habe sie ihm gegenüber verdächtige Äußerungen gemacht, gab der Privatier heute im Zeugenstand an, was sie gesagt habe, daran könne er sich aber im Wortlaut nicht mehr erinnern.

Der Anwalt für Menschenrechte, Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe, kritisiert diese Vorgehensweise. Eine Unterbringung wegen einer schlimmstenfalls fahrlässigen Brandstiftung sei völlig unverhältnismäßig, argumentiert er Anwalt zusammen mit seinem Amberger Anwalts-Kollegen Jörg Jendricke.

Insgesamt sind drei Verhandlungstage angesetzt, geplant ist, den Prozess morgen fortzusetzen.

(gb)

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