Die tödliche Geisterfahrt von Roding ist juristisch aufgearbeitet worden. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte gestern Abend den 38-jährigen Fahrer zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Er war im November 2022 auf der autobahnähnlichen B85 zwischen Roding und Cham betrunken in die falsche Richtung gefahren und in einen entgegenkommenden Toyota gerast. Ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt/Waldnaab starb, drei weitere Insassen wurden schwer verletzt. Der Fahrer kam ebenfalls mit Verletzungen in das Krankenhaus Schwandorf. Er hatte dort noch 1,9 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung muss er nun ins Gefängnis. Sein Führerschein wurde für zwei weitere Jahre gesperrt.
(mz)