Der Bayerische Fußballverband hat sich auf einen Vier-Punkte-Plan für den Amateurfußball verständigt. Darin wird geregelt, wie mit der aktuellen Spielzeit 19/21 verfahren wird, sollte sich die Infektionslage in absehbarer Zukunft nicht entspannen.
Wie geht es weiter mit dem Amateurfußball in Bayern? Diese Frage brennt jedem Spieler, Trainer, Fan und natürlich auch dem Bayerischen Fußballverband auf der Seele. Aktuell stehen noch in allen Spielklassen Ligaspiele aus der laufenden Saison 19/21 an. Zudem stünde theoretisch auch noch der neu eingeführte Ligapokal im Spielplan. Das Saisonende ist für den 30.Juni 2021 festgelegt. Wann die Corona-Pandemie geregelten Trainings- und Spielbetrieb zulässt ist derzeit nicht seriös zu beantworten. Deshalb hat der BFV jetzt das weitere Vorgehen im Amateurfußball mit einem Vier-Punkte-Plan geregelt.
1. Sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein, ist die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich. Entsprechend wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den betreffenden Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist.
2. Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
3. Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.
4. Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs bzw. der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet.