Ab Montag FFP2-Maskenpflicht – Richtiges Tragen schützt Träger und Gegenüber
Ab Montag wird die Maskenpflicht in Bayern verschärft. Dann muss im Einzelhandel und im ÖPNV eine FFP2-Schutzmaske getragen werden, satt wie bisher eine beliebige Maske. Bereits seit Herbst sind diese Masken ja für Risikogruppen zum Schutz vor Corona-Viren dringend empfohlen und auch kostenlos verteilt worden. Die erste Verteilungsaktion endete am 6. Januar. Bis dahin konnten sich über 60-Jährige und Risikopatienten mit bestimmten chronischen Krankheiten gegen Vorlage ihres Ausweises oder einer glaubhaften Angabe über ihre Erkrankung in ihrer Apotheke drei der getesteten Mund-Nasen-Bedeckungen kostenlos abholen. So sieht es die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Auch jetzt gibt es weiterhin kostenlose FFP-2-Masken für Risikogruppen. Allerdings bedarf es dazu einer Zuzahlung von 2 Euro und eines Berechtigungsscheins der Krankenkasse. Der Schein wird in der Regel von den Kassen an die Senioren und Patienten verschickt. Mit der Berechtigungskarte bekommt der Inhaber wiederum in den Apotheken sechs weitere Masken für sechs Wochen. Für später sind weitere Ausgabeperioden vorgesehen.
Stoffmasken schützen nicht den Träger
Außer den FFP-2-Masken gibt es mehrere andere Mund-Nasen-Bedeckungen wie die Stoffmasken, die allerdings als Kleidungsstück gelten und nicht als Masken für den medizinischen Bedarf, so wie die dünnen, meist grünen Einmalmasken, die derzeit überall im Handel angeboten werden.
„Beide Maskentypen schützen aber vor allem das Gegenüber und nicht den Träger der Masken selbst“, gibt der Sprecher des Apothekerverbandes im Kreis Neustadt/WN Martin Wolf aus Vohenstrauß zu bedenken.
FFP2-Masken nur beschränkt einsatzfähig
Diese Filterwirkung haben vor allem eben die FFP-2-Masken, die man an der Aufschrift und dem CE-Kennzeichen mit darauffolgender vierstelliger Ziffer erkennt. Wer nicht zu den Risikogruppen zählt, kann sie zum Beispiel in Apotheken für rund drei bis sechs Euro pro Stück kaufen. Aber auch sie sind nur beschränkt einsatzfähig, sollten nicht mehr als ca 20 Stunden insgesamt getragen werden.
Die Masken können auch nicht desinfiziert oder anderweitig wiederaufbereitet werden, allerdings können sie zum mehrmaligen Gebrauch zum Trocknen einzeln gelagert werden. Niemals sollte eine durchfeuchtete Maske getragen werden. Ausführliche Informationen gibt es in allen Apotheken. (gb)