Gegen 16:00 Uhr informierte der Triebfahrzeugführer einer Oberpfalzbahn das Bundespolizeirevier Regensburg über einen Mann im Gleisbereich des Hauptbahnhofes Regensburg. Eine Bundespolizeistreife eilte an den Einsatzort und brachte den 40-Jährigen aus dem Gefahrenbereich.
Die Bundespolizei Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang:
Der unbefugte Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich!
Doch auch andere Menschen können durch dieses leichtsinnige Verhalten gefährdet werden. Kommt es zu einer Notbremsung, kann dies zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Auch strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein. In diesem Fall kam der Mann mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro glimpflich davon.
(Bildquelle: Bundespolizei)
(vl)