Do., 02.02.2023 , 12:09 Uhr

München / Oberpfalz

Gesprengte Geldautomaten - Neun Tatverdächtige gefasst

Ermittlungserfolg in der Bankautomatensprengungsserie. Rund 50 Taten konnten jetzt einer Bande aus den Niederlanden zugeschrieben werden. Darüber informierten die zuständigen Behörden heute Mittag in München.

Mehr als ein Jahr Ermittlungen gipfelten am Montag in einem Großeinsatz in den Niederlanden, bei dem neun von 12 Verdächtigen in der Geldautomatensprenger-Serie gefasst wurden. Nach drei Verdächtigen wird noch international gefahndet. Rund 270 niederländische Einsatzkräfte durchsuchten mit Hilfe der Landeskriminalämter Bayern und Baden-Württemberg 16 Objekte und konnten dabei neben den Verhaftungen auch eine beachtliche Menge an Beweismaterial sichern. Darunter mehrere zehntausend Euro Bargeld, Maskierungsgegenstände, Luxuskleidung/ -uhren, ein mutmaßliches Tatfahrzeug (Audi RS6) sowie neun bereits vorgefertigte Sprengsätze. Das lässt vermuten, dass die Bande bereits die nächsten Taten unmittelbar geplant hatte. Bei den Festgenommenen handelt es sich um neun Männer im Alter von 25 bis 41 Jahren mit Wohnort in den Niederlanden.

Bande für mindestens 50 Sprengungen verantwortlich

Nach aktuellem Ermittlungsstand kann man der Bande mindestens 50 Geldautomatensprengungen in Bayern und Baden-Württemberg zuordnen. In Bayern sollen es 34 Sprengungen gewesen sein, fünf davon in der Oberpfalz. In Wernberg-Köblitz, zwei Mal in Regensburg, in Wiesau und in Luhe-Wildenau. Die Vorgehensweise war dabei immer gleich. Die Täter brachen die Geldautomaten mit Brecheisen auf und setzten dann Festsprengstoff ein, um den Automaten zu zerstören. Anschließend flüchteten sie in einem dunklen Audi RS6 Avant mit zuvor gestohlenen deutschen Kennzeichen. Auf diese Weise erbeuteten sie rund 5,2 Millionen Euro und richteten einen Sachschaden von 6,5 Millionen Euro an.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg erklärte heute, dass das Auslieferungsverfahren bereits laufe. In Deutschland müssen sich die neun Festgenommenen dann wegen schweren Bandendiebstahls, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung eines Bauwerks und aufgrund der Skrupellosigkeit ihres Vorgehens in zehn Fällen auch wegen vermeintlichen Tötungsdelikten verantworten.

(ac)

 

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