Gute Nachrichten für alle, die Angehörige pflegen oder selbst pflegebedürftig sind: Mit dem Inkrafttreten des bayerischen Teilhabegesetzes ist der Bezirk für alle Hilfen zur Pflege zuständig. Das bedeutet, sowohl die ambulante und die stationäre Hilfe zur Pflege als auch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung werden vom Bezirk gewährt. Bisher waren die Landkreise und kreisfreien Städte für die ambulante Hilfe zur Pflege verantwortlich.
Nun kommen also alle Hilfen aus einer Hand, das soll Behördengänge vereinfachen. Im Zuge dieser Umstellung hat der Bezirk der Oberpfalz auch ein neues Beratungsangebot eingerichtet: Fachberater Caroline Hecht und Ekkehard Gauglitz stehen künftig für allen Fragen zur Pflege zur Verfügung. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Oberpfalz soll pro Woche eine feste Sprechstunde für Fragen angeboten werden. Auch außerhalb dieser Sprechzeiten sind die Berater telefonisch erreichbar. Bei nicht mehr mobilen Pflegebedürftigen kann auch eine Beratung im eigenen Zuhause vereinbart werden.
Alle Beratungstermine und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Bezirks der Oberpfalz unter http://bezirk-oberpfalz.de/desktopdefault.aspx/tabid-309/371_read-3205/
(az)