Am Karfreitag haben Beamte am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald/Schafberg eine 41-jährige Frau kontrolliert. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Frau und ihr 31-jähriger Mann die Ausgangsbeschränkungen nicht so ernst genommen haben: Sie sind aus dem Landkreis Ostallgäu über 250 Kilometer angereist, um von einer tschechischen Staatsangehörigen einen jungen Hund zu kaufen. Aufgrund der verschäften Reisebestimmungen wegen der Corona-Pandemie sollte der Verkauf des Hundes direkt an der Grenze zu Tschechien erfolgen.
Auf den Hinweis der Beamten, der Ankauf eines Hundes sei kein triftiger Grund für eine Ausnahme der geltenden Ausgangsbeschränkungen, reagierte die 41-Jährige uneinsichig – sie hätte doch das Recht, Geschäfte zu tätigen.
Sowohl ein für den Kauf und die Einfuhr erforderlicher Heimtierausweis, eine Tollwutimpfung als auch eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip fehlten. Außerdem bestanden bei den Beamten Zweifel am vorgeschriebenen Mindestalter des Hundewelpens. Deshalb haben die Bundespoilizisten das Kaufgeschäft unterbunden und das Ehepaar aufgefordert unverzüglich in ihre Wohnung zurückzukehren. Beide erwartet jetzt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.
(vl)